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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Investorenmaßnahmen<br />

nicht nachgewiesen<br />

Sonderposten<br />

für Grün an<br />

Straßen fehlt<br />

Rechnungsprüfungsamt w<br />

8.2.7.2 Prozentualer Sonderpostenabzug Straßenaufbauten<br />

Der Leitfaden zur Bilanzierung, Stand 2007, sah für erhaltene Zuweisungen<br />

einen Sonderpostenabzug von 75 % auf Straßen, Wege und Plätze vor. Der<br />

Prozentsatz wurde aus Heft 8 „Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in<br />

Baden-Württemberg“ entnommen und bezog sich auf begünstigte Vermögensgegenstände.<br />

Diesen Prozentsatz sah die Verwaltung als zu hoch an. Das Tiefbauamt hat die<br />

Berechnung des prozentualen Abzugs ab 2003 rückwirkend für 25 Jahre durchgeführt.<br />

Als prozentualer Anteil der Summe aller Einnahmen (einschließlich der<br />

Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen) an der Summe aller Ausgaben<br />

ermittelte das Tiefbauamt dabei 60 %.<br />

Dennoch setzte das Tiefbauamt einen Zuschlag von 5 % für seines Erachtens<br />

erschließungsbeitragsfähige <strong>Anlage</strong>ngüter an; für diese beträgt der Pauschalwert<br />

65 % statt 60 %.<br />

Das Tiefbauamt hält den erhöhten Prozentsatz für begründbar, da die in der<br />

Vergangenheit durchgeführten Investorenmaßnahmen nicht in den Haushaltsergebnissen<br />

ersichtlich seien. Begründende Unterlagen dazu wurden nicht<br />

vorgelegt.<br />

Voraussetzung für einen erhöhten Prozentsatz wäre die Erschließungsbeitragsfähigkeit.<br />

Bei der Zuordnung des Prozentsatzes zu den entsprechenden<br />

<strong>Anlage</strong>nstammsätzen hat das Tiefbauamt nicht konsequent überprüft, ob der<br />

zugeordnete Prozentsatz auch zutreffend ist.<br />

8.2.7.3 Sonderposten für Grün an Straßen<br />

Straßengrundstücke liegen in der Verwaltung des Tiefbauamts. Die Finanzierung<br />

und Herstellung von Grün an Straßen (Bäume, Sträucher) erfolgt i. d. R.<br />

ebenfalls durch das Tiefbauamt. Da das Garten-, Friedhofs- und Forstamt<br />

jedoch für die Unterhaltung des Straßengrüns zuständig ist, wird fertig gestelltes<br />

Straßengrün (Aufwuchs) in das <strong>Anlage</strong>vermögen des Garten-, Friedhofs-<br />

und Forstamts überführt.<br />

Das Tiefbauamt hat für die vor dem 1. Januar 2004 zugegangenen Straßen<br />

pauschal ermittelte Sonderposten passiviert. Die Höhe dieser Sonderposten<br />

beträgt derzeit 60 % bzw. 65 % des Anschaffungswertes.<br />

Bei der Kalkulation der o. g. Sonderpostenpauschale wurden auch die Einnahmen<br />

und Ausgaben für die Erstellung des Straßengrüns berücksichtigt.<br />

Daher sind auch für Grün an Straßen Sonderposten zu bilden.<br />

114 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>

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