Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Investorenmaßnahmen<br />
nicht nachgewiesen<br />
Sonderposten<br />
für Grün an<br />
Straßen fehlt<br />
Rechnungsprüfungsamt w<br />
8.2.7.2 Prozentualer Sonderpostenabzug Straßenaufbauten<br />
Der Leitfaden zur Bilanzierung, Stand 2007, sah für erhaltene Zuweisungen<br />
einen Sonderpostenabzug von 75 % auf Straßen, Wege und Plätze vor. Der<br />
Prozentsatz wurde aus Heft 8 „Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in<br />
Baden-Württemberg“ entnommen und bezog sich auf begünstigte Vermögensgegenstände.<br />
Diesen Prozentsatz sah die Verwaltung als zu hoch an. Das Tiefbauamt hat die<br />
Berechnung des prozentualen Abzugs ab 2003 rückwirkend für 25 Jahre durchgeführt.<br />
Als prozentualer Anteil der Summe aller Einnahmen (einschließlich der<br />
Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen) an der Summe aller Ausgaben<br />
ermittelte das Tiefbauamt dabei 60 %.<br />
Dennoch setzte das Tiefbauamt einen Zuschlag von 5 % für seines Erachtens<br />
erschließungsbeitragsfähige <strong>Anlage</strong>ngüter an; für diese beträgt der Pauschalwert<br />
65 % statt 60 %.<br />
Das Tiefbauamt hält den erhöhten Prozentsatz für begründbar, da die in der<br />
Vergangenheit durchgeführten Investorenmaßnahmen nicht in den Haushaltsergebnissen<br />
ersichtlich seien. Begründende Unterlagen dazu wurden nicht<br />
vorgelegt.<br />
Voraussetzung für einen erhöhten Prozentsatz wäre die Erschließungsbeitragsfähigkeit.<br />
Bei der Zuordnung des Prozentsatzes zu den entsprechenden<br />
<strong>Anlage</strong>nstammsätzen hat das Tiefbauamt nicht konsequent überprüft, ob der<br />
zugeordnete Prozentsatz auch zutreffend ist.<br />
8.2.7.3 Sonderposten für Grün an Straßen<br />
Straßengrundstücke liegen in der Verwaltung des Tiefbauamts. Die Finanzierung<br />
und Herstellung von Grün an Straßen (Bäume, Sträucher) erfolgt i. d. R.<br />
ebenfalls durch das Tiefbauamt. Da das Garten-, Friedhofs- und Forstamt<br />
jedoch für die Unterhaltung des Straßengrüns zuständig ist, wird fertig gestelltes<br />
Straßengrün (Aufwuchs) in das <strong>Anlage</strong>vermögen des Garten-, Friedhofs-<br />
und Forstamts überführt.<br />
Das Tiefbauamt hat für die vor dem 1. Januar 2004 zugegangenen Straßen<br />
pauschal ermittelte Sonderposten passiviert. Die Höhe dieser Sonderposten<br />
beträgt derzeit 60 % bzw. 65 % des Anschaffungswertes.<br />
Bei der Kalkulation der o. g. Sonderpostenpauschale wurden auch die Einnahmen<br />
und Ausgaben für die Erstellung des Straßengrüns berücksichtigt.<br />
Daher sind auch für Grün an Straßen Sonderposten zu bilden.<br />
114 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>