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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Rechnungsprüfungsamt<br />

Forderung war jedoch, auf Grund fehlender Forderung, nicht möglich. Aus<br />

diesem Grund wurde der Betrag auf das Konto „ungeklärte Zahlungseingänge“<br />

gebucht. Die Zuordnung des Ertrags und der Zahlung erfolgte erst im Mai und<br />

Juni 2011.<br />

Nach Angaben des Fachamts werden i. d. R. die Forderungen erst nach dem<br />

Zahlungseingang verbucht.<br />

Diese Vorgehensweise widerspricht dem Grundsatz der periodengerechten<br />

Abgrenzung. Forderungen sind mit der Rechnungserstellung einzubuchen.<br />

Darüber hinaus verursacht diese Vorgehensweise einen erhöhten Zeitaufwand,<br />

da manuelle Umbuchungen und Korrekturen notwendig sind, die bei einer<br />

korrekten Verbuchung, entfallen.<br />

Dadurch ist keine Forderungsüberwachung möglich. Dies ist aus unserer Sicht<br />

nicht akzeptabel.<br />

7.17.4.10 Mietkautionen<br />

Mietkautionen fallen beim Sozialamt i. d. R. bei Anmietung von Wohnraum für<br />

Hilfeempfänger an. Die Verwaltung zahlt die Kautionen z. B. an Wohnungsbauunternehmen<br />

(u. a. an ein städtisches Beteiligungsunternehmen) grundsätzlich<br />

direkt aus. Bei privatem Wohnraum erfolgt die Auszahlung oft an den Vermieter,<br />

in einigen Fällen auch an den Hilfeempfänger.<br />

In welcher Höhe noch offene Mietkautionen bestehen, ist aus der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />

nicht ersichtlich, da beim Sozialamt keine Unterscheidung bei der Verbuchung<br />

vorgenommen wird, ob es sich um kurzfristige oder langfristige Forderungen<br />

handelt. Die Ermittlung des Bestands setzt eine Einzelfallprüfung (Einsicht<br />

in Akten) voraus, die aus Sicht des Amts so nicht leistbar sei. Die Vollständigkeit<br />

der Mietkautionen war auf Grund der pauschalen Verbuchung nicht prüfbar.<br />

Als Anhaltspunkt für den Umfang der von der Verwaltung ausbezahlten Mietkautionen<br />

kann auf den Ausweis im Jahresabschluss 2009 eines Beteiligungsunternehmens<br />

verwiesen werden. Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten<br />

aus Vermietung werden 2,2 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ausgewiesen.<br />

7.17.4.11 Umsatzsteuerforderung<br />

In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber<br />

dem Finanzamt auszuweisen.<br />

Nach Angaben der Stadtkämmerei wurde die Zahllast gegenüber dem Finanzamt<br />

zum 31. Dezember 2009 anhand der bisherigen Umsatzsteuererklärungen<br />

und Zahlungen neu ermittelt.<br />

Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 101<br />

Keine<br />

Forderungsüberwachung<br />

möglich

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