Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt<br />
Forderung war jedoch, auf Grund fehlender Forderung, nicht möglich. Aus<br />
diesem Grund wurde der Betrag auf das Konto „ungeklärte Zahlungseingänge“<br />
gebucht. Die Zuordnung des Ertrags und der Zahlung erfolgte erst im Mai und<br />
Juni 2011.<br />
Nach Angaben des Fachamts werden i. d. R. die Forderungen erst nach dem<br />
Zahlungseingang verbucht.<br />
Diese Vorgehensweise widerspricht dem Grundsatz der periodengerechten<br />
Abgrenzung. Forderungen sind mit der Rechnungserstellung einzubuchen.<br />
Darüber hinaus verursacht diese Vorgehensweise einen erhöhten Zeitaufwand,<br />
da manuelle Umbuchungen und Korrekturen notwendig sind, die bei einer<br />
korrekten Verbuchung, entfallen.<br />
Dadurch ist keine Forderungsüberwachung möglich. Dies ist aus unserer Sicht<br />
nicht akzeptabel.<br />
7.17.4.10 Mietkautionen<br />
Mietkautionen fallen beim Sozialamt i. d. R. bei Anmietung von Wohnraum für<br />
Hilfeempfänger an. Die Verwaltung zahlt die Kautionen z. B. an Wohnungsbauunternehmen<br />
(u. a. an ein städtisches Beteiligungsunternehmen) grundsätzlich<br />
direkt aus. Bei privatem Wohnraum erfolgt die Auszahlung oft an den Vermieter,<br />
in einigen Fällen auch an den Hilfeempfänger.<br />
In welcher Höhe noch offene Mietkautionen bestehen, ist aus der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
nicht ersichtlich, da beim Sozialamt keine Unterscheidung bei der Verbuchung<br />
vorgenommen wird, ob es sich um kurzfristige oder langfristige Forderungen<br />
handelt. Die Ermittlung des Bestands setzt eine Einzelfallprüfung (Einsicht<br />
in Akten) voraus, die aus Sicht des Amts so nicht leistbar sei. Die Vollständigkeit<br />
der Mietkautionen war auf Grund der pauschalen Verbuchung nicht prüfbar.<br />
Als Anhaltspunkt für den Umfang der von der Verwaltung ausbezahlten Mietkautionen<br />
kann auf den Ausweis im Jahresabschluss 2009 eines Beteiligungsunternehmens<br />
verwiesen werden. Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten<br />
aus Vermietung werden 2,2 Mio. € Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ausgewiesen.<br />
7.17.4.11 Umsatzsteuerforderung<br />
In der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber<br />
dem Finanzamt auszuweisen.<br />
Nach Angaben der Stadtkämmerei wurde die Zahllast gegenüber dem Finanzamt<br />
zum 31. Dezember 2009 anhand der bisherigen Umsatzsteuererklärungen<br />
und Zahlungen neu ermittelt.<br />
Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 101<br />
Keine<br />
Forderungsüberwachung<br />
möglich