Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt w<br />
7.1.3 Schwebekonten<br />
7.1.3.1 Allgemeines<br />
Im kameralen System wurden so genannte <strong>Anlage</strong>nzugangs- bzw. <strong>Anlage</strong>nabgangsverrechnungskonten<br />
(Schwebekonten) geführt, um Zugänge und Abgänge<br />
des <strong>Anlage</strong>vermögens zu erfassen. Jeder Finanzposition des Vermögenshaushalts,<br />
die investive Einnahmen oder Ausgaben betrifft, wurde ein kaufmännisches<br />
Sachkonto, Bestandsaufnahme (<strong>Anlage</strong>) bzw. Verrechnung<br />
<strong>Anlage</strong>nabgang zugeordnet. Eine Buchung im Haushalt auf der Finanzposition<br />
führte im Hintergrund zu einer Buchung auf dem entsprechenden <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonto.<br />
Ein möglicher <strong>Anlage</strong>nzugang bzw. -abgang in der <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung<br />
(Modul FI-AA) wäre gegen das <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonto zu<br />
buchen gewesen. Die Posten auf den Schwebekonten sollten somit wieder ausgeglichen<br />
werden. Nach der Verfahrensbeschreibung sind die <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonten<br />
spätestens zum Jahresabschluss abzugleichen (Verfahrensbeschreibung/Schulungsunterlagen<br />
im SAP-Modul FI-AA, Stand Release 4.7,<br />
Oktober 2005, Nr. 4.1.3, und März 2006, Nr. 4.2).<br />
Entgegen dieser Vorgaben gibt es auf den Verrechnungskonten Restsalden<br />
zum 31. Dezember 2009, z. B.:<br />
— Der Sollsaldo des <strong>Anlage</strong>nzugangsverrechnungskontos Nr. 99098 zum<br />
31. Dezember 2009 beläuft sich auf rd. 1,5 Mrd. €. Auch auf den Verrechnungskonten<br />
einzelner Unterabschnitte waren zum 31. Dezember 2009<br />
noch in geringerem Umfang Salden enthalten.<br />
— Das <strong>Anlage</strong>nabgangsverrechnungskonto Nr. 390098 weist zum 31. Dezember<br />
2009 einen Saldo mit 8,67 Mio. € aus, die Konten einzelner Unterabschnitte<br />
30,5 Mio. €.<br />
7.1.3.2 Ursachen für nicht ausgeglichene Verrechnungskonten<br />
Um die Konten auszugleichen, muss eine <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung geführt werden.<br />
Seit der SAP-Einführung im Jahr 2000 führten nur wenige Ämter eine <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung,<br />
da diese im kameralen System nur bei den BgA und kostenrechnenden<br />
Einrichtungen notwendig war. Nach Auskunft der Stadtkämmerei<br />
wird die <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung stadtweit erst seit 2006 eingesetzt. Das Schulverwaltungsamt,<br />
Tiefbauamt, Garten-, Friedhofs- und Forstamt und das Amt für<br />
Liegenschaften und Wohnen führten die <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung erst ab dem Jahr<br />
2008, das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erst ab dem Jahr 2009<br />
ein.<br />
Sofern die Ämter die Ersterfassung des fehlenden <strong>Anlage</strong>vermögens nicht über<br />
die <strong>Anlage</strong>nverrechnungskonten buchten, blieben diese unausgeglichen. So<br />
wurden z. B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten der bis einschließlich<br />
2004 angeschafften oder hergestellten Gebäude (die Bewertung erfolgte meist<br />
30 Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong>