Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart
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Rechnungsprüfungsamt<br />
Aufgrund der jährlichen Verluste des Eigenbetriebs würde das Kapital künftig<br />
sinken. Der nachhaltige Wert des Eigenbetriebs besteht ausschließlich im Wert<br />
des Grund und Bodens mit 8,56 Mio. €. Dies entspricht ungefähr der Höhe des<br />
Stammkapitals (9,1 Mio. €). Da die Stadt das Eigenkapital nicht unter das<br />
Stammkapital sinken lassen wird, ist die Höhe des Stammkapitals als nachhaltig<br />
und damit nach Auffassung der Stadt als beizulegenden Wert anzusehen.<br />
7.14.3.3.3 Prüfungsfeststellungen<br />
Soweit Anschaffungskosten ermittelt werden können, sind diese in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />
zwingend anzusetzen. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen<br />
Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, ist das<br />
anteilige Eigenkapital (68,9 Mio. €) anzusetzen (§ 62 Abs. 5 GemHVO).<br />
Die städtische Wertermittlung widerspricht den Grundprinzipien des neuen<br />
kommunalen Haushaltsrechtes als periodengerechtes Ressourcenverbrauchskonzept<br />
und dem Prinzip der Stichtagsbewertung. Die Bewertung hat zum<br />
Stichtag 1. Januar <strong>2010</strong> zu erfolgen. Künftige noch nicht vollzogene Wertminderungen<br />
dürfen nicht eingerechnet werden.<br />
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2009 ein anteiliges Eigenkapital mit<br />
68,9 Mio. € aus. Dies stellt den beizulegenden Wert dar, der als <strong>Eröffnungsbilanz</strong>wert<br />
auszuweisen ist.<br />
Die Verwaltung teilt unsere Auffassung nicht.<br />
7.15 Ausleihungen<br />
7.15.1 Bilanzsumme<br />
Bilanzposition 1.3.4<br />
Ausleihungen<br />
300.700.488,15 €<br />
Manuelle Korrektur Stiftungs- und Fondsvermögen<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,<br />
825.931,07 €<br />
Beteiligungen und Sondervermögen<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen –<br />
230.419.920,70 €<br />
Sondervermögen 2.000.000,00 €<br />
Ausleihungen an inländische Bereiche 67.454.636,38 €<br />
7.15.2 Gesetzliche Vorgaben zu Ansatz und Bewertung<br />
Ausleihungen dürfen höchstens mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden.<br />
Die Anschaffungskosten entsprechen dem ausbezahlten Betrag.<br />
Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 91<br />
Eigenbetrieb<br />
um 60 Mio. €<br />
zu niedrig<br />
bewertet