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Anlage 3 Eröffnungsbilanz 2010_RPA.pdf - Landeshauptstadt Stuttgart

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Rechnungsprüfungsamt<br />

Aufgrund der jährlichen Verluste des Eigenbetriebs würde das Kapital künftig<br />

sinken. Der nachhaltige Wert des Eigenbetriebs besteht ausschließlich im Wert<br />

des Grund und Bodens mit 8,56 Mio. €. Dies entspricht ungefähr der Höhe des<br />

Stammkapitals (9,1 Mio. €). Da die Stadt das Eigenkapital nicht unter das<br />

Stammkapital sinken lassen wird, ist die Höhe des Stammkapitals als nachhaltig<br />

und damit nach Auffassung der Stadt als beizulegenden Wert anzusehen.<br />

7.14.3.3.3 Prüfungsfeststellungen<br />

Soweit Anschaffungskosten ermittelt werden können, sind diese in der <strong>Eröffnungsbilanz</strong><br />

zwingend anzusetzen. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen<br />

Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, ist das<br />

anteilige Eigenkapital (68,9 Mio. €) anzusetzen (§ 62 Abs. 5 GemHVO).<br />

Die städtische Wertermittlung widerspricht den Grundprinzipien des neuen<br />

kommunalen Haushaltsrechtes als periodengerechtes Ressourcenverbrauchskonzept<br />

und dem Prinzip der Stichtagsbewertung. Die Bewertung hat zum<br />

Stichtag 1. Januar <strong>2010</strong> zu erfolgen. Künftige noch nicht vollzogene Wertminderungen<br />

dürfen nicht eingerechnet werden.<br />

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2009 ein anteiliges Eigenkapital mit<br />

68,9 Mio. € aus. Dies stellt den beizulegenden Wert dar, der als <strong>Eröffnungsbilanz</strong>wert<br />

auszuweisen ist.<br />

Die Verwaltung teilt unsere Auffassung nicht.<br />

7.15 Ausleihungen<br />

7.15.1 Bilanzsumme<br />

Bilanzposition 1.3.4<br />

Ausleihungen<br />

300.700.488,15 €<br />

Manuelle Korrektur Stiftungs- und Fondsvermögen<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen,<br />

825.931,07 €<br />

Beteiligungen und Sondervermögen<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen –<br />

230.419.920,70 €<br />

Sondervermögen 2.000.000,00 €<br />

Ausleihungen an inländische Bereiche 67.454.636,38 €<br />

7.15.2 Gesetzliche Vorgaben zu Ansatz und Bewertung<br />

Ausleihungen dürfen höchstens mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden.<br />

Die Anschaffungskosten entsprechen dem ausbezahlten Betrag.<br />

Prüfung der <strong>Eröffnungsbilanz</strong> 91<br />

Eigenbetrieb<br />

um 60 Mio. €<br />

zu niedrig<br />

bewertet

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