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NEU! - Zahnärztekammer Niedersachsen

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GESUNDHEITSPoLITIK<br />

geben. In anderen Fällen erfolgte ohne<br />

Rechtsgrundlage die Kostenübernahme<br />

für ärztliche Behandlungen auf<br />

Kreuzfahrtschiffen. In über 230 Fällen<br />

wurden im Ausland entstandene Behandlungskosten<br />

doppelt erstattet.<br />

Um Versicherte für sich zu gewinnen,<br />

benutzen Kassen gelegentlich<br />

auch das Vehikel Integrierte Versorgung<br />

für Versorgungsformen, die den<br />

Voraussetzungen des § 140 SGB V nicht<br />

gerecht werden.<br />

Auch wenn der Präsident des BVA,<br />

Josef Hecken, die Vorarbeiten zur Einführung<br />

des Gesundheitsfonds als Arbeitsschwerpunkt<br />

im Jahr 2008 bezeichnet,<br />

werden Ärzte und Zahnärzte<br />

die Ergebnisse des Prüfdienstes Krankenversicherung<br />

vermutlich für den interessanteren<br />

Teil des Tätigkeitsberichts<br />

halten. Hier zeigt sich wieder einmal,<br />

dass auch Missstände und Verfehlungen<br />

– die in jedem Fall zu kritisieren<br />

sind – mit zweierlei Maß gemessen<br />

werden. Kirsten Behrendt<br />

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein 10/2009 l<br />

Telematik im<br />

Gesundheitswesen<br />

eGK: Freiwilligkeit<br />

der Online-Anbindung<br />

ausgehebelt<br />

Dr. Martin<br />

Grauduszus<br />

Dumm gelaufen:<br />

AOK muss wegen illegaler Telefon werbung Strafe zahlen –<br />

Justiziarin angerufen<br />

Rund um die elektronischeGesundheitskarte<br />

(eGK) bahnt<br />

sich ein neuer Skandal<br />

an: Kassen und<br />

gematik werden zwar nicht<br />

müde zu betonen, dass die<br />

online-Anbindung der Praxen<br />

freiwillig ist. Nahezu unbemerkt<br />

lauert im gültigen<br />

Bundesmantelvertrag jedoch<br />

eine Formulierung, die alle<br />

Ärzte zur vollen Nutzung des Telematik-Systems<br />

zwingen könnte.<br />

Dies geht aus einem Schreiben des<br />

Wegen unerlaubter Telefonwerbung muss die AOK Plus rund 10.000 Euro<br />

Strafe zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden wies nach Angaben einer<br />

Sprecherin am 22.9.2009 eine Berufung zurück und bestätigte ein Urteil<br />

des Landgerichts Leipzig. Das Leipziger Gericht hatte die Krankenkasse für<br />

Sachsen und Thüringen zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt. Zudem sollte<br />

die Kasse künftig unterlassen, Verbraucher zur Kundenakquise anzurufen.<br />

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt, da die Kasse 2007 über<br />

90.000 Verbraucher anrufen ließ, um sie zu einem Wechsel zu der Krankenversicherung<br />

zu bewegen. Bei der Werbeaktion hatte das beauftragte Unternehmen<br />

auch die Justiziarin der Verbraucherzentrale Sachsen angerufen.<br />

Die AOK hatte behauptet, die Angerufenen hätten zuvor ihr Einverständnis für<br />

die telefonische Werbung erteilt. Sie hätten bei dem Preisausschreiben »Wein«<br />

auf einer belgischen Internetseite teilgenommen und einen Link in einer Bestätigungs-Email<br />

angeklickt.<br />

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die AOK<br />

nicht beweisen konnte, dass die betroffenen Personen tatsächlich an dem Gewinnspiel<br />

teilgenommen und ein entsprechendes Zustimmungshäkchen gesetzt<br />

hätten. Selbst bei einer Einwilligung könne dies nicht bedeuten, dass mit Angeboten<br />

geworben werde, die nicht im engeren Zusammenhang mit dem ursprünglichen<br />

Produkt stünden. www.facharzt.de, 22.9.2009 l<br />

foto: ZKn-ArCHiv<br />

Staatssekretärs im Gesundheitsministerium<br />

des Landes Nordrhein-Westfalens<br />

hervor, das dem änd nun vorliegt.<br />

Konkret verweist er auf den Anhang 4a<br />

des Bundesmantelvertrages Ärzte<br />

»Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung<br />

der elektronischen Gesundheitskarte«.<br />

Dort heißt es zunächst nur,<br />

dass der Arzt verpflichtet sei, die Identität<br />

des Versicherten zu prüfen.<br />

Dann wird jedoch ganz konkret die<br />

»Prüfung der Leistungspflicht der<br />

Krankenkasse des Versicherten« gefordert<br />

– und zwar durch »Nutzung der<br />

onlinefunktion der Telematikstruktur«.<br />

Dies gelte ab dem Zeitpunkt »ab<br />

dem die technischen Komponenten zur<br />

Anbindung an die Telematikinfrastruktur<br />

zur Verfügung stehen«.<br />

Zwar heißt es weiter, dass die Vertragspartner<br />

Vereinbarungen treffen<br />

werden, »die das Nähere regeln«. Die<br />

Ärzte können sich jedoch schon jetzt<br />

ausrechnen, bei wem das Haftungsrecht<br />

liegt, sollte ein Patient veraltete<br />

Daten auf seiner Karte in die Praxis tragen<br />

– und der Arzt keinen online-Zugang<br />

besitzt: Das Risiko liegt beim Arzt.<br />

Für Martin Grauduszus, den Präsidenten<br />

der Freien Ärzteschaft, ist der<br />

Fall klar: »Damit wird die Anbindung<br />

aller Praxen auf dem Verwaltungswege<br />

durch die Hintertür durchgesetzt –<br />

die angebliche Freiwilligkeit besteht<br />

nur auf dem Papier«, warnt er: »In<br />

Wirklichkeit werden so alle Praxen gezwungen,<br />

sich anzubinden – und sie<br />

werden gleichzeitig zur ausgelagerten<br />

Schreibstube der Krankenkassen, die<br />

auf diese Weise ihre Datenpflege gekonnt<br />

aussourcen. Niemand wird es<br />

sich leisten können, auf die Überprüfung<br />

der Identität zu verzichten, und<br />

das geht nur online«, sagt Grauduszus.<br />

Rund 180 Stunden zusätzliche Arbeit<br />

kommt so auf eine durchschnittliche<br />

Arztpraxis zu, hat die Freie Ärzte-<br />

schaft ausgerechnet: »Die Kollegen<br />

können sich schon mal schlau machen,<br />

woher sie das Geld für eine zusätzliche<br />

Arbeitskräfte nehmen wollen«, sagt<br />

Grauduszus. Von den Kassen sei nichts<br />

zu erwarten: »Hier wird nicht nur hintenherum<br />

das Überwachungsprojekt<br />

»Gesundheitskarte« gegen den Willen<br />

von Ärzten und Patienten durchge-<br />

Krankenkassen in NRW<br />

locken Ärzte mit Prämien,<br />

wenn sie sich bestimmte<br />

Lesegeräte für die elekt-<br />

»Die<br />

ronischeGesundheitskarte anschaffen. Das ist ein klarer Versuch,<br />

Ärzte zu korrumpieren«, warnt<br />

Wieland Dietrich für die organisation<br />

»AG Ärzte für Datenschutz in NRW«.<br />

Die organisation erstattet jetzt Anzeige<br />

wegen Verdachts auf versuchte Bestechung<br />

und Untreue durch illegale<br />

Verwendung von Kassenbeiträgen.<br />

Sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten<br />

trifft die elektronische Gesundheitskarte,<br />

ein Lieblingsprojekt des Ministeriums<br />

von Ulla Schmidt, auf erheblichen<br />

Widerstand. So weigern sich<br />

bislang mehr als zwei Drittel aller Ärzte<br />

in der Roll-out-Region Nordrhein-<br />

Westfalen, die dafür notwendigen speziellen<br />

Lesegeräte anzuschaffen. Die<br />

Kassen, die sich von dem Projekt eine<br />

Verlagerung ihrer hausinternen Bürokratie<br />

in die Arztpraxen versprechen,<br />

kommen dadurch immer mehr unter<br />

Druck. »Aber das darf kein Grund sein,<br />

für Ärzte Prämien auszuloben, wenn<br />

sie sich ein bestimmtes neues Lesegerät<br />

anschaffen. Das erfüllt aus meiner<br />

Sicht Merkmale der gezielten Bestechung,<br />

zumal die Kassen in vielen Fällen<br />

mehr Geld ausloben als für die Anschaffung<br />

überhaupt erforderlich ist«,<br />

sagt Dietrich.<br />

Der Datenschützer warnt auch alle<br />

Ärzte in NRW, die über die Kassenärzt-<br />

Söder zweifelt an elektro nischer Gesundheitskarte<br />

Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) hat erhebliche Zweifel<br />

daran, dass das deutsche Gesundheitssystem die elektronische Gesundheitskarte<br />

benötigt. »Die elektronische Gesundheitskarte sehe ich mit<br />

Skepsis«, sagte Söder der »Passauer Neuen Presse« (12.10.2009). »Bisher sind<br />

für ihre Entwicklung große Summen investiert worden. Die Ergebnisse sind jedoch<br />

mager«, sagte der CSU-Politiker. Mit der E-Card werde das sensible Vertrauensverhältnis<br />

von Arzt und Patient tief berührt: »Wir sollten noch einmal<br />

grundlegend nachdenken, ob es die Elektronische Gesundheitskarte wirklich<br />

braucht.« ddp, 12.10.2009 l<br />

drückt, sondern gleichzeitig mit der<br />

Datenpflege ganz gezielt ein wesentlicher<br />

Teil der Verwaltungsarbeit der<br />

Kassen in die Praxen ausgelagert – und<br />

deren Personalkosten gleich mit. Wo-<br />

liche Vereinigungen verteilten Prämien<br />

der Krankenkassen anzunehmen:<br />

»Nach unseren bisherigen Recherchen<br />

besteht die Gefahr, dass die Annahme<br />

dieser Gelder illegal ist und auch im<br />

Widerspruch zur Berufsordnung der<br />

nordrheinischen Ärzte steht«, warnt er.<br />

Die »AG Ärzte pro Datenschutz in<br />

NRW« empfiehlt den Ärzten, ein wesentlich<br />

preiswerteres Lesegerät anzuschaffen,<br />

das zwar die Gesundheitskarte<br />

lesen kann, aber nicht in der Lage ist,<br />

die Patientendaten online zu versenden.<br />

»Das ist nicht nur besser für den<br />

Datenschutz, weil die Daten dort bleiben,<br />

wo sie hingehören – es ist auch ein<br />

Beitrag zur sparsameren Mittelver-<br />

her die Praxen das Geld für zusätzliche<br />

Arbeitskräfte nehmen sollen, dürfte<br />

nicht nur mir schleierhaft sein«, sagt<br />

Grauduszus. www.facharzt.de, 5.10.2009 l<br />

Bestechungsmerkmale!<br />

eCard: Datenschützer erstatten Anzeige – »Krankenkassen<br />

ködern Ärzte illegal mit Fangprämien«<br />

wendung im Gesundheitswesen, wofür<br />

auch wir Ärzte Verantwortung tragen«,<br />

sagt Dietrich.<br />

Die AG Ärzte pro Datenschutz in<br />

NRW ist ein Zusammenschluss von Ärzten,<br />

die Datenschutz und ärztliche<br />

Schweigepflicht als hohe Güter einer<br />

vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung<br />

verteidigen wollen. Auch vor<br />

dem Hintergrund, dass die Europäische<br />

Berufsordnung der Ärzte die<br />

Sammlung von Patientendaten ohne<br />

persönliche ärztliche Kontrolle verbietet,<br />

lehnen die Datenschützer eine zentrale<br />

Datenspeicherung jenseits ärztlicher<br />

Verantwortung ab.<br />

www.facharzt.de, 21.9.2009 l<br />

Sinnhaftigkeit der eCard<br />

Bittmann attackiert Hansen: KVNO<br />

macht sich zum Büttel der Industrie<br />

Scharfe Kritik am<br />

geplanten Roll-out<br />

der elektronischen<br />

Gesundheitskarte<br />

in Nordrhein kam<br />

vom NAV-Virchow-Bund:<br />

»Trotz bestehender tiefgreifender<br />

Bedenken der Ärzteschaft,<br />

trotz anderslautender<br />

Ärztetagsbeschlüsse<br />

und ohne wie vorgesehen<br />

weitere Tests abzuwarten,<br />

will die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Nordrheins die Einführung<br />

der elektronischen<br />

Gesundheitskarte durchdrücken«,<br />

kritisiert der Bundesvorsitzende<br />

Dr. Klaus Bittmann<br />

am 29.9.2009 in Berlin.<br />

Dabei sei der KV-Vorsitzende<br />

Dr. Leonhard Hansen unter<br />

anderem an genau dieser Pro-<br />

696 · ZKN mit teiluNgeN · 11 | 2009 11 | 2009 · ZKN mit teiluNgeN · 697<br />

Dr. Klaus<br />

Bittmann<br />

foto: ZKn-ArCHiv

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