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Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 2007.09.20 - .PDF - Stockerau

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III. Folgende Tagesordnungspunkte wurden abgehalten:<br />

a) Ergänzungspunkte <strong>zur</strong> letzten Sitzung <strong>vom</strong> 20.03.2007<br />

1) Bericht von Hrn. Dir. Zimmermann inwieweit und vor allem wann uneinbringliche<br />

Forderungen auszubuchen sind (Info-Einholung <strong>vom</strong> Land NÖ)<br />

2) Aushändigung und Diskussion der Liste der Forderungen > 180 Tage mit folgenden Details<br />

- Datum der ursprünglichen Forderung<br />

- Herkunft der Forderung (wofür?)<br />

- Datum und Höhe der letzten Zahlung<br />

- Angabe der konkreten Einbringungsmaßnahmen (Ratenvereinbarung, Höhe der<br />

Ratenvereinbarung, Einhaltung oder Nichteinhaltung etc.)<br />

3) Bericht von Dir. Zimmermann zu den Abläufen des Mahnwesens (Mahnrhythmus etc.)<br />

4) Bericht von Dir. Zimmermann zum Benchmarking Kindergarten/Schule<br />

Präsentation der Ergebnisse sowie Darstellung der konkreten geplanten Maßnahmen<br />

abgeleitet aus der Analyse.<br />

b) Detailprüfung Hallenbadbetrieb 1-5/2007<br />

- Kurzbericht <strong>vom</strong> Leiter des Hallenbades über die Frühjahrssaison 2007<br />

- Kurzbericht über Besonderheiten in der Frühjahrssaison (besondere Kosten,<br />

Reparaturen, Einnahmen, Maßnahmen)<br />

- Aufstellung Einnahmen- und Ausgaben 2007 (Kontendetail) mit Vorjahresvergleich (3 Jahre<br />

oder mehr)<br />

- Besucherdaten 2007 (pro Tag) getrennt nach Hallenbad und Sauna mit Vorjahresvergleich<br />

(3 Jahre oder mehr)<br />

- Anzahl Dauerkarten mit Vorjahresvergleich (3 Jahre oder mehr)<br />

- Personalaufstellung mit Funktionen, Gehältern, Angemeldeten Stunden, Aufstellung<br />

Überstundenabrechnungen pro Dienstnehmer<br />

- Personaleinsatzplan 2007 (Tagespläne)<br />

zu Punkt a) der Tagesordnung:<br />

Bericht von Herrn Dir. Zimmermann zu Auskunft des Landes Niederösterreichs wann uneinbringliche<br />

Forderungen auszubuchen sind:<br />

Nach mündlicher Auskunft des zuständigen Juristen soll die Ausbuchung erst nach Abschluss<br />

eines Insolvenzverfahrens bzw. nach Befriedigung der Quote erfolgen. Dies gilt gleichermaßen<br />

für Unternehmen wie für Private. Als Begründung wurden allfällige Nachteile bei der<br />

Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren gegenüber dem Masseverwalter genannt.

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