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Professionelle BegaBtenförderung. Empfehlungen zur ... - Das ÖZBF

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50<br />

12 ECTS-Punkte „Grundlagen der Beratung und Einzelfallhilfe“<br />

18 ECTS-Punkte Qualifikationsarbeit<br />

Weiterbildende Studiengänge mit 120 ECTS-Punkten, die besonders stark wissenschaftlich ausgerichtet<br />

sind, könnten folgende Struktur aufweisen:<br />

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12 ECTS-Punkte „Grundlegende Kenntnisse des Forschungsstandes“<br />

18 ECTS-Punkte „Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethodik“<br />

12 ECTS-Punkte „Diagnostik und Identifikation“<br />

12 ECTS-Punkte „Lehren und Lernen mit (Hoch)Begabten“<br />

12 ECTS-Punkte „Schul- und Unterrichtsentwicklung“<br />

12 ECTS-Punkte „Grundlagen der Beratung und Einzelfallhilfe“<br />

6 ECTS-Punkte „Praktische Umsetzung“<br />

6 ECTS-Punkte „Individuelle Vertiefung“<br />

30 ECTS-Punkte Qualifikationsarbeit<br />

Die vier Bereiche „Diagnostik und Identifikation“, „Lehren und Lernen mit (Hoch)Begabten“, „Schul- und<br />

Unterrichtsentwicklung“ und „Grundlagen der Beratung und Einzelfallhilfe“ mit insgesamt 48 ECTS-<br />

Punkten könnten auch <strong>zur</strong> Schwerpunktbildung genutzt werden, so dass die beiden nicht als Schwerpunkt<br />

studierten Bereiche mit jeweils 6 und der Schwerpunktbereich mit 30 ECTS-Punkten absolviert<br />

werden.

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