Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
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<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Verzeichnis über die Mitgliedschaften <strong>und</strong> Beteiligungen Blatt 11/42-2<br />
Verb<strong>und</strong>ene Organisationen Beiträge/Haftung/Aufgabenerfüllung durch Dritte<br />
Verein Musikschule Die Mitgliedergemeinden decken den Aufwandüberschuss (Restfinanzierung)<br />
gemäss Art. 17 Dekret über Musikschulen <strong>und</strong> Konservatorien<br />
vom 24.11.83 (BSG 423.413) (Artikel xx der Statuten). Risiken<br />
(Haftpflicht-, Unfall-, Elementarschäden) sind versichert. Die Gemeinde<br />
ist im Vorstand vertreten (Artikel xx der Statuten). Durch<br />
Austritt (drei Monate Kündigungsfrist auf Jahresende; Artikel xx der<br />
Statuten sowie Artikel xx des Beteiligungsvertrages) kann sich die<br />
Gemeinde der Verpflichtung zur Restfinanzierung entziehen. Die<br />
Schulkostenbeiträge sind jedoch in jedem Fall zu leisten.<br />
Verein für Mütterberatung <strong>und</strong><br />
Säuglingsfürsorge<br />
Einfache Gesellschaften<br />
Neubau Mehrzweckgebäude<br />
Partner:<br />
Einwohnergemeinde<br />
Burgergemeinde<br />
Post<br />
Genossenschaften<br />
Mitgliederbeiträge gemäss Artikel xx Statuten: höchstens Fr. 10'000<br />
jährlich. Gemäss Artikel xx haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen.<br />
Austritt: drei Monate Kündigungsfrist auf Ende Jahr.<br />
Es wurde vereinbart, dass die drei Partner nur gemeinsam Verpflichtungen<br />
gegenüber Dritten eingehen dürfen. Interner Kostenverteiler<br />
nach Bauvolumen (Vertrag vom XX.XX.XXXX). Es besteht Solidarhaftung.<br />
Baurisiken sind versichert. Der Bauverwalter, Mitglied des Bauausschusses,<br />
überwacht die Geschäftsführung täglich.<br />
Wohnbaugenossenschaft "Lätti" Gemäss Statuten sind Nachschusspflicht <strong>und</strong> Solidarhaftung ausgeschlossen<br />
(Artikel xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende<br />
Kalenderjahr. Statutenänderungen nur mit einer Mehrheit von zwei<br />
Dritteln sämtlicher Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit<br />
weniger als 2/3 beteiligt.<br />
Käsereigenossenschaft Gemäss Statuten besteht eine Nachschusspflicht <strong>und</strong> eine Solidarhaftung<br />
in der Höhe der Beteiligung jedes Genossenschafters (Artikel<br />
xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Statutenänderungen<br />
nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher<br />
Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit weniger als 2/3 beteiligt.<br />
Schwimmbadgenossenschaft Gemäss Statuten besteht eine Nachschusspflicht <strong>und</strong> eine Solidarhaftung<br />
in der Höhe der Beteiligung jedes Genossenschafters (Artikel<br />
xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Statutenänderungen<br />
nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher<br />
Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit weniger als 2/3 beteiligt.<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001