13.02.2013 Aufrufe

Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern

Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern

Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />

Verzeichnis über die Mitgliedschaften <strong>und</strong> Beteiligungen Blatt 11/42-2<br />

Verb<strong>und</strong>ene Organisationen Beiträge/Haftung/Aufgabenerfüllung durch Dritte<br />

Verein Musikschule Die Mitgliedergemeinden decken den Aufwandüberschuss (Restfinanzierung)<br />

gemäss Art. 17 Dekret über Musikschulen <strong>und</strong> Konservatorien<br />

vom 24.11.83 (BSG 423.413) (Artikel xx der Statuten). Risiken<br />

(Haftpflicht-, Unfall-, Elementarschäden) sind versichert. Die Gemeinde<br />

ist im Vorstand vertreten (Artikel xx der Statuten). Durch<br />

Austritt (drei Monate Kündigungsfrist auf Jahresende; Artikel xx der<br />

Statuten sowie Artikel xx des Beteiligungsvertrages) kann sich die<br />

Gemeinde der Verpflichtung zur Restfinanzierung entziehen. Die<br />

Schulkostenbeiträge sind jedoch in jedem Fall zu leisten.<br />

Verein für Mütterberatung <strong>und</strong><br />

Säuglingsfürsorge<br />

Einfache Gesellschaften<br />

Neubau Mehrzweckgebäude<br />

Partner:<br />

Einwohnergemeinde<br />

Burgergemeinde<br />

Post<br />

Genossenschaften<br />

Mitgliederbeiträge gemäss Artikel xx Statuten: höchstens Fr. 10'000<br />

jährlich. Gemäss Artikel xx haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen.<br />

Austritt: drei Monate Kündigungsfrist auf Ende Jahr.<br />

Es wurde vereinbart, dass die drei Partner nur gemeinsam Verpflichtungen<br />

gegenüber Dritten eingehen dürfen. Interner Kostenverteiler<br />

nach Bauvolumen (Vertrag vom XX.XX.XXXX). Es besteht Solidarhaftung.<br />

Baurisiken sind versichert. Der Bauverwalter, Mitglied des Bauausschusses,<br />

überwacht die Geschäftsführung täglich.<br />

Wohnbaugenossenschaft "Lätti" Gemäss Statuten sind Nachschusspflicht <strong>und</strong> Solidarhaftung ausgeschlossen<br />

(Artikel xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende<br />

Kalenderjahr. Statutenänderungen nur mit einer Mehrheit von zwei<br />

Dritteln sämtlicher Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit<br />

weniger als 2/3 beteiligt.<br />

Käsereigenossenschaft Gemäss Statuten besteht eine Nachschusspflicht <strong>und</strong> eine Solidarhaftung<br />

in der Höhe der Beteiligung jedes Genossenschafters (Artikel<br />

xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Statutenänderungen<br />

nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher<br />

Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit weniger als 2/3 beteiligt.<br />

Schwimmbadgenossenschaft Gemäss Statuten besteht eine Nachschusspflicht <strong>und</strong> eine Solidarhaftung<br />

in der Höhe der Beteiligung jedes Genossenschafters (Artikel<br />

xx). Austritt: 12 Monate Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Statutenänderungen<br />

nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln sämtlicher<br />

Genossenschafter möglich. Die Gemeinde ist mit weniger als 2/3 beteiligt.<br />

<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!