Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
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<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Rechnungsabgrenzungen; Transitorische Aktiven <strong>und</strong> Passiven Blatt 11/26-1<br />
Hinweis:<br />
Aufwand <strong>und</strong> Ertrag der Laufenden Rechnung sowie Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben der Investitionsrechnung sind<br />
periodengerecht im richtigen Jahr erfolgswirksam zu buchen, um die richtige Aussage der Verwaltungsrechnung<br />
zu ermöglichen (⇒ HB 4.6.4, ⇒ AFV 1/3.2.1).<br />
Nach der Terminologie "Schweizer Handbuch für Wirtschaftsprüfung" (herausgegeben von der Treuhand-<br />
Kammer) umfassen die aktiven Rechnungsabgrenzungen<br />
• Ausgaben im alten Jahr, die als Aufwand dem nächsten Rechnungsjahr zu belasten sind (z.B. vorausbezahlte<br />
Miet- <strong>und</strong> Pachtzinsen, Versicherungsprämien)<br />
• Erträge des alten Jahres, die aber erst im nächsten Rechnungsjahr eingehen (z.B. ausstehende Kapitalzinsen,<br />
Mieten, Provisionen).<br />
Die passiven Rechnungsabgrenzungen umfassen<br />
• Einnahmen im alten Jahr, die als Ertrag dem nächsten Rechnungsjahr gutzuschreiben sind (z.B. im voraus<br />
erhaltene Kapitalzinsen, Miet- <strong>und</strong> Pachtzinsen)<br />
• Aufwand des alten Jahres, der erst im nächsten Rechnungsjahr bezahlt wird (z.B. Darlehenszinsen, Mieten,<br />
Löhne).<br />
Als Transitorische Aktiven (TA) <strong>und</strong> Passiven (TP) sind nur Positionen zu erfassen, die weder den Guthaben<br />
noch den Laufenden Verpflichtungen zuzuordnen sind.<br />
Wertberichtigungen auf Guthaben <strong>und</strong> Rückstellungen sind auf separaten Konten zu erfassen.<br />
Fall:<br />
Im Dezember sind die Versicherungsprämien für das nächste Jahr bezahlt worden; Transitorische<br />
Abgrenzung (TA) 12'500.00<br />
Die Dezembermiete für die vermietete Hauswartswohnung geht erst im Januar ein;<br />
Transitorische Abgrenzung (TA) 741.00<br />
Der Mietzins für das 1. Semester des nächsten Rechnungsjahres für die Geschäftslokalitäten<br />
ist bereits im Dezember eingegangen; Transitorische Abgrenzung (TP) 6'000.00<br />
Für das am 1. Oktober neu aufgenommene Darlehen bei einer Versicherungsgesellschaft sind<br />
die Passivzinsen abzugrenzen (Kapital = 1 Mio. Franken, Zinssatz = 4,25 %,<br />
Zinsdauer = 3 Monate); Transitorische Abgrenzung (TP) 10'625.00<br />
Rückbuchungen im nächsten Rechnungsjahr *) diverse<br />
*) Die Rückbuchungen im nächsten Rechnungsjahr sind "seitenverkehrt" über die gleichen Konten vorzunehmen.<br />
Das Bruttoverbuchungsprinzip ist für diese Fälle nicht anwendbar (⇒ HB 4.3.1.2).<br />
Buchungen: Rechnungsjahr<br />
Nr. Geschäftsvorfall, Sachverhalt Soll Haben Betrag<br />
1)<br />
Versicherungsgesellschaft, Prämien Folgejahr 029.318.02 1002.01 12'500.00<br />
2)<br />
Versicherungsprämien, Abgrenzung Folgejahr 1030.01 029.318.02 12'500.00<br />
3)<br />
Miete Dezember, Abgrenzung 1030.01 090.427.01 741.00<br />
4)<br />
Miete Geschäftslokal, 1. Semester Folgejahr 1002.01 942.423.01 6'000.00<br />
5)<br />
Miete Geschäftslokal, Abgrenzung Folgejahr 942.423.01 2050.01 6'000.00<br />
6)<br />
Versicherungsgesellschaft, Abgrenzung Zins 940.322.01 2050.02 10'625.00<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001