Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
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<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Wertschriftenverzeichnis Blatt 11/9<br />
Hinweis:<br />
Werden in der Bestandesrechnung anstelle von Einzelpositionen Sammelposten bilanziert, müssen die Einzelpositionen<br />
mittels Verzeichnissen nachgewiesen werden. Diese Verzeichnisse sind regelmässig, mindestens<br />
jährlich nachzuführen.<br />
Die Verzeichnisse zu Sammelposten gehören zu den so genannten übrigen, nicht in die Jahresrechnung einzubindenden<br />
Buchhaltungsunterlagen. Sie sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.<br />
Verzeichnisse erübrigen sich, wenn aus der Bestandesrechnung die Einzelpositionen ersichtlich sind (pro Position<br />
wird ein Konto geführt) .<br />
(⇒ HB 4.3.3.1, Weisung 3; 4.3.3.3, Weisung 2; 4.4.1, Weisung 4, ⇒AFV 1/2.11)<br />
Verzeichnismuster:<br />
Ein Wertschriftenverzeichnis kann beispielsweise die Angaben gemäss nachstehendem Muster enthalten. Sind<br />
Kaufjahr <strong>und</strong> Kaufpreis nicht bekannt <strong>und</strong> können diese Angaben mit vertretbarem Aufwand nicht beschafft<br />
werden, kann bei der betreffenden Position nicht verfügbar (n.v.) eingetragen werden.<br />
Ein detaillierter Depotauszug einer Bank kann ebenfalls als Gr<strong>und</strong>lage eines Wertschriftenverzeichnisses dienen.<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001