Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
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<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Liegenschaftsverzeichnis Blatt 11/19<br />
Hinweis:<br />
Werden in der Bestandesrechnung anstelle von Einzelpositionen Sammelposten bilanziert, müssen die Einzelpositionen<br />
mittels Verzeichnissen nachgewiesen werden. Diese Verzeichnisse sind regelmässig, mindestens<br />
jährlich nachzuführen.<br />
Die Verzeichnisse zu Sammelposten gehören zu den sogenannten übrigen, nicht in die Jahresrechnung einzubindenden<br />
Buchhaltungsunterlagen. Sie sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.<br />
Verzeichnisse erübrigen sich, wenn aus der Bestandesrechnung die Einzelpositionen ersichtlich sind (pro Position<br />
wird ein Konto geführt) (⇒ HB 4.3.3.1, Weisung 3; 4.3.3.3, Weisung 2; 4.4.1, Weisung 4 <strong>und</strong> Seite 76, ⇒<br />
AFV 1/2.11).<br />
Verzeichnismuster:<br />
Ein Liegenschaftsverzeichnis kann beispielsweise die Angaben gemäss nachfolgenden Muster enthalten. Sind<br />
Kaufjahr <strong>und</strong> Kaufpreis/Erstellungskosten nicht bekannt <strong>und</strong> können diese Angaben mit vertretbarem Aufwand<br />
nicht beschafft werden, kann bei der betreffenden Position nicht verfügbar (n.v.) eingetragen werden.<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001