Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen; Blatt 11/24-1<br />
Abschluss der IR <strong>und</strong> Verbuchung beim Jahresabschluss<br />
Hinweis:<br />
Vom Buchwert des Verwaltungsvermögens abzüglich von Darlehen <strong>und</strong> Beteiligungen müssen jährlich 10 %<br />
abgeschrieben werden (harmonisierte Abschreibungen). Die Abschreibungen sind auf dem Steuerhaushalt <strong>und</strong><br />
jeder Spezialfinanzierung einzeln vorzunehmen (Art. 83 GV).<br />
Die Darlehen <strong>und</strong> Beteiligungen werden nach den gleichen Gr<strong>und</strong>sätzen abgeschrieben wie das Finanzvermögen<br />
(Art. 84 Abs. 3 GV). Das heisst, es gilt das Beschaffungs- oder Herstellungswertprinzip <strong>und</strong> das Imparitätsprinzip.<br />
Abschreibungen werden nur vorgenommen, wenn Wertverminderungen oder Verluste eingetreten<br />
sind (⇒ HB 4.5.3.9). Diese sind sofort <strong>und</strong> in Kompetenz der Exekutive vorzunehmen, um die Bilanzwahrheit<br />
nicht zu gefährden.<br />
Übrige Abschreibungen können vorgenommen werden, wenn sie im Voranschlag oder mittels Nachkredit bewilligt<br />
wurden. Sie sind gesondert auszuweisen (Art. 85 GV).<br />
Die Gemeinde ist frei, innerhalb des Verwaltungsvermögens unterschiedliche Abschreibungssätze anzuwenden,<br />
beispielsweise nach der Nutzungsdauer der Anlagen. Das Total der harmonisierten Abschreibungen nach NRM<br />
muss aber 10 % betragen. Nicht in diesen 10 % enthalten sind die Abschreibungen in den Bereichen Wasser<br />
<strong>und</strong> Abwasser; für diese gilt die Spezialgesetzgebung (Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert).<br />
(⇒ HB 4.5.3.7; ⇒ AFV 1/3.2.2.3)<br />
Abschreibungstabelle: (Berechnung der Abschreibungen)<br />
Siehe nachfolgendes Muster.<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001