Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
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<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Gemeindesteuern (Steuerbuchhaltung) Blatt 11/36-4<br />
Konto 2049.01 Wertberichtigung auf Steuerguthaben<br />
Dieses Konto weist den Anteil der Steuerguthaben aus, deren Eingang gefährdet ist. Der Bestand des Wertberichtigungskontos<br />
ist jährlich den individuellen Risiken anzupassen.<br />
Das AGR empfiehlt die Wertberichtigungsberechnung aufgr<strong>und</strong> der Einzelfallbetrachtung; Pauschalwertberichtigungen<br />
bis zu 5 % des Ausstandes sind jedoch möglich (⇒ HB 4.5.2.2, ⇒ AFV 11/6).<br />
Übersteigt die Wertberichtigung 5 % der Guthaben, so ist der Betrag zu begründen <strong>und</strong> nachzuweisen. Die<br />
Bildung von stillen Reserven mittels überhöhter Wertberichtigung ist nicht gestattet.<br />
Soll Haben<br />
Rückstellung des Abschreibungsbedarfs für voraussichtlich nicht erhältliche XXXXX<br />
Steuerguthaben; Wertberichtigung<br />
(Gegenbuchung auf Abschreibungskonto "Wertberichtigung für gefährdete<br />
Steuerguthaben", Konto 903.330.02)<br />
Auflösung der Wertberichtigung bis zum Abschreibungsbedarf für voraussichtlich XXXXX<br />
nicht erhältliche Steuerguthaben<br />
(Gegenbuchung auf Abschreibungskonto "Wertberichtigung für gefährdete<br />
Steuerguthaben", Konto 903.330.02)<br />
2. Konten der Laufenden Rechnung<br />
Kontoart Bezeichnung<br />
400 Einkommens- <strong>und</strong> Vermögenssteuern<br />
Einkommens- <strong>und</strong> Vermögenssteuern natürliche Personen, Lotteriegewinnsteuern, Quellensteuern,<br />
Nachsteuern <strong>und</strong> Bussen, Gemeindesteuerteilungen natürliche Personen, Rückstellungen<br />
für Gemeindesteuerteilungen natürliche Personen (Bildung <strong>und</strong> Auflösung), Veränderung<br />
Vorjahre (Staatskasse), Eingang abgeschriebener Steuern periodisch<br />
401 Gewinn- <strong>und</strong> Kapitalsteuern<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Kapitalsteuern juristische Personen, Holdingsteuern, Gemeindesteuerteilungen<br />
juristische Personen, Rückstellungen für Gemeindesteuerteilungen juristische Personen<br />
(Bildung <strong>und</strong> Auflösung)<br />
402 Liegenschaftssteuern<br />
Liegenschaftssteuern<br />
403 Vermögensgewinnsteuern<br />
Gr<strong>und</strong>stückgewinnsteuern, Sonderveranlagung, Eingang abgeschriebener Steuern aperiodisch<br />
406 Besitz- <strong>und</strong> Aufwandsteuern<br />
Billetsteuer, H<strong>und</strong>etaxe, Kurtaxe (sofern nicht unter Funktion 830), Tourismusförderungsabgabe<br />
(sofern nicht unter Funktion 830), Schwellentelle (sofern nicht unter Funktion 750), Gemeinwerk<br />
(sofern nicht unter Funktion 620)<br />
330 Abschreibungen Finanzvermögen<br />
Steuerabschreibungen infolge Uneinbringlichkeit periodische Steuern, Steuerabschreibungen<br />
infolge Uneinbringlichkeit aperiodische Steuern, Wertberichtigung für gefährdete Steuerguthaben<br />
Herabsetzungen <strong>und</strong> Erhöhungen gemäss den buchungswirksamen NESKO-Abrechnungen sind als Nettoveränderung<br />
zu verbuchen. Das Bruttoverbuchungsprinzip, welches die Verrechnung von Einnahmen bzw. Erträgen<br />
mit Ausgaben bzw. Aufwendungen gr<strong>und</strong>sätzlich verbietet, wird in diesem Fall nicht angewendet (⇒ HB<br />
4.3.1.2).<br />
Kirchgemeinden verbuchen die Steuererträge <strong>und</strong> -mindererträge unter der Kontoart 400.<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001