Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Buchungs- und Berechnungsbeispiele, Anhang ... - Kanton Bern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Buchungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berechnungsbeispiele</strong><br />
Übertragung von Verwaltungs- ins Finanzvermögen Blatt 11/23-1<br />
Hinweis:<br />
Wird Finanz- ins Verwaltungsvermögen oder Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführt, bestimmt sich das<br />
zuständige Organ nach dem Verkehrswert. Für die Umbuchung ist der Buchwert massgebend.<br />
(Art. 104 GV, ⇒ HB 4.2.4.9, Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen ⇒ HB 4.5.2.4)<br />
Eine vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführte Liegenschaft darf dann aufgewertet werden, wenn<br />
• die seinerzeitigen Gestehungskosten nicht überschritten werden (Wiedereinbringung früherer Abschreibungen)<br />
<strong>und</strong><br />
• der Verkehrswert mindestens gleich hoch ist wie der neue Buchwert.<br />
Eine generelle Aufwertung der Liegenschaften des Finanzvermögens einer Gemeinde, mit dem Zweck, den<br />
Aufwertungsgewinn beispielsweise für die Abschreibung des Bilanzfehlbetrages zu verwenden, ist nicht zulässig,<br />
da mit dieser Transaktion weder die dringend notwendige Verbesserung der Rechnungsergebnisse der<br />
Laufenden Rechnung (Abbau der Aufwandüberschüsse) noch der Liquidität erreicht wird (⇒ HB 4.5.2.4).<br />
Fall:<br />
Die Verwaltung zieht ins neu erstellte Gemeindehaus. Das alte Verwaltungsgebäude wird zur<br />
Vermietung ausgeschrieben. Der vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragende<br />
Buchwert beträgt 1.00<br />
Das ins Finanzvermögen übertragene alte Verwaltungsgebäude wird bis zu den seinerzeitigen<br />
Gestehungskosten aufgewertet. Die Gestehungskosten betrugen 425'000.00<br />
Der Aufwertungsgewinn (Buchgewinn) beträgt somit 424'999.00<br />
Buchungen:<br />
Nr. Geschäftsvorfall, Sachverhalt Soll Haben Betrag<br />
1)<br />
Umbuchung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen<br />
(nur innerhalb der Investitionsrechnung) 942.503.01 090.603.01 1.00<br />
2)<br />
Übertrag Zugang Liegenschaft Finanzvermögen 1023.01 942.695.01 1.00<br />
3)<br />
Abschluss der Investitionsrechnung (Passivierung) 999.590.01 1143.01 1.00<br />
4)<br />
Aufwertung bis zu den Gestehungskosten 1023.01 942.424.01 424'999.00<br />
1023.01<br />
Liegenschaften gemäss Verzeichnis<br />
2) 1.00<br />
4) 424'999.00<br />
1143.01<br />
Liegenschaften gemäss Verzeichnis<br />
3) 1.00<br />
Bestandesrechnung<br />
<strong>Anhang</strong> für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001