Vorabfassung
1806220
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6220<br />
Die zur Umsetzung der Richtlinie vorgeschlagenen Regelungen führen teilweise<br />
zu Entlastungen und teilweise zu Belastungen beim Erfüllungsaufwand für die<br />
Wirtschaft.<br />
Insgesamt wird beim jährlichen Erfüllungsaufwand mit einer Entlastung der Wirtschaft<br />
um ca. 31 Millionen Euro gerechnet.<br />
Der Saldo des Erfüllungsaufwands setzt sich zusammen aus<br />
– einer Entlastung in Höhe von ca. 35 Millionen Euro, da die Zwischenmitteilung<br />
der Geschäftsführung wegfällt, und<br />
– einer zusätzlichen Belastung in Höhe von ca. 4 Millionen Euro, da für Unternehmen<br />
des Rohstoffsektors eine Berichtspflicht eingeführt wird.<br />
Zugleich wird die Wirtschaft einmalig mit Kosten in Höhe von ca. 15 Millionen<br />
Euro belastet. Diese Kosten beruhen im Wesentlichen auf der Einführung der<br />
Zahlungsberichte und der Umstellung im Bereich der Stimmrechte, insbesondere<br />
der zukünftig erforderlichen Delta-angepassten Berechnung bei Instrumenten mit<br />
Barausgleich.<br />
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung<br />
Auf Bundesebene führen die neuen Regelungen insgesamt zu einer jährlichen<br />
Mehrbelastung in Höhe von ca. 0,7 Millionen Euro. Der Erfüllungsaufwand im<br />
Zusammenhang mit den geänderten Bußgeldrahmen und der Bekanntmachungspflicht<br />
hinsichtlich Maßnahmen und Sanktionen überwiegt insoweit die Entlastung<br />
aufgrund des Wegfalls der Zwischenmitteilung.<br />
Einmalig entsteht ein Umstellungsaufwand von ca. 0,5 Millionen Euro. Dieser<br />
steht überwiegend in Zusammenhang mit den veränderten Anforderungen hinsichtlich<br />
der Stimmrechtsmitteilungen.<br />
Für die Länder und die Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.<br />
F. Weitere Kosten<br />
Weitere Kosten, insbesondere mit Blick auf das Preisniveau, sind nicht zu erkennen.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.