Vorabfassung
1806220
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Drucksache 18/6220 – 88 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
nicht, weswegen es in der Bundesregierung Widerstände gegen eine allgemeine, länderbezogene Transparenzpflicht<br />
für Unternehmen gebe. Aus internationaler Perspektive werde klar, wie wichtig eine länderbezogene<br />
Transparenzpflicht für sämtliche Unternehmen wäre. Man habe beim Thema „Lux-Leaks“ gesehen, dass eine<br />
Aufklärung von Steuervermeidung und Steuergestaltung nicht etwa von den zuständigen nationalen Steuerbehörden<br />
ausgehe, sondern von Presse und Öffentlichkeit. Für eine effektive Bekämpfung von Steuervermeidung und<br />
Steuergestaltung wäre eine Offenlegungspflicht notwendig. Drittens lehne man den Änderungsantrag zur Steuerbefreiung<br />
von Erlöspools im Bereich der Reedereien ab. Dies sei ordnungspolitisch falsch. Falls man Reedereien<br />
unterstützen wollte, sollte man dies eher durch direkte Maßnahmen machen, nicht aber durch Steuerbefreiungen.<br />
Viertens sei die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Änderungsantrag zum Thema Delisting nicht<br />
einverstanden. Der Börsenkurs der vergangenen sechs Monate als Grundlage der Abfindung sei keine gute Lösung.<br />
Diese Größe sei manipulationsanfällig und relativ zufällig. Man wisse, dass Unternehmen ihren Börsengang<br />
bis zu zwei Jahre wegen eines schwierigen Marktumfeldes verschieben würden. Mit den Regelungen der Gesetzesvorlage<br />
könne eine solche Situation beim spiegelbildlichen Vorgang eines Delistings von einem kleinen Anleger<br />
nicht gemeistert werden, insbesondere da auch kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich sei, bei<br />
der noch Einspruch erhoben werden könnte.<br />
Vom Ausschuss angenommene Änderungsanträge<br />
Die vom Ausschuss angenommenen Änderungen am Gesetzentwurf sind aus der Zusammenstellung in der Beschlussempfehlung<br />
des Finanzausschusses ersichtlich. Die Begründungen der Änderungen finden sich in diesem<br />
Bericht unter „B. Besonderer Teil“. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD brachten insgesamt 14<br />
Änderungsanträge ein.<br />
Voten der Fraktionen:<br />
Änderungsantrag 1 der Koalitionsfraktionen (Erlöspools)<br />
Zustimmung: CDU/CSU, SPD<br />
Ablehnung: DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Enthaltung: -<br />
Änderungsantrag 2 der Koalitionsfraktionen (Interbankenentgelte; KWG)<br />
Zustimmung: CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Ablehnung: -<br />
Enthaltung: -<br />
Änderungsantrag 3 der Koalitionsfraktionen (Interbankenentgelte, Unterlassungsklagengesetz)<br />
Zustimmung: CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Ablehnung: -<br />
Enthaltung: -<br />
Änderungsantrag 4 der Koalitionsfraktionen (Interbankenentgelte, Prüfungsbereichtsverordnung)<br />
Zustimmung: CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Ablehnung: -<br />
Enthaltung: -<br />
Änderungsantrag 5 der Koalitionsfraktionen (Interbankenentgelte; Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)<br />
Zustimmung: CDU/CSU, SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
Ablehnung: -<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.