Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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weist, aber durch Maßnahmen der Heidepflege in größeren<br />
Populationen mittelfristig gesichert ist. <strong>Die</strong><br />
Sumpfdotterblume (Caltha palustris) ist eine Art, die<br />
ebenfalls stark zurückgeht, aber Refugien beispielsweise<br />
in geschützten Bruchwäldern besitzt.<br />
Ein direkter Vergleich zwischen den Fassungen der <strong>Rote</strong>n<br />
<strong>Liste</strong> von 1990 <strong>und</strong> 2005 ist also aufgr<strong>und</strong> der beschriebenen<br />
Änderung in der Einstufungsmethodik sowie<br />
der abweichenden Basiszahl der einheimischen <strong>und</strong><br />
eingebürgerten Arten nicht möglich <strong>und</strong> auch nicht statthaft.<br />
Insofern kann nur ein indirekter Vergleich mit<br />
starken Einschränkungen Anhaltspunkte für eine Abschätzung<br />
der Entwicklung der Gefährdungssituation der<br />
Pflanzenwelt in <strong>Schleswig</strong>-Holstein geben.<br />
Aktuell sind 44,8 % aller einheimischen bzw. eingebürgerten<br />
1.520 Sippen zu den gefährdeten Arten zu zählen.<br />
In der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1990 wurden ca. 47,6 % aller<br />
seinerzeit als einheimisch bzw. eingebürgert geltenden<br />
Sippen gelistet (Basiszahl für die damalige Bilanzierung:<br />
1.371 Sippen). <strong>Die</strong> auf den ersten Blick auffallende<br />
Abnahme um 2,8 % resultiert jedoch einerseits aus einer<br />
anderen Einstufungsmethodik sowie andererseits<br />
aus der stärkeren Berücksichtigung von Unter- <strong>und</strong><br />
Kleinarten sowie von eingebürgerten, aber nicht gefährdeten<br />
Neophyten in der Gesamtartenliste. Während beispielsweise<br />
noch 1990 mehrere Sippen mit einem hohen<br />
Gefährdungsgrad geführt wurden, weil sie schon<br />
immer sehr selten waren, wurden sie bei der Überarbeitung<br />
aufgr<strong>und</strong> der geänderten Kriterien von der <strong>Liste</strong> gestrichen,<br />
wenn sich ihre Bestandssituation weder früher<br />
noch in dem Zeitraum zwischen den beiden Fassungen<br />
der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> deutlich negativ verändert hat. Hierunter<br />
fallen z.B. einige Waldarten wie das Schwarzfrüchtige<br />
Christophskraut (Actea spicata), die im Lande auf relativ<br />
wenige Sonderstandorte beschränkt sind (z.B. Bachschluchten)<br />
<strong>und</strong> deren Wuchsorte hierzulande üblicherweise<br />
keiner intensiven forstlichen Nutzung unterliegen.<br />
Zudem hat die Aufnahme der Unter- <strong>und</strong> Kleinarten sowie<br />
vieler Neophyten das Verhältnis zwischen gefährdeten<br />
<strong>und</strong> ungefährdeten Arten dahingegen geändert, dass<br />
der prozentuale Anteil der gefährdeten Arten abgenom-<br />
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