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Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

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weist, aber durch Maßnahmen der Heidepflege in größeren<br />

Populationen mittelfristig gesichert ist. <strong>Die</strong><br />

Sumpfdotterblume (Caltha palustris) ist eine Art, die<br />

ebenfalls stark zurückgeht, aber Refugien beispielsweise<br />

in geschützten Bruchwäldern besitzt.<br />

Ein direkter Vergleich zwischen den Fassungen der <strong>Rote</strong>n<br />

<strong>Liste</strong> von 1990 <strong>und</strong> 2005 ist also aufgr<strong>und</strong> der beschriebenen<br />

Änderung in der Einstufungsmethodik sowie<br />

der abweichenden Basiszahl der einheimischen <strong>und</strong><br />

eingebürgerten Arten nicht möglich <strong>und</strong> auch nicht statthaft.<br />

Insofern kann nur ein indirekter Vergleich mit<br />

starken Einschränkungen Anhaltspunkte für eine Abschätzung<br />

der Entwicklung der Gefährdungssituation der<br />

Pflanzenwelt in <strong>Schleswig</strong>-Holstein geben.<br />

Aktuell sind 44,8 % aller einheimischen bzw. eingebürgerten<br />

1.520 Sippen zu den gefährdeten Arten zu zählen.<br />

In der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> von 1990 wurden ca. 47,6 % aller<br />

seinerzeit als einheimisch bzw. eingebürgert geltenden<br />

Sippen gelistet (Basiszahl für die damalige Bilanzierung:<br />

1.371 Sippen). <strong>Die</strong> auf den ersten Blick auffallende<br />

Abnahme um 2,8 % resultiert jedoch einerseits aus einer<br />

anderen Einstufungsmethodik sowie andererseits<br />

aus der stärkeren Berücksichtigung von Unter- <strong>und</strong><br />

Kleinarten sowie von eingebürgerten, aber nicht gefährdeten<br />

Neophyten in der Gesamtartenliste. Während beispielsweise<br />

noch 1990 mehrere Sippen mit einem hohen<br />

Gefährdungsgrad geführt wurden, weil sie schon<br />

immer sehr selten waren, wurden sie bei der Überarbeitung<br />

aufgr<strong>und</strong> der geänderten Kriterien von der <strong>Liste</strong> gestrichen,<br />

wenn sich ihre Bestandssituation weder früher<br />

noch in dem Zeitraum zwischen den beiden Fassungen<br />

der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> deutlich negativ verändert hat. Hierunter<br />

fallen z.B. einige Waldarten wie das Schwarzfrüchtige<br />

Christophskraut (Actea spicata), die im Lande auf relativ<br />

wenige Sonderstandorte beschränkt sind (z.B. Bachschluchten)<br />

<strong>und</strong> deren Wuchsorte hierzulande üblicherweise<br />

keiner intensiven forstlichen Nutzung unterliegen.<br />

Zudem hat die Aufnahme der Unter- <strong>und</strong> Kleinarten sowie<br />

vieler Neophyten das Verhältnis zwischen gefährdeten<br />

<strong>und</strong> ungefährdeten Arten dahingegen geändert, dass<br />

der prozentuale Anteil der gefährdeten Arten abgenom-<br />

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