Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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Bild 17: Apium repens (RL 1), Kriechender Sellerie. Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie,<br />
für die <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere Verantwortung trägt. Das einzige bekannte<br />
Vorkommen auf Fehrmarn ist mittlerweile als Teil des Schutzgebietsnetzes<br />
NATURA 2000 sichergestellt. (Foto: J. Stuhr)<br />
Für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind geeignete<br />
Gebiete in das europäische kohärente ökologische<br />
Schutzgebietssystem Natura 2000 zu integrieren. Von<br />
diesen Arten kommen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein vor: Apium<br />
repens, Liparis loeselii, Luronium natans, die prioritäre,<br />
weltweit nur im Tidebereich der Elbe <strong>und</strong> ihrer Nebenflüsse<br />
vorkommende Art Oenanthe conioides sowie die<br />
ausgestorbenen Arten Saxifraga hirculus <strong>und</strong> Thesium<br />
ebracteatum.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Liste</strong> der Arten, für die <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere<br />
Verantwortung trägt, <strong>und</strong>/oder die gesetzlich geschützt<br />
sind, findet sich in Kapitel 5.4. In einer zusätzlichen<br />
<strong>Liste</strong> werden darunter die küstengeb<strong>und</strong>enen Subspezies<br />
aufgeführt, für die eine besondere Verantwortung <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holsteins</strong><br />
anzunehmen ist.<br />
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