Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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Bild 13: Antennaria dioica (RL 1), Gemeines Katzenpfötchen. Stark rückläufige Art, deren<br />
Wuchsorte in Borstgrasrasen <strong>und</strong> Heiden zur nachhaltigen Sicherung einer Pflege<br />
bedürfen. (Foto: W. Jansen)<br />
Weitere Informationen<br />
Zusatzinformationen zu angesalbten, angesäten<br />
oder verwilderten Pflanzenvorkommen<br />
Immer wieder werden Wildpflanzen z. B. im Zuge von<br />
Straßenrand- <strong>und</strong> Böschungsbegrünungen sowie bei Naturschutz-<br />
<strong>und</strong> Renaturierungsmaßnahmen ausgebracht,<br />
deren urwüchsige Populationen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
gefährdet sind. Zudem sind Fälle bekannt, in denen<br />
Liebhaber Exemplare von bei uns verschollenen Arten<br />
von anderenorts mitbringen <strong>und</strong> in die Landschaft ausbringen.<br />
Außerdem werden einige Wildblumen gerne in<br />
Gärten kultiviert, von denen sie in die freie Landschaft<br />
einwandern können. Um die Gefährdungseinstufungen<br />
von Arten, bei denen Ansalbungen, Ansaaten oder Verwilderungen<br />
eine Rolle spielen, besser interpretieren zu<br />
können, wurden für diese Arten Zusatzinformationen<br />
hinzugefügt. <strong>Die</strong> Abkürzungen haben folgende Bedeutung:<br />
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