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Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

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Bild 13: Antennaria dioica (RL 1), Gemeines Katzenpfötchen. Stark rückläufige Art, deren<br />

Wuchsorte in Borstgrasrasen <strong>und</strong> Heiden zur nachhaltigen Sicherung einer Pflege<br />

bedürfen. (Foto: W. Jansen)<br />

Weitere Informationen<br />

Zusatzinformationen zu angesalbten, angesäten<br />

oder verwilderten Pflanzenvorkommen<br />

Immer wieder werden Wildpflanzen z. B. im Zuge von<br />

Straßenrand- <strong>und</strong> Böschungsbegrünungen sowie bei Naturschutz-<br />

<strong>und</strong> Renaturierungsmaßnahmen ausgebracht,<br />

deren urwüchsige Populationen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

gefährdet sind. Zudem sind Fälle bekannt, in denen<br />

Liebhaber Exemplare von bei uns verschollenen Arten<br />

von anderenorts mitbringen <strong>und</strong> in die Landschaft ausbringen.<br />

Außerdem werden einige Wildblumen gerne in<br />

Gärten kultiviert, von denen sie in die freie Landschaft<br />

einwandern können. Um die Gefährdungseinstufungen<br />

von Arten, bei denen Ansalbungen, Ansaaten oder Verwilderungen<br />

eine Rolle spielen, besser interpretieren zu<br />

können, wurden für diese Arten Zusatzinformationen<br />

hinzugefügt. <strong>Die</strong> Abkürzungen haben folgende Bedeutung:<br />

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