Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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3.2 Einstufung der Arten in Gefährdungskategorien<br />
Eine erste Einstufung der Arten in die Gefährdungskategorien<br />
wurde von den AutorInnen der vorliegenden <strong>Liste</strong><br />
vorgenommen. Hierbei wurde auf eigenes Wissen sowie<br />
auf regionale Veröffentlichungen, Berichte, Gutachten<br />
u. ä. zurückgegriffen. <strong>Die</strong> Gefährdungssituation jeder<br />
Art wurde mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten Kriterienkombination<br />
eingeschätzt, die sich an die Kurzanleitung<br />
des BfN anlehnt, aber an schleswig-holsteinische<br />
Verhältnisse angepasst worden ist (s. Kap. 4). Probleme<br />
bei der Einstufung wurden festgehalten, um die strittigen<br />
Punkte durch gezielte, vertiefte Recherche <strong>und</strong> spätere<br />
Expertendiskussion lösen zu können. <strong>Die</strong>se erste<br />
Einstufung war als Hypothese <strong>und</strong> Arbeitsgr<strong>und</strong>lage<br />
zu verstehen.<br />
<strong>Die</strong> erste Einstufung wurde an möglichst viele ExpertInnen<br />
mit der Bitte versandt, die vorgeschlagenen Einschätzungen<br />
zu prüfen. Ausdrücklich wurde um Anmerkungen,<br />
Kommentare <strong>und</strong> Vorschläge zur Änderung<br />
gebeten. Voraussetzung für die Akzeptanz von Änderungen<br />
war jedoch eine kurze mitgelieferte Begründung,<br />
die sich auf die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung der Einstufungskriterien<br />
bezog. Hierauf ging eine Vielzahl von Hinweisen,<br />
Anregungen, Korrekturen <strong>und</strong> Ergänzungen ein.<br />
<strong>Die</strong> Einschätzungen wurden zentral zusammengefasst,<br />
wodurch strittige Punkte <strong>und</strong> Wissenslücken deutlich<br />
herausgearbeitet werden konnten.<br />
Um diese strittig gebliebenen Punkte zu klären, wurde<br />
im Landesamt für Natur <strong>und</strong> Umwelt <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
in Flintbek ein Arbeitstreffen durchgeführt, auf dem es<br />
gelang, sich bei allen Arten auf Gefährdungseinstufungen<br />
zu einigen. <strong>Die</strong> endgültige Festsetzung der Gefährdungsstufen<br />
erfolgte nach einer Konsistenzprüfung<br />
durch die Autoren.<br />
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