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Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

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4 Das Kriteriensystem des BfN <strong>und</strong><br />

die Einstufungsmethodik<br />

In früheren Fassungen der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> wurden vor allem<br />

die Seltenheit <strong>und</strong> momentane Gefährdung einer Art bei<br />

der Einstufung berücksichtigt. Bei dem vom BfN entwickelten<br />

System (LUDWIG et al. 2005) wird zusätzlich zur<br />

Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung auch der Rückgang der Art<br />

innerhalb der letzten 100 bis 150 Jahre sowie – getrennt<br />

davon - innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre (i.d.R. innerhalb<br />

der Zeitspanne seit Erarbeitung der letzten <strong>Rote</strong>n<br />

<strong>Liste</strong>) betrachtet.<br />

<strong>Die</strong>se Neuorientierung führte zu einigen Änderungen der<br />

Gefährdungseinstufung von Arten, die sich nicht aus<br />

neuen Erkenntnissen über aktuelle Bestandsentwicklungen<br />

ergaben. So wird eine Art, die aktuell noch mäßig<br />

häufig auftritt, in den letzten Jahren aber stark zurückgegangen<br />

ist, mit dem Gefährdungsstatus „3“ belegt. In<br />

früheren Fassungen wurden solche Arten aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

seinerzeit noch gegebenen mäßigen Häufigkeit trotz der<br />

auch damals schon erkannten Rückgänge zum Teil als<br />

„ungefährdet“ geführt. Dagegen werden heute solche<br />

Arten, die zwar schon immer selten waren, deren Bestände<br />

aber bis heute keine Rückgänge gezeigt haben,<br />

als „nicht gefährdet“ eingestuft. Eine schon immer<br />

„extrem seltene“ Art, die an ihren wenigen Standorten<br />

nicht bedroht ist <strong>und</strong> bei der auch keine zukünftigen Bedrohungen<br />

absehbar sind, wird heute mit „R“ eingestuft.<br />

Demgegenüber wurden seltene <strong>und</strong> extrem seltene<br />

Arten früher ungeachtet ihrer relativ stabil<br />

gebliebenen Bestände oft allein aufgr<strong>und</strong> ihrer Seltenheit<br />

in eine Gefährdungsstufe eingeordnet (vgl. MIER-<br />

WALD & BELLER 1990: 6).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wurde für jede taxonomische Rangstufe<br />

(Aggregat, Art, Kleinart, Unterart, in Ausnahmefällen Varietät)<br />

eine Gefährdungsstufe vergeben, damit in der Anwendungspraxis<br />

der Planung <strong>und</strong> des Naturschutzes<br />

auch sogenannte „kartierkritische Sippen“ problemlos<br />

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