Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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4 Das Kriteriensystem des BfN <strong>und</strong><br />
die Einstufungsmethodik<br />
In früheren Fassungen der <strong>Rote</strong>n <strong>Liste</strong> wurden vor allem<br />
die Seltenheit <strong>und</strong> momentane Gefährdung einer Art bei<br />
der Einstufung berücksichtigt. Bei dem vom BfN entwickelten<br />
System (LUDWIG et al. 2005) wird zusätzlich zur<br />
Seltenheit <strong>und</strong> Gefährdung auch der Rückgang der Art<br />
innerhalb der letzten 100 bis 150 Jahre sowie – getrennt<br />
davon - innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre (i.d.R. innerhalb<br />
der Zeitspanne seit Erarbeitung der letzten <strong>Rote</strong>n<br />
<strong>Liste</strong>) betrachtet.<br />
<strong>Die</strong>se Neuorientierung führte zu einigen Änderungen der<br />
Gefährdungseinstufung von Arten, die sich nicht aus<br />
neuen Erkenntnissen über aktuelle Bestandsentwicklungen<br />
ergaben. So wird eine Art, die aktuell noch mäßig<br />
häufig auftritt, in den letzten Jahren aber stark zurückgegangen<br />
ist, mit dem Gefährdungsstatus „3“ belegt. In<br />
früheren Fassungen wurden solche Arten aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />
seinerzeit noch gegebenen mäßigen Häufigkeit trotz der<br />
auch damals schon erkannten Rückgänge zum Teil als<br />
„ungefährdet“ geführt. Dagegen werden heute solche<br />
Arten, die zwar schon immer selten waren, deren Bestände<br />
aber bis heute keine Rückgänge gezeigt haben,<br />
als „nicht gefährdet“ eingestuft. Eine schon immer<br />
„extrem seltene“ Art, die an ihren wenigen Standorten<br />
nicht bedroht ist <strong>und</strong> bei der auch keine zukünftigen Bedrohungen<br />
absehbar sind, wird heute mit „R“ eingestuft.<br />
Demgegenüber wurden seltene <strong>und</strong> extrem seltene<br />
Arten früher ungeachtet ihrer relativ stabil<br />
gebliebenen Bestände oft allein aufgr<strong>und</strong> ihrer Seltenheit<br />
in eine Gefährdungsstufe eingeordnet (vgl. MIER-<br />
WALD & BELLER 1990: 6).<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wurde für jede taxonomische Rangstufe<br />
(Aggregat, Art, Kleinart, Unterart, in Ausnahmefällen Varietät)<br />
eine Gefährdungsstufe vergeben, damit in der Anwendungspraxis<br />
der Planung <strong>und</strong> des Naturschutzes<br />
auch sogenannte „kartierkritische Sippen“ problemlos<br />
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