20.02.2013 Aufrufe

Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

34<br />

Verantwortlichkeit <strong>und</strong> gesetzlicher Schutz<br />

In einer eigenständigen <strong>Liste</strong> wurden diejenigen Arten<br />

zusammengestellt, für die <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere<br />

Verantwortung besitzt <strong>und</strong>/oder die nach gesetzlichen<br />

Vorgaben einem besonderen Schutz unterliegen.<br />

Für Arten, deren Verbreitungsschwerpunkt innerhalb<br />

Deutschlands in <strong>Schleswig</strong>-Holstein liegt, oder deren Arealanteil<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein mehr als 1/3 des deutschen<br />

Areals ausmacht, besitzt unser Land eine besondere<br />

Verantwortung (nationale Verantwortung). Hierunter fallen<br />

insbesondere viele Arten der Küsten, der Moore sowie der<br />

Stillgewässer, aber auch diejenigen Arten, die eher eine<br />

nordeuropäische Verbreitung zeigen <strong>und</strong> nur bis Norddeutschland<br />

ausstrahlen wie Rumex longifolius, der innerhalb<br />

Deutschlands vollständig auf <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

beschränkt bleibt <strong>und</strong> hier nur nördlich von <strong>Schleswig</strong><br />

etwas weiter verbreitet ist. Um diese Arten zu ermitteln,<br />

wurden Verbreitungskarten aus HAEUPLER & SCHÖNFELDER<br />

(1988), BENKERT, FUKAREK & KORSCH (1996), GARVE (1994)<br />

sowie von FLORA WEB (Datenbank des BfN) ausgewertet.<br />

Eine weitere Gruppe stellen die Arten, für die Deutschland<br />

eine große oder sehr große biogeografische Verantwortlichkeit<br />

nach WELK (2002) besitzt, <strong>und</strong> die in <strong>Schleswig</strong>-<br />

Holstein vorkommen. <strong>Die</strong> biogeografische Verantwortlichkeit<br />

nach WELK (2002) ist eine aggregierte Größe, bei<br />

deren Berechnung Status, taxonomische Eigenständigkeit,<br />

arealk<strong>und</strong>liche Betrachtungen sowie die Gefährdungssituation<br />

von Arten berücksichtigt wurden.<br />

Desweiteren besitzt <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere<br />

Verantwortung für solche Arten, die europaweit oder<br />

weltweit vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet<br />

sind (Angaben nach WELK 2002). Zu den weltweit gefährdeten<br />

Arten zählen beispielsweise Gentianella uliginosa,<br />

Oenanthe conioides <strong>und</strong> Carex pseudobrizoides, zu den<br />

europaweit gefährdeten Arten Eriophorum gracile <strong>und</strong> die<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein ausgestorbene Crassula aquatica.<br />

Für eine Reihe von Arten sind Küstenformen beschrieben<br />

worden, die meist als Unterarten gefasst werden. <strong>Die</strong><br />

Verbreitung dieser Sippen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein <strong>und</strong> auch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!