Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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Verantwortlichkeit <strong>und</strong> gesetzlicher Schutz<br />
In einer eigenständigen <strong>Liste</strong> wurden diejenigen Arten<br />
zusammengestellt, für die <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere<br />
Verantwortung besitzt <strong>und</strong>/oder die nach gesetzlichen<br />
Vorgaben einem besonderen Schutz unterliegen.<br />
Für Arten, deren Verbreitungsschwerpunkt innerhalb<br />
Deutschlands in <strong>Schleswig</strong>-Holstein liegt, oder deren Arealanteil<br />
in <strong>Schleswig</strong>-Holstein mehr als 1/3 des deutschen<br />
Areals ausmacht, besitzt unser Land eine besondere<br />
Verantwortung (nationale Verantwortung). Hierunter fallen<br />
insbesondere viele Arten der Küsten, der Moore sowie der<br />
Stillgewässer, aber auch diejenigen Arten, die eher eine<br />
nordeuropäische Verbreitung zeigen <strong>und</strong> nur bis Norddeutschland<br />
ausstrahlen wie Rumex longifolius, der innerhalb<br />
Deutschlands vollständig auf <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
beschränkt bleibt <strong>und</strong> hier nur nördlich von <strong>Schleswig</strong><br />
etwas weiter verbreitet ist. Um diese Arten zu ermitteln,<br />
wurden Verbreitungskarten aus HAEUPLER & SCHÖNFELDER<br />
(1988), BENKERT, FUKAREK & KORSCH (1996), GARVE (1994)<br />
sowie von FLORA WEB (Datenbank des BfN) ausgewertet.<br />
Eine weitere Gruppe stellen die Arten, für die Deutschland<br />
eine große oder sehr große biogeografische Verantwortlichkeit<br />
nach WELK (2002) besitzt, <strong>und</strong> die in <strong>Schleswig</strong>-<br />
Holstein vorkommen. <strong>Die</strong> biogeografische Verantwortlichkeit<br />
nach WELK (2002) ist eine aggregierte Größe, bei<br />
deren Berechnung Status, taxonomische Eigenständigkeit,<br />
arealk<strong>und</strong>liche Betrachtungen sowie die Gefährdungssituation<br />
von Arten berücksichtigt wurden.<br />
Desweiteren besitzt <strong>Schleswig</strong>-Holstein eine besondere<br />
Verantwortung für solche Arten, die europaweit oder<br />
weltweit vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet<br />
sind (Angaben nach WELK 2002). Zu den weltweit gefährdeten<br />
Arten zählen beispielsweise Gentianella uliginosa,<br />
Oenanthe conioides <strong>und</strong> Carex pseudobrizoides, zu den<br />
europaweit gefährdeten Arten Eriophorum gracile <strong>und</strong> die<br />
in <strong>Schleswig</strong>-Holstein ausgestorbene Crassula aquatica.<br />
Für eine Reihe von Arten sind Küstenformen beschrieben<br />
worden, die meist als Unterarten gefasst werden. <strong>Die</strong><br />
Verbreitung dieser Sippen in <strong>Schleswig</strong>-Holstein <strong>und</strong> auch