Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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haben werden. Liegen solche Faktoren vor, so kann von<br />
der durch die Einstufungsmatrix vorgegebenen Einstufung<br />
abgewichen werden, falls die durch die übrigen Kriterien<br />
vorgegebene Einstufung als nicht adäquat erscheint.<br />
Wurde die Einstufung aufgr<strong>und</strong> eines<br />
verschärfenden oder entschärfenden Faktors verändert,<br />
so ist sie in der <strong>Liste</strong> durch Abkürzungen der verantwortlichen<br />
Faktoren (siehe unten) hinter der jeweiligen<br />
Art gekennzeichnet.<br />
Entschärfende Faktoren sind:<br />
Ref<br />
<strong>Die</strong> Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf, besitzt<br />
aber Refugien in mehr oder weniger konstant bleibenden<br />
Lebensräumen, in denen größere Populationen<br />
dieser Arten in der näheren Zukunft voraussichtlich gesichert<br />
sind. Als Beispiel für eine Art mit Refugium in Erlenbrüchen,<br />
aber starken Rückgängen in der übrigen<br />
Landschaft kann die Sumpfdotterblume (Caltha palustris)<br />
angeführt werden. Ein weiterer bedeutender Refugialraum<br />
sind geschützte Küstenlebensräume.<br />
Nat<br />
<strong>Die</strong> Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf,<br />
dank spezieller Förderung in Naturschutzgebieten sind<br />
jedoch größere Populationen in näherer Zukunft voraussichtlich<br />
gesichert. Beispiel ist die Besenheide (Calluna<br />
vulgaris), die in Naturschutzgebieten durch Maßnahmen<br />
wie Heideplaggen <strong>und</strong> angepasste Beweidung gefördert<br />
wird, außerhalb dieser Gebiete aber weiterhin zurückgeht.<br />
Verschärfender Faktor ist:<br />
DA<br />
Gefahr der direkten Ausrottung von Populationen<br />
durch menschliche Aktivität. Hiervon sind sowohl Arten<br />
betroffen, deren wenige Standorte beispielsweise durch<br />
Bebauung vernichtet zu werden drohen, als auch sol-