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Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

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haben werden. Liegen solche Faktoren vor, so kann von<br />

der durch die Einstufungsmatrix vorgegebenen Einstufung<br />

abgewichen werden, falls die durch die übrigen Kriterien<br />

vorgegebene Einstufung als nicht adäquat erscheint.<br />

Wurde die Einstufung aufgr<strong>und</strong> eines<br />

verschärfenden oder entschärfenden Faktors verändert,<br />

so ist sie in der <strong>Liste</strong> durch Abkürzungen der verantwortlichen<br />

Faktoren (siehe unten) hinter der jeweiligen<br />

Art gekennzeichnet.<br />

Entschärfende Faktoren sind:<br />

Ref<br />

<strong>Die</strong> Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf, besitzt<br />

aber Refugien in mehr oder weniger konstant bleibenden<br />

Lebensräumen, in denen größere Populationen<br />

dieser Arten in der näheren Zukunft voraussichtlich gesichert<br />

sind. Als Beispiel für eine Art mit Refugium in Erlenbrüchen,<br />

aber starken Rückgängen in der übrigen<br />

Landschaft kann die Sumpfdotterblume (Caltha palustris)<br />

angeführt werden. Ein weiterer bedeutender Refugialraum<br />

sind geschützte Küstenlebensräume.<br />

Nat<br />

<strong>Die</strong> Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf,<br />

dank spezieller Förderung in Naturschutzgebieten sind<br />

jedoch größere Populationen in näherer Zukunft voraussichtlich<br />

gesichert. Beispiel ist die Besenheide (Calluna<br />

vulgaris), die in Naturschutzgebieten durch Maßnahmen<br />

wie Heideplaggen <strong>und</strong> angepasste Beweidung gefördert<br />

wird, außerhalb dieser Gebiete aber weiterhin zurückgeht.<br />

Verschärfender Faktor ist:<br />

DA<br />

Gefahr der direkten Ausrottung von Populationen<br />

durch menschliche Aktivität. Hiervon sind sowohl Arten<br />

betroffen, deren wenige Standorte beispielsweise durch<br />

Bebauung vernichtet zu werden drohen, als auch sol-

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