Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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typ meist erst nach längeren Zeiträumen wirksam werden.<br />
Zwar konnte in den letzten Jahren eine Reihe von Arten<br />
in weiteren Schutzgebieten gesichert werden, in denen<br />
sie aber größtenteils auf eine regelmäßige Flächenpflege<br />
angewiesen sind, die in der optimalen Umsetzung in<br />
der Regel eines erheblichen Aufwandes bedarf.<br />
Viele Pflanzenarten, vor allem Arten des Feuchtgrünlands<br />
<strong>und</strong> des mesophilen Grünlands, aber auch Arten<br />
der Ackerwildkrautgesellschaften <strong>und</strong> Säume, waren vor<br />
einigen Jahrzehnten noch regelmäßiger Bestandteil der<br />
landwirtschaftlich genutzten Fläche. Mit der Absenkung<br />
des Gr<strong>und</strong>wasserstandes, der intensiven Aufdüngung<br />
landwirtschaftlicher Flächen sowie der rasanten Zunahme<br />
der Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Maschinen<br />
setzte eine Veränderung der Landschaft ein, die zu<br />
einem deutlichen Rückgang unterschiedlicher Strukturelemente<br />
in der Landschaft (Beispiele Knicks, Kleingewässer)<br />
sowie zu einer erheblichen Monotonisierung<br />
der Vegetationszusammensetzung auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen führte. Mittlerweile zeichnet sich hier<br />
in Teilbereichen durch die Agrarreform eine Änderung<br />
ab, die zu einem gr<strong>und</strong>sätzlichen Wandel in der Landwirtschaft<br />
führen kann. Zwar verschwinden immer noch<br />
alte Grasnarben des artenreichen Weidegrünlandes zugunsten<br />
eines regelmäßig neu eingesäten, monotonen<br />
Mehrschnittgrünlands <strong>und</strong> mit ihnen die vielfältigen<br />
Pflanzengesellschaften der traditionellen schleswig-holsteinischen<br />
Weidegebiete, doch haben sich beispielsweise<br />
die finanziellen Anreize für die Erhaltung einer extensiven<br />
Weideführung durch die EU-Agrarreform verbessert.<br />
Positiv kann sich auch die Integration naturnaher<br />
Landschaftselemente wie Knicks <strong>und</strong> Säume in die<br />
betriebswirtschaftliche Flächenbilanzierung für Direktzahlungen<br />
im Rahmen der Agrarsubventionen auswirken,<br />
wenn auch dadurch kaum die stärker gefährdeten<br />
Pflanzenarten neue Lebensräume finden.<br />
Zur fortschreitenden floristischen Verarmung trägt nicht<br />
unerheblich die Auflassung <strong>und</strong> Verbrachung von kleinteiligen<br />
<strong>und</strong> ertragsarmen Flächen auf Ungunststandor-<br />
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