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Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste

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typ meist erst nach längeren Zeiträumen wirksam werden.<br />

Zwar konnte in den letzten Jahren eine Reihe von Arten<br />

in weiteren Schutzgebieten gesichert werden, in denen<br />

sie aber größtenteils auf eine regelmäßige Flächenpflege<br />

angewiesen sind, die in der optimalen Umsetzung in<br />

der Regel eines erheblichen Aufwandes bedarf.<br />

Viele Pflanzenarten, vor allem Arten des Feuchtgrünlands<br />

<strong>und</strong> des mesophilen Grünlands, aber auch Arten<br />

der Ackerwildkrautgesellschaften <strong>und</strong> Säume, waren vor<br />

einigen Jahrzehnten noch regelmäßiger Bestandteil der<br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche. Mit der Absenkung<br />

des Gr<strong>und</strong>wasserstandes, der intensiven Aufdüngung<br />

landwirtschaftlicher Flächen sowie der rasanten Zunahme<br />

der Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Maschinen<br />

setzte eine Veränderung der Landschaft ein, die zu<br />

einem deutlichen Rückgang unterschiedlicher Strukturelemente<br />

in der Landschaft (Beispiele Knicks, Kleingewässer)<br />

sowie zu einer erheblichen Monotonisierung<br />

der Vegetationszusammensetzung auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen führte. Mittlerweile zeichnet sich hier<br />

in Teilbereichen durch die Agrarreform eine Änderung<br />

ab, die zu einem gr<strong>und</strong>sätzlichen Wandel in der Landwirtschaft<br />

führen kann. Zwar verschwinden immer noch<br />

alte Grasnarben des artenreichen Weidegrünlandes zugunsten<br />

eines regelmäßig neu eingesäten, monotonen<br />

Mehrschnittgrünlands <strong>und</strong> mit ihnen die vielfältigen<br />

Pflanzengesellschaften der traditionellen schleswig-holsteinischen<br />

Weidegebiete, doch haben sich beispielsweise<br />

die finanziellen Anreize für die Erhaltung einer extensiven<br />

Weideführung durch die EU-Agrarreform verbessert.<br />

Positiv kann sich auch die Integration naturnaher<br />

Landschaftselemente wie Knicks <strong>und</strong> Säume in die<br />

betriebswirtschaftliche Flächenbilanzierung für Direktzahlungen<br />

im Rahmen der Agrarsubventionen auswirken,<br />

wenn auch dadurch kaum die stärker gefährdeten<br />

Pflanzenarten neue Lebensräume finden.<br />

Zur fortschreitenden floristischen Verarmung trägt nicht<br />

unerheblich die Auflassung <strong>und</strong> Verbrachung von kleinteiligen<br />

<strong>und</strong> ertragsarmen Flächen auf Ungunststandor-<br />

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