Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste
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Gr<strong>und</strong>lagen für die Einstufung: <strong>Die</strong> Kriterien <strong>und</strong> ihre<br />
Klassen<br />
Gemäß den Vorgaben des BfN (LUDWIG et al. 2005) sind<br />
für die Zuordnung zu den Gefährdungsstufen folgende<br />
Kriterien maßgeblich:<br />
� Aktuelle Bestandssituation, heutiger Kenntnisstand<br />
(mit Daten aus den letzten 10 bis 15 Jahren)<br />
� Langfristiger Bestandstrend (unter Berücksichtigung<br />
der letzten 100 bis 150 Jahre)<br />
� Kurzfristiger Bestandstrend (mit Daten aus den letzten<br />
25 Jahren)<br />
� Verschärfende <strong>und</strong> entschärfende Faktoren (Faktoren,<br />
welche zukünftig vermutlich verschärfende oder<br />
entschärfende Auswirkung auf die Bestandssituation<br />
haben werden)<br />
<strong>Die</strong> einzelnen Kriterien werden anhand von verschiedenen<br />
Parametern bewertet <strong>und</strong> finden Eingang in eine Einstufungsmatrix<br />
(s. Tab. 4). Mit Hilfe dieser Einstufungsmatrix<br />
kann anhand der Bewertung der einzelnen Kriterien<br />
die Einstufung jeder Art in eine der Gefährdungskategorien<br />
durchgeführt bzw. auch nachvollzogen werden.<br />
Das Kriterium „Aktuelle Bestandssituation“<br />
<strong>Die</strong>ses Kriterium wird in einer siebenstufigen Ordinalskala<br />
ausgedrückt. Da für <strong>Schleswig</strong>-Holstein die Datenlage<br />
deutlich defizitär ist <strong>und</strong> keine aktuelle flächendeckende<br />
Rasterkartierung vorliegt, erfolgte die Abgrenzung<br />
der Stufen halbquantitativ. Operationalisiert wurden<br />
die Stufen mit Hilfe der Parameter:<br />
� Anzahl der Vorkommen<br />
� Vorkommen auf Messtischblattbasis<br />
� Areal