Hg. Gisela Burckhardt
Hg. Gisela Burckhardt
Hg. Gisela Burckhardt
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Frankreich<br />
6<br />
Die am weitesten gehende Regelung hat kürzlich Frankreich eingeführt.<br />
Sie sieht vor, dass zukünft ig nicht nur börsennotierte Unternehmen<br />
über soziale und ökologische Aspekte ihrer Geschäft stätigkeit berichten<br />
müssen, sondern auch andere Unternehmen ab einer noch per Verwaltungsvorschrift<br />
zu bestimmenden Größe so wie zum Beispiel auch<br />
gemeinnützige Unternehmen Rechenschaft ablegen müssen. Die berichtspfl<br />
ichtigen Informationen sollen per Verwaltungsvorschrift im Ein-<br />
klang mit bestehenden europäischen<br />
und internationalen Standards bestimmt<br />
werden. Ein großer Fortschritt<br />
ist auch hier, dass unabhängige<br />
Dritte die off en gelegten Informationen<br />
überprüfen sollen und dass<br />
das Ergebnis dieser Überprüfung<br />
der Aktionärs- oder Gesellschaft er-<br />
Transparenz – Eine Voraussetzung für Unternehmensverantwortung<br />
„Umfassende sanktionsbewährte<br />
O� enlegungsp� icht für<br />
Unternehmen gibt es noch<br />
in keinem Land”<br />
versammlung mitgeteilt werden soll. Die französische Regelung zeichnet<br />
sich außerdem dadurch aus, dass die Off enlegungspfl icht auch in<br />
Bezug auf ausländische Tochtergesellschaft en und Zweigniederlassungen<br />
sowie bezüglich solcher Vertragspartner, über die das Unternehmen<br />
die Kontrolle ausübt, besteht. Soweit geht bisher keine Regelung eines<br />
anderen Landes. Was noch fehlt sind Sanktionsmechanismen, um<br />
Verstöße gegen die Off enlegungspfl icht zu ahnden. Allerdings kann<br />
die Wirksamkeit der französischen Regelung abschließend erst dann<br />
beurteilt werden, wenn der Inhalt der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift<br />
en in Bezug auf die berichtspfl ichtigen Informationen sowie die<br />
betroff enen Unternehmen feststeht.<br />
Obwohl Umfang und Reichweite der Berichtspfl ichten in anderen<br />
Ländern teilweise über die deutschen Regelungen hinausgehen, bleibt<br />
festzuhalten, dass es auch in anderen Ländern noch keine umfassende,<br />
sanktionsbewehrte Off enlegungspfl icht für Unternehmen zu sozialen<br />
und ökologischen Aspekten ihrer eigenen Geschäft stätigkeit sowie derjenigen<br />
ihrer Lieferanten gibt. Es ist daher Zeit zu handeln. Die EU und<br />
die Mitgliedstaaten sollten umfassende Off enlegungspfl ichten einführen<br />
(siehe Forderungen nach mehr Transparenz in Kapitel 7).<br />
199