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Hg. Gisela Burckhardt

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Frankreich<br />

6<br />

Die am weitesten gehende Regelung hat kürzlich Frankreich eingeführt.<br />

Sie sieht vor, dass zukünft ig nicht nur börsennotierte Unternehmen<br />

über soziale und ökologische Aspekte ihrer Geschäft stätigkeit berichten<br />

müssen, sondern auch andere Unternehmen ab einer noch per Verwaltungsvorschrift<br />

zu bestimmenden Größe so wie zum Beispiel auch<br />

gemeinnützige Unternehmen Rechenschaft ablegen müssen. Die berichtspfl<br />

ichtigen Informationen sollen per Verwaltungsvorschrift im Ein-<br />

klang mit bestehenden europäischen<br />

und internationalen Standards bestimmt<br />

werden. Ein großer Fortschritt<br />

ist auch hier, dass unabhängige<br />

Dritte die off en gelegten Informationen<br />

überprüfen sollen und dass<br />

das Ergebnis dieser Überprüfung<br />

der Aktionärs- oder Gesellschaft er-<br />

Transparenz – Eine Voraussetzung für Unternehmensverantwortung<br />

„Umfassende sanktionsbewährte<br />

O� enlegungsp� icht für<br />

Unternehmen gibt es noch<br />

in keinem Land”<br />

versammlung mitgeteilt werden soll. Die französische Regelung zeichnet<br />

sich außerdem dadurch aus, dass die Off enlegungspfl icht auch in<br />

Bezug auf ausländische Tochtergesellschaft en und Zweigniederlassungen<br />

sowie bezüglich solcher Vertragspartner, über die das Unternehmen<br />

die Kontrolle ausübt, besteht. Soweit geht bisher keine Regelung eines<br />

anderen Landes. Was noch fehlt sind Sanktionsmechanismen, um<br />

Verstöße gegen die Off enlegungspfl icht zu ahnden. Allerdings kann<br />

die Wirksamkeit der französischen Regelung abschließend erst dann<br />

beurteilt werden, wenn der Inhalt der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift<br />

en in Bezug auf die berichtspfl ichtigen Informationen sowie die<br />

betroff enen Unternehmen feststeht.<br />

Obwohl Umfang und Reichweite der Berichtspfl ichten in anderen<br />

Ländern teilweise über die deutschen Regelungen hinausgehen, bleibt<br />

festzuhalten, dass es auch in anderen Ländern noch keine umfassende,<br />

sanktionsbewehrte Off enlegungspfl icht für Unternehmen zu sozialen<br />

und ökologischen Aspekten ihrer eigenen Geschäft stätigkeit sowie derjenigen<br />

ihrer Lieferanten gibt. Es ist daher Zeit zu handeln. Die EU und<br />

die Mitgliedstaaten sollten umfassende Off enlegungspfl ichten einführen<br />

(siehe Forderungen nach mehr Transparenz in Kapitel 7).<br />

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