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Hg. Gisela Burckhardt

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Miriam Saage-Maaß<br />

52<br />

Hürden im deutschen Recht für<br />

Klagemöglichkeiten von Geschädigten<br />

aus dem Süden<br />

Von Miriam Saage-Maaß<br />

Häufi g sind Unternehmen mit Hauptsitz in Europa durch ihre Tochterunternehmen<br />

oder Zulieferer in Menschenrechtsverletzungen im<br />

Globalen Süden verwickelt. Für die Menschen, deren fundamentale Rechte<br />

durch Unternehmen verletzt worden sind, ist dann der Zugang zu effektiven<br />

Rechtsmitteln wichtig. Nehmen wir zum Beispiel an, dass ein<br />

deutsches Unternehmen mit einer Fabrik in Bangladesch zusammenarbeitet,<br />

die das Grundwasser und den Boden so stark mit Chemikalien<br />

verseucht, dass die Gesundheit der in umliegenden Dörfern lebenden<br />

Menschen geschädigt und die Ernten vernichtet werden. Dann stellt sich<br />

die Frage, wie diese Betroff enen Entschädigung und Wiedergutmachung<br />

erlangen können. Sofern sich die verantwortlichen Unternehmen nicht<br />

freiwillig für Wiedergutmachung und Schadensersatz einsetzen, helfen<br />

insbesondere juristische Klagemöglichkeiten den Betroff enen, ihre<br />

Ansprüche auf Wiedergutmachung und Entschädigung durchzusetzen.<br />

Als juristische Verfahren kommen für die Betroff enen von Unternehmensunrecht<br />

zum einen zivilrechtliche Entschädigungsklagen in<br />

Frage, die in der Regel darauf abzielen, Entschädigungszahlungen vom<br />

Unternehmen für die erlittenen Schäden zu bekommen. Zum anderen<br />

können die Geschädigten mit einer Strafanzeige staatliche Behörden zur<br />

Ermittlung der Geschehnisse anregen, die dann in einen Strafprozess<br />

münden können, in dem die Verantwortung des Unternehmens oder<br />

einzelner MitarbeiterInnen für bestimmte Menschenrechtsverletzungen<br />

gerichtlich festgestellt wird.<br />

Gastland – Heimatland Verfahren<br />

Solche juristischen Verfahren gegen das verantwortliche Unternehmen<br />

und seine MitarbeiterInnen sind sowohl in dem Staat denkbar, in dem<br />

die Menschenrechtsverletzungen stattgefunden haben (Gastland), als<br />

auch in dem Staat, in dem das involvierte Unternehmen seinen Hauptsitz<br />

hat (Heimatland).

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