Hg. Gisela Burckhardt
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Christan Scheper<br />
56<br />
Kohärenter Menschenrechtsschutz? Zur<br />
Verankerung der staatlichen Schutzpfl icht<br />
in der Außenwirtschaftsförderung<br />
Von Christan Scheper<br />
Der Staat kann sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen<br />
wesentlich beeinfl ussen, indem er die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />
entsprechend konditioniert und Anreize setzt. Die Wahrnehmung<br />
dieses Einfl usses ist vor allem aus zwei Gründen geboten: Zum einen verletzt<br />
der Staat das Prinzip der Politikkohärenz, wenn er sich einerseits<br />
sowohl zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte, als auch zur<br />
umfassenden Förderung von CSR bekennt, auf der anderen Seite dieses<br />
Bekenntnis aber nicht zur Leitlinie der eigenen Zusammenarbeit mit der<br />
Wirtschaft macht. Zum anderen können wir es dort, wo der Staat aktiv<br />
mit der Wirtschaft kooperiert, nicht nur als moralisches Gebot, sondern<br />
auch als völkerrechtliche Pfl icht verstehen, dass gewisse Standards und<br />
Prüfverfahren von global agierenden Unternehmen eingefordert werden.<br />
Denn wenn etwa ein Unternehmen durch sein Handeln zur Verletzung<br />
von Menschenrechten beiträgt, zum Beispiel indem es Kernarbeitsnormen<br />
der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) missachtet, so kann<br />
eine bewusste und wesentliche Unterstützung dieses Unternehmens<br />
durch den Staat als Beihilfe zu einer Menschenrechtsverletzung und<br />
damit als Nichterfüllung der staatlichen Achtungspfl icht gedeutet werden.<br />
1<br />
Besonders direkt und off ensichtlich ist der staatliche Einfl uss auf global<br />
handelnde Unternehmen im Bereich der Außenwirtschaft sförderung.<br />
Diese hat in nahezu allen OECD-Staaten einen hohen wirtschaft spolitischen<br />
Stellenwert. Insbesondere in so genannten Exportnationen wie<br />
Deutschland nimmt sie einen beträchtlichen Umfang ein. So fördert<br />
auch die Bundesregierung durch verschiedenste Maßnahmen deutsche<br />
Unternehmen bei Exporten und Auslandsinvestitionen. Zwei Bereiche<br />
dieser Förderung betrachten wir im Folgenden hinsichtlich ihrer<br />
Verknüpfung mit dem Anspruch sozial verantwortlichen Handelns privater<br />
Unternehmen: (1.) Die staatliche Übernahme von Bürgschaft en<br />
und Garantien für wirtschaft liche und politische Risiken im Ausland