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Hg. Gisela Burckhardt

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Christan Scheper<br />

56<br />

Kohärenter Menschenrechtsschutz? Zur<br />

Verankerung der staatlichen Schutzpfl icht<br />

in der Außenwirtschaftsförderung<br />

Von Christan Scheper<br />

Der Staat kann sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen<br />

wesentlich beeinfl ussen, indem er die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />

entsprechend konditioniert und Anreize setzt. Die Wahrnehmung<br />

dieses Einfl usses ist vor allem aus zwei Gründen geboten: Zum einen verletzt<br />

der Staat das Prinzip der Politikkohärenz, wenn er sich einerseits<br />

sowohl zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte, als auch zur<br />

umfassenden Förderung von CSR bekennt, auf der anderen Seite dieses<br />

Bekenntnis aber nicht zur Leitlinie der eigenen Zusammenarbeit mit der<br />

Wirtschaft macht. Zum anderen können wir es dort, wo der Staat aktiv<br />

mit der Wirtschaft kooperiert, nicht nur als moralisches Gebot, sondern<br />

auch als völkerrechtliche Pfl icht verstehen, dass gewisse Standards und<br />

Prüfverfahren von global agierenden Unternehmen eingefordert werden.<br />

Denn wenn etwa ein Unternehmen durch sein Handeln zur Verletzung<br />

von Menschenrechten beiträgt, zum Beispiel indem es Kernarbeitsnormen<br />

der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) missachtet, so kann<br />

eine bewusste und wesentliche Unterstützung dieses Unternehmens<br />

durch den Staat als Beihilfe zu einer Menschenrechtsverletzung und<br />

damit als Nichterfüllung der staatlichen Achtungspfl icht gedeutet werden.<br />

1<br />

Besonders direkt und off ensichtlich ist der staatliche Einfl uss auf global<br />

handelnde Unternehmen im Bereich der Außenwirtschaft sförderung.<br />

Diese hat in nahezu allen OECD-Staaten einen hohen wirtschaft spolitischen<br />

Stellenwert. Insbesondere in so genannten Exportnationen wie<br />

Deutschland nimmt sie einen beträchtlichen Umfang ein. So fördert<br />

auch die Bundesregierung durch verschiedenste Maßnahmen deutsche<br />

Unternehmen bei Exporten und Auslandsinvestitionen. Zwei Bereiche<br />

dieser Förderung betrachten wir im Folgenden hinsichtlich ihrer<br />

Verknüpfung mit dem Anspruch sozial verantwortlichen Handelns privater<br />

Unternehmen: (1.) Die staatliche Übernahme von Bürgschaft en<br />

und Garantien für wirtschaft liche und politische Risiken im Ausland

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