Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
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Zukunft beschäftigen werden.<br />
1. Zunächst zum Abkommen über die Durchführung <strong>der</strong> zahnärztlichen<br />
Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten vom 01.07.2007:<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>KZBV</strong> hat das Abkommen mit den<br />
Unfallversicherungsträgern zum 31.12.2008 gekündigt. Wir sind <strong>der</strong><br />
Auffassung, dass das im letzten Jahr ausgehandelte Abkommen bereits<br />
wesentliche Verbesserungen für die Zahnärzteschaft gebracht hat. Hierüber<br />
hatte ich im Rahmen <strong>der</strong> Herbst-VV berichtet. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> jetzigen<br />
Verhandlungen werden folgende Fragestellungen stehen:<br />
a) Bisher fehlt im Abkommen eine Regelung zur kieferorthopädischen<br />
Behandlung. Wir werden uns für eine Lösung einsetzen, wonach die<br />
kieferorthopädische Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten<br />
nur bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erfolgen kann.<br />
Darüber hinausgehende erfor<strong>der</strong>liche Leistungen sind nach unserer<br />
Auffassung nach dem Leistungskatalog <strong>der</strong> GOZ zu<br />
erbringen. Hierüber<br />
haben wir uns auch mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie<br />
abgestimmt, die gegen diesen Vorschlag keine fachlichen Einwände<br />
erhoben hat.<br />
b) Offen ist ferner die Frage <strong>der</strong> Abrechnung von GOÄ-Leistungen durch den<br />
Zahnarzt. Wir vertreten hier die Auffassung, dass zahnärztliche<br />
Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind, nach<br />
GOÄ abgerechnet<br />
werden. Die Vertreter <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung halten dies<br />
jedoch nicht für angemessen.<br />
2. Weiter zur nach wie vor aktuellen Problematik <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
Wohnortprinzips:<br />
Der VdAK hat uns mitgeteilt, dass das Wohnortprinzip zu einigen allerdings<br />
noch nicht näher konkretisierten "Unwuchten" führt, über die weitere<br />
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