Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
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für den GKV- als auch für den PKV-Bereich umfassende Datengrundlagen für<br />
unsere politische Arbeit zur Verfügung haben und im jeweiligen<br />
Zuständigkeitsbereich veröffentlichen.<br />
Basistarif<br />
Abschließend zum Thema Basistarif. Ein Thema, zu dem immer wie<strong>der</strong> und zuletzt<br />
auch in den letzten Monaten einiges geredet und geschrieben worden ist, was nun<br />
auch nicht wirklich immer dem tatsächlichen Sachstand entsprach.<br />
Ich erinnere dabei an die kürzliche Falschmeldung in <strong>der</strong> September-Ausgabe des<br />
Informationsdienstes A+S aktuell unter dem Titel "Verhandlungen vor dem<br />
Abschluss", mit dem ein Beitrag zum angeblichen Stand <strong>der</strong> Verhandlungen über die<br />
Ausgestaltung des Basistarifs erschienen ist. Darin wurde fälschlicherweise <strong>der</strong><br />
Eindruck vermittelt, die Ausgestaltung des Basistarifs im zahnärztlichen Bereich sei<br />
deckungsgleich mit den Planungen für den ärztlichen Bereich und die Verhandlungen<br />
stünden kurz vor dem Abschluss.<br />
Um es gleich vorwegzunehmen, im Moment sind wir von nichts weiter entfernt als<br />
von einem Abschluss <strong>der</strong> Verhandlungen. Denn das Verhalten <strong>der</strong> ständig<br />
wechselnden Verhandlungsführer auf Seiten des PKV-Verbandes topt alles, was<br />
selbst erfahrenen Vertragsexperten aus dem GKV-Bereich bislang präsentiert<br />
worden ist.<br />
Wir haben uns in den vergangenen Monaten seit <strong>der</strong> letzten Vertreterversammlung<br />
intensiv darum bemüht, mit dem PKV-Verband Einigkeit über eine<br />
Vergütungsvereinbarung nach S 75 Abs. 3b SGB V zu erzielen. Von den Vertretern<br />
des PKV-Verbandes und auch den Vertretern <strong>der</strong> Beihilfeträger wird davon<br />
ausgegangen, dass die rechtliche Möglichkeit <strong>der</strong> Vereinbarung eines eigenen<br />
Leistungs- und Vergütungsverzeichnisses besteht. Hinsichtlich <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Zielsetzung, den Basistarif nicht zu einer wirtschaftlich interessanten Alternative zur<br />
Vollversicherung in <strong>der</strong> PKV auszugestalten, ist man sich weiterhin einig. Es wurde<br />
sogar in den geführten Gesprächen ausdrücklich betont, dass dem Interessenten für<br />
den Basistarif deutlich gemacht werden sollte, dass dieser zwar<br />
formal weiterhin als<br />
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