Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
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Privatversicherter zu behandeln ist, aber leistungs- wie erstattungsrechtlich eben nur<br />
den deutlich reduzierten Erstattungsanspruch vergleichbar einem GKV-Versicherten<br />
gegenüber den PKV-Unternehmen hat.<br />
Schwierig bis hochgradig unerfreulich wurde es jedoch, als es um die<br />
notwendigerweise erfor<strong>der</strong>liche Vereinbarung eines eigenen Leistungs- und<br />
Vergütungsverzeichnisses für den Basistarif ging. Hier wurden die grundlegenden<br />
Unterschiede zwischen <strong>der</strong> Position <strong>der</strong> <strong>KZBV</strong> und dem PKV-Verband deutlich. Der<br />
PKV-Verband geht heute sogar so weit, eine solche Vereinbarung als unnötig und<br />
auch im Verwaltungsablauf als zu aufwändig zu bezeichnen. Der Leistungsanspruch<br />
des Basistarifversicherten sei in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des<br />
PKV-Verbandes bereits abschließend auf dem Niveau <strong>der</strong> GKV definiert. Dabei geht<br />
<strong>der</strong> PKV-Verband davon aus, dass es ausreichend sei, wenn in den eigenen<br />
Versicherungsbedingungen nur solche Leistungen als erstattungsfähig bezeichnet<br />
werden, die einerseits das 2,O-fache des Einfachsatzes <strong>der</strong> GOZ nicht übersteigen<br />
und an<strong>der</strong>erseits sich im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien des GBA halten. Hier offenbart sich<br />
dann die völlige Unkenntnis <strong>der</strong> Vertreter des PKV-Verbandes über das System <strong>der</strong><br />
vertragszahnärztlichen Versorgung. Auch nach mittlerweile einjähriger Befassung mit<br />
dieser Thematik und nach intensiven Beratungen in verschiedenen Sitzungen seitens<br />
<strong>der</strong> KBV und <strong>der</strong> <strong>KZBV</strong> ist es offensichtlich nicht gelungen, <strong>der</strong> Verhandlungsführung<br />
des PKV-Verbandes zumindest die fundamentalen Rechtsgrundlagen für die<br />
vertragszahnärztliche Versorgung zu vermitteln. Seitens <strong>der</strong> <strong>KZBV</strong> sind alle nur<br />
erdenklichen Anstrengungen unternommen worden. Insbeson<strong>der</strong>e die Kollegen<br />
Allroggen und Hendges, denen ich an dieser Stelle ganz beson<strong>der</strong>s herzlich für ihren<br />
Einsatz danken möchte, haben noch im September mit großer Geduld versucht, den<br />
Vertretern <strong>der</strong> PKV durch praktische Beispiele zu verdeutlichen, wie vielfältig die<br />
Inkongruenzen zwischen dem BEMA-Z einerseits und <strong>der</strong> GOZ an<strong>der</strong>erseits sind.<br />
Nachdem in den Verhandlungen im Juni noch ein Funke aufkeimte, die<br />
Verhandlungsführer des PKV-Verbandes könnten sich möglicherweise doch noch<br />
dazu herablassen, sich das von <strong>der</strong> AG erarbeitete Transformationsmodell darstellen<br />
und anhand geeigneter Beispiele praktisch erläutern zu lassen, fühlte man sich bei<br />
dem -<br />
eigentlich<br />
als reine Arbeitssitzung -<br />
vereinbarten<br />
Termin vollends ins<br />
Panoptikum versetzt. Es musste nämlich festgestellt werden, dass die<br />
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