Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
Beschlüsse der KZBV-Versammlung beim Stuttgarter Zahnärztetag Okt
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leibe ich bei meiner Auffassung, dass es eine verpflichtende Aufgabe für die <strong>KZBV</strong><br />
ist und sein musste, eine Vertragslösung mit <strong>der</strong> PKV zu erreichen, die unseren<br />
Grundfor<strong>der</strong>ungen entspricht:<br />
. Der Basistarifversicherte ist privatversicherter Patient mit eingeschränktem<br />
Leistungsniveau ähnlich dem GKV Leistungsanspruch.<br />
. Als solcher hat er Anspruch auf eine Liquidation entsprechend den Regelungen<br />
<strong>der</strong> GOZ.<br />
. Er hat die Möglichkeit, sich für eine umfassende zahnärztliche Behandlung auf<br />
<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> GOZ zu entscheiden. Sein Erstattungsanspruch gegenüber dem<br />
PKV-Unternehmen ist beschränkt auf den tariflichen Leistungs- und<br />
Erstattungsanspruch des Basistarifs.<br />
. Die Behandlung <strong>der</strong> Basistarifversicherten erfolgt im direkten Arzt-<br />
/Patientenverhä Itn is.<br />
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
Lassen Sie uns doch an dieser Stelle einmal über den Tellerrand <strong>der</strong> aktuellen<br />
Gesetzgebung hinausblicken und den Versuch unternehmen, die langfristige<br />
Zielsetzung des Gesetzgebers zu skizzieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir<br />
uns erst am Anfang eines mehrteiligen Szenarios befinden.<br />
Wenn wir uns vor Augen halten, was <strong>der</strong> Gesetzgeber gerade mit dem GKV-WSG<br />
realisiert und man sich die Instrumente betrachtet, die er zur För<strong>der</strong>ung des<br />
Wettbewerbs in <strong>der</strong> GKV implementiert hat, kann kein Zweifel daran bestehen, dass<br />
auch dieses Gesetz nur ein weiterer konsequenter Schritt in die Richtung einer<br />
umfassenden und grundlegenden Än<strong>der</strong>ung des Gesundheitssystems ist.<br />
Die Implementierung des Gesundheitsfonds mit eInem einheitlichen paritätisch<br />
finanzierten Beitragssatz, die Komplettierung des Finanzausgleichs und die<br />
Erweiterung des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen<br />
um Morbiditätskriterien, die Mitnahme von Alterungsrückstellungen und die<br />
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