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Brandenburg ( PDF , 4 MB ) Hinweis - BARMER GEK Krankenkasse ...

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bei Versicherung über 182 Tage lediglich 0,5 VJ. Ein Bezug der Arbeitsunfähigkeiten<br />

auf Versicherungsjahre berücksichtigt die Tatsache, dass innerhalb kürzerer<br />

Versicherungszeiten, z.B. bei Kassenwechsel, regelmäßig auch nur kürzere Arbeitsunfähigkeitsintervalle<br />

erfasst werden, was bei Berechnungen "pro Person" zu<br />

fälschlich erniedrigten Maßzahlen führen würde.<br />

��Arbeisunfähigkeitsfälle je 100 Versicherungsjahre (AU-Fälle je 100 VJ) gibt<br />

die Anzahl der abgrenzbaren Arbeitsunfähigkeitsfälle an, die – sinngemäß je 100<br />

durchgängig versicherte Personen – innerhalb eines Jahres erfasst wurden. Durch<br />

einen Bezug auf 100 VJ kann die Lesbarkeit der Zahlenwerte (mit dann weniger<br />

Nachkommastellen) erhöht werden, ohne die inhaltliche Bedeutung zu ändern. Ein<br />

AU-Fall je VJ entspricht 100 AU-Fällen je 100 VJ. Durchschnittlich ist bei Erwerbspersonen<br />

etwa mit AU-Fallzahlen in der Größenordnung dieses Zahlenbeispiels<br />

zu rechnen, also mit etwa einem Fall pro Jahr pro Person beziehungsweise<br />

mit 100 Fällen je 100 Beschäftigte.<br />

��Arbeisunfähigkeitstage je Fall (AU-Tage je Fall) geben die durchschnittliche<br />

Dauer einzelner Arbeitsunfähigkeitsfälle an. Die Dauer variiert erheblich in Abhängigkeit<br />

von der Erkrankungsdiagnose und liegt durchschnittlich typischerweise bei<br />

mehr als 10 Tagen je Arbeitsunfähigkeitsmeldung.<br />

��Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherungsjahre (AU-Tage je 100 VJ) ist<br />

ein Maß für die innerhalb eines Jahres erfassten erkrankungsbedingten Fehlzeiten<br />

und damit die wohl relevanteste Maßzahl des Arbeitsunfähigkeitsmeldegeschehens.<br />

Pro Jahr werden je Beschäftigtem typischerweise durchschnittlich mehr als<br />

10 Arbeitsunfähigkeitstage erfasst, je 100 durchgängig Beschäftigte sind es entsprechend<br />

deutlich mehr als 1.000 gemeldete erkrankungsbedingte Fehltage pro<br />

Jahr.<br />

Der Krankenstand lässt sich auf der Basis von Daten einer <strong>Krankenkasse</strong> durch Teilen<br />

der erfassten AU-Tage durch die Versicherungstage berechnen und gibt dann,<br />

zumeist als Prozentwert, den Anteil der erkrankungsbedingten Fehltage an allen Versicherungstagen<br />

innerhalb des Beobachtungszeitraums an. Der Krankenstand beschreibt<br />

inhaltlich denselben Sachverhalt wie das zuvor genannte Maß "AU-Tage je<br />

100 VJ". Eine Umrechnung ist jederzeit möglich:<br />

Krankenstand [%] = (AU-Tage je 100 VJ) / 365<br />

beziehungsweise umgekehrt<br />

AU-Tage je 100 VJ = Krankenstand [%] * 365<br />

Üblicherweise fehlen an einzelnen Tagen des Jahres jeweils mehr als 3 Prozent der<br />

Beschäftigten eines Betriebes.<br />

<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport 2012

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