Brandenburg ( PDF , 4 MB ) Hinweis - BARMER GEK Krankenkasse ...
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bei Versicherung über 182 Tage lediglich 0,5 VJ. Ein Bezug der Arbeitsunfähigkeiten<br />
auf Versicherungsjahre berücksichtigt die Tatsache, dass innerhalb kürzerer<br />
Versicherungszeiten, z.B. bei Kassenwechsel, regelmäßig auch nur kürzere Arbeitsunfähigkeitsintervalle<br />
erfasst werden, was bei Berechnungen "pro Person" zu<br />
fälschlich erniedrigten Maßzahlen führen würde.<br />
��Arbeisunfähigkeitsfälle je 100 Versicherungsjahre (AU-Fälle je 100 VJ) gibt<br />
die Anzahl der abgrenzbaren Arbeitsunfähigkeitsfälle an, die – sinngemäß je 100<br />
durchgängig versicherte Personen – innerhalb eines Jahres erfasst wurden. Durch<br />
einen Bezug auf 100 VJ kann die Lesbarkeit der Zahlenwerte (mit dann weniger<br />
Nachkommastellen) erhöht werden, ohne die inhaltliche Bedeutung zu ändern. Ein<br />
AU-Fall je VJ entspricht 100 AU-Fällen je 100 VJ. Durchschnittlich ist bei Erwerbspersonen<br />
etwa mit AU-Fallzahlen in der Größenordnung dieses Zahlenbeispiels<br />
zu rechnen, also mit etwa einem Fall pro Jahr pro Person beziehungsweise<br />
mit 100 Fällen je 100 Beschäftigte.<br />
��Arbeisunfähigkeitstage je Fall (AU-Tage je Fall) geben die durchschnittliche<br />
Dauer einzelner Arbeitsunfähigkeitsfälle an. Die Dauer variiert erheblich in Abhängigkeit<br />
von der Erkrankungsdiagnose und liegt durchschnittlich typischerweise bei<br />
mehr als 10 Tagen je Arbeitsunfähigkeitsmeldung.<br />
��Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherungsjahre (AU-Tage je 100 VJ) ist<br />
ein Maß für die innerhalb eines Jahres erfassten erkrankungsbedingten Fehlzeiten<br />
und damit die wohl relevanteste Maßzahl des Arbeitsunfähigkeitsmeldegeschehens.<br />
Pro Jahr werden je Beschäftigtem typischerweise durchschnittlich mehr als<br />
10 Arbeitsunfähigkeitstage erfasst, je 100 durchgängig Beschäftigte sind es entsprechend<br />
deutlich mehr als 1.000 gemeldete erkrankungsbedingte Fehltage pro<br />
Jahr.<br />
Der Krankenstand lässt sich auf der Basis von Daten einer <strong>Krankenkasse</strong> durch Teilen<br />
der erfassten AU-Tage durch die Versicherungstage berechnen und gibt dann,<br />
zumeist als Prozentwert, den Anteil der erkrankungsbedingten Fehltage an allen Versicherungstagen<br />
innerhalb des Beobachtungszeitraums an. Der Krankenstand beschreibt<br />
inhaltlich denselben Sachverhalt wie das zuvor genannte Maß "AU-Tage je<br />
100 VJ". Eine Umrechnung ist jederzeit möglich:<br />
Krankenstand [%] = (AU-Tage je 100 VJ) / 365<br />
beziehungsweise umgekehrt<br />
AU-Tage je 100 VJ = Krankenstand [%] * 365<br />
Üblicherweise fehlen an einzelnen Tagen des Jahres jeweils mehr als 3 Prozent der<br />
Beschäftigten eines Betriebes.<br />
<strong>BARMER</strong> <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport 2012