Brandenburg ( PDF , 4 MB ) Hinweis - BARMER GEK Krankenkasse ...
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Berücksichtigte Daten, Abgrenzung von Diagnosen<br />
Um ein möglichst vollständiges Bild zu Alkoholproblemen von Versicherten im Erwerbsalter<br />
liefern zu können wurden bei den Auswertungen Diagnoseangaben aus<br />
insgesamt drei relevanten Sektoren beziehungsweise Leistungsbereichen der <strong>Krankenkasse</strong><br />
berücksichtigt:<br />
1. Diagnosen von Arbeitsunfähigkeiten (Leistungsbereich Krankengeld),<br />
2. Diagnosen aus der ambulanten ärztlichen Versorgung<br />
(sofern als gesicherte Diagnosen gekennzeichnet),<br />
3. Haupt- und Nebendiagnosen zu Behandlungen in Akutkrankenhäusern (hier inklusive<br />
Diagnoseangaben auch zu vor- und teilstationären Behandlungen).<br />
Aus den genannten Bereichen wurden jeweils alle Diagnoseangaben F10 „Psychische<br />
und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ einschließlich aller kodierbarer Subdiagnosen<br />
als <strong>Hinweis</strong>e auf Alkoholprobleme berücksichtigt.<br />
��Wurde 2010 eine der Diagnosen F10.2 (Abhängigkeitssyndrom), F10.3 (Entzugssyndrom)<br />
oder F10.4 (Entzugssyndrom mit Delir) erfasst, wurde dabei eine manifeste<br />
Alkoholabhängigkeit angenommen.<br />
��Wurde keine der drei genannten Subdiagnosen erfasst, wurden Alkoholprobleme<br />
ohne manifeste Alkoholabhängigkeit angenommen.<br />
Altersübergreifende Ergebnisse bei 15- bis 64-Jährigen<br />
Tabelle 17 listet Anteile der im Jahr 2010 von Alkoholproblemen nach Diagnoseangaben<br />
aus unterschiedlichen Sektoren betroffenen Erwerbspersonen beziehungsweise<br />
Versicherten im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.<br />
��Arbeitsunfähigkeiten mit der Diagnose von Alkoholproblemen (im Sinne einer Diagnose<br />
F10) betrafen innerhalb des Jahres lediglich 0,21 Prozent der Erwerbspersonen.<br />
Ein mit 0,20 Prozent vergleichbar großer Anteil der Erwerbspersonen<br />
war 2010 mindestens einmal mit einer entsprechenden Hauptentlassungsdiagnose<br />
in vollstationärer Behandlung in einem Akutkrankenhaus.<br />
��Berücksichtigt man alle (auch teilstationären) Behandlungen in Akutkrankenhäusern<br />
und zugleich ergänzend auch Nebendiagnosen, ergeben sich aus den Angaben<br />
zu Krankenhausbehandlungen bei 0,37 Prozent der Erwerbspersonen <strong>Hinweis</strong>e<br />
auf Alkoholprobleme. In der Gesamtgruppe der Versicherten gilt dies für<br />
0,63 Prozent.<br />
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Alkoholkonsum und Erwerbstätigkeit