Teilnehmerhandbuch: Businessplan (PDF) - promotion Nordhessen
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Kapitel 1 Die acht Elemente des Geschäftsplans | Finanzplanung<br />
Finanzplanung | Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
_Umsatzplanung. Die Umsatzplanung ist eine Vorschau auf<br />
die Entwicklung der Umsatzerlöse Ihres Unternehmens.<br />
Umsatzerlöse sind alle Einnahmen aus Verkauf, Vermietung<br />
oder Verpachtung Ihrer angebotenen Produkte oder<br />
Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
zur Erfüllung des Betriebszwecks. Bei einem<br />
Handelsunternehmen sind z.B. Erlöse aus Vermietung<br />
von Büroräumen nicht unmittelbar dem Betriebszweck<br />
zuzuordnen. Sie fallen daher unter sonstige betriebliche<br />
Erträge. Von den geplanten Umsätzen nach Listenpreisen<br />
müssen allerdings noch alle Erlösschmälerungen, wie z.B.<br />
Mengenrabatte, Skonti, Boni, Preisnachlässe bei Gewährleistungsansprüchen,<br />
abgezogen werden. Auch die Mehrwertsteuer<br />
geht nicht mit in die Umsatzplanung ein, da sie<br />
grundsätzlich an das Finanzamt abgeführt wird („durchlaufender<br />
Posten“).<br />
_Aufwandsplanung. Hier werden die Aufwendungen, die<br />
zur Unternehmensführung notwendig sind, geplant.<br />
Zunächst wird der Materialaufwand, bestehend aus Aufwendungen<br />
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für<br />
bezogene Waren und Leistungen ermittelt. Weitere Aufwandsposten<br />
sind die zuvor berechneten Personalaufwendungen<br />
und die aus der Investitionsplanung generierten<br />
Abschreibungen. Die übrigen Aufwendungen – z.B.<br />
Werbekosten, Raumkosten und Kosten für Telefon/Internet<br />
– werden entsprechend ihrer Kostenarten unter den sonstigen<br />
betrieblichen Aufwendungen zusammengefasst.<br />
_Ergebnisplanung. In der Ergebnisplanung (= Erfolgsplanung)<br />
wird eine Vorschau auf den Jahresüberschuss oder<br />
-fehlbetrag der kommenden Geschäftsjahre erstellt. Der<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag errechnet sich aus der Differenz<br />
aller Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres.<br />
Bei der Ergebnisplanung wird zwischen dem operativen<br />
Ergebnis (= Betriebsergebnis), dem Finanzergebnis sowie<br />
dem außerordentlichen Ergebnis unterschieden. Das operative<br />
Ergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen<br />
der Tätigkeit Ihres Unternehmens. Das Finanzergebnis<br />
beinhaltet alle Zinsen und ähnliche Aufwendungen und<br />
Erträge. Saldiert mit dem Betriebsergebnis resultiert hieraus<br />
das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im<br />
außerordentlichen Ergebnis sind einmalige oder unregelmäßig<br />
anfallende sowie betriebsfremde Aufwendungen<br />
und Erträge enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
und das außerordentliche Ergebnis bilden<br />
zusammen – nach Abzug der Steuern (im Wesentlichen<br />
Körperschafts- und Gewerbeertragssteuern) den Jahresüberschuss<br />
bzw. -fehlbetrag.<br />
Finanzplanung | Planbilanzen. Risikokapitalgeber wollen<br />
wissen, wie sich das Vermögen, d. h. die Kapitalbindung,<br />
Ihres Unternehmens entwickelt. In den Planbilanzen werden<br />
die Art und Höhe des Vermögens auf der Aktivseite,<br />
die Herkunft des Vermögens auf der Passivseite jeweils zu<br />
einem Stichtag gegenübergestellt. Wie die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung ist auch die Bilanzierung vom Gesetzgeber<br />
vorgeschrieben und reglementiert. Für die Bilanzierung gelten<br />
ebenfalls jährliche Planungsintervalle. Folgende Defi nitionen<br />
helfen Ihnen bei der Bilanzierung:<br />
_Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände,<br />
die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb<br />
zu dienen. Anlagevermögen setzt sich aus<br />
immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen<br />
und Finanzanlagen zusammen. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind z.B. Patente und Lizenzen. Zu den Sachanlagen<br />
zählen Grundstücke und Gebäude, technische<br />
Anlagen und Maschinen, alle sonstigen Gegenstände des<br />
Anlagevermögens sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen<br />
im Bau. Unter Finanzanlagen werden insbesondere<br />
Anteile und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen,<br />
Beteiligungen und Wertpapiere zusammengefasst.<br />
_Umlaufvermögen. Dies sind Vermögenswerte, die dazu<br />
bestimmt sind, nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb zu<br />
dienen: Vorräte an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie fertige<br />
und unfertige Erzeugnisse einschließlich geleisteter<br />
Anzahlungen; Forderungen und sonstige Gegenstände<br />
des Umlaufvermögens, Wertpapiere sowie fl üssige Mittel<br />
(Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />
etc.).<br />
_Eigenkapital. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus<br />
dem gezeichneten Kapital, den Gewinn- und Kapitalrücklagen,<br />
den Gewinn- und Verlustvorträgen sowie dem Jahresüberschuss<br />
oder -fehlbetrag. Das gezeichnete Kapital<br />
ist das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital.<br />
Bei der Aktiengesellschaft spricht man hierbei von<br />
Grundkapital, bei der GmbH von Stammkapital. Kapitalrücklagen<br />
sind zusätzliche Beträge, die der Kapitalgesellschaft<br />
von außen zugefl ossen sind, z.B. Agio (Differenz<br />
zwischen Ausgabe- und Nennwert einer Aktie bei<br />
Neuausschüttungen). Gewinnrücklagen werden aus dem<br />
Jahresüberschuss gebildet. Das Eigenkapital kann in der<br />
Anfangsphase eines Geschäftes für den Aufbau verwendet<br />
werden. Nicht selten wird das Eigenkapital bei neu<br />
gegründeten Unternehmen via Verlustvorträgen beinahe<br />
aufgebraucht. Und dabei Achtung: Übersteigen die Verluste<br />
das vorhandene Eigenkapital, liegt eine bilanzielle<br />
Überschuldung (Insolvenzgrund) vor.