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Teilnehmerhandbuch: Businessplan (PDF) - promotion Nordhessen

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Kapitel 1 Die acht Elemente des Geschäftsplans | Finanzplanung<br />

Finanzplanung | Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

_Umsatzplanung. Die Umsatzplanung ist eine Vorschau auf<br />

die Entwicklung der Umsatzerlöse Ihres Unternehmens.<br />

Umsatzerlöse sind alle Einnahmen aus Verkauf, Vermietung<br />

oder Verpachtung Ihrer angebotenen Produkte oder<br />

Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

zur Erfüllung des Betriebszwecks. Bei einem<br />

Handelsunternehmen sind z.B. Erlöse aus Vermietung<br />

von Büroräumen nicht unmittelbar dem Betriebszweck<br />

zuzuordnen. Sie fallen daher unter sonstige betriebliche<br />

Erträge. Von den geplanten Umsätzen nach Listenpreisen<br />

müssen allerdings noch alle Erlösschmälerungen, wie z.B.<br />

Mengenrabatte, Skonti, Boni, Preisnachlässe bei Gewährleistungsansprüchen,<br />

abgezogen werden. Auch die Mehrwertsteuer<br />

geht nicht mit in die Umsatzplanung ein, da sie<br />

grundsätzlich an das Finanzamt abgeführt wird („durchlaufender<br />

Posten“).<br />

_Aufwandsplanung. Hier werden die Aufwendungen, die<br />

zur Unternehmensführung notwendig sind, geplant.<br />

Zunächst wird der Materialaufwand, bestehend aus Aufwendungen<br />

für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für<br />

bezogene Waren und Leistungen ermittelt. Weitere Aufwandsposten<br />

sind die zuvor berechneten Personalaufwendungen<br />

und die aus der Investitionsplanung generierten<br />

Abschreibungen. Die übrigen Aufwendungen – z.B.<br />

Werbekosten, Raumkosten und Kosten für Telefon/Internet<br />

– werden entsprechend ihrer Kostenarten unter den sonstigen<br />

betrieblichen Aufwendungen zusammengefasst.<br />

_Ergebnisplanung. In der Ergebnisplanung (= Erfolgsplanung)<br />

wird eine Vorschau auf den Jahresüberschuss oder<br />

-fehlbetrag der kommenden Geschäftsjahre erstellt. Der<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag errechnet sich aus der Differenz<br />

aller Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres.<br />

Bei der Ergebnisplanung wird zwischen dem operativen<br />

Ergebnis (= Betriebsergebnis), dem Finanzergebnis sowie<br />

dem außerordentlichen Ergebnis unterschieden. Das operative<br />

Ergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen<br />

der Tätigkeit Ihres Unternehmens. Das Finanzergebnis<br />

beinhaltet alle Zinsen und ähnliche Aufwendungen und<br />

Erträge. Saldiert mit dem Betriebsergebnis resultiert hieraus<br />

das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im<br />

außerordentlichen Ergebnis sind einmalige oder unregelmäßig<br />

anfallende sowie betriebsfremde Aufwendungen<br />

und Erträge enthalten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

und das außerordentliche Ergebnis bilden<br />

zusammen – nach Abzug der Steuern (im Wesentlichen<br />

Körperschafts- und Gewerbeertragssteuern) den Jahresüberschuss<br />

bzw. -fehlbetrag.<br />

Finanzplanung | Planbilanzen. Risikokapitalgeber wollen<br />

wissen, wie sich das Vermögen, d. h. die Kapitalbindung,<br />

Ihres Unternehmens entwickelt. In den Planbilanzen werden<br />

die Art und Höhe des Vermögens auf der Aktivseite,<br />

die Herkunft des Vermögens auf der Passivseite jeweils zu<br />

einem Stichtag gegenübergestellt. Wie die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ist auch die Bilanzierung vom Gesetzgeber<br />

vorgeschrieben und reglementiert. Für die Bilanzierung gelten<br />

ebenfalls jährliche Planungsintervalle. Folgende Defi nitionen<br />

helfen Ihnen bei der Bilanzierung:<br />

_Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände,<br />

die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb<br />

zu dienen. Anlagevermögen setzt sich aus<br />

immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen<br />

und Finanzanlagen zusammen. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind z.B. Patente und Lizenzen. Zu den Sachanlagen<br />

zählen Grundstücke und Gebäude, technische<br />

Anlagen und Maschinen, alle sonstigen Gegenstände des<br />

Anlagevermögens sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen<br />

im Bau. Unter Finanzanlagen werden insbesondere<br />

Anteile und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen,<br />

Beteiligungen und Wertpapiere zusammengefasst.<br />

_Umlaufvermögen. Dies sind Vermögenswerte, die dazu<br />

bestimmt sind, nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb zu<br />

dienen: Vorräte an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie fertige<br />

und unfertige Erzeugnisse einschließlich geleisteter<br />

Anzahlungen; Forderungen und sonstige Gegenstände<br />

des Umlaufvermögens, Wertpapiere sowie fl üssige Mittel<br />

(Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

etc.).<br />

_Eigenkapital. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus<br />

dem gezeichneten Kapital, den Gewinn- und Kapitalrücklagen,<br />

den Gewinn- und Verlustvorträgen sowie dem Jahresüberschuss<br />

oder -fehlbetrag. Das gezeichnete Kapital<br />

ist das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital.<br />

Bei der Aktiengesellschaft spricht man hierbei von<br />

Grundkapital, bei der GmbH von Stammkapital. Kapitalrücklagen<br />

sind zusätzliche Beträge, die der Kapitalgesellschaft<br />

von außen zugefl ossen sind, z.B. Agio (Differenz<br />

zwischen Ausgabe- und Nennwert einer Aktie bei<br />

Neuausschüttungen). Gewinnrücklagen werden aus dem<br />

Jahresüberschuss gebildet. Das Eigenkapital kann in der<br />

Anfangsphase eines Geschäftes für den Aufbau verwendet<br />

werden. Nicht selten wird das Eigenkapital bei neu<br />

gegründeten Unternehmen via Verlustvorträgen beinahe<br />

aufgebraucht. Und dabei Achtung: Übersteigen die Verluste<br />

das vorhandene Eigenkapital, liegt eine bilanzielle<br />

Überschuldung (Insolvenzgrund) vor.

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