Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
� Bei einem Balkon handelt es sich um einen allgemeinen Teil der<br />
Liegenschaft, der in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt (dies<br />
gilt aber nicht bei Schäden etwa nur am Bodenbelag des Balkons).<br />
� Die Ersetzung <strong>von</strong> Holzrahmenfenstern durch Kunststofffenster ist<br />
als Erhaltungs- und Verbesserungsarbeit an allgemeinen Teilen des<br />
Hauses anzusehen.<br />
� Der Austausch alter, stark verwitterter Holzkastenfenster ist als Erhaltungsarbeit<br />
zu qualifizieren, die dem Vermieter obliegt.<br />
� Zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft zählen auch die zu<br />
mehreren Bestandgegenständen führende (Gas-, Wasser-, Elektro-)<br />
Leitungen.<br />
� Ist die Erhaltung der bestehenden Anlage unter Bedachtnahme auf<br />
die Kosten der Errichtung und des Betriebes einer vergleichbaren<br />
neuen Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar, so ist vom Vermieter an<br />
Stelle der Erhaltung der bestehenden Anlage eine vergleichbare<br />
neue Anlage zu errichten.<br />
� Der Vermieter hat den in der Wohnung des <strong>Mieter</strong>s durchgerosteten<br />
Radiator einer zentralen Wärmeversorgungsanlage nur dann durch<br />
einen neuen zu ersetzen, wenn es sich um die Behebung eines<br />
ernsten Schadens des Hauses handelt. Ein ernster Schaden liegt<br />
jedenfalls vor, wenn – im Fall des Weiterbetriebes ohne Schadensbehebung<br />
– durch das aus dem durchgerosteten Radiator austretende<br />
Wasser eine Durchfeuchtung des Fußbodens und der darunter<br />
befindlichen Decke mit allen damit verbundenen negativen Folgen<br />
droht.<br />
� Schäden an einer Gas- oder Wasserleitung, wenn dadurch eine<br />
Feuer-, Explosions- und Wasserschadensgefahr droht, gelten als<br />
ernste Schäden des Hauses, sie sind vom Vermieter zu beheben.<br />
� Ein schadhafter Estrich, der auch eine Dämmfunktion hat, stellt einen<br />
ernsten Schaden des Hauses dar, da er auch die Inhaber der<br />
darunter liegenden Wohnungen beeinträchtigt.<br />
� Schimmelschäden in einer Wohnung stellen dann einen ernsten<br />
Schaden des Hauses dar und sind vom Vermieter zu beheben,<br />
wenn essich nicht bloß um Oberflächenschimmel handelt, sondern<br />
der Schimmel bereits den Verputz angegriffen hat.<br />
� Oberflächliche Schimmelbildung in der Wohnung, die durch bloße<br />
Desinfektionsmaßnahmen beseitigt werden kann, stellt keinen ernsten<br />
Schaden des Hauses dar.<br />
109