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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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� Bei einem Balkon handelt es sich um einen allgemeinen Teil der<br />

Liegenschaft, der in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt (dies<br />

gilt aber nicht bei Schäden etwa nur am Bodenbelag des Balkons).<br />

� Die Ersetzung <strong>von</strong> Holzrahmenfenstern durch Kunststofffenster ist<br />

als Erhaltungs- und Verbesserungsarbeit an allgemeinen Teilen des<br />

Hauses anzusehen.<br />

� Der Austausch alter, stark verwitterter Holzkastenfenster ist als Erhaltungsarbeit<br />

zu qualifizieren, die dem Vermieter obliegt.<br />

� Zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft zählen auch die zu<br />

mehreren Bestandgegenständen führende (Gas-, Wasser-, Elektro-)<br />

Leitungen.<br />

� Ist die Erhaltung der bestehenden Anlage unter Bedachtnahme auf<br />

die Kosten der Errichtung und des Betriebes einer vergleichbaren<br />

neuen Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar, so ist vom Vermieter an<br />

Stelle der Erhaltung der bestehenden Anlage eine vergleichbare<br />

neue Anlage zu errichten.<br />

� Der Vermieter hat den in der Wohnung des <strong>Mieter</strong>s durchgerosteten<br />

Radiator einer zentralen Wärmeversorgungsanlage nur dann durch<br />

einen neuen zu ersetzen, wenn es sich um die Behebung eines<br />

ernsten Schadens des Hauses handelt. Ein ernster Schaden liegt<br />

jedenfalls vor, wenn – im Fall des Weiterbetriebes ohne Schadensbehebung<br />

– durch das aus dem durchgerosteten Radiator austretende<br />

Wasser eine Durchfeuchtung des Fußbodens und der darunter<br />

befindlichen Decke mit allen damit verbundenen negativen Folgen<br />

droht.<br />

� Schäden an einer Gas- oder Wasserleitung, wenn dadurch eine<br />

Feuer-, Explosions- und Wasserschadensgefahr droht, gelten als<br />

ernste Schäden des Hauses, sie sind vom Vermieter zu beheben.<br />

� Ein schadhafter Estrich, der auch eine Dämmfunktion hat, stellt einen<br />

ernsten Schaden des Hauses dar, da er auch die Inhaber der<br />

darunter liegenden Wohnungen beeinträchtigt.<br />

� Schimmelschäden in einer Wohnung stellen dann einen ernsten<br />

Schaden des Hauses dar und sind vom Vermieter zu beheben,<br />

wenn essich nicht bloß um Oberflächenschimmel handelt, sondern<br />

der Schimmel bereits den Verputz angegriffen hat.<br />

� Oberflächliche Schimmelbildung in der Wohnung, die durch bloße<br />

Desinfektionsmaßnahmen beseitigt werden kann, stellt keinen ernsten<br />

Schaden des Hauses dar.<br />

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