Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
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GRUNDSÄTZLICHES ZUR MIETE EINER<br />
GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG<br />
Was bedeutet Miete?<br />
Miete ist die Überlassung einer Sache zum Gebrauch (zur bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung) gegen Entgelt (Mietzins). Ein <strong>Mieter</strong> hat<br />
also das Recht, eine Sache gegen Bezahlung eines Mietzinses zu<br />
gebrauchen. Wird eine Wohnung vermietet, so sind die Räumlichkeiten<br />
(überwiegend) zum Wohnen zu gebrauchen.<br />
Grundlage <strong>für</strong> ein Mietverhältnis ist in der Regel ein mündlicher oder<br />
schriftlicher Mietvertrag.<br />
Was ist Hauptmiete?<br />
In der Regel ist ein Mietverhältnis mit einer Gemeinnützigen Bauvereinigung<br />
ein Hauptmietverhältnis.<br />
Hauptmiete liegt nämlich immer dann vor, wenn ein Mietgegenstand<br />
(Wohnung, Haus, Geschäft, Büro....) vom Eigentümer der Liegenschaft<br />
(des Grundstücks) oder vom Wohnungseigentümer des betreffenden<br />
Mietgegenstandes vermietet wird. Auch ein Wohnungseigentümer ist ja<br />
gleichzeitig auch (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft.<br />
Da eine GBV in der Regel Eigentümer oder zumindest Miteigentümer<br />
der Liegenschaften ist, auf der ihre Wohnungen errichtet wurden/werden,<br />
sind die <strong>von</strong> ihr abgeschlossenen Mietverhältnisse Hauptmietverhältnisse.<br />
Es gibt auch Fälle, in denen die GBV nicht Eigentümerin oder Miteigentümerin<br />
der Liegenschaft (des Grundstückes) ist, sondern vom Grundeigentümer<br />
das Baurecht eingeräumt bekommen hat. Das Baurecht ist<br />
ein vom Liegenschaftseigentümer meist auf einen sehr langen Zeitraum<br />
(zB <strong>für</strong> 100 Jahre) eingeräumtes Recht, auf seinem Grund ein Bauwerk<br />
zu errichten und dieses zu nutzen oder zu vermieten. Für dieses Recht<br />
zahlt die GBV an den Grundeigentümer als Gegenleistung monatlich<br />
den sogenannten „Bauzins“ bzw „Baurechtszins“. Solange das Baurecht<br />
aufrecht ist, ist die GBV (als „Baurechtsberechtigte“) zwar nicht Eigentümerin<br />
des Grundstückes, aber Eigentümerin des darauf errichteten<br />
Hauses und der darin befindlichen Wohnungen. Auch in einem solchen<br />
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