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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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GRUNDSÄTZLICHES ZUR MIETE EINER<br />

GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG<br />

Was bedeutet Miete?<br />

Miete ist die Überlassung einer Sache zum Gebrauch (zur bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung) gegen Entgelt (Mietzins). Ein <strong>Mieter</strong> hat<br />

also das Recht, eine Sache gegen Bezahlung eines Mietzinses zu<br />

gebrauchen. Wird eine Wohnung vermietet, so sind die Räumlichkeiten<br />

(überwiegend) zum Wohnen zu gebrauchen.<br />

Grundlage <strong>für</strong> ein Mietverhältnis ist in der Regel ein mündlicher oder<br />

schriftlicher Mietvertrag.<br />

Was ist Hauptmiete?<br />

In der Regel ist ein Mietverhältnis mit einer Gemeinnützigen Bauvereinigung<br />

ein Hauptmietverhältnis.<br />

Hauptmiete liegt nämlich immer dann vor, wenn ein Mietgegenstand<br />

(Wohnung, Haus, Geschäft, Büro....) vom Eigentümer der Liegenschaft<br />

(des Grundstücks) oder vom Wohnungseigentümer des betreffenden<br />

Mietgegenstandes vermietet wird. Auch ein Wohnungseigentümer ist ja<br />

gleichzeitig auch (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft.<br />

Da eine GBV in der Regel Eigentümer oder zumindest Miteigentümer<br />

der Liegenschaften ist, auf der ihre Wohnungen errichtet wurden/werden,<br />

sind die <strong>von</strong> ihr abgeschlossenen Mietverhältnisse Hauptmietverhältnisse.<br />

Es gibt auch Fälle, in denen die GBV nicht Eigentümerin oder Miteigentümerin<br />

der Liegenschaft (des Grundstückes) ist, sondern vom Grundeigentümer<br />

das Baurecht eingeräumt bekommen hat. Das Baurecht ist<br />

ein vom Liegenschaftseigentümer meist auf einen sehr langen Zeitraum<br />

(zB <strong>für</strong> 100 Jahre) eingeräumtes Recht, auf seinem Grund ein Bauwerk<br />

zu errichten und dieses zu nutzen oder zu vermieten. Für dieses Recht<br />

zahlt die GBV an den Grundeigentümer als Gegenleistung monatlich<br />

den sogenannten „Bauzins“ bzw „Baurechtszins“. Solange das Baurecht<br />

aufrecht ist, ist die GBV (als „Baurechtsberechtigte“) zwar nicht Eigentümerin<br />

des Grundstückes, aber Eigentümerin des darauf errichteten<br />

Hauses und der darin befindlichen Wohnungen. Auch in einem solchen<br />

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