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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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Vertragliche Vereinbarungen über die nachträgliche Übertragung <strong>von</strong><br />

Mietwohnungen ins Wohnungseigentum<br />

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass das vorher (siehe 1. bis 3.) Gesagte<br />

nur die gesetzlichen Vorschriften darstellt, quasi der gesetzliche<br />

Mindeststandard. Vertragliche Vereinbarungen eines <strong>Mieter</strong>s mit seinem<br />

Vermieter (GBV), die <strong>von</strong> der Gesetzeslage abweichen und den <strong>Mieter</strong><br />

begünstigen, sind zulässig und wirksam.<br />

Wenn ein <strong>Mieter</strong> eine Mietwohnung mit Kaufoption anmietet oder angemietet<br />

hat, ist zB eine (etwa schon im Mietvertrag getroffene) Vereinbarung<br />

eines bestimmten Preises – zu dem der <strong>Mieter</strong> die Wohnung<br />

kaufen kann – zulässig und wirksam. Die GBV kann dann, wenn<br />

der <strong>Mieter</strong> sein Kaufrecht geltend macht, nicht in 10 Jahren auf das aktuelle<br />

gesetzliche Modell „überspringen“ und einen <strong>für</strong> sie günstigeren,<br />

höheren Preis verlangen.<br />

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