Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
fließen eventuelle Überschüsse den Rücklagen der GBV zu. Erst ab<br />
diesem Zeitpunkt hat die GBV einen „Gewinn“, der aber nach den Vorschriften<br />
des WGG wieder <strong>für</strong> den Wohnbau verwendet werden muss.<br />
Entgelt ausgehend <strong>von</strong> einem Fixpreis<br />
Wie bereits ausgeführt, orientiert sich der kostendeckende Mietzins (bestimmte<br />
Bestandteile des Entgelts) prinzipiell an den tatsächlichen Herstellungskosten.<br />
In der Regel werden daher beim Erstbezug – weil zu<br />
diesem Zeitpunkt die endgültige Höhe der Herstellungskosten nicht bekannt<br />
ist – der Finanzierungsbeitrag und das Entgelt anhand <strong>von</strong> vorläufig<br />
geschätzten Herstellungskosten berechnet. Nach der Endabrechnung<br />
(= Bekanntgabe der tatsächlichen Herstellungskosten) werden<br />
Finanzierungsbeitrag und Entgelt rückwirkend berichtigt, was zu Nachzahlungen<br />
oder Guthaben führt.<br />
Im WGG ist aber eine Sonderregel <strong>für</strong> Mietwohnungen mit Kaufoption<br />
vorgesehen: Bei der Mietzinsberechnung <strong>für</strong> Wohnungen, bei denen<br />
<strong>Mieter</strong> nach frühestens insgesamt zehnjähriger Mietdauer die Möglichkeit<br />
auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum haben,<br />
darf eine GBV statt <strong>von</strong> den tatsächlichen Herstellungskosten <strong>von</strong> einem<br />
sogenannten Fixpreis (= pauschalierte Herstellungskosten)<br />
ausgehen.<br />
Die GBV kann dabei das laufende Entgelt (die Entgeltsbestandteile Annuität,<br />
Eigenmittelzinsen, Bauzins und Rücklage) und den Finanzierungsbeitrag<br />
anstatt unter Zugrundelegung der gesamten tatsächlichen<br />
Herstellungskosten (Kostendeckung) auf der Grundlage eines Fixpreises<br />
berechnen.<br />
Beispiel:<br />
Vor dem Abschluss des Bauvorhabens, bei Abschluss der ersten<br />
Mietverträge, sind die Herstellungskosten mit ca 1,85 Mio € geschätzt.<br />
Vereinbart die Bauvereinigung ein kostendeckendes<br />
Entgelt, wird der Entgeltsberechnung der obige Betrag bis zur<br />
Endabrechnung zugrundegelegt. Ergibt die Endabrechnung zB<br />
1,92 Mio € , werden Entgelt und Finanzierungsbeitrag entsprechend<br />
erhöht; ergibt die Endabrechnung zB 1,78 Mio € , werden<br />
Entgelt und Finanzierungsbeitrag entsprechend vermindert. Vereinbart<br />
die Bauvereinigung <strong>von</strong> vornherein ein Entgelt ausge-<br />
65