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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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fließen eventuelle Überschüsse den Rücklagen der GBV zu. Erst ab<br />

diesem Zeitpunkt hat die GBV einen „Gewinn“, der aber nach den Vorschriften<br />

des WGG wieder <strong>für</strong> den Wohnbau verwendet werden muss.<br />

Entgelt ausgehend <strong>von</strong> einem Fixpreis<br />

Wie bereits ausgeführt, orientiert sich der kostendeckende Mietzins (bestimmte<br />

Bestandteile des Entgelts) prinzipiell an den tatsächlichen Herstellungskosten.<br />

In der Regel werden daher beim Erstbezug – weil zu<br />

diesem Zeitpunkt die endgültige Höhe der Herstellungskosten nicht bekannt<br />

ist – der Finanzierungsbeitrag und das Entgelt anhand <strong>von</strong> vorläufig<br />

geschätzten Herstellungskosten berechnet. Nach der Endabrechnung<br />

(= Bekanntgabe der tatsächlichen Herstellungskosten) werden<br />

Finanzierungsbeitrag und Entgelt rückwirkend berichtigt, was zu Nachzahlungen<br />

oder Guthaben führt.<br />

Im WGG ist aber eine Sonderregel <strong>für</strong> Mietwohnungen mit Kaufoption<br />

vorgesehen: Bei der Mietzinsberechnung <strong>für</strong> Wohnungen, bei denen<br />

<strong>Mieter</strong> nach frühestens insgesamt zehnjähriger Mietdauer die Möglichkeit<br />

auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum haben,<br />

darf eine GBV statt <strong>von</strong> den tatsächlichen Herstellungskosten <strong>von</strong> einem<br />

sogenannten Fixpreis (= pauschalierte Herstellungskosten)<br />

ausgehen.<br />

Die GBV kann dabei das laufende Entgelt (die Entgeltsbestandteile Annuität,<br />

Eigenmittelzinsen, Bauzins und Rücklage) und den Finanzierungsbeitrag<br />

anstatt unter Zugrundelegung der gesamten tatsächlichen<br />

Herstellungskosten (Kostendeckung) auf der Grundlage eines Fixpreises<br />

berechnen.<br />

Beispiel:<br />

Vor dem Abschluss des Bauvorhabens, bei Abschluss der ersten<br />

Mietverträge, sind die Herstellungskosten mit ca 1,85 Mio € geschätzt.<br />

Vereinbart die Bauvereinigung ein kostendeckendes<br />

Entgelt, wird der Entgeltsberechnung der obige Betrag bis zur<br />

Endabrechnung zugrundegelegt. Ergibt die Endabrechnung zB<br />

1,92 Mio € , werden Entgelt und Finanzierungsbeitrag entsprechend<br />

erhöht; ergibt die Endabrechnung zB 1,78 Mio € , werden<br />

Entgelt und Finanzierungsbeitrag entsprechend vermindert. Vereinbart<br />

die Bauvereinigung <strong>von</strong> vornherein ein Entgelt ausge-<br />

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