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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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BEFRISTETE MIETVERTRÄGE<br />

Bei Gemeinnützigen Bauvereinigungen sind – im Unterschied zu privaten<br />

Vermietern – befristete Mietverhältnisse in der Praxis nicht üblich.<br />

Daher wird hier nur kurz auf die <strong>für</strong> <strong>Genossenschaftsw</strong>ohnungen geltenden<br />

Rechtsvorschriften über befristete Mietverträge eingegangen.<br />

Damit die Befristung eines Mietverhältnisses bei einer <strong>Genossenschaftsw</strong>ohnung<br />

rechtlich wirksam ist, muss sie schriftlich vereinbart<br />

werden. Eine mündlich vereinbarte Befristung ist nicht durchsetzbar.<br />

Vertragsdauer<br />

Eine Befristung des Mietverhältnisses über eine Wohnung – egal ob<br />

Haupt- oder Untermiete – ist nur mit einer Mindestvertragsdauer <strong>von</strong><br />

3 Jahren möglich. Auch befristete Verlängerungen/Erneuerungen müssen<br />

mindestens <strong>für</strong> 3 Jahre abgeschlossen werden. Unter dieser Bedingung<br />

(Dauer mindestens drei Jahre) können auch beliebige oft Kettenmietverträge<br />

geschlossen werden; so wären zB vier aufeinanderfolgende<br />

Fünfjahresverträge mit demselben <strong>Mieter</strong> zulässig.<br />

Es gibt <strong>für</strong> die vereinbarte bzw verlängerte Vertragsdauer keine zeitliche<br />

Obergrenze. Zulässig und wirksam befristet wäre zB auch ein auf 15<br />

Jahre befristeter Mietvertrag.<br />

Konsequenzen einer gesetzwidrigen Befristung<br />

Ist eine vereinbarte Befristung nach dem vorher gesagten rechtlich nicht<br />

zulässig (zB eine nur mündlich vereinbarte Befristung oder eine schriftlich<br />

vereinbarte Befristung nur auf ein Jahr), endet das Mietverhältnis<br />

nicht durch Zeitablauf. Das Mietverhältnis wandelt sich dann vielmehr in<br />

ein unbefristetes Mietverhältnis um.<br />

Beispiel:<br />

Die GBV und ihr <strong>Mieter</strong> vereinbaren schriftlich einen auf zwei<br />

Jahre befristeten Mietvertrag. Mit Ablauf des zweiten Jahres<br />

kann die GBV vom <strong>Mieter</strong> die Räumung des Mietgegenstandes<br />

wegen Zeitablaufes nicht verlangen. Das Mietverhältnis wird automatisch<br />

– kraft gesetzlicher Anordnung – ein unbefristetes<br />

Mietverhältnis.<br />

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