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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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2. Tilgung (AfA) und/oder Zinsen <strong>für</strong> Eigenmittel der GBV<br />

Eine GBV kann statt der Bank- und/oder Landesdarlehen auch eigenes<br />

Kapital zur (gänzlichen oder teilweisen) Finanzierung der Grund- bzw<br />

Baukosten einsetzen. Für die Entgeltsberechnung heißt dies, dass nicht<br />

die Rückzahlung der Kredite maßgebend ist sondern die Refinanzierung<br />

der Eigenmittel. Eine „Annuität <strong>für</strong> Fremdmittel“ wird gleichsam durch<br />

eine „Annuität <strong>für</strong> Eigenmittel“ ersetzt.<br />

Wird Eigenkapital zur Finanzierung der Grundkosten eingesetzt, so darf<br />

die GBV <strong>von</strong> ihren <strong>Mieter</strong>n im Rahmen des Entgelts nur eine Verzinsung<br />

und keine Tilgung verlangen. Überdies wird bei Bezug auch kein<br />

Grundkostenbeitrag verlangt.<br />

Wird Eigenkapital zur Finanzierung der Baukosten eingesetzt, kann da<strong>für</strong><br />

eine „Eigenmittelannuität“ verlangt werden: sowohl eine Verzinsung<br />

als auch eine „Tilgung“ (genannt „Absetzung <strong>für</strong> Abnützung“ bzw die<br />

Kurzbezeichnung „AfA“). Die GBV muss aber ihre Eigenmittel zu einem<br />

billigeren Zinssatz hergeben, als eine Bank dies tun würde; der verrechenbare<br />

Zinssatz ist begrenzt:<br />

Für die Eigenmittelverzinsung dürfen grundsätzlich 3,5% veranschlagt<br />

werden. Liegt der Periodenschnitt der Sekundärmarktrendite (SMR) aller<br />

Bundesanleihen eines Kalenderjahres über 4,5%, darf im nächsten<br />

Jahr <strong>für</strong> die Eigenmittelverzinsung maximal der Zinssatz veranschlagt<br />

werden, der sich aus einer Minderung dieses Periodenschnitts um einen<br />

Prozentpunkt ergibt (zB beträgt bei einer SMR <strong>von</strong> 4,83% die im nächsten<br />

Jahr maximal zulässige Eigenmittelverzinsung 3,83%). Beträgt der<br />

Periodenschnitt der SMR aller Bundesanleihen des Vorjahres 6% oder<br />

mehr, dürfen die Eigenmittelzinsen aber maximal 5% betragen.<br />

Derzeit (2004) darf eine GBV <strong>für</strong> eingesetzte Eigenmittel keinen höheren<br />

Zinssatz als 3,5% anrechnen.<br />

Die Laufzeit <strong>für</strong> solche „Eigenmitteldarlehen“ beträgt mindestens fünf<br />

Jahre, in der Regel aber 50 Jahre.<br />

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