Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
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Die Erhöhung erfolgt üblicherweise auf 10 Jahre. Zur Finanzierung <strong>von</strong><br />
behinderten-, alten- und kindergerechten Maßnahmen und Maßnahmen,<br />
die eine zeitgemäße Ausstattung der Baulichkeit oder <strong>von</strong> Miet-<br />
und Nutzungsgegenständen herbeiführen sowie bei geförderten Sanierungsarbeiten<br />
werden Erhöhungen auch <strong>für</strong> einen Zeitraum <strong>von</strong> 15 Jahren<br />
bewilligt.<br />
Die Erhöhung des EVB kann nicht nur <strong>für</strong> Erhaltungsarbeiten, sondern<br />
auch <strong>für</strong> nützliche Verbesserungsarbeiten beantragt werden. Zusätzliche<br />
Voraussetzung ist dabei aber, dass <strong>für</strong> diese Sanierungsarbeiten<br />
eine öffentliche Förderung (Wohnhaussanierungsförderung) gewährt<br />
wird. Diese muss zumindest so hoch sein, dass die Erhöhung des EVB<br />
trotz Vornahme <strong>von</strong> Verbesserungsarbeiten nicht höher ist, wie wenn<br />
nur Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden würden. Erhaltung plus<br />
Verbesserung minus Förderung darf also nicht teurer sein, als bloße<br />
Erhaltung.<br />
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