27.02.2013 Aufrufe

Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a) Bürgschaft, Garantie oder geeignete Versicherung eines zur Geschäftsausübung<br />

im Inland zugelassenen Kreditinstitutes, einer Versicherungsgesellschaft<br />

oder einer inländischen Gebietskörperschaft (zB<br />

ein Bundesland). Wenn ein Bauträger in der Praxis dieses Sicherungsmittel<br />

wählt, wird er dem Erwerber wohl eine Bankgarantie übergeben.<br />

Im Fall des Konkurses des Bauträgers kann man sich dann bezüglich<br />

der bereits geleisteten Zahlungen an die Bank, Versicherung etc halten.<br />

b) Sollte das Wohnbauvorhaben <strong>von</strong> einer inländischen Gebietskörperschaft<br />

(zB Bundesland) gefördert werden, so genügt es auch, wenn in<br />

den Förderungsvorschriften eine gleichwertige Sicherung vorgesehen<br />

ist und die Gebietskörperschaft die Einhaltung dieser Regelungen<br />

überwacht.<br />

Andere im BTVG vorgesehene Sicherungsmittel sind nur <strong>für</strong> Wohnungskäufer<br />

und nicht <strong>für</strong> Wohnungsmieter relevant; daher wird im<br />

Rahmen dieser Broschüre darauf nicht weiter eingegangen.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!