Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
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Zusätzlich dürfen auch noch die sonstigen Aufwendungen der Gemeinnützigen<br />
Bauvereinigung (etwa <strong>für</strong> die Aufschließung des Grundstückes)<br />
draufgeschlagen werden. Insgesamt darf aber der Betrag <strong>für</strong><br />
Grundkosten den Verkehrswert zum Zeitpunkt der ersten Vermietung<br />
nicht übersteigen.<br />
Ausnahme:<br />
Vom tatsächlichen Kaufpreis ist bei einem Grundstück auszugehen,<br />
das etwa <strong>von</strong> einer Gemeinde oder einem gemeindeeigenen<br />
Grundstücksfonds an die GBV unter der Bedingung verkauft<br />
wird, dass den <strong>Mieter</strong>n keine höheren als die tatsächlichen<br />
Grundkosten verrechnet werden.<br />
Viele Gemeinnützige Bauvereinigungen in <strong>Wien</strong> überwälzen die Grundkosten<br />
in der Regel sofort beim Erstbezug und in voller Höhe auf die<br />
<strong>Mieter</strong>. Der Grundkostenbeitrag, der auf einen <strong>Mieter</strong> entfällt, entspricht<br />
dann dem auf seine Wohnung entfallenden Anteil an den gesamten<br />
Grundkosten. Einige Gemeinnützige Bauvereinigungen verrechnen<br />
aber die Grundkosten nicht im Rahmen des Finanzierungsbeitrages an<br />
die <strong>Mieter</strong> weiter. In solchen Fällen nimmt die jeweilige GBV zur Bezahlung<br />
der Grundkosten meist auch einen Kredit auf (ähnlich wie <strong>für</strong> Teile<br />
der Baukosten, siehe dazu später), dessen Rückzahlungsraten im Wege<br />
des monatlichen Mietzinses auf die <strong>Mieter</strong> überwälzt wird.<br />
Weiters gibt es auch Fälle, in denen die GBV das Grundstück nicht<br />
kauft, sondern vom Grundeigentümer ein Baurecht eingeräumt bekommt.<br />
Das Baurecht ist ein vom Grundeigentümer meist auf einen sehr<br />
langen Zeitraum, zB <strong>für</strong> 100 Jahre, eingeräumtes Recht, auf seinem<br />
Grund ein Bauwerk zu errichten und dieses zu nutzen oder zu vermieten.<br />
Für dieses Recht zahlt die GBV an den Grundeigentümer als Gegenleistung<br />
monatlich den sogenannten Bauzins. In einem derartigen<br />
Fall verlangt die GBV <strong>von</strong> den <strong>Mieter</strong>n natürlich keinen Grundkostenbeitrag,<br />
sie muss ja auch keinen Kaufpreis <strong>für</strong> den Grund bezahlen; da<strong>für</strong><br />
darf aber die GBV den Bauzins im Wege des monatlichen Entgelts an<br />
die <strong>Mieter</strong> weiter verrechnen.<br />
Der in <strong>Wien</strong> <strong>von</strong> <strong>Mieter</strong>n bei den meisten gefördert errichteten <strong>Genossenschaftsw</strong>ohnungen<br />
zu tragende Baukostenbeitrag beträgt derzeit<br />
12,5 % der Baukosten. Der Rest wird durch Förderungsmittel des Landes<br />
und/oder durch die <strong>von</strong> der GBV aufgenommenen Kredite und/oder<br />
durch Eigenmittel der GBV bezahlt.<br />
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