Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KOSTEN ZU BEGINN DES MIETVERHÄLTNISSES<br />
Finanzierungsbeitrag<br />
Das ist ein Betrag, den die GBV <strong>von</strong> den <strong>Mieter</strong>n bei Abschluss des<br />
Anwartschafts- oder Mietvertrages bzw bei Bezug als Beitrag zur Finanzierung<br />
der Grundkosten und/oder Baukosten verlangen kann. Der Finanzierungsbeitrag<br />
wird daher auch oft „Grundkosten- und Baukostenbeitrag“<br />
genannt.<br />
Der Finanzierungsbeitrag muss aber dem <strong>Mieter</strong> bei Beendigung des<br />
Mietverhältnisses (abgewertet um 1% pro Jahr) wieder zurückbezahlt<br />
werden (näheres dazu im Kapitel „Das Ende des Mietverhältnisses“).<br />
Die gesetzliche Abwertung des Finanzierungsbeitrages um 1% pro Jahr<br />
wird auch als „Verwohnung“ bezeichnet.<br />
Ob und in welcher Höhe ein Finanzierungsbeitrag verlangt wird, ist je<br />
nach GBV und auch bundesländerweise unterschiedlich. Dies hängt <strong>von</strong><br />
den Förderungsvorschriften aber auch <strong>von</strong> den unterschiedlichen Kosten<br />
der jeweiligen Bauvorhaben ab.<br />
Im WGG ist keine Obergrenze <strong>für</strong> die Höhe eines Finanzierungsbeitrages<br />
verankert; derartiges sehen aber verschiedene Wohnbauförderungsgesetze<br />
der Bundesländer vor. Da Gemeinnützige Bauvereinigungen<br />
den Bau <strong>von</strong> Mietwohnungen praktisch nur unter Zuhilfenahme <strong>von</strong><br />
Förderungsmitteln durchführen, haben sie daher die entsprechenden<br />
Förderungsvorschriften zu beachten.<br />
Fälschlicherweise wird der Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)<br />
oft als „Genossenschaftsanteil“ bezeichnet. Ein Genossenschaftsanteil<br />
(meist nicht mehr als € 100) ist aber nur bei den Gemeinnützigen<br />
Bauvereinigungen zu bezahlen, die in der Rechtsform der<br />
Genossenschaft errichtet sind, nicht also bei Gemeinnützigen Bauvereinigungen,<br />
die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (GesmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) errichtet sind.<br />
Die Grundkosten werden in der Regel nicht vom tatsächlichen Kaufpreis<br />
<strong>für</strong> das Grundstück berechnet, den die GBV bezahlen musste,<br />
sondern ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt des Grunderwerbs.<br />
Dieser Betrag wird dann noch aufgewertet nach dem Verbraucherpreisindex<br />
(bis zum Datum des erstmaligen Bezuges der Wohnungen). Statt<br />
der Aufwertung mit dem Verbraucherpreisindex kann die GBV den Ursprungsbetrag<br />
(Verkehrswert im Zeitpunkt des Grunderwerbs) um die<br />
zur Finanzierung des Grundankaufes aufgewendeten Zinsen erhöhen.<br />
34