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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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arer Ereignisse versäumt, kann man eine sogenannte Wiedereinsetzung<br />

in den vorigen Stand beantragen.<br />

Bei längerer berufs- oder urlaubsbedingter Abwesenheit empfiehlt es<br />

sich jedenfalls, das Zustellpostamt zu verständigen und eine Vereinbarung<br />

zu treffen, dass keine behördlichen Schriftstücke (also auch keine<br />

Hinterlegungsanzeigen) zugestellt werden sollen.<br />

Sofortige Vertragsauflösung durch den <strong>Mieter</strong><br />

Der <strong>Mieter</strong> kann die sofortige Vertragsauflösung (also ohne Einhaltung<br />

<strong>von</strong> Kündigungsfrist und -termin) gemäß § 1117 ABGB erklären, wenn<br />

der Mietgegenstand (ohne seine Schuld) in einem Zustand ist (zB Gesundheitsschädlichkeit),<br />

dass er zum vereinbarten Gebrauch nicht taugt.<br />

Bei unbedeutenden Mängeln ist die sofortige Vertragsauflösung ausgeschlossen.<br />

Bei leicht behebbaren Mängeln muss der <strong>Mieter</strong> dem Vermieter<br />

eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und<br />

kann erst dann, wenn der Vermieter trotz Aufforderung zur Beseitigung<br />

der Mängel untätig bleibt, die sofortige Vertragsauflösung erklären.<br />

Die vorzeitige Vertragsauflösung kann schriftlich (zu Beweiszwecken ist<br />

dies jedenfalls zu empfehlen) oder mündlich erklärt werden.<br />

Sofortige Vertragsauflösung durch die GBV<br />

Ein Vermieter kann die sofortige Vertragsauflösung (also ohne Einhaltung<br />

<strong>von</strong> Kündigungsfrist und -termin) gemäß § 1118 ABGB erklären,<br />

wenn der <strong>Mieter</strong><br />

� den Mietgegenstand erheblich nachteilig gebraucht, oder<br />

� länger als ein Monat mit der Mietzinszahlung im Rückstand ist.<br />

Der Vermieter kann die Vertragsauflösung gegenüber dem <strong>Mieter</strong> außerhalb<br />

eines gerichtlichen Verfahrens schriftlich oder mündlich erklären.<br />

Wenn der <strong>Mieter</strong> dies nicht akzeptiert und weiter in der Wohnung<br />

bleibt, muss der Vermieter die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen<br />

und den <strong>Mieter</strong> zur Räumung der Wohnung verurteilen lassen. Oft wird<br />

<strong>von</strong> Vermietern die vorzeitige Vertragsauflösung gegenüber <strong>Mieter</strong>n<br />

nicht eigens erklärt, sondern sofort die Räumungsklage eingebracht.<br />

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