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Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftsw - Arbeiterkammer Wien

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Als gröblich benachteiligend und nichtig gelten auch Formulierungen,<br />

die in einem individuell ausverhandelten Mietvertrag durchaus rechtswirksam<br />

wären. Auch wenn es im individuell ausverhandelten Mietvertrag<br />

zulässig wäre, die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters <strong>für</strong><br />

den Mietgegenstand (§ 1096 ABGB) auf den <strong>Mieter</strong> zu überwälzen,<br />

kann dies im Mietvertragsformular unzulässig sein.<br />

Bisher gibt es aber zur Frage, welche Vereinbarungen in Formularmietverträgen<br />

nichtig sind, obwohl sie in individuell ausverhandelten Mietverträgen<br />

gültig wären, keine Rechtsprechung. Die <strong>Arbeiterkammer</strong> wird<br />

entsprechende Musterprozesse führen.<br />

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