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Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...

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Landgraf Georg Ludwig hatte seine guten Gründe, wenn er alle<br />

diese Gesuche abschlägig erledigte.<br />

Hans Samson v. Hirschberg hinterließ nämlich eine bedeutende<br />

Schuldenlast. Hirschbergs Gläubiger waren größtenteils kur-<br />

pfälzische und auch pfalzneuburgische Untertanen, um die sich<br />

ihre Landesfürsten, welche zugleich die landesherrliche Obrig-<br />

keit über <strong>Siegritz</strong> ausübten, annahmen. In ihrem Auftrage ver-<br />

siegelte daher bald nach dem Ableben des Hans S. von Hirsch-<br />

berg <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein das Inventar des Schlosses<br />

<strong>Siegritz</strong> und beauftragte den Hans Jung, <strong>der</strong> 7 1/2 Jahre dem<br />

Hans S. von Hirschberg als raisiger Knecht gedient hatte, mit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung des Gutes <strong>Siegritz</strong>. 1594 betraute er mit diesem<br />

Amt den Erbendorfer Richter Quirin Podenmayr, <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong> 4<br />

Jahre verwaltete. Auch gab sich Kurpfalz und Neuburg alle<br />

Mühe, um Hirschbergs Tochter in den Besitz des Ritter- o<strong>der</strong><br />

Mannlehen <strong>Siegritz</strong> zu bringen, das sie fälschlich zur Erreich-<br />

ung ihres Zieles als durchgehendes Beutellehen erklärten. Die-<br />

ses willkürliche Handeln <strong>der</strong> Landesherrschaft entfachte einen<br />

mehrjährigen Streit mit Leuchtenberg, in dessen Verlauf die<br />

Kurpfalz <strong>Siegritz</strong> verwalten ließ und die Besitzübergabe an<br />

Leuchtenberg energisch verweigerte. Schon am 14. Juni 1593<br />

hatte <strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenpropst Dr. Christoph Pappen-<br />

berger bei seiner Anwesenheit in <strong>Siegritz</strong> dieses Gut als ein<br />

heimgefallenes Leuchtenberger Lehen erklärt und lebhaft pro-<br />

testiert, weil man sich im Schlosse seiner For<strong>der</strong>ung, die<br />

Schlüssel und Salbücher an ihn abzuliefern, wie<strong>der</strong>setzte. Und<br />

als <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein die Gläubiger des Hans S. von<br />

Hirschberg am 21. November 1593 auf das Rathaus zu Erbendorf<br />

lud, erschien auch Pappenberger und erhob kräftigsten Ein-<br />

spruch gegen die Wegnahme leuchtenbergischer Lehen durch die<br />

Kurpfalz.<br />

Hans Samson von Hirschberg hätte seinerzeit, wäre nicht Land-<br />

graf Georg Ludwig im Wege gestanden, <strong>Siegritz</strong> verkauft o<strong>der</strong><br />

Geld auf dieses Gut entlehnt. Um so mehr weigerte sich jetzt<br />

<strong>der</strong> Landgraf die Gläubiger des Hans S. v. Hirschberg durch<br />

seine Güter zu entschädigen. Es kam zu einem langen Prozess,<br />

<strong>der</strong> ein Ende gefunden zu haben schien, als es den kurpfälzi-<br />

schen und neuburgischen Abgeordneten gelang, die Gegensätze<br />

zwischen dem Landgrafen von Leuchtenberg einerseits, den<br />

Hirschbergischen Vormün<strong>der</strong>n und den Erben des <strong>ehemaligen</strong> Ver-<br />

walters Quirin Podenmayer an<strong>der</strong>seits am 18. Mai 1599 zu<br />

Weiden in folgenden Vertrag auszugleichen:<br />

1. Das Gut <strong>Siegritz</strong> fällt dem Landgrafen so anheim, wie es<br />

Hirschberg von ihm empfing. Da ersterer aber noch 2 Höfe zu

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