Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...
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Landgraf Georg Ludwig hatte seine guten Gründe, wenn er alle<br />
diese Gesuche abschlägig erledigte.<br />
Hans Samson v. Hirschberg hinterließ nämlich eine bedeutende<br />
Schuldenlast. Hirschbergs Gläubiger waren größtenteils kur-<br />
pfälzische und auch pfalzneuburgische Untertanen, um die sich<br />
ihre Landesfürsten, welche zugleich die landesherrliche Obrig-<br />
keit über <strong>Siegritz</strong> ausübten, annahmen. In ihrem Auftrage ver-<br />
siegelte daher bald nach dem Ableben des Hans S. von Hirsch-<br />
berg <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein das Inventar des Schlosses<br />
<strong>Siegritz</strong> und beauftragte den Hans Jung, <strong>der</strong> 7 1/2 Jahre dem<br />
Hans S. von Hirschberg als raisiger Knecht gedient hatte, mit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung des Gutes <strong>Siegritz</strong>. 1594 betraute er mit diesem<br />
Amt den Erbendorfer Richter Quirin Podenmayr, <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong> 4<br />
Jahre verwaltete. Auch gab sich Kurpfalz und Neuburg alle<br />
Mühe, um Hirschbergs Tochter in den Besitz des Ritter- o<strong>der</strong><br />
Mannlehen <strong>Siegritz</strong> zu bringen, das sie fälschlich zur Erreich-<br />
ung ihres Zieles als durchgehendes Beutellehen erklärten. Die-<br />
ses willkürliche Handeln <strong>der</strong> Landesherrschaft entfachte einen<br />
mehrjährigen Streit mit Leuchtenberg, in dessen Verlauf die<br />
Kurpfalz <strong>Siegritz</strong> verwalten ließ und die Besitzübergabe an<br />
Leuchtenberg energisch verweigerte. Schon am 14. Juni 1593<br />
hatte <strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenpropst Dr. Christoph Pappen-<br />
berger bei seiner Anwesenheit in <strong>Siegritz</strong> dieses Gut als ein<br />
heimgefallenes Leuchtenberger Lehen erklärt und lebhaft pro-<br />
testiert, weil man sich im Schlosse seiner For<strong>der</strong>ung, die<br />
Schlüssel und Salbücher an ihn abzuliefern, wie<strong>der</strong>setzte. Und<br />
als <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein die Gläubiger des Hans S. von<br />
Hirschberg am 21. November 1593 auf das Rathaus zu Erbendorf<br />
lud, erschien auch Pappenberger und erhob kräftigsten Ein-<br />
spruch gegen die Wegnahme leuchtenbergischer Lehen durch die<br />
Kurpfalz.<br />
Hans Samson von Hirschberg hätte seinerzeit, wäre nicht Land-<br />
graf Georg Ludwig im Wege gestanden, <strong>Siegritz</strong> verkauft o<strong>der</strong><br />
Geld auf dieses Gut entlehnt. Um so mehr weigerte sich jetzt<br />
<strong>der</strong> Landgraf die Gläubiger des Hans S. v. Hirschberg durch<br />
seine Güter zu entschädigen. Es kam zu einem langen Prozess,<br />
<strong>der</strong> ein Ende gefunden zu haben schien, als es den kurpfälzi-<br />
schen und neuburgischen Abgeordneten gelang, die Gegensätze<br />
zwischen dem Landgrafen von Leuchtenberg einerseits, den<br />
Hirschbergischen Vormün<strong>der</strong>n und den Erben des <strong>ehemaligen</strong> Ver-<br />
walters Quirin Podenmayer an<strong>der</strong>seits am 18. Mai 1599 zu<br />
Weiden in folgenden Vertrag auszugleichen:<br />
1. Das Gut <strong>Siegritz</strong> fällt dem Landgrafen so anheim, wie es<br />
Hirschberg von ihm empfing. Da ersterer aber noch 2 Höfe zu