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Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...

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<strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Ritterfeste</strong><br />

S i e g r i t z<br />

und ihrer<br />

Hofmarkungen<br />

mit geschichtlichen Nachrichten über das<br />

verschwundene Ritterlehen Frauenberg, den<br />

Edelsitz Grötschenreuth, den Eisenhammmer<br />

Hopfau, die Orte Thann und Eiglasdorf und<br />

die untergegangene Ortschaft Schnepfenreuth<br />

bei Neuhaus<br />

von Joseph Höser, Lehrer in Regensburg<br />

Druck und Verlag von Joseph Ponnath in Erbendorf<br />

Abschrift <strong>der</strong> Ausgabe von 1920<br />

Alfred Kunz, Weiden


- 2 -<br />

Älteste, allgemeine <strong>Geschichte</strong> unserer Gegend.<br />

Zwischen dem oberpfälzischen Städtchen Erbendorf und <strong>der</strong><br />

Altersgrauen Burgruine Weißenstein, dem Stammsitz des nordgauischen<br />

Adelsgeschlechts <strong>der</strong> Notthaft, liegt vor den düster<br />

bewaldeten<br />

Bergen des Steinwaldes das freundliche Dörfchen<br />

<strong>Siegritz</strong>. Es war bis ins vorige Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Sitz „edler<br />

und fester“ Ritter. Manches jener edlen Geschlechter, die dort<br />

hausten, ist schon erloschen; auch ihre Feste ist zerfallen<br />

und gierig nagen Wind und Wetter an dem alten Gemäuer.<br />

Wollen wir die graue Vergangenheit von <strong>Siegritz</strong> kennen lernen,<br />

so müssen wir etwas zurückblicken in die älteste allgemeine<br />

<strong>Geschichte</strong> unserer Gegend.<br />

Über die frühesten Zeiten unseres Gebietes, etwa bis zum Jahre<br />

1000 n. Chr., hat die Geschichtsforschung bis heute noch keine<br />

sichere Klärung gebracht. Soviel aber steht fest, dass damals<br />

unsere Gegend noch ein undurchdringlicher, mit endlosen Sümp-<br />

fen bedeckter Urwald war, in dem Auerochsen, Wölfe, Bären,<br />

Eber u.a. wilde Tiere ihre Behausung hatten.<br />

Zur Zeit <strong>der</strong> Gauverfassung gehörte unser Gebiet zum bayer-<br />

ischen Nordgau. Nach Herzog Tassilo III. Sturz durch Karl den<br />

Großen (788) und <strong>der</strong> Unterwerfung Bayerns unter die Franken-<br />

Herrschaft wurde die Markgrafschaft auf dem Nordgau gegen die<br />

Slaven, insbeson<strong>der</strong>e gegen die böhmischen Tschechen errichtet.<br />

Unsere Gegend war bei Errichtung dieser Markgrafschaft noch<br />

Größtenteils in den Händen <strong>der</strong> Slaven. Erst im 10. o<strong>der</strong> 11.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t wird sich die deutsche Besiedlung unserer Gegend<br />

vollzogen haben. Die neuen Kolonisten, welche das Land germa-<br />

nisierten und zugleich christianisierten waren größtenteils<br />

Bayern. Sie bilden den Kern <strong>der</strong> heutigen Bevölkerung unserer<br />

Gegend.<br />

Die von Karl dem Großen auf dem bayerischen Nordgau, <strong>der</strong> unge-<br />

fähr das Land zwischen Donau und Fichtelgebirge und Nürnberg<br />

und Eger umfasste, aufgestellten Markgrafen waren die Hüter<br />

<strong>der</strong> Ordnung im Innern und die Wächter gegen die Einfälle <strong>der</strong><br />

benachbarten feindlichen Slaven. In <strong>der</strong> karolingischen und<br />

auch in <strong>der</strong> späteren Zeit wurde <strong>der</strong> Nordgau durch starke Boll-<br />

werke befestigt. An allen geeigneten Plätzen entstanden mäch-<br />

tige Burgen, welche gräfliche und freiherrliche Geschlechter<br />

bezogen und das Land gegen feindliche Einfälle schützten. Auf<br />

diese Weise wurden die Festen, bzw. Herrschaften Waldeck,<br />

Leuchtenberg, Parkstein, Altneuhaus, Schwarzenschwal, Falken-


- 3 -<br />

berg u.a. gegründet. Der Tod des Markgrafen Diepold II.<br />

(+ 1146) hatte die Auflösung <strong>der</strong> Markgrafschaft auf dem Nord-<br />

gau zur Folge. Die bisher <strong>der</strong>selben unterworfene Herrschaft<br />

Leuchtenberg-Waldeck schloss sich als selbständiges Gebiet ab.<br />

Graf Gebhard von Leuchtenberg erscheint bereits 1124 unter dem<br />

Titel „Gebhardus de Waldecke“. Waldeck muss also neben Leuch-<br />

tenberg <strong>der</strong> bedeutendste Sitz <strong>der</strong> Leuchtenberger gewesen sein.<br />

Friedrich von Leuchtenberg, <strong>der</strong> letzte Besitzer von Waldeck,<br />

befand sich in sehr misslichen finanziellen Verhältnissen. Er<br />

sah sich daher gezwungen die Herrschaft Waldeck am 10. Januar<br />

1283 an den bayerischen Herzog Ludwig den Strengen zu verkau-<br />

fen.<br />

Den Besatzungsdienst <strong>der</strong> Burgen Waldeck und Leuchtenberg, die<br />

Burghut, versahen Burgmänner aus dem Stande <strong>der</strong> Ministerialen.<br />

Die Zahl dieser Dienstmannen war verschieden und richtete sich<br />

nach dem mehr friedlichen o<strong>der</strong> mehr kriegerischen Charakter<br />

<strong>der</strong> Zeit. Nach Beendigung <strong>der</strong> Kriege verzog sich ein Teil <strong>der</strong><br />

Dienstmannen auf das Land und gründete hier eigene kleinere<br />

Burgen. Dazu bekam je<strong>der</strong> Ministeriale ein Stück Grund und Bo-<br />

den und Anweisungen auf nutzbare Rechte. Dieses alles erhiel-<br />

ten sie als Lehen für geleistete Dienste. Der Lehensmann o<strong>der</strong><br />

Vasall musste sich seinem Lehensherrn durch den Lehenseid zu<br />

allzeit treuen Diensten für Krieg und Frieden verpflichten.<br />

Die Ministerialen <strong>der</strong> Leuchtenberger, anfänglich unfreie<br />

Dienstmannen ihrer Herren gelangten mit <strong>der</strong> Zeit in den freien<br />

edlen Ritterstand und erhielten dazu die Erblichkeit ihrer<br />

Lehen.


<strong>Siegritz</strong> als Landsassengut<br />

- 4 -<br />

Ein leuchtenbergisches Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen war auch <strong>Siegritz</strong>.<br />

Wie es scheint, gehörte es in frühester Zeit<br />

zur<br />

Herrschaft Waldeck. Als diese die Leuchtenberger im Jahre 1283<br />

an das Haus Wittelsbach verkauften, behielten sie sich ihre<br />

Lehen zurück. Die Wittelsbacher aber teilten <strong>Siegritz</strong> ziemlich<br />

bald <strong>der</strong> in ihrem Besitze gestandenen Herrschaft Parkstein zu.<br />

Den Besitzern dieser Herrschaft gegenüber war nun <strong>Siegritz</strong> für<br />

alle Zeit ein Landsassengut, den Landgrafen von Leuchtenberg<br />

gegenüber aber blieb es ein Lehen.<br />

In <strong>der</strong> Folge teilte darum <strong>Siegritz</strong> mit dem Amte Parkstein die<br />

politischen Geschicke und stand mit diesem im 13., 14. und 15.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t abwechselnd bald unter <strong>der</strong> Herrschaft des wittelbachischen<br />

bald des brandenburgischen Hauses bald unter <strong>der</strong><br />

Herrschaft <strong>der</strong> Könige von Böhmen. Zwischen Kurfürst Philipp<br />

von <strong>der</strong> Pfalz einerseits und Herzog Otto II. von Mosbach und<br />

Herzog Georg von Landshut, den beiden Herren des Amtes Parkstein,<br />

an<strong>der</strong>seits hatten sich im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t wegen <strong>der</strong><br />

Ämter Waldeck und Parkstein mehrmals Irrungen ergeben. Es wurde<br />

daher am 17. Juni 1483 eine neue Grenzvermarkung vorgenommen.<br />

Man einigte sich dahin, dass von jetzt ab Weißenstein,<br />

Reuth, Lehen und Trautenberg <strong>der</strong> Herrschaft Waldeck, also <strong>der</strong><br />

Kurpfalz zustehen, dagegen Herzog Otto und Georg als gemeinsamen<br />

Besitzern<br />

von Parkstein zu dieser Herrschaft Altenstadt,<br />

<strong>Siegritz</strong>, Thumsenreuth, Krummennaab, Burggrub und Wildenreuth<br />

zugeteilt werden sollen.<br />

In den folgenden Jahrhun<strong>der</strong>ten gehörte das Gemeinschaftsamt<br />

und somit auch <strong>Siegritz</strong> den pfälzischen, neuburgischen und<br />

sulzbachischen Herzögen. Seit 1714 befand sich das Amt Park-<br />

stein im Alleinbesitze <strong>der</strong> Herzöge von Sulzbach. <strong>Siegritz</strong><br />

bildete den nördlichsten Punkt des Herzogtums Sulzbach. Die<br />

nördliche sulzbachische Landesgrenze gegen das Fürstentum <strong>der</strong><br />

Oberpfalz erstreckte sich damals vom Erbendorfer Kirchenwald<br />

durch den Altenstädter Wald unter Abspann hinüber auf den<br />

Kornberg, von hier aus über die Naab, wo jetzt die Zeidlweid-<br />

brücke steht, unter Grötschenreuth nach Wetzldorf, an <strong>der</strong><br />

Steinmühl links vorbei zum Grenzbach, <strong>der</strong> die östliche Grenze<br />

bis zu seiner Mündung bei Trautenberg bildete. Seit dem Jahre<br />

1806 ist das ehem. Herzogtum Sulzbach ein Bestandteil des<br />

Königreichs Bayern.<br />

Die Ritter zu <strong>Siegritz</strong> waren als Landsassen stets Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Landschaft ihrer Landesherren, jener Körperschaft, welche<br />

als Vertreterin sämtlicher Untertanen – ähnlich wie unser


- 5 -<br />

früherer Landtag – den Landesfürsten in <strong>der</strong> Ausübung seiner<br />

Befugnisse beschränkte. Die Landschaft bildeten die Prälaten,<br />

<strong>der</strong> Ritter- und Adelsstand und die Bürgerschaften <strong>der</strong> Städte<br />

und <strong>der</strong> gebannten Märkte. Die einflussreichste Kurie bildeten<br />

die Ritter, soweit sie gefreite Güter (Hofmarken o<strong>der</strong> Sitze)<br />

besaßen, die in die Matrikel <strong>der</strong> Landsassen, die sogenannte<br />

Landtafel, eingetragen waren. <strong>Siegritz</strong> wird bereits in <strong>der</strong><br />

Landtafel des nie<strong>der</strong>bayerischen Herzogs Georg des Reichen<br />

Zwischen 1486 und 1492 erwähnt. Auch die neuburgische Land-<br />

tafel von 1615 und jene von 1690 führen <strong>Siegritz</strong> auf. 1626<br />

wird Hans Gg. von Steinhauser auf <strong>Siegritz</strong> ausdrücklich als<br />

Mitglied <strong>der</strong> Landschaft des Gemeinschaftamtes Parkstein-Weiden<br />

bezeichnet.


- 6 -<br />

<strong>Siegritz</strong> als Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen<br />

Die Endung „itz“ in dem Worte <strong>Siegritz</strong> hat schon manche ver-<br />

leitet, dieses Dorf als eine slavische Siedlung zu erklären.<br />

Dieser irrtümlichen Ansicht steht aber die Tatsache gegen-<br />

Über, dass dieser Ort in den Urkunden des 14., 15. und 16.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>ts stets als „Sigharts“ bezeichnet wird. Der Volks-<br />

mund spricht darum heute noch ganz richtig „Sicha(r)ts“, aber<br />

nicht „<strong>Siegritz</strong>“. Das Volk, welche viele Jahrhun<strong>der</strong>te des<br />

Lesens und Schreibens unkundig war, hielt sich fest an sein<br />

Gedächtnis und bewahrte mit <strong>der</strong> größten Zähigkeit den von den<br />

Voreltern ererbten Namen „Sigharts“ bis auf den heutigen Tag,<br />

während ihn die Schreibkundigen mit Willkür zu „<strong>Siegritz</strong>“<br />

verän<strong>der</strong>ten. Der Ortsname „<strong>Siegritz</strong>“ findet sich zum erstenmal<br />

in einem Schriftstück vom 14. April 1556, das „Jorg vonn<br />

Streiperg zum Siegeritz“ unterzeichnete. In <strong>der</strong> folgenden Zeit<br />

wird die Bezeichnung <strong>Siegritz</strong> vorherrschend und im 17. Jahr-<br />

hun<strong>der</strong>t verschwindet <strong>der</strong> Ortsname „Sigharts“ vollständig.<br />

„<strong>Siegritz</strong>“ ist als zu erklären als Ansiedlung des Sighart o<strong>der</strong><br />

Ansiedlung Sigharts. Ein Mann namens Sighart muss es gewesen<br />

sein, <strong>der</strong> sich hier zuerst nie<strong>der</strong>ließ, den Urwald rodete, die<br />

Sümpfe trocknete und das Land urbar machte. Wir dürfen als<br />

Sicher annehmen, dass dieser Sighart (sig = Sieg und hart =<br />

stark, fest) ein waldeckisch-leuchtenbergischer Burg- o<strong>der</strong><br />

Dienstmann gewesen ist, <strong>der</strong> für treue Dienste am Fuße des<br />

Steinwaldes ein Stück Land zur Ansiedlung erhielt. Für diese<br />

Ansicht spricht auch <strong>der</strong> Umstand, dass <strong>Siegritz</strong> schon um die<br />

Mitte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts als leuchtenbergisches Lehen auf-<br />

tritt.<br />

Urkundlich wird Sigharts erst 1362 bekannt. In diesem Jahre<br />

erscheint es als leuchtenbergisches Lehen im Besitze <strong>der</strong><br />

Pfreim<strong>der</strong>, die es unzweifelhaft auch schon zuvor inne hatten.<br />

Nach dem Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />

sollen die „Deiner“ die Vorfahren <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> auf <strong>Siegritz</strong><br />

gewesen sein. In das leuchtenbergische Lehensverzeichnis vom<br />

Jahre 1390 ist <strong>Siegritz</strong> – wahrscheinlich infolge eines Ver-<br />

sehens – nicht eingetragen. Dagegen heißt es im Lehenbuch des-<br />

selben Landgrafen im Jahre 1405: Item Pfreim<strong>der</strong> von dem Sig-<br />

harts haben zu Lehen, was sie zu dem Sigharts all haben und<br />

alles das, was dazu gehört, und „Kretschenreuth“ *) und was<br />

*) Grötschenreuth (früher Kretschenreuth geschrieben) wird bereits am<br />

14. April 1205 erwähnt. An diesem Tag nimmt Kaiser Philipp das Kloster<br />

Weißenohe in seinen Schutz und bestätigt dessen Besitzungen, darunter auch


- 7 -<br />

„Cretsinruit“. Nach dem Lehenbuch des Landgrafen Johann des Älteren ist<br />

Grötschenreuth nebst dem dortigen Hammer schon 1362 ein leuchtenbergisches<br />

Lehen.<br />

Sie zum Thann haben und den Hammer zu Grötschenreuth und den<br />

Hof zu Plärn in dem Bach, item zu Hauxdorf drei Höf und eine<br />

Söldnerherberg. Im Jahre 1408 bringt das Lehenbuch des Land-<br />

Grafen Johann IV. folgenden Eintrag: Georg Pfreim<strong>der</strong> hat zu<br />

Lehen den großen Zehent **) zu Eysendorf (vielleicht Eisers-<br />

**) Der große Zehent = 10. Garbe vom Getreide, <strong>der</strong> kleine Zehent = 10.<br />

Teil vom Obst, Gemüse u.a.<br />

dorf bei Stadt Kemnath?), item den großen Zehent zum Sigharts,<br />

item zwei Hämmer, <strong>der</strong> eine in <strong>der</strong> Hopfau, da die „Hainer“ da-<br />

rauf gesessen, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e darunter, darauf die Gebhardt ge-<br />

sessen ist, item das Dorf Grötschenreuth mit seiner Zugehö-<br />

rung, das zwischen den Hämmern gelegen ist. Dasselbe Lehen-<br />

buch berichtet im gleichen Jahre: Niklas Pfreim<strong>der</strong> dem Ael-<br />

teren, Heinrich des Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, zum Sigharts gesessen,<br />

wurde gegeben <strong>der</strong> sechste Teil zum Sigharts, item ein Viertel<br />

eines Hofes zu Plärn, darauf Hans Diether gesessen ist;<br />

Niklas Pfreim<strong>der</strong> dem Jüngeren, Jakob des Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e sechste Teil zum Sigharts und ein Viertel des ebenge-<br />

nannten Hofes zu Plärn; item den dritten Teil daselbst hat<br />

Hans Pfreim<strong>der</strong>, zu Parkstein gesessen, empfangen, haben nun<br />

Gilg und Konrad die Notthafft inne und auch empfangen. Am<br />

Montag nach Lucia 1415 heißt es: Niklas Pfreim<strong>der</strong> ist <strong>der</strong><br />

halbe Sitz zum Sigharts mit seiner Zugehörung, den er von<br />

Niklas, seines Bru<strong>der</strong>s Jakob Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, gekauft hat, zu<br />

Lehen gegeben, den an<strong>der</strong>en halben Teil hat er zuvor empfangen.<br />

Schon zu Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts erscheinen als Lehens-<br />

Männer zu <strong>Siegritz</strong> neben den Pfreim<strong>der</strong> die Trautenberger,<br />

welche anfangs Teile und später das ganze Lehen von den<br />

Pfreim<strong>der</strong>n erwarben. Am 24. Juni 1417 kaufen Georg Trautenberger<br />

und seine Brü<strong>der</strong> zum Sigharts von Hans dem Pfreim<strong>der</strong><br />

zu <strong>der</strong> Weiden ein Drittel an dem Dorfe <strong>Siegritz</strong>. Das genannte<br />

Lehenbuch gibt uns 1419 weiteren Aufschluß: Georg Trautenberger<br />

zum Sigharts hat einen Dritteil an dem Dorfe zum<br />

Sigharts erhalten, den er von Hans Pfreim<strong>der</strong>, zu <strong>der</strong> Weiden<br />

gesessen, gekauft hat, <strong>der</strong> diesen meinem Herrn (nämlich dem<br />

Landgrafen von Leuchtenberg) aufgegeben hat, den hat er also<br />

an seines Bru<strong>der</strong>s Hans Trautenbergers statt, <strong>der</strong> älter ist,<br />

empfangen, er wurde ihm und an<strong>der</strong>en seinen Brü<strong>der</strong>n gegeben,<br />

wenn sie ungeteilt miteinan<strong>der</strong> bleiben; er hat zuvor auch<br />

einen dritten Teil daran empfangen. Einen weiteren Teil des<br />

Dorfes <strong>Siegritz</strong> erwarb<br />

durch Kauf <strong>der</strong> Pfleger zu Waldeck<br />

Georg Trautenberger am Sonntag nach <strong>der</strong> Fastnacht 1452 von


- 8 -<br />

den hinterlassenen Erben des Hans Pfreim<strong>der</strong> des Jüngeren und<br />

am Mittwoch vor St. Erhard desselben Jahres von Jörg Pfreim<strong>der</strong><br />

zu Oberbruck das Dorf Gössenreuth „im Haberland“. 1431 ver-<br />

kauften Hans Pfreim<strong>der</strong> und seine Brü<strong>der</strong> auf Sigharts und Kon-<br />

rad Ermansreuter auf Lehen an Konrad Notthaft 2 wüste Höfe bei<br />

Hohenhard, zum Gefäll genannt, die letzterer von dem Markgra-<br />

fen Johann als Lehen empfing.<br />

In den leuchtenbergischen Lehenbüchern von 1362 und 1405 fin-<br />

det sich das Dorf Thann als ein leuchtenbergisches Lehen im<br />

Besitze <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> verzeichnet. In den späteren leuchten-<br />

bergischen Lehenbüchern ist aber das Dorf Thann als ein Zube-<br />

hör des Ritterlehens <strong>Siegritz</strong> nicht mehr vorgetragen. Thann<br />

bildete nämlich in den nächsten Jahrzehnten Gegenstand eines<br />

Besitzstreites zwischen dem Kloster Michelfeld und <strong>der</strong> Familie<br />

Pfreim<strong>der</strong>. Am Mittwoch nach St. Veit 1436, als eben <strong>der</strong> Wal-<br />

decker Pfleger Konrad Trautenberger zu Kemnath Gericht hielt,<br />

erschein vor ihm Hans Pfreim<strong>der</strong> von <strong>Siegritz</strong> und brachte im<br />

Namen seines Bru<strong>der</strong>s Gilg und des Jakob Roming vor, dass die-<br />

sen beiden das Dorf Thann mit aller seiner Zugehörung als ein<br />

leuchtenbergisches Lehen zugeschrieben sei. Dagegen wandte<br />

Konrad Wannbacher von Michelfeld ein, er, sein Bru<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

Konvent und das Gotteshaus zu Michelfeld wären seit mehr als<br />

120 Jahren im Besitze jenes Hofes zu Thann, auf dem gegenwär-<br />

tig Nikolaus Pfreim<strong>der</strong> sitzt; dieses Gut aber sei ihr freies<br />

Eigen. Am folgenden Gerichtstag wurde das Urteil zu Gunsten<br />

des Klosters Michelfeld gesprochen. Dieses war nämlich schon<br />

seit dem 6. November 1315 im rechtmäßigen Besitze des genann-<br />

ten Hofes. An diesem Tage verkauften Ulrich von Trautenberg,<br />

seine Söhne Heinrich, Marquard, Rüdiger, Jakob und Konrad<br />

ihren Hof „ze dem tan vür ein vreies aygen“ an den Abt zu<br />

Michelfeld. Zeugen waren: Marquard von Trautenberg, Gebhard<br />

von Trautenberg, Pilgrim von Trautenberg, Friedrich von Ger-<br />

bersdorf „vnd an<strong>der</strong> pi<strong>der</strong>be lüht“. 1488 ist Thann wie<strong>der</strong> im<br />

Besitze <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong>. Um 1500 gibt Claß Pfreim<strong>der</strong> von Sieg-<br />

ritz ohne Einwilligung <strong>der</strong> Herrschaft Leuchtenberg das Dorf<br />

Thann dem St. Johanniskloster zu Erbendorf zur Stiftung einer<br />

Seelenmesse. Als später nach Aufhebung dieser Klosterfiliale<br />

die Patres in das Mutterkloster Michelfeld versetzt wurden,<br />

brachte <strong>der</strong> Markt Erbendorf das Dorf Thann in seinen Besitz.<br />

Über den weiteren Lehenbesitz des Claß Pfreim<strong>der</strong> gibt uns das<br />

Lehenbuch des Landgrafen Johann V. Bericht: Claß Pfreim<strong>der</strong> von<br />

Bruck (Oberbruck bei Stadt Kemnath) hat empfangen das Dorf<br />

Grötschenreuth samt Hammer und Hammerstatt mit aller Zugehö-<br />

rung und mehr den Zehent zum Sigharts mit aller Zugehörung am<br />

Donnerstag nach Cantate anno 1488. Als Zubehör des Ritter-<br />

lehens <strong>Siegritz</strong> wird das Dorf Grötschenreuth mit 2 Hammerwer-


- 9 -<br />

ken schon um 1400 erwähnt. Diese beiden Hämmer, Drahthammer<br />

und Hopfau, werden bereits 1387 genannt. Auf <strong>der</strong> „Hammerver-<br />

einigung“ zwischen den Städten Amberg und Sulzbach am Montag<br />

vor St. Erhard des Jahres 1387 waren unter den 64 anwesenden<br />

Hammerherren auch Otto Heyden von Grötschenreuth und Ruiger<br />

Heyer von Hopfau.<br />

Wie die späteren Akten dartun, war Grötscheneuth lange Zeit<br />

Gegenstand eines Besitzstreites zwischen Kurpfalz und Leuch-<br />

tenberg. Die Ursache hiezu bildete <strong>der</strong> Umstand, dass Gröt-<br />

schenreuth durch die Fichtelnaab in zwei Teile geschieden<br />

wird. Von Rechtswegen war Grötschenreuth am rechten Fichtel-<br />

naabufer immer ein kurpfälzisches und jene Dorfhälfte links<br />

des Flusses ein leuchtenbergisches Lehen, trotzdem machten<br />

sowohl Kurpfalz als auch Leuchtenberg im 16. und 17. Jahr-<br />

hun<strong>der</strong>t Ansprüche auf das ganze Dorf Grötschenreuth mit aller<br />

Zugehörung. Den Teil von Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtel-<br />

naab, <strong>der</strong> in den späteren Akten und in den Flurplänen heute<br />

noch den Namen „Frauenberg“ *) führt, kaufte Nikolaus Pfreim-<br />

*) Grötschenreuth rechts und links <strong>der</strong> Fichtelnaab gehören heute zur<br />

politischen Gemeinde Grötschenreuth. Den Teil rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab, <strong>der</strong><br />

noch in den Steuerkatastern und auf alten Orts- und Flurplänen „Frauen-<br />

berg“ genannt wird, heißt <strong>der</strong> Volksmund gegenwärtig nicht Frauenberg,<br />

son<strong>der</strong>n Grötschenreuth. Der Ort Frauenberg bei Grötschenreuth existiert<br />

also heutzutage dem Namen nicht mehr.<br />

<strong>der</strong> von Paul von Streitberg als freies Eigentum und machte<br />

dieses Frauenberg, das damals zwei Höfe umfasste, zu einem<br />

Lehen des Kurfürsten Friedrich IV. Das leuchtenbergisches<br />

Grötschenreuth dagegen haben die Pfreim<strong>der</strong> von den Landgrafen<br />

immer als Lehen empfangen. Nachdem <strong>Siegritz</strong> in den ständigen<br />

Besitz <strong>der</strong> Trautenberger übergegangen war, behielt die Familie<br />

Pfreim<strong>der</strong> noch längere Zeit das Dorf Grötschenreuth. Am Sonntag<br />

nach St. Dionys 1467 verlieh Landgraf Friedrich V. das<br />

Dorf und den Hammer zu Grötschenreuth mit Zugehörung an Nikolaus<br />

Pfreim<strong>der</strong>. Dieser erbaute sich 1499 einen befestigten<br />

Sitz zu Frauenberg, bzw. zu Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab,<br />

wodurch das Dorf Frauenberg-Grötschenreuth zu einem<br />

Edelsitze umgewandelt wurde. 1525 wird „die Vesten und Behausung<br />

zu Gretschenreuth, so von <strong>der</strong> Pfalzzue Lehen rühret“ genannt.<br />

Von Kaspar Löe, Fischer zu Trevesen, kaufte Nikolaus<br />

Pfreim<strong>der</strong> ein Stück Fischwasser, von <strong>der</strong> Zwieselfurt *) bis<br />

*) Zwieselfurt = ehem. Überfahrstelle unter <strong>der</strong> Mündung des von Schaden-<br />

reuth kommenden Bächleins in die Fichtelnaab, etwa dort, wo heute die<br />

Zeidelweidbrücke steht.<br />

„gen die Hopfau vnter die Rä<strong>der</strong> vnnd Wür“. 1510 trat Nikolaus<br />

Pfreim<strong>der</strong> den alten Sitz zu Oberbruck und Grötschenreuth an


- 10 -<br />

seinen Sohn Hans Pfreim<strong>der</strong> ab, <strong>der</strong> beide Lehen im gleichen<br />

Jahre von <strong>der</strong> Kurpfalz und Leuchtenberg zugesprochen erhielt.<br />

Hans Pfreim<strong>der</strong> war jedoch nur kurze Zeit im Besitze von Gröt-<br />

Schenreuth; denn bald nach dem Tode seines Vaters verkauften<br />

die Pfreim<strong>der</strong> das Dorf Grötschenreuth mit seiner Zugehörung,<br />

auch den Hammer und die Hammerstatt und den Wald unterm<br />

„Vorich“ (heute „Föhrer2 genannt) an Hans Mufling, Weiß ge-<br />

nannt, den brandenburgischen Richter und Kastner zu Neustadt<br />

am Kulm. 1517 erfolgte die Belehnung durch Landgraf Johann V.<br />

von Leuchtenberg. Den Umfang, den das Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> zur<br />

Zeit <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> besaß, hat es später verloren. Die Ursache<br />

bildeten die vielfachen Veräußerungen an verschiedene Käufer<br />

durch die Familie Pfreim<strong>der</strong>.<br />

Die Pfreim<strong>der</strong> (von Pfrime o<strong>der</strong> Pfreimd), ein altes oberpfäl-<br />

zisches Adelsgeschlecht, das wohl von den Burghütern zu<br />

Pfreimd seinen Ausgang nahm, standen im Dienstmannenverhältnis<br />

zu den Landgrafen von Leuchtenberg und waren im Mittelalter in<br />

unserer Gegend viel begütert. Schon 1218 tauchen sie auf; 1400<br />

werden sie als Besitzer von Trautenberg erwähnt.<br />

Ihre Stammverwandten, die mit ihnen gleich Schild und Helm<br />

Führen, sind die Trautenberger, ein uraltes oberpfälzisches<br />

Rittergeschlecht, das von <strong>der</strong> Burg Trautenberg (jetzt Ruine)<br />

an <strong>der</strong> Fichtelnaab seinen Namen führt. Die Trautenberger wer-<br />

den bereits um das Jahr 1244 genannt. Das Wort „Trautenberg“<br />

wird erklärt als „Berg <strong>der</strong> Traute“ (Gertraud). Die Volkssage<br />

weiß dagegen über die Entstehung des Namens „Trautenberg“<br />

folgendes zu erklären: Auf dieser Burg sollen im Mittelalter<br />

gefährliche Raubritter gesessen sein, weshalb ihre Feste all-<br />

gemein „Trau nit dem Berg“ genannt wurde. Nachdem das gefürch-<br />

tete Nest gesäubert und seine Insassen <strong>der</strong> gerechten Bestra-<br />

fung zugeführt worden waren, bezog ein an<strong>der</strong>es Geschlecht den<br />

Edelsitz und nannte ihn fortan: „Traut dem Berg“. Das Volk<br />

sagt „Draadnberch“ („Draat“ = sumpfige Talwiese). Die Wiese<br />

unterhalb <strong>der</strong> Ortschaft heißt „Die Draat“; vielleicht hat<br />

Trautenberg davon den Namen. Die Trautenberger waren in <strong>der</strong><br />

Gegend um Erbendorf vielfach sesshaft. Außer <strong>der</strong> Stammburg<br />

Trautenberg hatten sie Sitze zu Parkstein, Reuth, Thumsen-<br />

reuth, Escheldorf, Eiglasdorf, Lehen, Burggrub, Erbendorf,<br />

Riglasreuth, Dreihöf, Fuchsmühl u. a. a. Orten.<br />

Zu <strong>Siegritz</strong> waren sie schon zu Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

Begütert. Diesen Sitz erwarben sie von den Pfreim<strong>der</strong>n. Der<br />

Erste ihres Geschlechts,<br />

<strong>der</strong> zu <strong>Siegritz</strong> genannt wird, war<br />

Wilhelm von Trautenberg, dessen Anteil an <strong>Siegritz</strong> 1415 an<br />

seine Söhne überging. Am 8. September dieses Jahres verlieh


- 11 -<br />

Landgraf Johann IV. Georg dem Trautenberger den Sitz und<br />

seinen dritten Teil an dem Dorfe Sigharts als ein von seinem<br />

Vater Wilhelm Trautenberger, bzw. von seinem Bru<strong>der</strong> Hans<br />

Trautenberger (<strong>der</strong> damals außer Landes war) geerbtes Lehen.<br />

Nachdem Georg von Trautenberg 1417 ein weiteres Drittel an<br />

<strong>Siegritz</strong> erkauft hatte, vermehrte er 10 Jahre später auch<br />

seinen Eigenbesitz. Am 2. Februar 1429 bekennt Hans Trauten-<br />

berger zu Reuth, dass er dem Jörg Trautenberger zum Sigharts,<br />

Anna, seiner ehelichen Wirtin, und allen ihren Erben seinen<br />

Hof „gelegen zum perg“ (jedenfalls Berg bei Windischeschen-<br />

bach), für ein freies Erbe und Eigen mit allen Ehren, Nut-<br />

zungen und aller Zugehörung abgetreten hat. Dies bezeugten mit<br />

ihren Siegeln Konrad Notthaft von Weißenstein und Kaspar Trau-<br />

tenberger.<br />

1423 und 1424 tritt Jörg von Trautenberg zum Sigharts in<br />

leuchtenbergischen Verkaufsbriefen als Siegelzeuge auf.<br />

Obwohl Jörg Trautenberger noch 1452 seinen Lehensanteil an<br />

<strong>Siegritz</strong> beträchtlich erweitert hatte, scheint es doch, dass<br />

die Trautenberger erst gegen Ende dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts in den<br />

vollen Besitz des Dorfes und Rittersitzes <strong>Siegritz</strong> kamen.<br />

Auf die Trautenberger folgten die von Streitberg, die sich<br />

nach ihrer Stammburg Streitberg in Oberfranken nannten. In<br />

alten Akten wird zwar – ohne durch Urkunden den Beweis er-<br />

bringen zu können – behauptet, dass <strong>Siegritz</strong> durch Verheira-<br />

tung einer Trautenbergerin mit einem Ritter von Streitberg an<br />

diesen gekommen sei, doch ist wahrscheinlicher, dass <strong>Siegritz</strong>,<br />

welches bis zum Jahre 1605 in den Urkunden ein leuchtenberg-<br />

isches männliches Lehen genannt wird, an die von Streitberg<br />

durch Kauf überging. Wann <strong>Siegritz</strong> in den Besitz <strong>der</strong> Familie<br />

von Streitberg kam, lässt sich auf Jahr und Tag nicht mehr<br />

feststellen. Der Erste dieses Geschlechts, <strong>der</strong> zu <strong>Siegritz</strong><br />

hauste, war wohl Eberhard von Streitberg, dessen Ahnherr schon<br />

auf dem von <strong>der</strong> fränkischen Ritterschaft im Jahre 1235 zu<br />

Würzburg veranstalteten 14. Turnier auftritt. Eberhards Namen<br />

führt die noch erhaltene nie<strong>der</strong>bayerische Landtafel des Herzog<br />

Georg des Reichen auf, welche in <strong>der</strong> Zeit zwischen 1486 und<br />

1492 hergestellt wurde. An Jörg v. Streitberg, <strong>der</strong> wahrschein-<br />

lich ein Sohn des Eberhard von Streitberg war, ist <strong>Siegritz</strong><br />

1498 als väterliches Erbe gekommen. Landgraf Johann V. be-<br />

lehnte ihn am Samstag in <strong>der</strong> Quatemberwoche vor Michaelis 1501<br />

mit dem Sitz zum Sigharts und aller Zugehörung; 1513 gab er<br />

ihm auch den Inglashof bei Erbendorf und den Zehent zu Sieg-<br />

ritz. Dieser Jörg von Streitberg ist 1523 mit Hinterlassung<br />

seiner unmündigen Söhne Adam und Fritz gestorben. Die verord-


- 12 -<br />

neten Vormün<strong>der</strong> Heinz von Schirnding, Amtmann zu Hohenburg<br />

und Rochius v. Streitberg zum Greifenstein übergaben die Vormundschaft<br />

dem Ritter v. Trautenberg zu Reuth, <strong>der</strong> die volle<br />

Gewalt eines Vormunds erhielt und daher für seine Mündel nicht<br />

nur die Lehen empfing, son<strong>der</strong>n für sie auch den Lehenseid leistete.<br />

Als „getreustrager“ und Vormund <strong>der</strong> Gebrü<strong>der</strong> Streitberg<br />

hat er am Freitag nach Maria Magdalena 1523 „zu rechtem Lehen“<br />

empfangen: den Sitz zum Sigharts samt dem großen Zehent, den<br />

dortigen Weihern<br />

und aller Zugehörung, ferner eine Hofstatt zu<br />

Heidenaab bei <strong>der</strong> Mühle, einen Acker auf dem Flintsberg, ein<br />

Stück Wald mit etlichen Äckern, von denen einer Eulenfleck genannt<br />

wurde, ferner einen Acker, <strong>der</strong> Lerchenbühl geheißen,<br />

außerdem einen Acker, die Rottenlohe genannt, dann einen Wieher<br />

zu Göppmannsbühl in <strong>der</strong> Taufferlohe, ein Lehen, das halb<br />

landgräflich, halb markgräflich war, und überdies noch 5 Tagwerk<br />

Wiesen, die Wechselwiesen genannt, alles und jedes mit<br />

seiner Zugehörung. Alle diese Lehen hatten Adam und Fritz<br />

Streitberg von ihrem Vater geerbt.<br />

1535 teilten die Gebrü<strong>der</strong> Streitberg ihre Lehengüter. Adam<br />

erhielt den Sitz zum Sigharts samt aller Zugehörung. Auf diese<br />

leuchtenbergischen Lehen leistete er am 24. Mai 1535 den Va-<br />

salleneid. Bereits vorher hatte er mit Anna v. Sparneck den<br />

Ehebund geschlossen. Sie brachte 600 rheinische Gulden, welche<br />

jährlich 26 fl Zins abwarfen, als Heiratsvermögen mit nach<br />

Sigharts.<br />

Nach etwa 100 Jahre langer Trennung wurden 1541 Grötschen-<br />

reuth, Frauenberg und <strong>Siegritz</strong> durch Adam von Streitberg wie-<br />

<strong>der</strong> vereinigt. Mit dem Leuchtenberger Lehen Grötschenreuth<br />

links <strong>der</strong> Fichtelnaab kaufte er von Hans von Mufling, Weiß<br />

genannt, auch „die Vesten vnnd Behaußung zu Kretzenreuth ge-<br />

nand, im Ampt Waldeckh ehalbs des wassers gegen Waldeckh werts<br />

gelegen mit aller <strong>der</strong>selben ein und Zugehörung“, wie sie die<br />

pfälzischen Kurfürsten verliehen. Von Landgraf Georg empfing<br />

er „das Dorf Cretzschenrewt sambt dem hamer vund hamerstat,<br />

auch die Holzwachs hin<strong>der</strong> dem vorich gelegen, ir yedes mit<br />

seiner Ein vnd Zugehörung“ – wie er sie von Hans von Mufling<br />

erkauft – „zu rechtem Lehen“. Am 1. August 1541 schwur er<br />

Leuchtenberg den Lehenseid.<br />

Einen beträchtlichen Gebietszuwachs erhielt die Hofmark Sieg-<br />

ritz 1551 durch das Dorf Schadenreuth und den benachbarten<br />

Kornhof, welche bis dahin zum Edelsitze Altenstadt bei Erben-<br />

dorf gehörten, aber von dem dortigen Besitzer Jakob Grünhofer<br />

an Adam v. Streitberg verkauft wurden. Schadenreuth umfasste<br />

damals 9 Bauerngüter, meist große und halbe Höfe, und gehörte<br />

mit Rais (Militärdienst) und Steuer in das Kuramt Waldeck. Im


- 13 -<br />

Jahre 1555 haben sich aber die Untertanen zu Schadenreuth von<br />

Adam v. Streitberg freigekauft und sich <strong>der</strong> Kurpfalz allein<br />

angemannet.<br />

Als leuchtenbergischer Lehensmann stand Adam von Streitberg in<br />

Kriegsdiensten <strong>der</strong> Landgrafen von Leuchtenberg. In dem Lehens-<br />

verzeichnisse, das um 1531 angefertigt wurde, findet er sich<br />

mit 1 Pferd vorgetragen. Da aber je<strong>der</strong> Ritter mit einem Knecht<br />

und einem Knappen, die auch Pferde hatten, ins Feld ziehen<br />

musste, so hatte Adam v. Streitberg eigentlich 3 Pferde zu<br />

stellen. Wie alle seine Vorgänger und Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong><br />

diente auch Adam von Streitberg den Landgrafen von Leuchten-<br />

berg nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass er gegen seine Landes-<br />

herren niemals das Schwert zu führen habe.<br />

Adamm von Streitberg ist 1556 gestorben. Er war einer <strong>der</strong> an-<br />

gesehensten leuchtenbergischen Lehensmänner auf <strong>Siegritz</strong>. Sein<br />

Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth-Frauenberg wurde<br />

sein einziger Sohn Jörg. Dieser beschwerte sich am 14. April<br />

1556 bei Pfalzgraf Wolfgang, dem Statthalter <strong>der</strong> Obern Pfalz,<br />

über den Forstmeister Chr. Rayser, <strong>der</strong> sich ohne jedes Recht<br />

erlaubte, durch Holzhauer die Waldungen bei Gmünd (unweit<br />

Grafenwöhr) nie<strong>der</strong>legen zu lassen, die bereits sein Vater als<br />

kurpfälzische Lehenstücke besessen habe, was er mit einer Ur-<br />

kunde beweisen könne. Auch über die Forstleute des Amtes Wal-<br />

deck klagte er, weil sie den Frauenberger Wald nicht als sein<br />

Eigentum achteten. Ohne formelle Belehnung durch Leuchtenberg<br />

und Kurpfalz ist Jörg von Streitberg in frischem Jugendalter<br />

1557 gestorben.<br />

Sein früher Tod<br />

war die Ursache eines 20 Jahre dauernden<br />

Lehenstreites zwischen seinen 6 Schwestern und den Landgrafen<br />

von Leuchtenberg. Auch die Ritter von Streitberg zu Göppmannsbühl<br />

und <strong>der</strong>en Bru<strong>der</strong> Paul von Streitberg, Domherr zu Bamberg<br />

und Würzburg, machten Erbansprüche, zwar nicht auf das neuerkaufte<br />

Lehen Grötschenreuth-Frauenberg, wohl aber auf <strong>Siegritz</strong>,<br />

weil sie die „rechten menlichen negsten Agnatten vnnd<br />

Lehentzerben“ des verstorbenen Jörg von Streitberg seien.<br />

Leuchtenberg bestand dagegen auf seiner Erklärung, dass man<br />

<strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth als erledigte, heimgefallene Mannlehen<br />

betrachten müsse, weil Jörg v. Steitberg keine männlichen<br />

Nachkommen in absteigen<strong>der</strong> Linie hinterlassen habe.<br />

Rosina, Anna und Amalie v. Streitberg und ihre übrigen drei<br />

Schwestern, welche mit Friedrich Sittich von Schirnding zum<br />

Schlottenhof, Hans Christoph Heinold zum Bühl und Jörg v.<br />

Thein verheiratet waren, glaubten jedoch durch alte Schriftstücke<br />

beweisen zu können, dass <strong>Siegritz</strong> stets ein durchgehendes<br />

Beutellehen gewesen sei, das sich nicht nur an männliche


- 14 -<br />

son<strong>der</strong>n auch an weibliche Nachkommen vererbe. Paul von Streit-<br />

berg und seine Brü<strong>der</strong> zu Göppmannsbühl aber bestanden auf ihr-<br />

er Behauptung, dass <strong>Siegritz</strong> ein verdientes Ritter- o<strong>der</strong> Mann-<br />

lehen sei, für welches nur männliche Erben in Betracht kommen<br />

könnten. Und als Leuchtenberg die Belehnungsfähigkeit des Dom-<br />

herrn Paul v. Streitberg in Zweifel stellte, gab dieser zur<br />

Antwort, dass nach dem allgemeinen Rechte die Geistlichkeit an<br />

<strong>der</strong> Nutznießung eines Lehens nichts zu hin<strong>der</strong>n vermöge. Inzwi-<br />

schen setzte sich Jörg v. Thein, ein fränkischer Edelmann, zu<br />

<strong>Siegritz</strong> fest, ohne damit von Leuchtenberg belehnt worden zu<br />

sein. In einem an Landgraf Ludwig Heinrich gerichteten Schrei-<br />

ben vom 7. Oktober 1566 nannte er sich einen Landsassen zu<br />

<strong>Siegritz</strong>. Vor Jörg v. Thein war Adam Perg aus Waldeck Verwal-<br />

ter zu <strong>Siegritz</strong>. Um dem langen Prozess einmal ein Ende zu<br />

machen, entschlossen sich am 16. Sept. 1575 die Landgrafenwit-<br />

we Mechtilde und die Leuchtenberger Vormundschaftsräte des<br />

min<strong>der</strong>jährigen Landgrafen Georg Ludwig, <strong>Siegritz</strong> und Gröt-<br />

schenreuth gegen 1000 Taler, je<strong>der</strong> zu 24 Zwölfern gerechnet,<br />

den sechs Töchtern des verstorbenen Adam von Streitberg wie<strong>der</strong><br />

zu überlassen mit <strong>der</strong> Bedingung, diese Lehengüter als leuch-<br />

tenbergische Lehen an einen Adeligen zu verkaufen. Gleiche<br />

Begünstigungen bezüglich des Lehens Grötschenreuth-Frauenberg<br />

rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab ließ ihnen Kurpfalz nicht zuteil wer-<br />

den. Nach dem Tode des Jörg v. Streitberg hatte es Kurfürst<br />

Ottheinrich als ein heimgefallenes Mannlehen erklärt und am<br />

24. November 1557 seinem Mundschenk Georg Wurmrausch verlie-<br />

hen. Diesem folgte Hans Wurmrausch, Burghüter zu Hirschau, mit<br />

dem Jörg v. Thein 1570 in Grenzstreitigkeiten geriet. 1572<br />

erscheint wie<strong>der</strong> ein Jörg Wurmrausch.<br />

Am 31. Januar 1578 verkauften die Geschwister Streitberg das<br />

Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> und das Dorf Grötschenreuth mit aller<br />

Zugehörung für 5.150 fl und 100 fl Leikauf an Christoph von<br />

Rotschütz, markgräflich brandenburgischen Amtmann zu Hohen-<br />

berg. Das Dorf Grötschenreuth (links <strong>der</strong> Fichtelnaab) umfasste<br />

damals nur 2 Bauern und 2 Köbler. Durch die leuchtenbergischen<br />

Vormün<strong>der</strong> Herzog Albrecht V. von Bayern und Markgraf Georg<br />

Friedrich von Brandenburg wurden ihm zu Pfreimd am 9. Februar<br />

1579 verliehen: <strong>der</strong> Sitz zu Sigharts samt dem großen Zehent,<br />

den dortigen Weihern und aller Zugehörung, ferner die Mühle<br />

unterm Steinweiher und <strong>der</strong> hohe und nie<strong>der</strong>e Wildbann auf den<br />

Wäl<strong>der</strong>n zu Siegharts. Am gleichen Tage empfing er als leuch-<br />

tenbergisches Lehen auch das Dorf Grötschenreuth samt dem<br />

dortigen Hammerwerk, auch das Fischwasser daselbst, die Nab,<br />

ferner den Wald hinterm Vorich, dazu den hohen und nie<strong>der</strong>en<br />

Wildbann auf diesem Gehölz.<br />

Schon vor seiner Belehnung befasste sich Christoph v. Rot-


- 15 -<br />

schütz mit dem Gedanken, <strong>Siegritz</strong>-Grötschenreuth gegen Förbau<br />

in Oberfranken an seinen Schwager Hans Samson von Hirschberg<br />

zu vertauschen. Am 9. Mai 1580 wurde <strong>der</strong> Kauf, bzw. Tausch<br />

vollzogen und am 16. September 1580 vereidigte Landgraf Georg<br />

Ludwig den Hans Samson von Hirschberg auf die leuchtenberg-<br />

ischen Lehen <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth mit aller Zugehörung,<br />

wie sie einst Christoph v. Rotschütz empfangen hatte. Dabei<br />

musste aber Hans Samson von Hirschberg auf Verlangen des Land-<br />

grafen in einer schriftlichen Erklärung bekennen, dass in den<br />

älteren Leuchtenberger Lehenbriefen nicht ausdrücklich erwähnt<br />

werden: die Mühle am Steinweiher zu <strong>Siegritz</strong>, <strong>der</strong> hohe und<br />

nie<strong>der</strong>e Wildbann zu <strong>Siegritz</strong>, dann das Fischwasser und <strong>der</strong><br />

hohe und nie<strong>der</strong>e Wildbann zu Grötschenreuth, trotzdem die<br />

früheren Besitzer alle diese Lehenstücke inne hatten, und dass<br />

daher seine Erben und Nachfolger niemals ein Recht hätten, auf<br />

diese Lehenstücke Anspruch zu machen.<br />

Hans Samson v. Hirschberg, <strong>der</strong> einem fränkischen Uradel ent-<br />

stammte, welcher bereits auf dem 5. Ritterturnier zu Braun-<br />

schweig im Jahre 996 erscheint, blieb ohne männliche Leibes-<br />

erben; seine einzige Tochter hieß Katharina. Da Hans Samson v.<br />

Hirschberg befürchtete, das Mannlehen <strong>Siegritz</strong> könnte nach<br />

seinem Tode an seine männlichen Verwandten übergehen und seine<br />

Tochter des väterlichen Besitzes verlustig erklärt werden, so<br />

machte er am 23. Juli 1580 und auch am 7. November 1582 den<br />

Versuch, <strong>Siegritz</strong> als ein durchgehendes o<strong>der</strong> Beutellehen,<br />

„<strong>der</strong>en zu den Todtsfellen Sohn vnd Tochter fehig“, für seine<br />

einzige Leibeserbin gegen eine große Summe Geldes zu gewinnen.<br />

Landgraf Georg Ludwig gab aber eine ablehnende Antwort, wie<br />

sie ehemals auch Christoph v. Rotschütz erhalten hatte.<br />

In <strong>der</strong> Nacht vom 28. – 29. März 1593 ist Hans Samson von<br />

Hirschberg gestorben. Er war zweimal verheiratet. Seine ein-<br />

zige Tochter Katharina war – wie <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein,<br />

Abraham von Brand auf Menzlas, schreibt – ein „Blödmensch“,<br />

weshalb sie Kurfürst Friedrich IV. von <strong>der</strong> Pfalz unter die<br />

Vormundschaft des Hans Andr. v. Trautenberg zu Fuchsmühl und<br />

des Hans Sebastian v. Brand zum Leutzenhof stellte.<br />

Das erledigte leuchtenbergische Mannlehen <strong>Siegritz</strong> fand bald<br />

seine Bewerber. Am 11. Sept. 1593 bat Peter v. Hirschberg zu<br />

Schneckenhammer, <strong>der</strong> Bru<strong>der</strong> des verstorbenen Hans Samson v.<br />

Hirschberg, den Landgrafen Georg Ludwig um Belehnung. Die<br />

gleiche Bitte stellten am 2. Juni 1596 die Hirschbergischen<br />

Vormün<strong>der</strong> Hans Sebastian von Brand zum Leutzenhof und Hans<br />

Andr. v. Trautenberg auf Fuchsmühl und noch 1598 Tobias v.<br />

Berlaching, markgräfl. Brandenburgischer Rat zu Kulmbach, <strong>der</strong><br />

sich inzwischen mit Katharina v. Hirschberg verheiratet hatte.


- 16 -<br />

Landgraf Georg Ludwig hatte seine guten Gründe, wenn er alle<br />

diese Gesuche abschlägig erledigte.<br />

Hans Samson v. Hirschberg hinterließ nämlich eine bedeutende<br />

Schuldenlast. Hirschbergs Gläubiger waren größtenteils kur-<br />

pfälzische und auch pfalzneuburgische Untertanen, um die sich<br />

ihre Landesfürsten, welche zugleich die landesherrliche Obrig-<br />

keit über <strong>Siegritz</strong> ausübten, annahmen. In ihrem Auftrage ver-<br />

siegelte daher bald nach dem Ableben des Hans S. von Hirsch-<br />

berg <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein das Inventar des Schlosses<br />

<strong>Siegritz</strong> und beauftragte den Hans Jung, <strong>der</strong> 7 1/2 Jahre dem<br />

Hans S. von Hirschberg als raisiger Knecht gedient hatte, mit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung des Gutes <strong>Siegritz</strong>. 1594 betraute er mit diesem<br />

Amt den Erbendorfer Richter Quirin Podenmayr, <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong> 4<br />

Jahre verwaltete. Auch gab sich Kurpfalz und Neuburg alle<br />

Mühe, um Hirschbergs Tochter in den Besitz des Ritter- o<strong>der</strong><br />

Mannlehen <strong>Siegritz</strong> zu bringen, das sie fälschlich zur Erreich-<br />

ung ihres Zieles als durchgehendes Beutellehen erklärten. Die-<br />

ses willkürliche Handeln <strong>der</strong> Landesherrschaft entfachte einen<br />

mehrjährigen Streit mit Leuchtenberg, in dessen Verlauf die<br />

Kurpfalz <strong>Siegritz</strong> verwalten ließ und die Besitzübergabe an<br />

Leuchtenberg energisch verweigerte. Schon am 14. Juni 1593<br />

hatte <strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenpropst Dr. Christoph Pappen-<br />

berger bei seiner Anwesenheit in <strong>Siegritz</strong> dieses Gut als ein<br />

heimgefallenes Leuchtenberger Lehen erklärt und lebhaft pro-<br />

testiert, weil man sich im Schlosse seiner For<strong>der</strong>ung, die<br />

Schlüssel und Salbücher an ihn abzuliefern, wie<strong>der</strong>setzte. Und<br />

als <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein die Gläubiger des Hans S. von<br />

Hirschberg am 21. November 1593 auf das Rathaus zu Erbendorf<br />

lud, erschien auch Pappenberger und erhob kräftigsten Ein-<br />

spruch gegen die Wegnahme leuchtenbergischer Lehen durch die<br />

Kurpfalz.<br />

Hans Samson von Hirschberg hätte seinerzeit, wäre nicht Land-<br />

graf Georg Ludwig im Wege gestanden, <strong>Siegritz</strong> verkauft o<strong>der</strong><br />

Geld auf dieses Gut entlehnt. Um so mehr weigerte sich jetzt<br />

<strong>der</strong> Landgraf die Gläubiger des Hans S. v. Hirschberg durch<br />

seine Güter zu entschädigen. Es kam zu einem langen Prozess,<br />

<strong>der</strong> ein Ende gefunden zu haben schien, als es den kurpfälzi-<br />

schen und neuburgischen Abgeordneten gelang, die Gegensätze<br />

zwischen dem Landgrafen von Leuchtenberg einerseits, den<br />

Hirschbergischen Vormün<strong>der</strong>n und den Erben des <strong>ehemaligen</strong> Ver-<br />

walters Quirin Podenmayer an<strong>der</strong>seits am 18. Mai 1599 zu<br />

Weiden in folgenden Vertrag auszugleichen:<br />

1. Das Gut <strong>Siegritz</strong> fällt dem Landgrafen so anheim, wie es<br />

Hirschberg von ihm empfing. Da ersterer aber noch 2 Höfe zu


- 17 -<br />

Eiglasdorf als ein leuchtenbergisches, die Hirschbergischen<br />

Vormün<strong>der</strong> jedoch als ein notthaftisches Lehen erklären, so<br />

wird letzteren zur Beweiserbringung für ihre Behauptung eine<br />

Zeit von 10 Monaten gewährt. Wenn sie nach Ablauf dieser Frist<br />

ihre Behauptung durch glaubwürdige Dokumente beweisen können,<br />

so hat <strong>der</strong> Landgraf Eiglasdorf samt den bisher gemachten Nutz-<br />

ungen abzutreten.<br />

2. Da <strong>der</strong> Landgraf in einem Schreiben vom 15. Mai 1585 Hans<br />

Samson v. Hirschberg versprochen hat beim Lehenheimfall dessen<br />

Tochter mit 1000 fl zu gedenken, Hirschberg dieses Angebot<br />

aber nicht annahm – wie <strong>der</strong> Landgraf vorgibt – so könne sich<br />

dieser die Verabreichung von 1000 fl Heiratsgut noch über-<br />

legen.<br />

Durch diesen Vertrag war Leuchtenberg wie<strong>der</strong> in den Besitz von<br />

<strong>Siegritz</strong> gekommen. Dieses Gut hatte aber schon zu Hirschbergs<br />

Zeiten, ganz beson<strong>der</strong>s jedoch nach seinem Tode während des<br />

langjährigen Streites an Wert bedeutend verloren. Durch die<br />

Last seiner Schulden gezwungen, hatte Hirschberg ohne leuch-<br />

tenbergische Bewilligung in den <strong>Siegritz</strong>er und Grötschenreut-<br />

her Wäl<strong>der</strong>n viel Holz abtreiben lassen und so einen Schaden<br />

von mehr als 1000 fl verursacht. Er ließ nie<strong>der</strong>legen: die drei<br />

großen Schläge zu Grötschenreuth am Föhrer mit 100 Tgw., den<br />

Schlag über dem Mühlweiher bei <strong>Siegritz</strong>, den oberen Mühlschlag<br />

beim oberen Steinweiher, den unteren Mühlschlag, die Schläge<br />

vor <strong>der</strong> Mühle am Wege nach dem Birkenweiher, die große Frosch-<br />

lohe, den langen Lehenrangen, ein großes Stück Wald beim Vo-<br />

gelherd am Lohweg und die ganze Schweißlohe mit über 200 Tgw.<br />

Noch schlimmer wurde unter <strong>der</strong> Verwaltung des Erbendorfer<br />

Richters Quirin Podenmayr in <strong>Siegritz</strong> gewirtschaftet. Zum<br />

Schaden des Landgrafen schlug dieser jährlich für etwa 200 fl<br />

Holz aus den Waldungen und verkaufte nach Belieben an die<br />

Hammermeister <strong>der</strong> Umgebung zu Kohlenmeilern, übte den hohen<br />

und nie<strong>der</strong>en Wildbann aus, ließ die ertragsreichen Weiher aus-<br />

fischen, versetzte Vieh, Malz und Haber, kurz gesagt, er<br />

hauste sehr willkürlich und nur zu seinem Nutzen.<br />

Hans Samson v. Hirschberg war <strong>der</strong> letzte leuchtenbergische<br />

Lehensmann auf <strong>Siegritz</strong>. Landgraf Georg Ludwig ließ nun das<br />

Gut auf eigene Kosten bewirtschaften und bestellte am 21. Juni<br />

1599 Andreas Katzner, Bürger zu Leuchtenberg, als Verwalter.<br />

Auf längere Zeit blieb von jetzt ab das Schloss <strong>Siegritz</strong> unbe-<br />

Wohnt. Katzner musste seinen Haushalt im Viehhause bei dem Ge-<br />

sinde einrichten. Der Landgraf verpflichtete ihn, das Gut wie<br />

sein Eigentum zu bewirtschaften und auf die Abgaben <strong>der</strong> Hin-


- 18 -<br />

tersassen zu achten. Deshalb gab er ihm auch große Rechte.<br />

Über die Ehehalten und Untertanen hatte er Gewalt, ihnen zu<br />

schaffen und zu gebieten; Verfehlungen gegen seine Anordnungen<br />

durfte er sogar mit dem Gefängnis bestrafen. Auch war ihm<br />

erlaubt, jährlich für seinen eigenen Haushalt eine Kuh, ein<br />

Schwein und einen Frischling zu schlachten. Die Kuhhaut musste<br />

er aber zur Herstellung von Schuhwerk für sich und das Gesinde<br />

verwenden. Überdies erhielten er und seine Frau noch einen<br />

jährlichen Lohn von 20 fl.<br />

In Grötschenreuth überwachte damals die Interessen des Land-<br />

grafen ein Hintersasse namens Hans Pirner.


- 19 -<br />

<strong>Siegritz</strong> als allodiales, freieigenes Rittergut<br />

Der Streit mit Hirschbergs Tochter, dem auch <strong>der</strong> Weidner Ver-<br />

trag kein Ende machen konnte, ganz beson<strong>der</strong>s aber die finan-<br />

ziellen Schwierigkeiten, in denen sich das Haus Leuchtenberg<br />

zu dieser Zeit befand, mögen den Landgrafen Georg Ludwig be-<br />

wogen haben, <strong>Siegritz</strong> zu veräußern; denn auf dem Besitz <strong>der</strong><br />

Landgrafen von Leuchtenberg ruhte damals eine große Schulden-<br />

last. Durch die fortwährenden Verpfändungen infolge <strong>der</strong> Krie-<br />

ge, Reisen und Feste, durch die Teilungen ihrer Güter, ganz<br />

beson<strong>der</strong>s aber durch ihre Prachtliebe waren diese Fürsten an<br />

den Rand <strong>der</strong> Verarmung gekommen. Die nachstehenden zwei Bei-<br />

spiele genügen, uns die Verschwendungssucht des Landgrafen<br />

Georg Ludwig vor Augen zu führen: Als dieser im Sommer 1605<br />

als außerordentlicher deutscher Gesandter an den Königshof<br />

nach England geschickt wurde, ließ er sich durch ein Gefolge<br />

von 114 Personen begleiten. Sein ständiges Hofgesinde bildeten<br />

59 Personen, zu denen noch <strong>der</strong> Kanzler mit vier Räten nebst<br />

an<strong>der</strong>en Beamten, ein eigener Torwart und viele Jäger zu rech-<br />

nen waren. Ein solcher Aufwand musste zu großen Schulden füh-<br />

ren, weil er für einen kleinen Fürsten zu beträchtlich war,<br />

und so kam es, dass Landgraf Georg Ludwig gezwungen wurde,<br />

selbst kleinere Lehengüter wie <strong>Siegritz</strong> zu veräußern.<br />

Das Kaufangebot machte er <strong>der</strong> Kurpfalz. Diese überließ den<br />

Kauf des Gutes <strong>Siegritz</strong>, weil dieses – wie schon erwähnt –<br />

seit Ende des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts sehr entwertet war, einem<br />

leuchtenbergischen Beamten namens Hans Georg Steinhauser, <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> außerdem noch das ganze Dorf Grötschenreuth zu beiden<br />

Seiten <strong>der</strong> Fichtelnaab und den unteren, damals öde gestan-<br />

denen Hammer, dazu Eiglasdorf mit einem Bauern- und einem<br />

Söldnergut und 2 Weihern und 2 Lehenschaften zu Schnepfenreuth<br />

bei Neuhaus, alles mit Zugehörungen am 18. November 1605 von<br />

Leuchtenberg als freies Eigentum um 8.000 fl kaufte. Der Ham-<br />

mer Hopfau blieb leuchtenbergisches Lehen, doch wurde Stein-<br />

hauser damit belehnt. Später kam <strong>der</strong> Hammer Hopfau an die<br />

Familie Brand zum Leutzenhof, die ihn wie<strong>der</strong> als Afterlehen an<br />

Hammermeister verlieh und schließlich verkaufte. Den zu diesen<br />

Hammer gehörenden Wald am Grenzbach hinter <strong>der</strong> „Hübnermühle“<br />

(Grenzmühle) verkaufte die Familie Brand an den Markt Erben-<br />

dorf. Dieser bot ihn für 70 fl den <strong>Siegritz</strong>er Untertanen an,<br />

welche aber den Kauf ablehnten. Darauf veräußerten die Erben-<br />

dorfer den Wald an den Hübnermüller und die Thanner Bauern.<br />

Als <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> nach Erbendorf heirateten, kam <strong>der</strong> genannte<br />

Wald wie<strong>der</strong> an die Erbendorfer Bürger, die ihn aber heute<br />

nicht mehr besitzen.


- 20 -<br />

Durch diesen Kaufvertrag waren nun alle bisherige Beziehungen<br />

zwischen dem Haus Leuchtenberg und <strong>Siegritz</strong> gelöst. Dieses<br />

tritt jetzt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> als ein allodiales, unlehenbares<br />

Landsassengut des Gemeinschaftsamtes Parkstein auf; nur das<br />

Untertänigkeitsverhältnis zur Landesherrschaft blieb noch be-<br />

stehen.<br />

Die Steinhauser, ein heute ausgestorbener Adel, entstammten<br />

einem alten oberpfälzischen Geschlechte, das im 17. und 18.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> Oberpfalz, beson<strong>der</strong>s aber in unserer Gegend<br />

viel begütert war.<br />

Hans Georg Steinhauser war auf seinem Rittergut <strong>Siegritz</strong> nicht<br />

sehr glücklich. Von Natur aus selbst ein zanksüchtiger Mann,<br />

hatte er bis zu seinem Lebensende nach allen Seiten um seinen<br />

Besitz und sein Recht zu kämpfen.<br />

Schon bei seinem Aufzuge blieben ihm Verdrießlichkeiten nicht<br />

erspart. Andreas Katzner, <strong>der</strong> seinen Verwalterposten zu Sieg-<br />

ritz mit dem Richteramt zu Burkhardsrieth und Miesbrunn ver-<br />

tauschte, hatte bei seinem Wegzuge einige Fahrgeräte, 2 Kühe,<br />

4 Dreifüße zum Kochen, ein eingesalzenes Schwein und ein abge-<br />

stochenes Kalb wie<strong>der</strong>rechtlich mit fortgenommen und unter an-<br />

<strong>der</strong>em noch 30 Klafter Brennholz und 6 große Bäume veräußert,<br />

lauter Dinge, die Steinhauser bereits als sein Eigentum er-<br />

kauft hatte.<br />

Bei Kurpfalz und Pfalzneuburg war Hans Georg Steinhauser kein<br />

Günstling. Im Weidener Rezeß 1607 beschwerten sich die pfalz-<br />

neuburgischen Abgeordneten, dass sich Hans Georg Steinhauser<br />

ohne vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Landesherren, gleichsam eigen-<br />

mächtig, in das gemeinschaftliche Landsassengut <strong>Siegritz</strong> ge-<br />

setzt habe. Dieses gab zu dem Beschlusse Veranlassung, dass<br />

<strong>der</strong> Verkäufer eines Landsassengutes in Zukunft verpflichtet<br />

werden soll, nach abgeschlossenem Verkauf die Person des<br />

Käufers <strong>der</strong> kurfürstlichen und fürstlichen Kanzlei anzuzeigen.<br />

Erst wenn sich die beiden Fürsten über die Landsassenfähigkeit<br />

des betreffenden Adeligen schlüssig gemacht hätten, dürfe<br />

dieser nach erfolgter Erb- und Landeshuldigung als Landsasse<br />

in sein erkauftes Landsassen- o<strong>der</strong> Hofmarksgut durch den Land-<br />

richter eingesetzt werden. Diese Erb- und Landeshuldigung lei-<br />

stete Hans Georg Steinhauser noch während <strong>der</strong> kurpfälzisch-<br />

neuburgischen Verhandlungen zu Weiden am 20. Juni 1607.<br />

Mit Grötschenreuth übernahm Hans Georg Steinhauser die alten<br />

Lehens-, bzw. Grenzsteitigkeiten <strong>der</strong> Leuchtenberger mit Kur-<br />

pfalz. Man war damals noch zu keiner Einigung gekommen. Leuch-<br />

tenberg hatte seine Ansprüche auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong>


- 21 -<br />

Fichtelnaab immer noch nicht fallen lassen und kannte nur die<br />

Feste Frauenberg als kurpfälzisches Lehen an. Die Kurpfalz er-<br />

klärte dagegen alles, was auf dem rechten Fichtelnaabufer lag,<br />

unter dem Namen Frauenberg als ihr Eigentum.<br />

Nach dem Tode des Jörg Wurmrausch auf Frauenberg führte dessen<br />

Nachfolger Johann Kasimir Wurmrausch von Frauenberg zu Hir-<br />

schau die alten Lehenshändel mit Leuchtenberg weiter. Sein<br />

Verwalter zu Frauenberg, Christoph Weiß von Kemnath, und <strong>der</strong><br />

kurpfälzische Richter und Kastner Hans Dietz zu Kemnath ge-<br />

rieten mit dem <strong>Siegritz</strong>er Verwalter Andreas Katzner oftmals<br />

in Auseinan<strong>der</strong>setzungen wegen des Dorfes Grötschenreuth. Am<br />

10. Mai 1600 verwies Hans Dietz den Andreas Katzner auf ein<br />

Salbuch des Amtes Waldeck, nach welchem Grötschenreuth aus<br />

2 Dörfern bestehe, alle beide Grötschenreuth genannt: das Dorf<br />

jenseits <strong>der</strong> Fichtelnaab gegen Waldeck sei kurpfälzisches, das<br />

gegenüberliegende leuchtenbergisches Lehen. Katzner und die<br />

leuchtenbergische Regierung zu Pfreimd aber behaupteten, das<br />

ganze Dorf Grötschenreuth samt den beiden Hämmern als leuch-<br />

tenbergisches Lehen und begründeten dies damit, dass 1599 das<br />

ganze Dorf Grötschenreuth von Kur- und fürstlicher Pfalz dem<br />

Landgrafen von Leuchtenberg eingeräumt worden sei. Als auch<br />

die Grötschenreuther Untertanen rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab erklär-<br />

ten, sie gehörten nicht mehr wie zu Streitbergs Zeiten zu<br />

<strong>Siegritz</strong>, son<strong>der</strong>n seien Wurmrauschische Untertanen, sprach<br />

ihnen die Regierung zu Pfreimd ihr altes Holzrecht auf den<br />

leuchtenbergischen Wäl<strong>der</strong>n zu <strong>Siegritz</strong> ab. Der Landgraf<br />

schenkte ihnen zwar diese Privilegien wie<strong>der</strong>, jedoch nur aus<br />

gutem Willen und mit <strong>der</strong> Bedingung, dass sie von jetzt ab die<br />

Klafter mit 20 Kreuzer und ein Fu<strong>der</strong> Streu mit 32 Pfg. bezah-<br />

len, er stellte es aber dem Verwalter Katzner anheim, den<br />

Preis <strong>der</strong> Klafter Holz auf 10 Kreuzer und eines Fu<strong>der</strong>s Streu<br />

auf 16 Pfg. zu ermäßigen, wenn die Wurmrauschischen Untertanen<br />

eine höhere Taxe nicht bezahlen sollten.<br />

Leuchtenberg hatte 1605 das ganze Dorf Grötschenreuth an Hans<br />

Georg Steinhauser verkauft. Als dieser auch in Grötschenreuth<br />

rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab seine erkauften Rechte geltend machte,<br />

kam er mit Johann Kasimir Wurmrausch in einen Streit, <strong>der</strong> sehr<br />

heftig geführt wurde und selbst nach Jahren keine Ende fand,<br />

weil sowohl Kurpfalz als auch Leuchtenberg ihre Lehensrechte<br />

auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab durch alte Dokomente<br />

beweisen zu können glaubten.<br />

Der kurpfälzische Statthalter zu Amberg gab sich alle Mühe,<br />

diesen Streit zu beenden, und setzt deshalb wie<strong>der</strong>holt eine<br />

Tagfahrt im Gasthaus des Wolfgang Schepper zu Erbendorf an,


- 22 -<br />

aber jede verlief ohne den erwarteten Erfolg. Wurmrausch<br />

stellte eben Anfor<strong>der</strong>ungen an Hans Georg Steinhauser, die die-<br />

ser nie erfüllen konnte. Er verlangte von ihm die Aufhebung<br />

seiner Viehzucht in Grötschenreuth, die freie Schafhut auf <strong>der</strong><br />

dortigen Weide, den Grötschenreuther Wald, den nie<strong>der</strong>en Wild-<br />

bann, die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit, Zehent und Handlohn von<br />

Steinhausers Untertanen wie von seinen Hintersassen rechts <strong>der</strong><br />

Fichtelnaab, überhaupt alles was Adam von Streitberg zu Gröt-<br />

schenreuth inne hatte, auf dessen Lehen er von Kurpfalz ge-<br />

wiesen und von dieser mit Frauenberg und dem ganzen Dorf Gröt-<br />

schenreuth belehnt worden sei. Die leuchtenbergischen Räte<br />

aber versicherten Hans Georg Steinhauser, dass das ganze Dorf<br />

Grötschenreuth mit dem unteren Hammer und aller Zugehörung<br />

stets ein leuchtenbergisches Lehen gewesen und im Besitze<br />

Leuchtenbergs an ihn verkauft worden sei; die sechs Untertanen<br />

rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab habe sich Wurmrauschs Vater unbefugt<br />

angemaßt, wie die leuchtenbergischen Lehenbücher und Steuer-<br />

briefe beweisen.<br />

Hans Georg Steinhauser sah aber bald ein, dass er diesen<br />

Streit nicht gewinnen und dass ihn Leuchtenberg nicht genügend<br />

schützen könne. Er bat daher den Landgrafen, ihm das Dorf<br />

Grötschenreuth gegen Zurückzahlung <strong>der</strong> Kaufsumme wie<strong>der</strong> abzu-<br />

nehmen. Der Landgraf hatte jedoch keine Lust den alten Zank-<br />

apfel Grötschenreuth nochmals in seinen Besitz zu bekommen.<br />

Zudem trachtete er nicht nach Neuerwerbungen; seine schlechte<br />

Finanzlage drängte ihn vielmehr zu Veräußerungen. Aber Hans<br />

Georg Steinhauser versuchte jedes Mittel um von Grötschenreuth<br />

auf billigste Weise loszuwerden. Am 6. Juli 1608 verglich er<br />

sich deshalb zu Erbendorf mit Johann Kasimir Wurmrausch. Beide<br />

erklärten sich bereit, ihre Anteile an Frauenberg und Gröt-<br />

schenreuth an den kurpfälzischen Richter des Klosters Kastl,<br />

Egid Steinhauser, den Bru<strong>der</strong> des Hans Georg Steinhauser, zu<br />

verkaufen Frauenberg und Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab<br />

erwarb Egid Steinhauser als kurpfälzisches Mannlehen von Jo-<br />

hann Kasimir Wurmrausch; das links <strong>der</strong> Fichtelnaab gelegene,<br />

eigentliche Grötschenreuth jedoch als Eigentum von seinem<br />

Bru<strong>der</strong> Hans Georg Steinhauser. Damit endete <strong>der</strong> Streit zwi-<br />

schen Wurmrausch und Hans Georg Steinhauser; Kurpfalz und<br />

Leuchtenberg aber haben ihn noch 1619 fortgeführt.<br />

Nachdem Hans Georg Steinhauser Herr von <strong>Siegritz</strong> geworden war,<br />

stellte Katharina v. Berlaching ihre For<strong>der</strong>ungen nicht nur an<br />

Leuchtenberg son<strong>der</strong>n auch an Steinhauser. Durch den Vertrag zu<br />

Weiden 1599 war <strong>der</strong> Besitzstreit um Eiglasdorf nicht entschie-<br />

den worden. Der damaligen Vereinbarung gemäß hatte nun Katha-<br />

rina von Berlaching innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Zeit von 10<br />

Monaten den Beweis erbracht, dass ein Bauern- und Söldnergut


- 23 -<br />

zu Eiglasdorf mit 2 Weihern und <strong>der</strong> Weiher unter Wetzldorf<br />

durch ihre Mutter an <strong>Siegritz</strong> kamen, also nie von Leuchtenberg<br />

zu Lehen gegeben wurden. Eiglasdorf war aber schon zu Jörg v.<br />

Theins Zeiten bei <strong>Siegritz</strong>. Leuchtenberg hatte aber trotzdem<br />

diese Hirschbergischen Besitzungen als Entschädigung für die<br />

6-jährige Nutznießung des Gutes <strong>Siegritz</strong> durch Katharina von<br />

Berlaching behalten und sie sogar 1605 mit <strong>Siegritz</strong> an Hans<br />

Georg Steinhauser verkauft. Dieser trachtete <strong>der</strong> strittigen<br />

Besitzungen wie<strong>der</strong> loszuwerden. Er veräußerte 1609 den Weiher<br />

unter Wetzldorf an Hans v.d. Grün, Pfleger zu Tirschenreuth,<br />

als ein markgräflich brandenburgisches, zu dessen Landsassen-<br />

gut Trautenberg gehöriges Lehen und 1612 den Bauernhof und das<br />

Söldnergut zu Eiglasdorf samt den 2 Weihern und dazu noch ein<br />

Lehen und 2 öde Höfe zu Schnepfenreuth bei Neuhaus an <strong>der</strong><br />

Waldnaab an seinen Bru<strong>der</strong> Egid. Damit glaubte Hans Georg<br />

Steinhauser frei zu sein von allen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tochter<br />

Hirschbergs, die sich nach dem Tode des Tobias v. Berlaching<br />

mit Wolf Siegmund v. Brand zu Schönsee wie<strong>der</strong> vermählt hatte.<br />

Aber Katharina v. Brand und ihr Gemahl verlangten 1616 die<br />

Rückerstattung ihres Eigentums und eine Entschädigung von<br />

805 fl 57 kr für Nutznießung seit 1599 ausschließlich von Hans<br />

Georg Steinhauser und nicht mehr von Leuchtenberg. Sie fanden<br />

dabei die Unterstützung <strong>der</strong> kurpfälzischen Regierung zu Am-<br />

berg.<br />

Schon im Weidner Rezeß 1607 hatten sich die kurpfälzischen und<br />

pfalzneuburgischen Abgeordneten mit dieser Angelegenheit befasst,<br />

aber <strong>der</strong> damalige Beschluss hatte keinen Erfolg. Des-<br />

halb ließ die kurpfälzische Regie rung zu Amberg Hans Georg<br />

Steinhauser im Februar 1617 nach Weiden laden zu einer Verein-<br />

barung mit Katharina v. Brand. Diese erhielt nun Eiglasdorf<br />

und den Wetzldorfer Weiher zugesprochen. Die 2 Lehenmannschaf-<br />

ten zu Schnepfenreuth, welche sie ebenfalls verlangte, ver-<br />

blieben Hans Georg Steinhauser, da sie bereits vor Hirschberg<br />

zu <strong>Siegritz</strong> gehörten. (Vergleiche Anhang). Die Entschädigungs-<br />

summe von 805 fl 57 kr wurde auf 244 fl 40 kr herabgesetzt,<br />

weil Steinhauser erst 1605 Nutznießer dieser Besitzungen ge-<br />

worden war. Außerdem wurden Steinhauser noch 177 fl 44 kr für<br />

Unkosten auferlegt. Da er die Bezahlung dieser Summe verwei-<br />

gerte, ließ ihn die kurpfälzische Regierung am 18. Februar<br />

1617 in Weiden in das Gefängnis stecken, aus welchem er erst<br />

nach 14 Tagen entlassen wurde, nachdem er seine Schuld voll<br />

und ganz abgetragen hatte. Überdies musste er auf Befehl <strong>der</strong><br />

Kurpfalz seinem Bru<strong>der</strong> Egid 500 fl für den Verlust von Eiglas-<br />

dorf und <strong>der</strong> zwei dortigen Weiher und dem Hans v.d. Grün auf<br />

Trautenberg 36 fl und 1 Dukaten für den Wetzldorfer Weiher<br />

zurück bezahlen, den er von Leuchtenberg für 100 fl erworben<br />

hatte.


- 24 -<br />

Ein weiteres Stück des von Leuchtenberg erkauften Grundbe-<br />

sitzes verlor Hans Georg Steinhauser an die Familie Nothaft<br />

von Weißenstein auf Friedenfels. Friedrich Sittich Nothaft<br />

behauptete den Birkenberg, den Birkenweiher unter Bärnhöhe und<br />

ein Stück des Grenzbaches als nothaftische Stammlehen und<br />

glaubte dieses nicht nur durch einen angeblichen Vertrag, den<br />

die Familien Streitberg und Nothaft 1503 geschlossen haben<br />

sollen, son<strong>der</strong>n auch durch Auszüge aus den nothaftischen<br />

Lehenbüchern beweisen zu können. Diesen zufolge wurde <strong>der</strong><br />

Birkenberg am 9. April 1515 Hans Eisern, einem Lehensträger<br />

des Veit und Hans v. Egloffstein zu Altenstadt bei Erbendorf<br />

verliehen und später dem Melchior Kandter, <strong>der</strong> ebenfalls ein<br />

Lehenträger des Hans v. Egloffstein war. Am Samstag nach<br />

Corpus Christi 1534 erhielten von Wolf Nothaft Wolf Bernkloe<br />

und Michael Taudtler, beide von Altenstadt bei Erbendorf, und<br />

Michael Vetinger zu Neunburg den Birkenberg als Lehen, wie ihn<br />

die von Egloffstein inne hatten. Wegen dieser angeblich not-<br />

haftischen Lehen entbrannte aber im Jahre 1537 zwischen Adam<br />

v. Streitberg und den Vormün<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gebrü<strong>der</strong> Hans, Erasmus<br />

und Friedrich Nothaft v. Weißenstein ein heftiger Streit. Weil<br />

Adam v. Streitberg auf seinen For<strong>der</strong>ungen hartnäckig be-<br />

standen und die sich angeeigneten strittigen Lehen nicht zu-<br />

rück erstattet hatte, so hatten ihn die nothaftischen Vor-<br />

mün<strong>der</strong> beim deutschen Kaiser verklagt. Mit <strong>der</strong> käuflichen Er-<br />

werbung dieser Grundstücke wurde Hans Georg Steinhauser ge-<br />

zwungen, diesen Streit von neuem aufzunehmen. Da er aber den<br />

von <strong>der</strong> Familie Nothaft wie<strong>der</strong>holt verlangten Besitz nicht<br />

herausgab und Friedrich Sittig Nothaft, <strong>der</strong> böser Streiche<br />

wegen aus den kurpfälzischen Län<strong>der</strong>n ausgewiesen war, den<br />

Streit nur von Eger aus führen konnte, so kam es nie zu einer<br />

Vereinbarung. Nach dem Tode des Friedrich Sittig Nothaft aber<br />

riss dessen Nachfolger Christoph Adam Notthafft den Birken-<br />

berg gewaltsam an sich und verlieh ihn 1622 an Wolf Siegmund<br />

v. Brand.<br />

Durch die vielen, verlorenen Prozesse, die Hans Georg Stein-<br />

hauser wegen seines Besitzes zu führen hatte, war er um einen<br />

bedeutenden Teil seines Vermögens gekommen. Diesen Verlust<br />

hatte er nur Leuchtenberg zu verdanken, das Lehen an ihn ver-<br />

kaufte, die es nie besessen hatte. Mit Recht verlangte er da-<br />

rum von Landgraf Wilhelm eine Entschädigung. Aber die Rechnung<br />

von 2.500 fl, die er an ihn stellte, wollte dieser nicht be-<br />

zahlen. So sah sich Steinhauser bald in einen neuen Kampf ver-<br />

wickelt, <strong>der</strong> selbst in den Wirren des 30-jährigen Krieges kein<br />

Ende fand und von dem die Akten noch 1633 berichten. Durch<br />

ihre Verschwendungssucht waren die stolzen Fürsten von Leuch-<br />

tenberg so weit gekommen, dass Landgraf Wilhelm zeitlebens <strong>der</strong><br />

Schuldner eines einfachen Edelmanns bleiben musste. Die Summe


- 25 -<br />

von 2.500 fl – schrieb Steinhauser – könne ihm <strong>der</strong> Landgraf<br />

nicht bezahlen, weil auf leuchtenbergischer Seite viele Ur-<br />

sachen halber eine schlechte Einnahme sei. Da nun eine Vergü-<br />

tung in Bargeld von Leuchtenberg nicht zu erwarten war, so<br />

machte Steinhauser 1616 den Vorschlag, ihn durch ein leuchten-<br />

bergisches Lehen zu entschädigen. Aber noch zwei Jahre ver-<br />

gingen, bis ihm <strong>der</strong> Landgraf eine kleine Entschädigung gewähr-<br />

te. Für den Verlust von Eiglasdorf und des Wetzldorfer Weihers<br />

erhielt Steinhauser 1618 den Zehent zu Trisching bei Nabburg<br />

und für den Birkenberg den Zehent zu Ober- und Unterschönfuß.<br />

Daraufhin ermäßigte Steinhauser am 15. November 1618 seine<br />

Schuldfor<strong>der</strong>ung auf 1.500 fl.<br />

Nach <strong>der</strong> Schlacht am Weißen Berge bei Prag am 8. November 1620<br />

verlor Kurfürst Friedrich V., <strong>der</strong> böhmische Winterkönig, die<br />

Oberpfalz an Maximilian von Bayern. Die nächste Folge davon<br />

war, dass die oberpfälzischen Geldmünzen auf ihren geringen<br />

Metallwert herabsanken.<br />

Damals hatte jedes kleine Land, ja fast jede größere Stadt eigene Geld-<br />

Münzen. Es existierte ein Münzwirrwarr wie heutzutage infolge <strong>der</strong> Kriegs-<br />

Notmünzen und machte Silbermünze stand im Metallwert nicht viel höher als<br />

unser gegenwärtiges Kriegswechselgeld.<br />

Diese Gelegenheit benützte die leuchtenbergische Regierung, um<br />

mit billigem Gelde die Schuldfor<strong>der</strong>ung Hans Georg Steinhausers<br />

zu decken. 1623 zahlte sie ihm „1.000 fl geringer Amberger<br />

Sechspatzner“ und 500 fl, den Taler per 10 fl gerechnet“. Da<br />

Steinhauser die Annahme dieser 1.500 Gulden verweigerte, so<br />

wurde ihm das Geld mit Gewalt aufgenötigt und ihm <strong>der</strong> Zehent<br />

zu Trisching gestrichen. Wegen dieser Vergewaltigung durch<br />

Leuchtenberg beschwerte sich Steinhauser am 10. Juli 1623 bei<br />

dem Kurfürsten Maximilian von Bayern, <strong>der</strong> damals für den ge-<br />

ächteten Kurfürsten Friedrich V. Mitgemeinschaftsherr des<br />

Amtes Parkstein war. Steinhauser klagte, dass ihm Leuchtenberg<br />

mit den 1.500 geringwertigen Gulden kaum den 10. Teil seines<br />

Guthabens erlegt hätte. Er habe seinerzeit Leuchtenberg mit<br />

lauter gutem Geld, den Taler zu 18 Batzen und den Dukaten zu<br />

2 fl gerechnet, bezahlt, aber diese 1.500 fl könne er kaum um<br />

150 fl guter Währung, ja nicht einmal um 100 fl wie<strong>der</strong> los-<br />

bringen. Darum bat er den Kurfürsten Maximilian, er möge die<br />

leuchtenbergische Regierung veranlassen, ihn mit vollwertiger<br />

Münzsorte zu entschädigen.<br />

Diese Bitte blieb jedoch ohne Erfolg. Aber Steinhauser ließ<br />

mit Klagen und For<strong>der</strong>ungen nicht nach, bis ihm endlich 1633<br />

<strong>der</strong> Landgraf für die gefor<strong>der</strong>ten 1.500 fl eine Entschädigung<br />

durch den Zehent zu Schönfuß und Trettmanns gewährte; er ver-


- 26 -<br />

sicherte ihm sogar die Belehnung mit dem Dorfe Thann, wenn<br />

dieses wie<strong>der</strong> an Leuchtenberg kommen sollte. Obwohl Steinhau-<br />

ser befürchtete, dass bei <strong>der</strong> Restitution <strong>der</strong> geistlichen<br />

Güter, die sich bisher in Profanhänden befanden, auch Thann,<br />

welches damals in Besitze des Marktes Erbendorf war, mit in<br />

Betracht kommen und den Geistlichen zu Erbendorf eingeräumt<br />

werden könnte, so glaubte er trotzdem durch Vermittlung Leuch-<br />

tenbergs noch in den Besitz dieses Dorfes zu gelangen. Nicht<br />

unerwünscht kam ihm daher die Bestimmung des neuburgischen<br />

Vizekanzlers Simon von Labrique, dass Thann entwe<strong>der</strong> an die<br />

geistlichen Brü<strong>der</strong> zu Erbendorf o<strong>der</strong> an Leuchtenberg gegeben<br />

werden solle. Steinhauser machte sich aber vergebliche Hoff-<br />

nungen. Thann blieb auch in <strong>der</strong> Folgezeit im Besitze des Mark-<br />

tes Erbendorf und ist nie wie<strong>der</strong> an Leuchtenberg gekommen. Wie<br />

es scheint, hat Hans Georg Steinhauser bald seine For<strong>der</strong>ungen<br />

an Leuchtenberg eingestellt, da er die Aussichtslosigkeit <strong>der</strong>-<br />

selben erkannte.<br />

Über den Streit zwischen Katharina von Brand und Leuchtenberg<br />

bringen die Akten 1633 die letzten Nachrichten. Der Lauf <strong>der</strong><br />

Zeit hat ihn scheinbar geschlichtet, ohne ihn entschieden zu<br />

haben. Katharina von Brand erhielt die gefor<strong>der</strong>ten 1.000 fl<br />

Heiratsgut von Leuchtenberg eben so wenig wie Leuchtenberg die<br />

6.000 fl, welche es für sechsjährige Nutznießung des Ritter-<br />

gutes <strong>Siegritz</strong> von Katharina von Brand beanspruchte.<br />

Mit seinem Nachbar Hans Jakob Hundt auf Thumsenreuth, Ritt-<br />

meister <strong>der</strong> Reichsstadt Nürnberg, lebte Hans Georg Steinhauser<br />

ständig in Feindschaft. Die erste Ursache gab die Neuanlage<br />

<strong>der</strong> Steinmühle. Diese stand von alters her am Steinweiher.<br />

Steinhauser hatte sie aber abbrechen und einige hun<strong>der</strong>t<br />

Schritte weiter ostwärts, wo sie heute steht, aufbauen lassen.<br />

Da zum Betrieb des Mühlrades ein kräftiges Bächlein fehlte, so<br />

ließ Steinhauser den gegenwärtigen Mühlgraben vom Grenzbach<br />

oberhalb des Birkenweihers ableiten und ihn durch seinen Sieg-<br />

ritzer Grund führen. Die neue Mühlanlage verursachte jedoch<br />

dem etwas weiter unten am Grenzbach liegenden Thumsenreuth<br />

manchen Schaden. Bei großen Regengüssen schwoll <strong>der</strong> neue Mühl-<br />

bach oft so an, dass das wilde Wasser tiefe Rinnsale in die<br />

Thumsenreuther Wiesen riß und sie mit Sand und Unrat über-<br />

schwemmte. Die unablässigen Klagen des Hans Jakob Hundt führ-<br />

ten am 9. Oktober 1615 zu folgendem Vertrag: Hundt gab seine<br />

Zustimmung zu <strong>der</strong> neuen Mühlanlage, Steinhauser erklärte sich<br />

dafür bereit, Hundt mit 275 fl zu entschädigen und den Mühl-<br />

werken bei Thumsenreuth das zu ihrem Betrieb notwendige Wasser<br />

nicht zu sperren. Zugleich erlaubte er seinem Thumsenreuther<br />

Nachbar, sich einen Brunnen auf den <strong>Siegritz</strong>er Grundstücken<br />

(ausgenommen den Lohbrunnen) nutzbar zu machen. Da aber Stein-


- 27 -<br />

hauser diesen Vertrag nicht einhielt, musste 1619 und 1620<br />

neuerdings verpflichtet werden.<br />

Noch waren die Zwistigkeiten nicht beendet, als sich schon<br />

wie<strong>der</strong> ein Streit zwischen Steinhauser und Hundt entfachte.<br />

Steinhauser, <strong>der</strong> mit seinen <strong>Siegritz</strong>er Untertanen zur Pfarrei<br />

Thumsenreuth gehörte, hatte 1619 als Pfarrzehent für Thumsen-<br />

reuth die 31. Garbe auf seinen und seiner Untertanen Fel<strong>der</strong><br />

ausgeworfen. Hans Jakob Hundt, <strong>der</strong> den Pfarrzehent erkauft<br />

hatte, verlangte aber von Steinhauser die Abgabe je<strong>der</strong> 30.<br />

Garbe, wie es von jeher Brauch und Recht war. Bald folgten<br />

heftige Auseinan<strong>der</strong>setzungen, in <strong>der</strong>en Verlauf Steinhauser<br />

seinen Austritt aus <strong>der</strong> Pfarrei Thumsenreuth erklärte und den<br />

Pfarrer Wolfgang Hertelio zu Krummennaab bat, <strong>Siegritz</strong> seiner<br />

Pfarrei einzuglie<strong>der</strong>n. „Mir, auch sowohl meinenn adelich vor-<br />

fahren, ist ie<strong>der</strong> Zeit frey gestanden vnd noch vnerwehrt, vnß<br />

einen vngetrangten Gottesdienst, wo wir im Lande wollen, zu<br />

suchen“, schrieb Steinhauser an Hertelio. Als Hundt die Ab-<br />

schrift dieses Briefes zugeschickt wurde, machte er in seiner<br />

Erbitterung über Steinhauser auf den Rand dieses Schreibens<br />

die Bemerkung: „Ich begere seiner im geringsten nicht, Er,<br />

Steinhauser, mag hinpfarren o<strong>der</strong> fahren, wo er hin wolle, zum<br />

Lucifer o<strong>der</strong> seiner Mutter, doch meines erkauften Pfarrzehent<br />

vndt einkommens ohne schaden vnndt Abbruch“. Da Steinhauser<br />

seinen Verpflichtungen durchaus nicht nachkommen wollte, auch<br />

von dem übrigen Naturalzehent einen Teil zurück behielt, so<br />

wurde er von seiner Landesherrschaft auf 1. Juni 1620 zur Ver-<br />

antwortung nach Erbendorf geladen und dort beauftragt, den<br />

Pfarrzehent zu geben, wie in <strong>Siegritz</strong> von alters her schuldig<br />

war.<br />

Noch zu Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts bildete dieser Zehent<br />

Gegenstand hartnäckiger Prozesse zwischen <strong>der</strong> Gutsherrschaft<br />

<strong>Siegritz</strong> und dem protestantischen Pfarrer zu Thumsenreuth.<br />

Die nachbarlichen Streithändel zwischen Steinhauser und Hundt<br />

fanden neue Nahrung, als Hundt – wie Steinhauser berichtete –<br />

1623 den Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> die Bestattung auf dem alten<br />

Thumsenreuther Kirchhof verweigerte, ihnen als Gottesacker<br />

einen mit Schranken umzimmerten und den „wilden Tieren“ ausge-<br />

setzten „Profanrangen“ anwies, Steinhauser das Begräbnisrecht<br />

in <strong>der</strong> Thumsenreuther Pfarrkirche absprach, alte kirchliche<br />

Gebräuche abschaffte und durch „Zerstimblung <strong>der</strong> altär, hin-<br />

wegnehmung alles Kirchenornats, Item <strong>der</strong> alten Sigritzischen<br />

Epitaphien (Grabsteine <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Gutsherren), einführung<br />

vngewöhnlicher gesänge vndt Personen ohne begrüssung <strong>der</strong> hohen<br />

Landfürstl. Obrigkeit vndt vnser mit eingepfarten“ sich sehr<br />

gewalttätig zeigte. Darüber beschwerte sich Steinhauser am


- 28 -<br />

9. November 1623 bei Kurfürst Maximilian von Bayern und Herzog<br />

Wolfgang Wilhelm von Neuburg. Aber auch Hans Jakob Hundt ließ<br />

die Fe<strong>der</strong> nicht müßig liegen. Zu seiner Verteidigung erklärte<br />

er am 6. Januar 1624 dem Herzog Wolfgang Wilhelm zu Neuburg<br />

und dem Herzog August zu Sulzbach, dass er Patronatsherr <strong>der</strong><br />

Pfarrei Thumsenreuth sei und vor Jahren die Thumsenreuther<br />

Kirchengerechtsame als sein Eigentum erkauft habe. Wie er be-<br />

richtete, hätten die Nothaft von Weißenstein vor vielen hun-<br />

<strong>der</strong>t Jahren die Thumsenreuther Kirche fundiert. Diese sei dann<br />

an Hans Georg Schlaher auf Thumsenreuth, später an dessen<br />

Nachfolger Hans Kaspar Marschallt von Kinast und endlich an<br />

ihn selbst durch Kauf übergegangen. Der eingepfarrte Adel habe<br />

kein Recht auf die Thumsenreuther Kirche. Das Begräbnis zu<br />

Thumsenreuth hätte er Steinhauser nie verwehrt. Der alte<br />

Kirchhof sei aber jetzt ganz übergraben, so dass man Tote sehr<br />

häufig wie<strong>der</strong> habe ausgraben o<strong>der</strong> Tote auf Tote legen müssen.<br />

Dadurch hätten die benachbarten Leute einen Ekel empfunden.<br />

Eine neue Friedhofanlage außerhalb <strong>der</strong> Hofmarkung sei daher<br />

unbedingt notwendig gewesen, auch schon deswegen, um einer<br />

etwa entstehenden Pest Rechnung zu tragen. Dergleichen neuer-<br />

baute „Freudhöf“ könne man im Amte Parkstein und in <strong>der</strong> Ober-<br />

pfalz mehrmals finden. Dieser Friedhof sei kein Profanrangen,<br />

son<strong>der</strong>n mit einem Tor versperrt und mit Mauern und Zimmerwerk<br />

umfriedet, das später durch eine Ringmauer ersetzt werde. Auf<br />

dem neuen Begräbnisplatz, <strong>der</strong> bereits eingeweiht und als<br />

Friedhof zu St. Johannes konsekriert worden sei, seien schon<br />

viele Tote aus allen eingepfarrten Ortschaften beerdigt. Die<br />

eingepfarrten Adelsherren Christoph Adam Nothaft zu Frieden-<br />

fels und Poppenreuth, Georg Friedrich Unruher zu Reuth, Hans<br />

von <strong>der</strong> Grün zu Trautenberg, Wolf Heinrich von Trautenberg zu<br />

Lehen, welche alle eines viel älteren Adels als dieser neuer-<br />

korene Edelmann Steinhauser seien, hätten gegen den neuen<br />

Friedhof keine Einwendungen. Steinhausers Vorwürfe bezüglich<br />

<strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Epitaphien, des Altars, des Kirchenornats und<br />

des fremden Kirchengesangs weist Hundt zurück. Er behauptet,<br />

er habe in <strong>der</strong> Kirche zu Thumsenreuth keine <strong>Siegritz</strong>er Epi-<br />

taphien gefunden, er habe die Kirche renovieren lassen, weil<br />

sie baufällig, inwendig finster, „vnd übel formirt geweisen“<br />

sei. „Die gewönlichen Kirchen Ornat von Chörröcken, Altar<br />

Tüchern, Crucifix vnd was zur hl. Administration gehöret, Item<br />

Gülden vnd Sylberne Kelch Sampt den Pateen, auch schönen vnd<br />

anmütigen Epitaphiis vnd Grabstainen <strong>der</strong> Nothafften, Marschal-<br />

lten von Ebnath, <strong>der</strong>en von Seckendorf, Biberern vnd an<strong>der</strong>er,<br />

deßgleichen <strong>der</strong> gezirkte Predigstuhl vnd eingemaurerte Tauf<br />

Stain mit seinem Ornat wie vor allters noch stehen, ligen vnd<br />

Öffentlich gesehen wie auch gebraucht vnd inn täglicher Uebung<br />

gehalten werden“, seien unverän<strong>der</strong>t geblieben. Steinhauser<br />

charakterisiert er als einen „einrissigen Kopf, daß, wer Ihn


- 29 -<br />

nicht kennet, dafür Schwüre vnd mainte, alß ob er <strong>der</strong> Heilig-<br />

ste Engel were, alß <strong>der</strong> seine Sachen .... mit Lügerlichen<br />

farben Maisterlich Spikken vnd Schmückhen vnd <strong>der</strong>selben ein<br />

Mäntelein vmbgeben kann, doch benebens Seinen Antecessorn so<br />

vngleich vnd berühmbd, daß auch die Katz hintern Ofen von<br />

seinen Ritterlichen Thaten vnd Dorniren weniger als nichts zu<br />

sagen waiß“. „Es ist kein Messer, das härter Schirt, dann so<br />

ein Bürger zum Edelmann wirdt“, spottet Hundt. Die Antwort gab<br />

Steinhauser am 28. März 1624 in einem Schreiben an Herzog<br />

Wolfgang Wilhelm. Er bestand auf seinem früheren Berichte, den<br />

er durch Einzelheiten noch weiter ausführte. Diesen zufolge<br />

hätte Hundt den alten Altar abgebrochen und an seiner Stelle<br />

einen kleinen steinernen Tisch gestellt, die alten gestifteten<br />

Leuchter und die bei <strong>der</strong> Verabreichung des hl. Abendmahls<br />

brennenden Wachskerzen abgeschafft und das alte Kruzifix auf<br />

dem Altar zerstümmelt. Die Hirschbergischen Epitaphien habe er<br />

heraus reißen und ihren Platz verweißen lassen. Auch das Epi-<br />

taph des Hans Nothaft sei von ihm zertrümmert und seine Kirche<br />

damit untermauert worden. Dem Pfarrer habe er befohlen, nicht<br />

wie in an<strong>der</strong>en christlichen Kirchen vor, son<strong>der</strong>n hinter dem<br />

Altar zu stehen. Überdies habe er neue Gesänge eingeführt und<br />

das Glaubensbekenntnis nach eigenem Sinn umgestaltet. Sein<br />

Pfarrer Samuel Stixen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> 3. Pfarrherr vor dem gegenwär-<br />

tigen sei, habe sich aber an die Anordnungen Hundts nicht ge-<br />

halten, auch den weißen Chorrock nicht abgelegt, weshalb ihn<br />

sein Patronatsherr fortgejagt habe. Die Folge dieser kirch-<br />

lichen Reformen sei es gewesen, wenn niemand mehr zu Gottes-<br />

dienst gekommen sei als <strong>der</strong> gemeine Mann, <strong>der</strong> sich dieselben<br />

habe gefallen lassen müssen. Der neue Friedhof sei auf dem<br />

„Köpfnerspuehl, verstehendt <strong>der</strong> Galgen- o<strong>der</strong> Rabenstain“. Die<br />

kirchlichen Neuerungen Hundts, <strong>der</strong>, wie es scheint, dem kalvi-<br />

nischen Glauben zugeneigt war, wurden im Jahre 1627 wie<strong>der</strong><br />

abgeschafft, als Herzog Wolfgang Wilhelm im Gemeinschaftsamt<br />

Parkstein durch seinen Vizekanzler Simon von Labrique die<br />

katholische Religion einführen ließ.<br />

Steinhausers Zwistigkeiten mit Hundt dehnten sich auch auf den<br />

Thumsenreuther Pfarrer Johann Viktor aus und entwickelten sich<br />

zu solcher Feindschaft, dass Steinhauser zu Anfang des Jahres<br />

1624 seiner Frau auf dem Sterbebette nicht durch den Thumsen-<br />

reuther, son<strong>der</strong>n durch den Wildenreuther Pfarrer Benedikt<br />

Steiner das hl. Abendmahl reichen ließ.<br />

Noch waren die Gemüter vom letzten Ärger erregt, als das Jahr<br />

1625 einen neuen Ha<strong>der</strong> brachte. Im Frühjahr 1625 hatten die<br />

Köhler<br />

des Hans Georg Steinhauser in den <strong>Siegritz</strong>er Wäl<strong>der</strong>n


- 30 -<br />

windbrüchiges Holz gefällt, von dem einiges über die Grenze<br />

auf Thumsenreuther Besitz gefallen war. Dieses Holz hatte sich<br />

die Thumsenreuther Gutsherrschaft angeeignet mit <strong>der</strong> Begrün-<br />

dung, es sei ein altes Recht, dass gefälltes Holz dem gehöre,<br />

auf dessen Grund es liege. Der Landrichter von Parkstein er-<br />

ledigte diesen Vorfall am 5. November 1625 nach dem damaligen<br />

Rechtsgrundsatze, dass ein durch den Wind gebrochenes Holz dem<br />

gehöre, auf dessen Grund es fiel, dass aber ein durch die Axt<br />

gefälltes Holz jenem zukomme, auf dessen Grund es gestanden<br />

ist.<br />

Hans Jakob Hundt starb im Jahre 1627, eine hartnäckige, viel-<br />

jährige Feindschaft hatte sich damit gelöst.<br />

Steinhauser hatte am Weg von <strong>Siegritz</strong> nach Erbendorf an einer<br />

Stelle bei Thann, die man von alters her „Beim Kreuz“ geheißen<br />

hat, Weg- o<strong>der</strong> Martersäulen aufrichten lassen, an <strong>der</strong>en Spitze<br />

ein Kreuz angebracht war. Am 3. August 1624 zogen <strong>der</strong> damalige<br />

Stadtschreiber Justus Paul Weickmann von Erbendorf und mehrere<br />

dortige Ratsherrn unter Zuziehung von 10 bewaffneten Bürgern<br />

und Musketieren nebst den Thanner Bauern gen <strong>Siegritz</strong> und lie-<br />

ßen die Säulen zertrümmern. Hernach kehrten sie mit großem<br />

Frohlocken und Salutschießen wie<strong>der</strong> nach Erbendorf zurück.<br />

Steinhauser verklagte die Täter bei den Herzogen von Neuburg<br />

und Sulzbach, wobei er hervorhob, dass diese Säulen für Durch-<br />

reisende unbedingt notwendig seien, weil die Straße von Nürn-<br />

berg nach Eger hierher führe *) und sich schon viele ver-<br />

*) Nach <strong>der</strong> Karte von 1607 führte <strong>der</strong> Weg von Erbendorf nach <strong>Siegritz</strong> nicht<br />

durch Thann, son<strong>der</strong>n rechts von Thann „Beim Kreuz“ vorbei und pflanzte sich<br />

dann hinter <strong>Siegritz</strong> als sogenannte „Egerstraß“ weiter.<br />

irrten, auch sei die Errichtung von Kreuzen in katholischen<br />

und lutherischen Kirchen seit 100 Jahren üblich gewesen. Das<br />

Richteramt Erbendorf verteidigte sich in Neuburg mit <strong>der</strong> An-<br />

gabe, die Säulen seien unnütze Grenzsäulen, in Sulzbach aber<br />

damit, diese Säulen seien <strong>der</strong> Anfang zur verwerflichen kathol-<br />

ischen Religion und daher des Einhauens würdig. Im Jahre 1631,<br />

nachdem die Erbendorfer die katholische Religion angenommen<br />

hatten, mussten sie die Säulen wie<strong>der</strong> aufstellen. Im Mai des<br />

nämlichen Jahres wurden sei durch den Jesuiten Michael Huber,<br />

Pfarrvikar von Erbendorf, benediziert.<br />

Auch wegen des leuchtenbergischen Lehens Schweißlohe und des<br />

hier noch im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t gestandenen Rosenhofs befand sich<br />

Steinhauser mit dem Markt Erbendorf in langjährigen, aber er-<br />

folglosem Streit.


- 31 -<br />

Zu den beständigen Kämpfen, die Steinhauser um Besitz und<br />

Recht zu führen hatte, kam noch am Abende seines Lebens das<br />

schwerste Unglück, das ihm die unruhigen Zeiten des 30-jährigen<br />

Krieges bringen konnten. Die Schrecken <strong>der</strong> ersten und<br />

zweiten Phase dieses Krieges blieben, abgesehen von Truppen-<br />

durchmärschen unserer Gegend erspart. Erst <strong>der</strong> Schwedenkrieg,<br />

<strong>der</strong> wie kein an<strong>der</strong>er unserem Volke in Erinnerung blieb, brach-<br />

te das Unheil jener Zeit auch über <strong>Siegritz</strong>. Nach den großen<br />

Kämpfen bei Breitenfeld 1631 und Lützen 1632 rückte <strong>der</strong><br />

Kriegsschauplatz immer weiter nach Süddeutschland. Unsägliches<br />

Elend kam über unsere Gegend. Der benachbarte Markt Erbendorf<br />

wurde wie<strong>der</strong>holt geplün<strong>der</strong>t und gebrandschatzt, <strong>der</strong> dortige<br />

Bürgermeister Martin Münchmayer „durch die Kriegsgurgeln und<br />

Reuter auf dem Pfaben erhauet und elendiglich umbs Leben ge-<br />

bracht“. Das kurpfälzische Rittergut Frauenberg haben die<br />

rohen Soldatenhorden <strong>der</strong>art verwüstet und nie<strong>der</strong>gebrannt, dass<br />

es 1646 zu einem gemeinen Bauernhof herabgesunken war. Ebenso<br />

unbändig hausten durchziehende kroatische Kriegsvölker unter<br />

dem Oberst Corpus in <strong>Siegritz</strong>. Lassen wir Hans Georg Stein-<br />

hauser von seinen Kriegsleiden selbst erzählen. Am 10. Januar<br />

1633 klagte er dem leuchtenbergischen Kanzler Dr. Ludwig Fe-<br />

<strong>der</strong>lein: „Mit hatt dieser tagen ein guter freundt wol meinent<br />

referiret, daß ... daß Landtgrafthumb Leichtenberg nicht wie<br />

wir hieoben durch die Keyserische vnnd Beyerische Soldaten so<br />

hartt ver<strong>der</strong>bet worden .... Weilen mich dann obgesagte Landt-<br />

spolierung uff die 8.000 fl werth getroffen, mir alleß, was<br />

Ich gehabt, vnbeschul<strong>der</strong> weiß hinweck genommen worden, noch<br />

darzu von diesen Gottlosen Soldaten deß Hatzueldischen Regi-<br />

ments vnuersehenß vberfallen, grün, lamb, blindt, taub vnd<br />

halb sprachloß geschlagen worden, noch täglichen nit eine<br />

stundt sicher in meinem hauß sein kann, <strong>der</strong>o halben benottigt<br />

werde, zu waß wie<strong>der</strong> vffbringung meines zu grundt ruinirten<br />

haußwesenß vnd meiner selbsten, wo Ich ein außstand habe, den-<br />

selben zur handt zu bringen“. Diese Truppen verwüsteten das<br />

Schloss gänzlich, stießen Kisten und Truhen auf, zerstreuten<br />

und verdarben den ??, gruben die Weiher ab, fischten sie aus<br />

und verwüsteten sie.<br />

*) Der Name „Grawat“ o<strong>der</strong> „Krabat“, wie er in den alten Schriften aus jener<br />

Zeit zu lesen ist, wird seither als Schimpfname für kleine unbändige Leute<br />

gebraucht.<br />

Der junge Philipp Heinrich von Steinhauser, ein Knabe von 12<br />

Jahren, wurde damals von den Kroaten hinweggeführt und kam nie<br />

wie<strong>der</strong> zum Vorschein. Sein Schwager Johann Paul Weickmann,<br />

Richter zu Erbendorf, berichtet darüber am 16. Mai 1637 an<br />

Herzog Wolfgang Wilhelm zu Neuburg, dass „auch diese Zeith<br />

hero seineß Lebenß o<strong>der</strong> thodtß, wie embsig mann sich doch<br />

drumb bemüehet, keine kundtschafft wie noch zu erlangen sein


- 32 -<br />

mögen; dabey gleich wollen, weiln Er nur 12 Jahr alt vnnd ein<br />

sehr bußwürdiger, kranker Knab gewesen, ob Er unter diesen<br />

Frembten volckern fortkummen vnnd noch leben sollte, aller-<br />

seitß vngewiß.<br />

Von Kummer und Leid nie<strong>der</strong>gedrückt, endete Hans Georg Stein-<br />

hauser um 1636 sein sorgenreiches Leben. Mit ihm ist wohl <strong>der</strong><br />

merkenswerteste <strong>Siegritz</strong>er Landsasse dahin gegangen, in dessen<br />

Lebenszeit ein interessanter Teil <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> von <strong>Siegritz</strong><br />

fällt.<br />

Als Erbin des Hans Georg von Steinhauser kam – da Philipp<br />

Heinrich von Steinhauser verschollen war – vor<strong>der</strong>hand nur<br />

dessen einzige Tochter Margareta Salome in Betracht. Am 16.<br />

Februar 1637 ließ sie sich im Schlosse zu <strong>Siegritz</strong> mit Johann<br />

Paul Weickmann von Erbendorf durch den katholischen Pfarrer<br />

Kaspar Kaim von Erbendorf trauen. Als Zeugen waren anwesend:<br />

Johann Friedrich von Steinhauser auf Witzlasreuth, Johann Lud-<br />

wig Sauerzapf auf Burggrub, Johann Wolf Schepper zu Erbendorf<br />

und Johann Adam Schreyer zu Trevesen. Johann Paul Weichmann<br />

war <strong>der</strong> Sohn des Erbendorfer Stadtschreibers *)<br />

*) Obwohl Erbendorf erst 1842 zur Stadt erhoben wurde, hat man doch immer<br />

die Erbendorfer Marktschreiber als Stadtschreiber betitelt, weil <strong>der</strong> Markt<br />

Erbendorf Stadtrechte hatte und sich dem Ausland gegenüber als Stadt be-<br />

zeichnen durfte.<br />

und späteren Richters Justus Paul Weickmann (gestorben 1652),<br />

dessen Großvater Salomon Weickmann, 1551 – 1565 Stadtschreiber<br />

in Erbendorf war und dessen Vater, Adam Weickmann, 1594 als<br />

Stadtschreiber zu Erbendorf starb. Die Familie Weickmann ent-<br />

stammte einem Ulmer Geschlecht, das von Kaiser Friedrich III.<br />

1469 einen Wappenbrief und von Kaiser Karl V. 1548 den Adel<br />

erhielt. Durch die Vermählung des Johann Paul Weickmann mit<br />

Margareta Salome von Steinhauser kam <strong>Siegritz</strong> an die Familie<br />

Weickmann. Der Herzog Wolfgang Wilhelm von Neuburg duldete<br />

Johann Paul Weickmann anfänglich nur als Verwalter des ade-<br />

ligen Gutes <strong>Siegritz</strong>; erst 1654, nach dem Tode seiner Ge-<br />

mahlin, als eine Rückkehr seines verschollenen Schwagers voll-<br />

ständig aussichtslos schien, wurde er Besitzer. Fast die Hälf-<br />

te seines Lebens, seit 1653 stand Johann Paul Weickmann als<br />

Richter, bzw. Richteramtsinspektor zu Erbendorf in neuburg-<br />

ischen und sulzbachischen Diensten. 1667 tritt er als Leutnant<br />

<strong>der</strong> Erbendorfer Land-Kompanie auf.<br />

Wie seinem Schwiegervater so blieben<br />

auch ihm die schweren<br />

Leiden des 30-jährigen Krieges nicht erspart. Im Dezember 1642<br />

nahmen die Truppen des Obristen Johann von Spork in <strong>Siegritz</strong>,<br />

Thumsenreuth und Erbendorf Winterquartiere und richteten über-


- 33 -<br />

all viel Schaden an. – Am 5. November folgenden Jahres kamen<br />

gegen Abend ganz plötzlich kaiserliche Truppen des welschen<br />

Grafen Ventelor mit etwa 200 Pferden an, blieben über Nacht in<br />

<strong>Siegritz</strong> und haben – wie <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein Fried-<br />

rich de la Haye am 6. November 1643 an die kurfürstliche Re-<br />

gierung Amberg berichtet – „Selbiges orth vnd refir zu grundt<br />

ruinirt, ruckhen an heut ein Kleine Viertl meihl gen Erbendorf<br />

vnd begehrn biß auf Montag, also drey ganzer tag lang, da-<br />

selbst still zu liegen, wordurch nun daß arme Ambt Parckhstein<br />

vollendts zu grundt gehen muß vnd die armen leuth härter alß<br />

daß vnvernünftige Viehe gehalten wirdt“.<br />

1646 kaufte Johann Paul Weickmann von seinem Vetter Johann<br />

Friedrich von Steinhauser zu Witzlasreuth das„Gütlein Frauen-<br />

berg, das durch den Krieg verbrannt und verwüstet worden war.<br />

Diesen Besitzwechsel billigte Kurfürst Maximilian von Bayern<br />

am 15. September 1646, aber nur mit <strong>der</strong> Bedingung, dass Weick-<br />

mann katholischer Religion sei und das Lehengütlein wie<strong>der</strong><br />

aufrichte. Ob Weickmann letztere Bedingung erfüllte, ist wohl<br />

kaum anzunehmen. Es scheint vielmehr, dass die durch den Krieg<br />

zerstörten Gebäulichkeiten des Ritterlehens Frauenberg in <strong>der</strong><br />

nächstfolgenden Zeit abgebrochen wurden und dass über diese<br />

Stätte bald <strong>der</strong> Pflug ging. *)<br />

*) Das unter dem Frauenberg überm Drahthammer zwischen <strong>der</strong> Fichtelnaab und<br />

dem Weg nach Schadenreuth liegende sogenannte Totenäckerl bringt <strong>der</strong> Volks-<br />

mund in Verbindung mit den Ereignissen des 30-jährigen Kriegs.<br />

Mit Frauenberg kam auch <strong>der</strong> freieigene Edelsitz Grötschenreuth<br />

in Weickmanns Besitz. Damit wurden Frauenberg und Grötschen-<br />

reuth, welche seit 1557, bzw. 1608 von <strong>Siegritz</strong> getrennt wa-<br />

ren, wie<strong>der</strong> mit diesem vereinigt.<br />

Nach dem 30-jährigen Krieg sah es bei uns sehr traurig aus.<br />

Schon 1637 schreibt Johann Paul Weickmann, dass das Landsassengut<br />

<strong>Siegritz</strong> durch den langen Krieg vollständig ruiniert<br />

worden sei. Die Steinwaldorte: Weißenreuth, Dommersdorf,<br />

Dietmannsdorf und Harpfersreuth waren nach dem 30-jährigen<br />

Krieg verschwunden. Zuletzt hatten die Schweden das benach-<br />

barte Dorf und Schloss Poppenreuth nie<strong>der</strong>gebrannt. Was die<br />

rohen Kriegsvölker nicht verwüsteten, das besorgten wilde<br />

Tiere und die Pest, die 1634 auch unsere Gegend heimsuchte.<br />

Die Erbendorfer Akten aus jener Zeit sind voll von Klagen über<br />

das Elend, welches <strong>der</strong> 30-jährige Krieg über unsere Gegend ge-<br />

bracht hatte.<br />

Infolge des langen Krieges hatte Weickmann sein Vermögen zuge-<br />

setzt, doch blieb er auch noch nach diesen unglücklichen Zei-<br />

ten, in denen ein großer Teil unseres Adels verarmte, im Be-


sitze seiner Güter.<br />

- 34 -<br />

Den Abend seines Lebens widmete Johann Paul Weickmann ge-<br />

schichtlichen Forschungen über sein Landsassen- und Rittergut<br />

<strong>Siegritz</strong>. Mit dem schon erwähnten Salbuch und Urbarregister<br />

hat er ein Bild über die Rechts- und wirtschaftlichen Ver-<br />

hältnisse <strong>der</strong> Herrschaft <strong>Siegritz</strong> geschaffen, wie es klarer<br />

und ausführlicher an<strong>der</strong>e Hofmarken <strong>der</strong> Oberpfalz kaum besitzen<br />

werden. Am 16. Januar 1653 ist Frau Margareta Salome Weickmann<br />

in <strong>der</strong> Kirche zu Thumsenreuth begraben worden; ihr Gemahl<br />

starb am 21. Juni 1689 im Alter von 75 Jahren.<br />

Ihm folgte in <strong>der</strong> Herrschaft über <strong>Siegritz</strong> sein Sohn Johann<br />

Christoph Weickmann, geboren am 24. August 1644. Er leistete<br />

am 12. Oktober 1690 die schuldige Landeshuldigung. Am 25.<br />

Januar 1707 erscheint er in Vertretung von Grötschenreuth auf<br />

dem oberpfälzischen Landtag zu Amberg.<br />

1712 tritt als Besitzerin von <strong>Siegritz</strong> Eva Susanna Weickmann<br />

auf, für welche ihr Vetter Johann Karl von Schaumberg, ein<br />

Enkel des Johann Paul Weickmann, am 20. April 1712 die Land-<br />

sassenpflicht ablegte. Mit Eva Susanna Weickmann verschwindet<br />

<strong>der</strong> Name Weickmann aus <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> von <strong>Siegritz</strong>. Auf<br />

Frauenberg-Grötschenreuth aber hauste dieses Geschlecht noch<br />

bis ins 19. Jahrhun<strong>der</strong>t. Am 9. September 1859 ist die Familie<br />

Weickmann erloschen.<br />

Johann Karl von Schaumberg ist 1716 im Besitze von <strong>Siegritz</strong>.<br />

Er entstammte einem uralten fränkischen Geschlecht, das be-<br />

reits auf dem 2. Turnier zu Rothenburg ob <strong>der</strong> Tauber im Jahre<br />

942 vertreten ist. Mit dem Markt Erbendorf kam er in Streit,<br />

weil die Erbendorfer, ohne Privilegien zu haben, seit alter<br />

Zeit das Fischrecht im Grenzbach von sogenannten Hirschberg-<br />

weiher an (oberhalb <strong>der</strong> Grenzmühle) bis auf <strong>Siegritz</strong>er Grund<br />

beanspruchten und es auch ausübten. Es scheint, dass die Fa-<br />

milie von Schaumberg wegen ihrer nahen verwandtschaftlichen<br />

Beziehungen zur Familie Weickmann schon zu Anfang des 18.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>ts das Schloss <strong>Siegritz</strong> bewohnte; denn nach <strong>der</strong><br />

Sterbematrikel <strong>der</strong> katholischen Pfarrei Erbendorf verschied am<br />

13. November 1703 eine Witwe Anna Maria von Schaumberg zu<br />

<strong>Siegritz</strong> und wurde am folgenden Tage in <strong>der</strong> Pfarrkirche zu<br />

Erbendorf beim Antoniusaltar beigesetzt.<br />

Der Nachfolger des Johann Karl von Schaumberg wurde Johann<br />

Christoph Wilhelm von Sauerzapf, Landsasse auf Burggrub bei<br />

Erbendorf. Er hatte sich mit <strong>der</strong> Witwe Maria Theresia Franzis-<br />

ka von Schaumberg, geborene Kotz von Metzenhof, zum zweiten<br />

Male verheiratet. Johann Christoph Wilhelm von Sauerzapf er-


- 35 -<br />

scheint bereits 1719 als Besitzer von <strong>Siegritz</strong>. Die Freiherrn<br />

von Sauerzapf, seit 1655 auf Burggrub ansässig, waren ein<br />

altes oberpfälzisches Geschlecht, das am 5. September 1555 vom<br />

Römischen König Ferdinand eine Adelsbestätigung erhielt. Am<br />

13. Januar 1861 ist dieses Geschlecht mit Alexan<strong>der</strong> Freiherrn<br />

von Sauerzapf auf Burggrub erloschen.<br />

Johann Christoph Wilhelm von Sauerzapf und seine Gemahlin ver-<br />

kauften das Gut <strong>Siegritz</strong> am 5. September 1717 an Johann Ru-<br />

dolph von Schepper, kurfürstlichen pfälzischen Rat, Kabinetts-<br />

Sekretär und Pfleger zu Pleystein. Am 6. Oktober 1727 wurde er<br />

durch den sulzbachischen Hofkammerrat Johann Georg Korb in das<br />

Landsassengut <strong>Siegritz</strong> eingewiesen. Johann Rudolph von Schep-<br />

per entstammte einer alten Erbendorfer Bürgerfamilie, die be-<br />

reits um die Mitte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts dort ansässig war.<br />

1555 wird ein Wolf Schepper, Richter zu Erbendorf, genannt.<br />

1641 ist ein Gastwirt Johann Wolfgang Schepper Amtsbürger-<br />

meister zu Erbendorf. Am 26. Juni 1659 vermählte sich im<br />

Schlosse zu <strong>Siegritz</strong> Johann Ludwig Schepper, fürstlich sulz-<br />

bachischer Richter zu Erbendorf, mit Jungfrau Maria Veronika,<br />

Tochter des Johann Paul Weickmann auf <strong>Siegritz</strong>, Frauenberg und<br />

Grötschenreuth. Die Trauung vollzog <strong>der</strong> lutherische Pfarrer<br />

Thomas Laubmann von Thumsenreuth. Anwesende Zeugen waren:<br />

Ernst von Streitberg auf Thumsenreuth, Obrister Veit Hans<br />

Sauerzapf auf Burggrub, Hans Ludwig Sauerzapf von Steinbühl<br />

und Hans Kaspar Hartung auf Dietersdorf. Johann Ludwig Schep-<br />

per, <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> Stadtschreiberei 43 Jahre lang das sulz-<br />

bachische Richteramt Erbendorf verwaltete, und sein Schwieger-<br />

vater, <strong>der</strong> sulzbachische Richteramtsinspektor zu Erbendorf,<br />

Johann Paul Weickmann auf <strong>Siegritz</strong>, waren in <strong>der</strong> 2. Hälfte des<br />

17. Jahrhun<strong>der</strong>ts die dominierenden Herren von Erbendorf. Nach<br />

<strong>der</strong> Steuerveranlagung des Marktes Erbendorf vom Jahre 1693<br />

hatte Johann Ludwig Schepper einen Besitzwert von 2.685 1/2 fl<br />

mit einer Schuldenlast von 360 fl zu versteuern und war damit<br />

<strong>der</strong> reichste Mann von Erbendorf. Seine Kin<strong>der</strong> hießen: Johann<br />

Ludwig, herzoglicher saganscher Rentamtsverwalter, Johann<br />

Rudolph, herzoglicher saganscher Kastner, später kurfürst-<br />

licher Pfleger zu Pleystein, Johann Christoph Ferdinand,<br />

Stadtschreiber und sulzbachischer Richter zu Erbendorf, 1714<br />

kurfürstlicher Kastner zu Kemnath, Eva Maria, verheiratet mit<br />

dem Bäckermeister Markus Bäumler zu Erbendorf, Maria Barbara,<br />

Gemahlin des Lehrers Johann Christoph Windisch zu Erbendorf,<br />

Regina Salome, Anna Maria, vermählt mit dem Erbendorfer Stadt-<br />

schreiber Johann Ulrich Frank. Unter diesen interessiert uns<br />

beson<strong>der</strong>s Johann Rudolph Schepper, <strong>der</strong> mit seinen Brü<strong>der</strong>n am<br />

1. Oktober 1704 von dem Hofpfalzgrafen Dr. Johann Gottlieb von<br />

Nüßlern einen Wappenbrief erhielt und 1727 Hofmarksherr von<br />

<strong>Siegritz</strong> wurde.


- 36 -<br />

Für Johann Rudolph von Schepper wurde <strong>Siegritz</strong> ein finanziel-<br />

ler Ruin. Durch den Neubau des Schlosses im Jahre 1729, dann<br />

durch viel Unglück in seinem Viehstande, ganz beson<strong>der</strong>s aber<br />

durch seine Gläubiger, die ihn durch Fälschung <strong>der</strong> Schuld-<br />

scheine hintergingen, geriet Johann Rudolph von Schepper in<br />

eine gewaltige Schuldenlast. Ohne jede Rücksicht wurden die<br />

härtesten Zahlungsbedingungen von seinen Gläubigern gestellt,<br />

an <strong>der</strong>en Spitze ein Graf Schall zu Bell stand, <strong>der</strong> nach seiner<br />

Angabe allein 13.337 fl zu for<strong>der</strong>n hatte und alles daran setz-<br />

te, seinem Schuldner Johann Rudolph von Schepper das Gut Sieg-<br />

ritz um 12.000 fl abzudrücken. Ja, die Gläubiger brachten es<br />

so weit, dass Schepper <strong>der</strong> vielen Schulden wegen seines Amtes<br />

als Pfleger von Pleystein entsetzt wurde. An den Rand <strong>der</strong> Ver-<br />

zweiflung gesetzt, schil<strong>der</strong>te 1738 Frau Karolina Augusta<br />

Schepper in einem Brief an pfälzischen Kurfürsten Karl Philipp<br />

das Elend ihrer Familie: „Ich überlasse einem Jeden Mensch-<br />

lichen gemüth zum Nachdänckhen unßer elendt undt große Noth,<br />

worin wür steckhen, die noch größere aber, so uns vorstehet.<br />

Wünschen unß gerne den Todt, umb auß <strong>der</strong> Welt zu Sein undt dem<br />

darauf folgenden größeren elendt zu entgehen, müssen aber dem<br />

Willen Gottes still halten, daß güthlein zu verlihren; die<br />

Pfleg nicht mehr, kein Equivalent davor, keine obtachung zu<br />

haben, seyndt umbständte, so den Menschen in Verzweiflung<br />

setzen können“. Ehe Johann Rudolph von Schepper noch Schlim-<br />

meres zu erfahren hatte, starb er zu Anfang des Jahres 1739.<br />

Schon am 11. März gleichen Jahres gab Kurfürst Karl Philipp<br />

den Befehl zur Versteigerung des Rittergutes <strong>Siegritz</strong>.<br />

Da Johann Rudolph von Schepper als Nachfolger einen min<strong>der</strong>-<br />

jährigen Sohn, Johann Nep. Joseph von Schepper, hinterließ und<br />

die Versteigerung des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong> bereits einge-<br />

leitet war, stellte die Landesherrschaft das Gut <strong>Siegritz</strong><br />

vorerst unter zwei Kuratoren, den Erbendorfer Richter Ignaz<br />

Steinmetz und den kurfürstlichen Kastner zu Velburg Johann<br />

Rud. von Windisch, Reichsritter auf Aschenfeld und Bergstät-<br />

ten, Sohn des obengenannten Lehrers Johann Christoph Windisch.<br />

Den eifrigen Bemühungen dieser beiden hatte es die Familie von<br />

Schepper zu verdanken, wenn die öffentliche Versteigerung<br />

ihres Gutes von Jahr zu Jahr verschoben und Johann Nep. Joseph<br />

von Schepper 1748 in den Besitz seines väterlichen Erbes ge-<br />

langte. Letzterer Umstand war aber für die Landesherrschaft<br />

nicht maßgebend, die Vormundschaft über das Gut <strong>Siegritz</strong> auf-<br />

zuheben; denn die Verhandlungen mit den Gläubigern waren noch<br />

nicht abgeschlossen. Außerdem hatte Johann Nep. Joseph von<br />

Schepper schon für seine Person einen Vormund nötig, da er<br />

blödsinnig gewesen sein soll. An Stelle des wegen eines Ver-<br />

gehens hinter Schloss und Riegel gesetzten Kastners Johann<br />

Rud. von Windisch wurde 1748 von <strong>der</strong> kurfürstlichen sulzbach-


- 37 -<br />

ischen Regierung <strong>der</strong> Weidner Landleutnant Johann Georg Häupler<br />

mit <strong>der</strong> Vormundschaft über Johann Nep. Joseph von Schepper und<br />

<strong>der</strong> Verwaltung des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong> betraut.<br />

Johann Georg Häupler hatte sich auf <strong>Siegritz</strong> so gut eingelebt,<br />

dass er dieses Gut, nachdem die Schepperschen Gläubiger zur<br />

Zwangs weisen Versteigung desselben gedrängt hatten, am 1. Ok-<br />

tober 1759 für 16.000 fl kaufte: Aber auch jetzt noch setzte<br />

Johann Rud. von Windisch alles daran, <strong>Siegritz</strong> für seinen<br />

Vetter Johann Nep. Joseph von Schepper wie<strong>der</strong> zu gewinnen. Er<br />

brachte es soweit, dass sich die Verhandlungen mit den Gläubi-<br />

gern zu einem langwierigen Prozess entwickelten, weil die Vor-<br />

mün<strong>der</strong> den Gläubigern Urkundenfälschung nachgewiesen hatten.<br />

Noch 1765 beschäftigte sich das Reichskammergericht in Wetzlar<br />

mit diesem Prozess. Häupler war seinerzeit als Kaufbedingung<br />

gesetzt worden, das Gut <strong>Siegritz</strong> an Johann Nep. Joseph von<br />

Schepper wie<strong>der</strong> zurück zu geben, wenn es dieser finanziell be-<br />

haupten könne. Letzteres war nun <strong>der</strong> Familie Schepper möglich<br />

geworden; infolgedessen gelangte Johann Nep. Joseph von Schep-<br />

per 1761 wie<strong>der</strong> in den Besitz des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong>.<br />

Doch führte Häupler noch mehrere Jahre die vormundschaftliche<br />

Verwaltung über das Gut. Aber schon 1769 wird Georg Michael<br />

Ibscher, Regierungs-Sekretär zu Sulzbach, zum von Schepper-<br />

schen Kurator und Bürgermeister Wolfgang Kammerer von Erben-<br />

dorf zum Ökonomie-Verwalter zu <strong>Siegritz</strong> ernannt, nachdem man<br />

Häupler <strong>der</strong> Untreue beschuldigt hatte.<br />

Der Familie von Schepper folgte im Besitze von <strong>Siegritz</strong> die<br />

Familie Ibscher. Der Besitzwechsel veranlasste einen erbitter-<br />

ten Prozess, <strong>der</strong> sich Jahrzehnte hinzog und den Edlen von<br />

Ibscher über ihre gutsherrlichen Rechte nie freie Verfügung<br />

gewährte. Am 22. Juli 1789 wurde <strong>der</strong> kurfürstliche Hofkammer-<br />

rat Georg Michael Ibscher, bisher von Schepperscher Vormund,<br />

als Landsasse zu <strong>Siegritz</strong> eingesetzt. Die Ibscher sind ein<br />

oberpfälzisches Geschlecht, das 1741 einen Wappenbrief erhielt<br />

und am 29. Mai 1790 als Ritter und Edle von Ibscher in den<br />

Adelsstand erhoben wurde. Georg Michael von Ibscher, geboren<br />

am 6. Januar 1724, war <strong>der</strong> Sohn des Wachsziehers, Lebküchlers<br />

und Bürgermeisters Johann Georg Ibscher zu Weiden. Von 1750<br />

bis 1766 war er Richter in Erbendorf. Da Hofkammerrat von<br />

Ibscher in kurfürstlichen Diensten stand und sich deshalb <strong>der</strong><br />

Verwaltung seines Rittergutes <strong>Siegritz</strong> wenig widmen konnte, so<br />

hatte er die Schlossökonomie verpachtet. Georg Michael von Ib-<br />

scher starb im Schlosse <strong>Siegritz</strong> am 19. September 1803 und<br />

wurde am 22. September auf dem alten Erbendorfer Kirchhof bei<br />

<strong>der</strong> „Mauerrotunde“ südwärts begraben.


- 38 -<br />

Sein Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong> wurde sein Sohn, <strong>der</strong> Königliche<br />

Rat Johann Nepomuk von Ibscher. Dieser, 1755 geboren, war von<br />

1779 bis 1803 Richter zu Erbendorf. Während seiner Herr-<br />

schaftszeit auf <strong>Siegritz</strong> fiel die definitive Entscheidung über<br />

den langwierigen Pfarrzehentprozess, <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te hindurch<br />

die Quelle gegenseitiger Erbitterung zwischen <strong>Siegritz</strong> und<br />

Thumsenreuth gewesen war. Das Königliche Oberappellationsge-<br />

richt hatte 1814 zugunsten <strong>der</strong> Pfarrherren entschieden und dem<br />

protestantischen Pfarrer zu Thumsenreuth und dem katholischen<br />

Pfarrer zu Erbendorf das Recht <strong>der</strong> Naturalauszehntung zuer-<br />

kannt.<br />

Am 6. Mai 1827 ist Johann Nepomuk von Ibscher gestorben. Über<br />

seine unmündigen Kin<strong>der</strong>, zwei Söhne und eine Tochter, führten<br />

seine Witwe Katharina und <strong>der</strong> Hauptmann Rudolph von Cammer-<br />

loher zu Neustadt am Kulm die Vormundschaft. Das Rittergut<br />

<strong>Siegritz</strong> blieb fortan im gemeinschaftlichen Besitze <strong>der</strong><br />

Gebrü<strong>der</strong> von Ibscher. Daran än<strong>der</strong>te 1828 auch die Großjährig-<br />

keitserklärung des älteren Sohnes, Ernst Martin, nichts. Die-<br />

ser, geboren am 7. Oktober 1806, war beim Tode seines Vaters<br />

Student <strong>der</strong> Rechtswissenschaft an <strong>der</strong> Universität München.<br />

Nach vollendeter Studienzeit widmete er sich <strong>der</strong> Verwaltung<br />

seines Gutes <strong>Siegritz</strong>. Sein Bru<strong>der</strong>, Joseph Ludwig, ging zum<br />

Militär und war 1830 Kadett beim 3. Jäger-Bataillon. Ernst<br />

Martin von Ibscher litt in seinen letzten Lebensjahren an<br />

Geistesstörungen. Trotzdem überlebte er seinen Bru<strong>der</strong> Joseph<br />

Ludwig. Er starb unverheiratet und ohne Testament am 11. De-<br />

zember 1865 als letzter Sprosse des Geschlechts <strong>der</strong> Ritter und<br />

Edlen von Ibscher. Im Friedhof zu Erbendorf liegt er begraben.<br />

Ein einfacher Obelisk kennzeichnet seinen Grabhügel.<br />

Das Gut <strong>Siegritz</strong> erbten sechs Verwandte:<br />

Maria Freifrau von Waldenfels, Baubeamtensgattin in Bamberg,<br />

Karolina von Bauer, Bürgermeisterswitwe in München,<br />

Joseph von Kammerloher, Buchhalter in München,<br />

Josephine Poli, Oberaufschlagbeamtensgattin in Regensburg,<br />

Elisabeth von Hann, Revierförsterswitwe in Sulzbürg<br />

und die sechs Kin<strong>der</strong> des verstorbenen Gasthofbesitzers<br />

Karl von Kammerloher zu Landshut.<br />

Bis zur Ermittlung <strong>der</strong> Erben des Ernst von Ibscher ließ das<br />

Königliche Landgericht Erbendorf das Gut <strong>Siegritz</strong> durch<br />

Johann Vinzenz Thumer, Uhrmacher in Erbendorf, verwalten.<br />

Ibschers Erben verkauften <strong>Siegritz</strong> am 17. Juni 1868 an den<br />

österreichischen Rittmeister Philipp Freiherrn von Künsberg,<br />

Gutsbesitzer auf Kaibitz, und dessen Gemahlin Rosalie, ge-<br />

Borene Freiin zu Neuburg. Die Kaufsummen soll 78.000 fl be-


- 39 -<br />

tragen haben. Philipp von Künsberg, ein Nachkomme eines be-<br />

reits auf dem 4. Turnier zu Mörsburg im Jahre 968 vertretenen<br />

nordgauischen Adelsgeschlechts, das sich nach seiner Stammburg<br />

Künsberg bei Eger nannte, behielt seinen Wohnsitz in Kaibitz<br />

und ließ das Gut <strong>Siegritz</strong> durch seinen Bru<strong>der</strong> Franz von Küns-<br />

berg, einen <strong>ehemaligen</strong> Landwehrmajor, bewirtschaften.<br />

Dieser erzielte aber keine Rentabilität und so wurde das Gut<br />

<strong>Siegritz</strong> am 7. Dezember 1872 dem Holzhändler August Schmidt<br />

von Eltmann übelassen, <strong>der</strong> es für 103.000 fl gekauft haben<br />

soll. Schmidt ließ das sämtliche schlagbare Holz fällen, starb<br />

aber schon 1874.<br />

Das Gut ging dann an seine Witwe Elisabeth über, die es am<br />

3. September 1874 an den Marktschreiber Quirin Ziegler, den<br />

Privatier Georg Ochsenmayer, beide in Waldsassen und den<br />

Landwirt Andreas Schmeller von Wolfsbühl versetzte.<br />

Diese zertrümmerten das Rittergut <strong>Siegritz</strong>. Die Schlossgebäude<br />

und ein Teil des Grundbesitzes vertauschten sie am 8. Januar<br />

1875 gegen den Ödhof bei Friedenfels an Johann Schmalzreich,<br />

<strong>der</strong> noch eine größere Summe ausgab. Den Restbesitz, hauptsäch-<br />

lich Waldungen und Ödungen, verkauften sie am 16. Februar 1876<br />

an den Landwirt Johann Schaumberger von Muckenthal und den<br />

Mühlbesitzer Jakob Schrembs von Grötschenreuth.<br />

Seit September 1900 ist Joseph Etterer, ein Schwiegersohn des<br />

Johann Schmalzreich, <strong>der</strong> Besitzer des <strong>ehemaligen</strong> Schlossgutes<br />

<strong>Siegritz</strong>.<br />

Am Schusse dieses Abschnittes sei noch des in Bayern lebenden<br />

Adelsgeschlechts <strong>der</strong> Herren von Sigriz gedacht, das seine<br />

Abstammung von unserem <strong>Siegritz</strong> herleiten will. In den umfang-<br />

reichen <strong>Siegritz</strong>er Archivalien ist jedoch niemals eines Adels-<br />

geschlechts von Sigriz, das auf <strong>Siegritz</strong> hauste, Erwähung ge-<br />

tan. Auch das Wappen <strong>der</strong> Herren von Sigriz (Schloss mit Weg im<br />

Vor<strong>der</strong>grund, oben ein eine Fahne schwingen<strong>der</strong> Turmwächter,<br />

Farben weiß-rot) hat keine Ähnlichkeit mit einem Wappen <strong>der</strong><br />

auf <strong>Siegritz</strong> sesshaft gewesenen Geschlechter. Es ist ganz un-<br />

Wahrscheinlich, dass die Herren von Sigriz die Nachkommen<br />

jenes Sigharts sind, <strong>der</strong> als Grün<strong>der</strong> von <strong>Siegritz</strong> angenommen<br />

wird, aber nicht urkundlich bewiesen werden kann.<br />

In dieser Angelegenheit schrieb mir Herr Heinz von Sigriz auf<br />

Reichersbeuern: „Im Laufe <strong>der</strong> Zeiten haben Teile unserer Vor-<br />

fahren überhaupt das Adelsprädikat nicht mehr geführt. Die mir<br />

vorliegende Adelsmatrikel datiert vom 23. März 1832 und wurde<br />

dem Joseph Sigriz ausgestellt, <strong>der</strong> Sekretär <strong>der</strong> Staatsschul-


- 40 -<br />

dentilgungskommission war. In dieser Matrikel heißt es u.a.,<br />

dass wir den adelichen Stand, dessen eine auf dem Ritter-<br />

schlosse Sigriz bei Kemnath in <strong>der</strong> oberern Pfalz sesshafte<br />

Familie Sigriz in den ältesten Zeiten teilhaftig gewesen, zu<br />

einen Gunsten erneuern usw.“ Was diese Adelsmatrikel aufführt,<br />

dürfte wohl zu den vielen Unrichtigkeiten gehören, die sich in<br />

den Adelsmatrikeln finden.


- 41 -<br />

Das Schloss und <strong>der</strong> herrschaftliche Grundbesitz.<br />

Wie die Akten dartun, hatte das Schloss <strong>Siegritz</strong> die Jahr-<br />

hun<strong>der</strong>te herauf im Wesentlichen das gleiche Aussehen. Nicht<br />

auf schwindelnde Bergeshöhe, son<strong>der</strong>n in die breite Ebene ge-<br />

stellt, war es zum Schutz gegen feindliche Angriffe stets mit<br />

Damm und Wassergraben umgeben. Die erste geschichtliche Nach-<br />

richt über das Schossgebäude <strong>Siegritz</strong> geben uns die Hirsch-<br />

bergischen Verlassenschaftsakten vom Jahre 1593, die auch über<br />

das Inventar <strong>der</strong> herrschaftlichen Wohnräume Aufschluss ge-<br />

währen. Das Schloss war damals mit Damm und Wassergraben be-<br />

festigt und hatte nur ein Stockwerk. Es umfasste: eine „be-<br />

malte Stube“, eine Schlafkammer, eine „Gast- o<strong>der</strong> grüne Stu-<br />

be“, eine Jungfrauenkammer, eine „Zinnstube“, eine „Kissen-<br />

kammer“, eine Bodenkammer für das Gesinde, einen Getreide-<br />

boden, eine Küche und außerdem noch drei Stuben und drei<br />

Kammern ohne beson<strong>der</strong>e Bezeichnung. Die sogenannte bemalte<br />

Stube galt als die vornehmste. In ihr befanden sich: ein<br />

„schlechter“ Blatttisch mit Schublade, eine Lehnbank, ein<br />

Lehnstuhl, zwei zinnerne Salzfässer und ein Messingbecken.<br />

An <strong>der</strong> Wand hingen Hans Samson von Hirschbergs Konterfei,<br />

fünf eingefasste bemalte Tafeln, ein vergitterter Behälter mit<br />

alten zerrissenen Briefen und einer großen blechernen Flasche,<br />

ein Spiegel mit neun „Pletten“ (butzenscheibenförmigen Spie-<br />

gelgläsern), ein zinnernes Handfass und zwei Lädlein, in denen<br />

die täglichen Klei<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tochter waren. In <strong>der</strong> sogenannten<br />

Gast- o<strong>der</strong> grünen Stube (Fremdenzimmer) waren: vier Himmel-<br />

Bettstellen, ein Teppich und vier Truhen. Eine eigene Zinn-<br />

stube, auch „verbretterte“ Kammer geheißen, verwahrte das<br />

Zinngeschirr, nämlich: 106 Zinnschüsseln, 36 kleine und 89<br />

große zinnerne Teller, 3 Dutzend mit Füßen verzierte zinnerne<br />

Schalen, drei zinnerne Leuchter, 14 kleine und große Kandeln,<br />

einen beschlagenen Krug, sächsische Röhrenkandeln, böhmische<br />

Messer und noch manch an<strong>der</strong>es Zinngeschirr. In <strong>der</strong> „kleinen<br />

Stube“ werden genannt: ein „schlechter“ Tisch, ein „Faulbett“<br />

(Ruhebett, Art Sofa), um den Tisch zwei Bänke, eine „Siglbank“<br />

mit Klei<strong>der</strong>n, ein „Weibersessel“, ein leerer Behälter hinter<br />

dem Ofen mit einem Messingmörser, ein leeres Uhrgehäuse und<br />

ein Teppich. Kupfernes Geschirr schmückte die Küche. Die Ein-<br />

richtung <strong>der</strong> übrigen Zimmer bestand gewöhnlich aus einem o<strong>der</strong><br />

mehreren Betten und vielen mit Wappen bemalten Truhen, die mit<br />

Klei<strong>der</strong>n, Leinwand, Flachs, Zinn-, Messing- und Kupfergeschirr<br />

gefüllt waren. Auch neun Büchsen, eine Pulverflasche, drei<br />

Seitengewehre, ein „Schäckhin“, ein „Scheflin“, ein „Sturm-<br />

hut“, ein vergoldeter Silberbecher, eine Uhr mit Gehäuse und<br />

21 Bücher, darunter „ein Hauß Postill Luteri“ und „ein Kin<strong>der</strong>-


- 42 -<br />

predig Veit Dietrich“ werden aufgeführt. Die Ausstattung <strong>der</strong><br />

Wohnräume bot also nichts von Behaglichkeit. Dazu fehlten die<br />

„fürhenge“, die man sonst nirgends als an den Fenstern <strong>der</strong><br />

Schlafstube fand. Eine Anzahl Bänke und Sessel bildeten die<br />

Sitzmöbel; Stühle fehlten gänzlich.<br />

Etwas herrschaftlicher als <strong>der</strong> Hausrat erscheint uns <strong>der</strong><br />

Viehbestand des Hans Samson von Hirschberg. 23 Melkkühe,<br />

13 Ochsen und 16 Kälber füllten den Viehstall. In den Schwei-<br />

neställen waren 32 Saugschweine. An Hausgeflügel konnte man<br />

zählen: 13 Gänse, 7 Enten, 16 Hühner und 10 Paar Tauben,<br />

3 indianische Hähne und 3 indianische Hennen. Im Rossstall<br />

standen 3 Pferde. Außerdem waren noch vorhanden: 1 Kutsche und<br />

1 Kammerwagen, 2 1/2 Rüstwägen und 2 Pflüge. In den Besitz<br />

dieser Viehherde war Hans Samson von Hirschberg hauptsächlich<br />

durch seine Gemahlin Ursula, geborene von Hirschberg, gekom-<br />

men. Sie brachte 28 Stück Vieh und außerdem folgende Braut-<br />

aussteuer mit nach <strong>Siegritz</strong>: eine große Anzahl von Röcken,<br />

Kitteln, Hauben und Mänteln, meist aus Samt und Damast, viele<br />

„guldene Bortten“, 7 Kleinode und Ketten, 14 Ringe mit Dia-<br />

manten und an<strong>der</strong>en Edelsteinen, 6 Armbän<strong>der</strong>, 1 Straußenei als<br />

als Trinkgeschirr, 8 Ketten, darunter eine mit 200 fl Wert,<br />

2 silberne und 1 goldenen Gürtel, an dem 200 Stück Geld hin-<br />

gen, 8 Hauben von Gold gestickt und mit Edelsteinen und Silber<br />

geziert, einiges Zinnwerk, 2 Truhen mit Klei<strong>der</strong>n und Wäsche,<br />

1 Bett und 3 Unterbetten, 1 Deckbett, 2 Polster und 6 Kissen.<br />

Ein Streiflicht auf die Bildung des damaligen nie<strong>der</strong>en Adels<br />

wirft nachfolgende interessante Begebenheit aus dem Jahre<br />

1593.<br />

Am 14. Juni des Jahres zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags kam<br />

<strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenprobst Dr. Christoph Pappenberger,<br />

dessen Bericht wir die nachfolgenden Zeilen verdanken, mit dem<br />

leuchtenbergischen Lehenprobst zu Kemnath nach <strong>Siegritz</strong>, um<br />

<strong>der</strong> Erbin des verstorbenen Hirschberg den Heimfall des leuch-<br />

tenbergischen Lehens <strong>Siegritz</strong> mitzuteilen. Als man <strong>der</strong> beiden<br />

Beamten gewahr wurde, entstand im oberen Stock des Schlosses<br />

großes Heulen und Weinen. Ein Diener, namens Peter, wohl be-<br />

zecht – wie überhaupt fast alle im Schloss Anwesenden – kam<br />

über die Brücke zu den beiden Herren heraus und erkundigte<br />

sich über die Ursache ihres Erscheinens. Gleich darauf er-<br />

schien Peter von Hirschbergs Sohn mit etlichen mit Spießen<br />

bewaffneten Dienern und protestierte im Namen <strong>der</strong> Tochter des<br />

verstorbenen Hans Samson von Hirschberg gegen die For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> beiden Beamten. Nachdem die zwei Fremden noch eine Zeit-<br />

lang im Hofe gestanden waren, nahm sie Peter von Hirschbergs<br />

Sohn beim Mantel und führte sie in „deß grössern hauß stuben“.


- 43 -<br />

Dort erwartete sie Katharina von Hirschberg und hieß sie Platz<br />

nehmen. Sie setzten sich an einem Tisch beim Ofen, „darauf ein<br />

Hart geschnitten vnnd gesalzen Prott zum Trunck gelegen“. Weil<br />

die beiden Herren am selben Tag noch nichts gegessen hatten,<br />

so fingen sie an diesem dürren Brot zu essen an. Dasselbe war<br />

aber kaum zu genießen; deswegen baten sie um ein an<strong>der</strong>es Brot<br />

und einen Trunk gegen Bezahlung. Daraufhin stellte man das<br />

harte Brot auf die Bank und ließ die zwei Fremden länger als<br />

eine Stunde allein, so dass sie „endlich ganz matt vnnd hunge-<br />

rig vnnd gedrungen worden daß zuuor alberaith vom Tisch uf die<br />

Panckh gesetzte dürre Prott wi<strong>der</strong>umb herfür zu suchen vnd an-<br />

zugreiffen“. Und während sie „an dem harten Prott khifen, so<br />

khombt einer vom Adel, <strong>der</strong> Rohrer genant, so sich an<strong>der</strong>st ver-<br />

khlaidt ... in die stuben, hebt an seine Handtschuh mit gewalt<br />

vff den Tisch zu werffen vnd zu schmeissen, auch die Wehr zu<br />

zuchen vnd gräulich zu Sacramentiren vnd gehet letzlich wie-<br />

<strong>der</strong>umb auß <strong>der</strong> Stuben .... Nachdem er aber zum an<strong>der</strong>n mal in<br />

die stuben khomen, sich mit <strong>der</strong>gleichen fluechen, Wehrzuckhen<br />

vnnd an<strong>der</strong>n vnbeschaidenheiten“ ungebührlich benahm, baten ihn<br />

die fremden Herrn, sich zur Ruhe zu finden, da sie hier nie-<br />

manden Gewalt noch Schaden zufügen würden, „auf welches er<br />

herauß gefahren bey dem hey. Sacrament vnnd <strong>der</strong> Teufel soll in<br />

holen etlich mal geschworen, werde er vermerckhen, daß die<br />

beiden Herrn ein hinterhalt haben o<strong>der</strong> seiner Base Hans Samb-<br />

sons von Hirsperg hin<strong>der</strong> laßner armer Tochter vnd waisen zu<br />

schaden Ichtwas nachtheiliges tetiren werden“, so soll von den<br />

zwei Anwesenden „khainer lebendig auß <strong>der</strong> Stuben khommen, son-<br />

<strong>der</strong>n alß balden vor seinen augen sterben“. Sie mussten Rohrer<br />

versichern, seiner Base keinen Nachteil zuzufügen. Darauf hat<br />

er ihnen ein Essen, bestehend aus Fischen und Brot, und einen<br />

Trunk zu reichen befohlen. „Nachdem nun das essen visch zuege-<br />

richt“, schreibt Pappenberger an seinen Fürsten „setzten wir<br />

vnß zu Tisch vnnd in dem wir alßo essen, So hebt <strong>der</strong> ehrlose<br />

gesellen, greifft in seinen halßkhragen hinein vnnd spricht,<br />

er wolle mir zu einer gedechtnus etwaß schenckhen, das sey,<br />

mit gnädiger erlaubnis zureden, ein Lauß, vnd schiebt mir sol-<br />

che in meinen halß, Nimbt alßdann zum an<strong>der</strong>nmal mir mein mes-<br />

ser vom Teller, gauckhlet darmit herumb, alßo das Ich alle<br />

Augenblück sorg tragen müessen, er stosse mir mein aigen mes-<br />

ser in den Leib, vnd spricht, <strong>der</strong> Teuffel soll In holen, wo er<br />

seiner Basen etwas vbels geschehen lasse, er vnd Ir vatter<br />

seyen lang miteinan<strong>der</strong> in Franckhreich gewesen vnd Leib vnd<br />

Leben zusammengesetzt, er wolle <strong>der</strong>gleichen auch bey seiner<br />

Baßen thun vnd da wir etwaß <strong>der</strong>gleichen tentiren wurden, So<br />

wollte er mich vorbemelter massen durchstechen vnd hinden ein<br />

khnopf für machen, er hette seine Pferdt <strong>der</strong>owegen vnd damit<br />

er alßdan auff sochen fall außreissen khundte, alberaith ge-


- 44 -<br />

satlet stehn vnnd fragte gleichwol nit darnach, ob man in<br />

gleich erwüschet vnd sein Leib, khopff vnd grabe Haar meinet-<br />

wegen vff ein radt gelegt wurden .... Allß nun diß wetter auch<br />

fürüber gewesen, so khombt <strong>der</strong> Schulmeister Benedict Walbrun<br />

von Ermbdorff, zaigt vnß an wie <strong>der</strong> richter daselbsten Quirin<br />

Podenmayer“ die beiden leuchtenbergischen Beamten zu sich<br />

bittet. Dieser Einladung sind sie gerne nachgekommen, da sie<br />

„das thor verschlossen vnd mit gewerten Paurn vmbstellt“ sahen<br />

und merkten, daß sie ohne Gefahr „lenger alda nit bleiben<br />

khönen“. Als aber Pappenberger sich seines fürstlichen Auf-<br />

trags entledigte und die leuchtenbergischen Lehen, welche<br />

Hirschberg inne hatte, für heimgefallen erklärte, ist – wie<br />

Pappenberger weiter berichtet – „<strong>der</strong> vorgemelte Rohrer aber-<br />

mals wütig worden vnd geantwortet, wir heten vnß betruglicher<br />

weiß in das Schloß gebracht, vnd alß Ich solches gebüren<strong>der</strong><br />

massen wi<strong>der</strong>sprochen, sein Wehr fast ganz entblöst vnd auf<br />

mich zutrinken wollen. Es ist aber deß Georg Fabricy zur Alten<br />

Statt hausfraw vnd an<strong>der</strong>e dazwischen khomen vnd endlich souil<br />

an Ime gethendigt, das er sich zu Ruhe begeben ... Vnnd in dem<br />

wir nun zur stuben hinauß gehen wöllen, So khombt <strong>der</strong> merbe-<br />

nannt gottloß Rhorer abermals an mich erstlichen mit einen<br />

Trunckh vnd denn mit disen vnuerscheumbten reden, Ich bleckhe<br />

die Zehn wie ein alter ackhergaul, henckhe die Nasen so ich<br />

trinckh in die khandel allß wie ein an<strong>der</strong> Aff o<strong>der</strong> Narr, Item<br />

Ich sey ein rechter Heilschleicher vnnd, mit gnädiger Erlaub-<br />

nus zu reden, ein Hundts ..., Ich khönne nichts dan guete<br />

glatte wortt außgeben, Ich vnnd meinesgleichen Docktores ge-<br />

denckhen nichts denn nach hohen Dingen vnd wie wir an<strong>der</strong>e vmb<br />

das Irige bringen mögen. Derowegen so haben wir auch khein<br />

rechte farb vn<strong>der</strong> dem gesicht. Mein Barth wer aller zu khurz<br />

zu einem fliegenwehrl, er wolte mir aber solchen, mit gnediger<br />

erlaubnis zureden, mit einem gueten dicken Pauern ... thummen,<br />

damit er lenger wüchße“.<br />

Wir wollen aus diesem Beispiel nicht einen allgemeinen Schluss<br />

auf den Bildungsstand des damaligen nie<strong>der</strong>en Adels zu ziehen,<br />

immerhin aber war ein Großteil desselben nichts als ein ver-<br />

wahrloster, ungebildeter Haufen.<br />

Kehren wir nach dieser Abschweifung wie<strong>der</strong> zu unsere ge-<br />

schichtlichen Betrachtung über das herrschaftliche Landgut<br />

<strong>Siegritz</strong> zurück. Reicher fließen die Aktenquellen über das-<br />

selbe aus <strong>der</strong> Zeit, da es Andreas Katzner verwaltete. Der<br />

landwirtschaftliche Betrieb war damals nicht unbedeutend. An<br />

Lichtmeß 1604 hatte das Gut <strong>Siegritz</strong>:<br />

34 Stück Rindvieh, 13 Schweine, 20 Stück Hühner und Gänse und<br />

71 Schafe.


- 45 -<br />

Die Schafzucht wurde vor Jahrhun<strong>der</strong>ten in unserer Gegend so<br />

umfangreich betrieben, dass im Weidner Rezeß 1607 sowohl von<br />

kurpfälzischer wie auch von neuburgischer Seite gegen die<br />

übermäßigen Schäfereien <strong>der</strong> Landsassen und Hammermeister ein-<br />

geschritten werden musste, weil die Schafe zuviel Schaden im<br />

jungen Gehölze und auf den Weiden <strong>der</strong> Untertanen anrichteten.<br />

Schon Adam von Streitberg unterhielt bei seiner Feste Frauen-<br />

berg eine ansehnliche Schäferei. Einer Schafseuche im Jahre<br />

1602 fielen im Schlosse Seigritz 29 Stück zum Opfer.<br />

Der Jahresabrechnung von Lichtmeß 1604 zufolge blieben <strong>der</strong><br />

Landgräflichen Herrschaft vom Gute <strong>Siegritz</strong> am Schlusse des<br />

Jahres: 6 Achtel und 5 Napf Weizen, 102 Achtel und 6 Napf<br />

Korn, 15 Achtel und 4 Napf Gerste, 98 Achtel und 2 1/2 Napf<br />

Haber, 1 Achtel und 1 Napf Erbsen, 1 Achtel „Haidel“ (Buch-<br />

weizen), 7 Napf Hanfkörner und 1 Achtel Lein. An barem Geld<br />

nahm Katzner ein: 303 Gulden 2 Schilling und 23 1/2 Pfennige;<br />

er gab aber 316 Gulden 7 Schilling und 2 1/2 Pfennige aus. Die<br />

Abgaben <strong>der</strong> Untertanen sind in diese Beträge jedenfalls mit<br />

eingerechnet.<br />

Neben dem Verwalter Katzner arbeiteten 6 Ehehalten und 1 Schä-<br />

fer. Der Jahreslohn des Schäfers war: 4 Gulden 4 Schilling und<br />

6 Pfennig und 2 Schilling und 3 Pfennig Leikauf, 3 Paar Schu-<br />

he, 2 Hemden, 2 Ellen Tuch zu einem Kittel. Der große Knecht<br />

erhielt jährlich: 10 Gulden 2 Schilling und 3 Pfennig Leikauf,<br />

2 Paar Schuhe, 2 Hemden, 2 Ellen Tuch zu einem Kitte; <strong>der</strong> an-<br />

<strong>der</strong>e Knecht 2 Schilling 25 Pfennig Leikauf, 3 Paar Schuhe,<br />

2 Hemden und <strong>der</strong> Förster Peter Silberbauer 4 Gulden und ein<br />

Paar Schuhe. Die erste Magd kam jährlich auf 2 Gulden 8 Schil-<br />

ling 6 Pfennig Lohn, 1 Schilling 12 Pfennig Leikauf, 2 Schil-<br />

ling 3 Pfennige für 2 Schleier, 1 Paar Stiefel, 2 Paar Schuhe,<br />

12 Ellen Tuch; die zweite Magd auf 2 Gulden 8 Schilling<br />

6 Pfennig Lohn, 1 Schilling 8 Pfennig Leikauf, 2 Schilling<br />

3 Pfennig für 2 Schleier, 1 Paar Stiefel, 2 Paar Schuhe, 12<br />

Ellen Tuch; die kleine Magd auf 1 Gulden Lohn, 12 1/2 Pfennig<br />

Leikauf, 2 Paar Schuhe, 6 Ellen Tuch. Diese Löhne werden nur<br />

dem verständlich, <strong>der</strong> weiß, dass das Geld damals einen viel<br />

größeren Wert als in unserer Zeit hatte. So z.B. kostete da-<br />

mals eine Kuh nur 5 bis 7 Gulden, ein Ochs 7 Gulden 4 Schil-<br />

Ling 6 Pfennig, ein Kalb 1 Gulden, ein Saugschwein 4 Schil-<br />

Ling 6 Pfennig, ein Maß Bier 6 Pfennig, ein Maß Wein 1 Schil-<br />

Ling 20 Pfennig, ein Pfund Rindfleisch 10 1/2 bis 12 1/2 Pfen-<br />

nig, das Wirken einer Elle Tuch 2 Pfennig, ein kupferner<br />

Milchhafen mit fünf Pfund Gewicht 2 Gulden, eine Kuhhaut und<br />

etliche Kalbs- u.a. Felle 7 Schilling, ein Napf Zwiebel 4<br />

Schilling 14 Pfennig, zehn Napf Eicheln 2 Schilling 24 Pfen-<br />

nig, ein Maß Schmalz 10 Kreuzer.


- 46 -<br />

An Almosen gab Katzner im Jahre 1603/04 1 Gulden 4 Schilling<br />

6 Pfennig aus und am 13. Juni 1603 schenkte er „etzlichem<br />

durchziehenden Kriegsvolckh“ 2 Schilling 24 Pfennig.<br />

Im Jahre 1605 hat die leuchtenbergische Regierung den Gesamt-<br />

wert <strong>der</strong> Güter <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth auf 16.225 fl ange-<br />

schlagen. Die Gebäulichkeiten wurden mit 1.500 fl, <strong>der</strong> Wald<br />

mit 4.000 fl, <strong>der</strong> Nutzen aus <strong>der</strong> jährlichen Bewirtschaftung<br />

und aus Abgaben und Gefällen mit 429 fl taxiert. Die frei-<br />

eigene jährliche Nutznießung hat man auf das 25-fache ange-<br />

schlagen und mit 10.725 fl berechnet. Einzeln wurden ange-<br />

schlagen: 1 Schock Weizen, 1 Schock Korn, 1 Schock Gersten,<br />

1 Schock Haber, 1 Schock Erbsen, 1 Schock „Haidel“ (Buchwei-<br />

zen) auf je 1 1/2 fl; 1 Schock Zehentgetreide auf 3 fl, 1<br />

Achtel Gilthaber auf 4 Schilling 6 Pfennig, 1 Tag schneiden<br />

Auf 10 Pfennig, 1 Tag mähen auf 18 Pfennig, 1 Tag heuen auf<br />

7 Pfennig, 1 Tag ackern auf 42 Pfennig, 1 Ztr. Fische auf<br />

3 fl, 1 Schock Forellen auf 2 fl, 1 Tagwerk Holz auf 5 fl,<br />

1 Käse auf 7 Pfennig, 1 Henne auf 16 Pfennig, 1 Schock Eier<br />

auf 1 Schilling 2 Pfennig. Als jährliche Nutzungen wurden be-<br />

rechnet: die 6 Obstgärten für 12 fl, 400 Schafe für 20 fl, die<br />

Steinmühle für 30 fl, die Fel<strong>der</strong> für 150 fl, die Wiesen für 45<br />

fl, das Fischwasser für 59 fl, die Abgaben, die Fron- und<br />

Scharwerksdienste <strong>der</strong> Untertanen und die Gefälle des guts-<br />

herrlichen Gerichts für 113 fl. Zu Anfang des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

umfasste <strong>der</strong> gesamte Waldbestand <strong>der</strong> Herrschaftsgüter <strong>Siegritz</strong><br />

und Grötschenreuth 848 1/2 Tagwerk. Mit dem Ritterlehen Frau-<br />

enberg war damals kein Wald verbunden.<br />

Im Jahre 1617 wurde das Landsassengut <strong>Siegritz</strong> von <strong>der</strong> Steuer-<br />

behörde auf 6.000 fl taxiert und mit 21 fl 3 kr Kammersteuer<br />

belastet.<br />

Im Reichsarchiv in München findet sich eine Karte vom süd-<br />

lichen Steinwaldgebiet vom Jahre 1607. Wenn diese Karte auch<br />

an kartographischer Genauigkeit zu wünschen übrig lässt, so<br />

bietet sie uns doch mit einigen allgemeinen Strichen manch<br />

interessante Ortsbil<strong>der</strong> und verschiedene geschichtlich wert-<br />

volle Aufschlüsse. Das beigegebene Bild vom Jahre 1607 ist<br />

dieser Karte entnommen. Die Ortschaft <strong>Siegritz</strong> war jedoch da-<br />

mals viel umfangreicher als sie uns die Karte zeigt. Schon<br />

1604 umfasste <strong>Siegritz</strong> 14 Anwesen gutsherrlicher Untertanen.<br />

Das Bild von 1607 zeigt uns das Schloss <strong>Siegritz</strong> als einen<br />

einstöckigen Bau mit nach <strong>der</strong> Straße gekehrtem Giebel. Hier<br />

befand sich auch <strong>der</strong> Eingang, <strong>der</strong> über den Wall des Schloss-<br />

grabens führte. Nördlich vom Schloss stand ein Turm. Wahr-<br />

scheinlich war das jener steinerne alte Turm, „in welchen“ –<br />

wie Weickmann in seinem Salbuch und Urbarregister schreibt –


- 47 -<br />

„vorhin ein Pfreimb<strong>der</strong> neben seinem Bru<strong>der</strong>, so in Schloss ge-<br />

wohnt, gewesen“. Welches auf dem Bilde das im Salbuch und Ur-<br />

barregister des Johann Paul Weickmann genannte „Neuve Gebew,<br />

so <strong>der</strong> von Streytberg gegen dem schloß vber zu einer son<strong>der</strong><br />

Wohnung gebawet“, ist, lässt sich schwer feststellen. Die<br />

Steinmühle befand sich damals noch am Steinweiher.<br />

Grötschenreuth hatte 1607 noch kein Schloss. Dieses erbaute<br />

erst um 1610 Egid Steinhauser auf einer malerischen Anhöhe am<br />

linken Fichtelnaabufer. Eine Wappentafel über dem Schlossein-<br />

gang weist noch heute darauf hin. Ihre Inschrift lautet:<br />

Egidius Steinhauser vf Kretschenreuth vnd Frauenberg. Mechtild<br />

Steinhauser eine geborene von Freidenberg, sein ehelich Haus-<br />

Frau. 1611“. Das gegenwärtige Schlossgebäude stammt jedenfalls<br />

aus dem 18. Jahrhun<strong>der</strong>t. Am Türsturz steht die Jahreszahl<br />

1784. Egid Steinhauser ließ seine Güter Grötschenreuth und<br />

Frauenberg durch einen Verwalter bewirtschaften. Er selbst<br />

blieb als Beamter in kurpfälzischen Diensten. 1616 schrieb<br />

Egid Steinhauser, dass er seinen Wohnsitz nach Grötschreuth<br />

verlegt habe und dass <strong>der</strong> Ort, wo ehemals das Frauenberger<br />

Wohnhaus stand, mit Gesträuß umgeben ist. Trotzdem habe er<br />

dieses Gut bis auf diese Stunde für eine Feste als Lehen und<br />

Müsse es als Mannlehen bedienen. Von Grötschenreuth und Frau-<br />

enberg habe er nur ein geringes Einkommen.<br />

Der Grötschenreuther Hammer (heute Drahthammer genannt), <strong>der</strong><br />

zu Anfang des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts öde lag, findet sich in <strong>der</strong><br />

Karte von 1607 nicht eingezeichnet; dagegen aber <strong>der</strong> Eisen-<br />

hammer Hopfau, welcher damals einen bedeutenden Häuserkomplex<br />

umfasste. Das größte Gebäude mit dem Turm ist das heute noch<br />

stehende Wohnhaus <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> Hammermeister. Südlich von<br />

Hopfau lag das Ritterlehen Frauenberg, nach <strong>der</strong> Abbildung ein<br />

unansehnliches Herrschaftsgut, von dem heute kein Stein mehr<br />

zu finden ist. Die Straße, welche Hopfau und Grötschenreuth<br />

mit flussabwärts gelegenen Erbendorf verbindet, zog sich da-<br />

mals am rechten Fichtelnaabufer zwischen Frauenberg und Gröt-<br />

schenreuth hin.<br />

Beson<strong>der</strong>s ins Auge fallen bei Betrachtung <strong>der</strong> Karte von 1607<br />

die vielen Weiher, welche damals zum Herrschaftsgute <strong>Siegritz</strong><br />

gehörten. Der Fischzucht hat man zu <strong>Siegritz</strong> von jeher beson-<br />

<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit gewidmet. 1599 zählte Andreas Katzner auf:<br />

die 3 Mühlweiher, das unter diesen gelegene Neue Weiherl, dann<br />

den Lohweiher, den Peuntweiher, das mittlere Weiherl, das Wie-<br />

herl unter dem Peuntweiher, den Moos- o<strong>der</strong> Rätlweiher am Birk,<br />

den Schlossgraben, 2 Weiher zu Eiglashof, den Wetzldorfer Wie-<br />

her und den großen Grötschenreuther Schafweiher. Im Herbst<br />

1599 wurden in den <strong>Siegritz</strong>er Weihern 700 Stück Karpfen gefan-


gen.<br />

- 48 -<br />

Wie die Fischerei so brachte auch die Jagd Abwechslung in die<br />

Eintönigkeit und Langweile auf einem herrschaftlichen Land-<br />

Schlosse. Die <strong>Siegritz</strong>er Gutsherrschaft war von jeher im Be-<br />

sitze des hohen und nie<strong>der</strong>en Wildbannes in den <strong>Siegritz</strong>er und<br />

Grötschenreuther Wäl<strong>der</strong>n und in den Thanner Bauerngehölzen.<br />

Noch im 17. Jahrhun<strong>der</strong>t hausten in den Wäl<strong>der</strong>n um <strong>Siegritz</strong><br />

Bären und Wildschweine. Auch Hirsche, kamen damals noch häufig<br />

vor. Beson<strong>der</strong>s viel Schwarzwild gab es in <strong>der</strong> Grötschenreuther<br />

Gänslohe, weshalb 1615 <strong>der</strong> Landrichter Jakob von <strong>der</strong> Grün zu<br />

Waldeck, <strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong> Steinwaldjagd, dem Egid Steinhauser<br />

den hohen Wildbann in diesem Waldbezirk streitig zu machen<br />

suchte.<br />

Eine ausführliche Beschreibung des Herrschaftsgutes <strong>Siegritz</strong><br />

liefert uns das Salbuch und Urbarregister des Johann Paul<br />

Weickmann.<br />

Diesem zufolge stand das Schloss <strong>Siegritz</strong> „für sich vff Einer<br />

Höhe, so doch Kein Berg, ganz allein, von Steinen in die Vie-<br />

rung gebauet in einen Wassergraben“, hatte in <strong>der</strong> Länge 61 und<br />

in <strong>der</strong> Breite 32 Werkschuh und war von <strong>der</strong> Erde bis unter die<br />

Bedachung „vir Gaden hoch“. Im Erdgeschoss waren eine gewölbte<br />

Haustenne, ein gewölbter Rossstall auf 3 Pferde, eine gewölbte<br />

Badstube, ein Keller auf 2 Bräu Bier. Im 1. Stock befanden<br />

sich eine Haustenne, eine Küche, eine große Stube und gegen-<br />

über eine Kin<strong>der</strong>stube und eine Kammer. Der 2. Stock hatte<br />

einen Söller, eine „ziemliche“ Stube, eine Kammer und gegen-<br />

über 2 „seiner Kämmer“, wovon eine als Speisekammer gebraucht<br />

wurde. Im 3. Stock waren ebenfalls ein Söller, eine Stube mit<br />

Kammer und gegenüber 2 Kammern, „entlichen vnter einen gezie-<br />

gelten Neuen Zimmer zwo schöner Getraidschitten vff Etlich<br />

hun<strong>der</strong>t Achtel“.<br />

Der Schlosshof hatte Weickmanns Beschreibung nach folgendes<br />

Aussehen. Wenn man vom Schloss aus über die Brücke ging, so<br />

befanden sich links ein schöner gewölbter Keller zu 2 Bräu<br />

Bier, neben <strong>der</strong> Brücke ein Springbrunnen und ein großer Fisch-<br />

Kasten. Rechts <strong>der</strong> Brücke lag ein kleines Küchengärtlein mit<br />

einer Viehstallung, in welche auch eine Küche, ein Backofen,<br />

eine Badstube, eine Dienstbotenkammer und ein Hühnerkobel ein-<br />

gebaut waren. Unter dieser Stallung waren ein Keller und ein<br />

Gefängnis, neben dem Stall das Vorhoftor und eine Viehtränke.<br />

Im Vorhof befand sich gegenüber dem Schloss ein steinernes<br />

Gebäude mit einer Stallung für 30 Rin<strong>der</strong> und einem Rossstall<br />

für 3 Pferde. Durch einen beson<strong>der</strong>en Turm führte eine Stiege


- 49 -<br />

in das erste Stockwerk zu einem Söller, einer Küche, 4 schönen<br />

großen Zimmern und einer großen Kammer. Außerdem enthielt die-<br />

ses Gebäude noch einen Getreideboden und einen Taubenschlag.<br />

Hinter diesem Bau waren ein schöner Quellbrunnen, eine Milch.<br />

grube und zu beiden Seiten zwei doppelte Schweineställe. An<br />

diese schloss sich eine große Schafhütte für 400 Schafe an, in<br />

welcher sich ein Wagenschuppen und ein Ochsen- und Pferdestall<br />

befanden. Dann kam ein Winterstall für 200 Schafe. Nebenan<br />

standen ein großer Heustadel, ein doppelter Schweinestall, ein<br />

großer Getreidestadel und ein Wagenschuppen.<br />

In seiner Beschreibung berichtet Weickmann auch über die<br />

Steinmühle. Diese bildete von jeher einen Bestandteil des<br />

herrschaftlichen Gutes <strong>Siegritz</strong>. Sie hatte 2 Mahlgänge und<br />

einen Schneidgang. Sie war nicht vererbt, son<strong>der</strong>n wurde jähr-<br />

lich von <strong>der</strong> Herrschaft verpachtet. Am 7. März 1662 verkaufte<br />

sie Weickmann an Hans Pöllmann, weil durch den häufigen Wech-<br />

sel <strong>der</strong> Mühlpächter die Mühle sehr schadhaft wurde.<br />

Was Weickmann über die acht Gärten des Schlosses <strong>Siegritz</strong><br />

schreibt, sei nur kurz zusammengefasst. Der Brunngarten, nach<br />

seinem Quellbrunnen benannt, lag hinter dem sogenannten Neuen<br />

Gebräu, welches die von Streitberg erbauen ließen. Westlich<br />

von diesem Garten erstreckte sich von Norden nach Süden bis<br />

zum Schönfußer Steig <strong>der</strong> Schaf- und Kälbergarten, im Sommer<br />

für Kälber und hinkende Schafe bestimmt, <strong>der</strong> Hopfengarten, in<br />

dem man außer Obst auch Hopfen baute und <strong>der</strong> Neue Garten hin-<br />

ter dem Küchengärtl, <strong>der</strong> 2 Äcker auf 5 Achtel Korn hatte. Das<br />

Spitzgärtl lag gegen das Haus des Veit Heimerl zu. Ein ziem-<br />

lich großer Garten war <strong>der</strong> Herrengarten gegenüber <strong>der</strong> Peunt,<br />

in welchem jener alte steinerne Turm stand. Schließlich er-<br />

wähnt Weickmann als Obstgarten auch noch den Damm des Schloss-<br />

grabens. Alle diese Gärten waren mit Obstbäumen, hauptsächlich<br />

Weichsel- und Kirschbäumen, reichlich bepflanzt. Auch Birn-,<br />

Äpfel-, Zwetschgen- und Walnussbäume waren vertreten.<br />

Anschließend and die Gärten beschreibt Weickmann die Wiesen.<br />

Er nennt die Peunt, *) die sich vom Lindenweiherl bis zum<br />

*) Peunt o<strong>der</strong> Beunt ist <strong>der</strong> beste Wiesenfleck neben dem Anwesen; ahd binn-<br />

ta, ursp. Rodung an <strong>der</strong> Waldwand zur Schaffung eines Viehweideplatzes.<br />

Peuntweiherl erstreckte und mit Obstbäumen besetzt war. Ein<br />

Bedeutendes Wiesenland dehnte sich zwischen dem Peunt- und<br />

Lohweiher aus. Zum Schlusse zählt Weickmann noch die hintere<br />

und vor<strong>der</strong>e Hochwiese und die „Dennwiesen“ auf.<br />

Nicht min<strong>der</strong> umfangreich war <strong>der</strong> gutsherrliche Besitz an


- 50 -<br />

Fel<strong>der</strong>n. Fast allgemein herrschte damals noch die Dreifel<strong>der</strong>-<br />

wirtschaft, wobei die Feldmark in drei Abschnitte (Zelgen ge-<br />

nannt) eingeteilt war. „Von diesen werden daß Jahr über nur<br />

zwo angebauet, die dritte aber in <strong>der</strong> Brach zur Schaafhut ge-<br />

lassen, wirdt auch je so mann anbauet zu 40 vndt 50 Achtel an-<br />

gesehet, ingleichen auch jedes Mals souil über Sommers“. Außer<br />

den drei Zelgen, von denen die Plärnzelg gegen Erbendorf, die<br />

Peuntzelg gen Thumsenreuth und die Lehenzelg gegen Friedenfels<br />

gelegen war, besaß die Herrschaft noch etliche Äcker. Neben<br />

den gewöhnlichen Feldfrüchten wie Korn, Haber und Gerste baute<br />

man auch „genug Kraut, Rüben, Flax, Erbiß, Hanf, Waitz vnd<br />

an<strong>der</strong>s“.<br />

Von den Schäfereien schreibt Weickmann, dass man jährlich 300<br />

Schafe im Pferch, 400 auf <strong>der</strong> Weide halten und 100 bis 150<br />

überwintern könne.<br />

Zu Johann Paul Weickmanns Zeiten besaß das Schloss 12 Teiche.<br />

Außer den bereits bei Andreas Katzner genannten Weihern führt<br />

Weickmann noch Namen auf wie Säg-, Linden-, Brunn- und Schütz-<br />

enweiherl. Daneben hatte das Schlossgut 4 Fischbehälter und 2<br />

Forellenbäche, nämlich den Grenz- und den Mühlbach. Im Grenz-<br />

bach begann das Fischrecht „eine gute Ackherläng“ oberhalb des<br />

Birkenweihers. In den Weihern trieb man hauptsächlich Karpfen-<br />

zucht. Der Schlossgraben war „deß Lustß willen mit Forrellen<br />

vndt gelben Erslingen, die man zum Venster auß allezeit sehen<br />

kan“, besetzt. Der Einsatz für die ganze Karpfenfischerei er-<br />

streckte sich jährlich an Setzlingen auf 17 Schck. 15 Stck, an<br />

Brut auf 27 Schck..<br />

Einen ausführlichen Bericht widmet Weickmann den „Holzwachsen“<br />

Als herrschaftliche Waldbezirke führt er auf: die „die Schwab-<br />

ßlohe“ gegen Erbendorf, den Kirchschacht und den anstoßenden<br />

„Demschacht“ gegen Thumsenreuth, den Lehenschacht, <strong>der</strong> samt<br />

<strong>der</strong> Froschlohe und dem Nebenschächtlein an den Neuen Weiher<br />

grenzt, den Hindelberg bei den Dachsbauern am Schönfußer<br />

Steig, den Mühlschacht vom Schönfußer Steig bis zum Steinwei-<br />

her, den Birkenberg gegen die Hübnermühl (Grenzmühl) zu, die<br />

Abteilung bei den 3 Steinen (Teufelsfelsen) gegen Pfaben und<br />

endlich noch das Buch gegen Boxdorf zu. Aus diesem großen<br />

Waldbestand konnte man jährlich über 200 Klafter Brennholz für<br />

das Schloss und die Untertanen herausschlagen und überdies ge-<br />

nug Bau-, Schindel-, Bretter- und Schleifholz gewinnen.<br />

An den Schluss seiner Ausführungen über den Grundbesitz des<br />

Herrschaftsgutes <strong>Siegritz</strong> stellt Weickmann eine allgemeine<br />

Grenzbeschreibung. Dieser Beschreibung zufolge lag <strong>der</strong> Grund-<br />

Besitz <strong>der</strong> Herrschaft zu <strong>Siegritz</strong> in einem Umkreis von 9.744


- 51 -<br />

Schritten und gehörten zu dessen Umgehung 3 Stunden.<br />

Wie die Bürger des Marktes Erbendorf, so besaßen auch die<br />

Adelsherrn <strong>der</strong> Umgebung das Bierbraurecht. Die Gutsherrschaft<br />

<strong>Siegritz</strong> unterhielt kein eigenes Bräuhaus, son<strong>der</strong>n bediente<br />

sich des Kommunbräuhauses zu Erbendorf. Sie hatte das Recht<br />

für den eigenen Haushalt und für die <strong>Siegritz</strong>er Dorfschenke<br />

zu sieden, wobei 50 Eimer und <strong>der</strong> Kosent (Nach- o<strong>der</strong> Dünnbier)<br />

umgeldfrei waren.<br />

Die geringe Rentabilität des <strong>Siegritz</strong>er Schlossgutes während<br />

<strong>der</strong> Administration zu Zeiten <strong>der</strong> Familie Schepper lässt sich<br />

aus einer Feststellung des sulzbachischen Regierungssekretärs<br />

Georg Michael Ibscher vom Jahre 1767 ersehen. Er berechnete<br />

die Einnahmen in den verflossenen 18 Jahren 2 Monaten 9 Tagen<br />

auf 16.068 fl 3 kr 1 Pfg und die Ausgaben auf 14.853 fl 33 kr<br />

1 Pfg.<br />

Als Johann Schmalzreich im Jahre 1875 das Schlossgut <strong>Siegritz</strong><br />

übernahm, hatte dieses noch 188 Tagwerk Grund. Die ehemalige<br />

Schlosswaldung ist gegenwärtig unter folgende Eigentümer auf-<br />

geteilt: 332,29 Tagwerk besitzt Freiherr Gustav von Lindenfels<br />

in Thumsenreuth (davon besaß Schmalzreich noch 33,33 Tagwerk,<br />

die er an die Gutsherrschaft Thumsenreuth verkaufte), rund<br />

76 Tagwerk hat Freiherr von Gemmingen zu Friedenfels und<br />

33,36 Tagwerk befinden sich im Besitze <strong>Siegritz</strong>er Gemeindean-<br />

gehöriger. Die <strong>ehemaligen</strong> landwirtschaftlichen Grundstücke<br />

sind unter 16 Anwesen in <strong>Siegritz</strong> und eins in Thann geteilt.<br />

Die Schlossruine <strong>Siegritz</strong> ist <strong>der</strong> Rest jenes Baues, den –<br />

eine Balkeninschrift zufolge – Johann Rudolph von Schepper<br />

im Jahre 1729 mit Hilfe <strong>der</strong> alten Grundmauern ausführen ließ.<br />

Zuvor soll – wie die Sage irrtümlich berichtet – das Schloss<br />

<strong>Siegritz</strong> rechts vom Wege nach Friedenfels gestanden sein. Das<br />

von Schepper erbaute Schloss war ein einfaches, 3-stöckiges<br />

herrschaftliches Landhaus mit eingeschifftem Dach und je fünf<br />

Fenstern in einer 19 Meter langen Längs- und drei in einer<br />

11,5 Meter langen Seitenfront. An <strong>der</strong> nördlichen Langseite war<br />

<strong>der</strong> Eingang. Dieser führte über eine steinerne Brücke, welche<br />

den durchschnittlich 7,5 Meter breiten Außenwall des etwa 11<br />

Meter breiten Schlossgrabens mit einem kleinen Vorbau verband.<br />

In diesem befand sich ehemals die Schlosskapelle. Ein Stein<br />

über den Toreingang zeigt das Wappen <strong>der</strong> von Schepper. Links<br />

vom Eingang befindet sich noch zu ebener Erde ein offener Ka-<br />

min.


- 52 -<br />

Von hohen Bäumen und buschigen Strauchwerk umkränzt, gewährte<br />

einst das schlichte Landschlösslein mit seinem Wassergraben<br />

und dem hübschen Eingang einen äußerst malerischen Reiz.<br />

Das gegenwärtige Schicksal des Schlosses <strong>Siegritz</strong> hat Johann<br />

Schmalzreich verschuldet. Nachdem er es käuflich erworben hat-<br />

te, wendete er zu seiner baulichen Unterhaltung keine Pfennig<br />

mehr auf. Indes richteten Wind und Wetter immer mehr Schaden<br />

an, aber statt diesen auszubessern, ließ er das Innere des<br />

Schlosses mit seinen schönen altdeutschen Öfen zusammenreißen<br />

und verkaufte, was zu verkaufen war. Am 7. November 1905 wur-<br />

den die noch übrig gebliebenen Mauern und das äußere Zimmer-<br />

werk an den Sattlermeister Wilhelm Günther in Erbendorf für<br />

1.050 Mark zum Abbruch veräußert. Heute ist das Schloss eine<br />

vollständige Ruine.<br />

In <strong>der</strong> Sturmnacht vom 13. auf 14. Januar 1920 stürzte mit<br />

Donnernden Getöse und erdbebenartiger Wirkung die Westmauer<br />

<strong>der</strong>selben sein.<br />

Wehmut erfüllt den Freund vergangener Zeiten, wenn er das<br />

zerfallene Schloss <strong>Siegritz</strong> betritt. Wo einst stolze Ritter<br />

hausten und bei fröhlichen Gelagen Sang und Klang aus den<br />

Fenstern schallte, da herrscht jetzt öde Stille. Nur Spatz und<br />

Käuzchen haben sich heimisch gemacht. Hollun<strong>der</strong> und Brenn-<br />

nessel überwuchern das gebrochene Gemäuer und Brom- und<br />

Stachelbeersträucher verwehren den Eingang zur gefahrdrohenden<br />

Stätte.<br />

„O <strong>der</strong> Wandlung! Graun und Nacht umdüstern<br />

Nun den Schauplatz jener Herrlichkeit<br />

Schwermutsvolle Abendwinde flüstern,<br />

Wo <strong>der</strong> Starke sich des Mahls erfreut,<br />

Disteln wanken einsam auf <strong>der</strong> Stätte,<br />

Wo um Schild und Sperr <strong>der</strong> Knabe flehte,<br />

Wenn <strong>der</strong> Kriegsdrommete Ruf erklang<br />

Und aufs Kampfroß sich <strong>der</strong> Vater schwang“.


- 53 -<br />

Das Verhältnis <strong>der</strong> Herrschaft zu den Untertanen<br />

Das durch ausgedehnte Rodungen entstandene Acker- und Wiesen-<br />

land, das bereits uranfänglich zum Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> ge-<br />

hörte, konnte selbstverständlich von dessen Inhabern nicht<br />

vollständig bebaut werden. Man musste daher kleinere Teile<br />

gegen Dienstleistungen und Abgaben an untertänige Unfreie, die<br />

man Hörige o<strong>der</strong> Hintersassen nannte, abtreten. Ob vor <strong>der</strong><br />

Errichtung des Ritterlehens zu <strong>Siegritz</strong> bereits freie Bauern<br />

saßen, die mit <strong>der</strong> Zeit freiwillig o<strong>der</strong> unfreiwillig zu zins-<br />

verpflichtigen Bauern und schließlich zu Hörigen <strong>der</strong> Sieg-<br />

ritzer Grundherrschaft wurden, lässt sich nicht nachweisen.<br />

Wahrscheinlich war das Gegenteil <strong>der</strong> Fall.<br />

Die schweren Lasten, welche die grundherrlichen Untertanen mit<br />

<strong>der</strong> Dienst- und Abgabenpflicht auf sich nehmen mussten, mach-<br />

ten einen wirtschaftlichen Aufschwung des Bauernstandes un-<br />

möglich. Diesen verhin<strong>der</strong>te auch die Unsicherheit des Be-<br />

sitzes. Die älteren bäuerlichen Güter zu <strong>Siegritz</strong> verlieh die<br />

Grundherrschaft allerdings erbrechtlich, bei den in späterer<br />

Zeit entstandenen behielt sie sich jedoch das Recht vor, den<br />

Bauern nach ihrer Willkür vom Hofe abzusetzen. Weil den Unter-<br />

tanen we<strong>der</strong> Haus noch Grund gehörte, so mussten sie sich unter<br />

Eid verpflichten, ohne Wissen und Willen ihres Herren nichts<br />

zu versetzen, zu verpfänden o<strong>der</strong> zu verkaufen.<br />

Die Lasten <strong>der</strong> Untertanen waren gar mannigfacher Art. Es gab<br />

ständige und unständige Abgaben. Erstere bestanden in barem<br />

Geld und in Erzeugnissen <strong>der</strong> Landwirtschaft. Die Geldabgaben<br />

nannte man Stift o<strong>der</strong> Zins, die Getreideabgaben Gilt, die<br />

Lieferungen an landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen Klein-<br />

o<strong>der</strong> Küchendienst. Unständig waren die Besitzverän<strong>der</strong>ungsge-<br />

bühren. Diese Art <strong>der</strong> Abgaben, Handlohn geheißen, musste bei<br />

jedem Besitzwechsel entrichtet werden. Handlohn und Besthaupt<br />

(letzteres = das abgelieferte beste Pferd o<strong>der</strong> beste Stück<br />

Vieh beim Tode des Hintersassen) wurden von <strong>der</strong> bäuerlichen<br />

Bevölkerung wohl am bedrückendsten empfunden.<br />

Schwer lasteten auf ihr auch die Frondienste o<strong>der</strong> Scharwerke.<br />

Sie bestanden in Spann- und Handdiensten. Die Bauern mussten<br />

ihrem Gutsherrn Getreide, Holz und Lebensmittel fahren, zu<br />

Schlossbauten, Haus- und Wachdiensten, landwirtschaftlichen<br />

Arbeiten, Jagden u.a. ihre Kraft in den Dienst des „Herrn“<br />

stellen. Stand ein Gewitter am Himmel, so mussten die Unter-<br />

tanen oft ihre eigene Feldarbeit liegen lassen und Sorge tra-<br />

gen, dass die Ernte des Schlossherrn trocken unter Dach ge-<br />

bracht wird. Davon erzählt man mit Ärger und Missmut in abend-<br />

lichen Unterhaltungen zu <strong>Siegritz</strong> heute noch. Zu Grötschen-


- 54 -<br />

reuth wurden die Bauern oft unwillig, wenn <strong>der</strong> Gutsherr vom<br />

Schlossberg schrie: „In d` Fraou! In d` Fraou!“ und man hörte<br />

dann schimpfen: „Nix z`fress`n und koin Laou“, was <strong>der</strong> ver-<br />

storbene Vater des Bürgermeisters Tretter oft erzählte.<br />

Zu diesen schweren Lasten und Abgaben kam noch <strong>der</strong> Zehent, den<br />

die Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> nicht nur an ihren Gutherrn son<strong>der</strong>n<br />

auch an den Pfarrer bzw. Patronatsherrn zu Thumsenreuth und<br />

den katholischen Pfarrer zu Erbendorf zu entrichten hatten.<br />

Auch die Landesherrschaft for<strong>der</strong>te ihre Abgaben. Für sie war<br />

<strong>der</strong> Bauer <strong>der</strong> Hauptsteuerzahler, während seine Gutsherrschaft<br />

steuerfrei war. Im Jahr 1597 mussten die Untertanen zu Sieg-<br />

ritz 11 fl 1 kr Türkensteuer aufbringen. Von den 14 <strong>Siegritz</strong>er<br />

Bauern zahlte<br />

1) Peter Erhardt 56 1/2 kr (Kreuzer)<br />

2) Niklas Pauer 1 fl 12 kr (fl=Florin=Gulden)<br />

3) Hans Sümmerl 40 kr<br />

4) Thomas Pfab 40 kr<br />

5) Hans Heimerl 40 kr<br />

6) Hans Koller 40 kr<br />

7) Michael Käß 40 kr<br />

8) Thomas Parksteiner 40 kr<br />

9) Hans Lüpert 40 kr<br />

10) Hans Thanner 40 kr<br />

11) Erhard Pruttigams Witwe 40 kr<br />

12) Veit Kriegbaum 40 kr<br />

13) Veit Heimerl 40 kr<br />

14) Peter Silberbauer 40 kr<br />

Auf den Hirten Kunz Pierhapf trafen 15 kr,<br />

auf den Schäfer Nikol Roden 2 1/2 kr.<br />

Auch die 6 Ehehalten <strong>der</strong> Gutsherrschaft waren steuerpflichtig.<br />

Die 2 Knechte zahlten je 18 kr, <strong>der</strong> Dienstbube 5 kr und die<br />

3 Mägde je 12 kr.<br />

Hatte die Landesherrschaft Spanndienste nötig, was beson<strong>der</strong>s<br />

in Kriegszeiten häufig <strong>der</strong> Fall war, so wurden auch die Land-<br />

sassen – Untertanen herbeigezogen. Außerdem verpflichtete die<br />

Landesherrschaft die Hintersassen zu <strong>Siegritz</strong>, Vieh, Getreide<br />

und an<strong>der</strong>e Erzeugnisse <strong>der</strong> Landwirtschaft jeden Montag zum<br />

Wochenmarkt nach Erbendorf zu bringen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>wille, mit welchem die Bauern diese schweren Lasten<br />

trugen, spricht aus allen Akten <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te. Am 4. Juli


- 55 -<br />

1570 klagt Jörg von Thein zu <strong>Siegritz</strong> <strong>der</strong> Regierung zu Am-<br />

berg, dass sich die Untertanen zu Gössenreuth, Lehen und<br />

Eiglasdorf weigern Scharwerksdienste zu leisten. Dem Berichte<br />

des Jörg von Thein zufolge wäre Hans Weidner zu Eiglasdorf<br />

jährlich schuldig gewesen: 3 1/2 fl zu Walburgi, 3 1/2 fl zu<br />

Michaeli, 1 Schock Eier und 1 Fastnachtshenne „vnnd so man-<br />

chen tag man seiner zum ackhern mit vier pferden bedarff, ist<br />

er schuldig ein tag umb 42 Pfg. zu arbeiten vnnd für ein tag<br />

schneidens 10 pfenning, deßgleichen schuldig die fisch zu<br />

aigelstorff aus vnd in die Weier one belonung zu farnn“.<br />

Dem im Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />

verzeichneten leuchtenbergischen Kostenanschlag für das<br />

Herrschaftsgut <strong>Siegritz</strong> – Grötschenreuth von 1605 zufolge<br />

gehörte <strong>der</strong> Zehent zu Grötschenreuth dem kath. Pfarrer zu<br />

Erbendorf; den Zehent von den neuen Fel<strong>der</strong>n hatte dagegen die<br />

Herrschaft allein. Dieser betrug jährlich ungefähr 1 1/2<br />

Schck. Getreide o<strong>der</strong> 4 1/2 fl, <strong>der</strong> Grundzins <strong>der</strong> Untertanen zu<br />

<strong>Siegritz</strong>, Grötschenreuth links <strong>der</strong> Fichtelnaab und Eiglasdorf<br />

Jährlich 63 Gulden 3 Schilling 4 Pfennige. Die Hintersassen zu<br />

Grötschenreuth mit Einschluß des Hirten waren schuldig das<br />

Besthaupt und den 8. Pfennig Lehengeld als Handlohn zu geben<br />

und mit zu jagen, so oft man ihrer bedurfte. Die 2 Untertanen<br />

zu Eiglasdorf mussten das Besthaupt und den 8. Pfennig Lehen-<br />

geld als Handlohn entrichten. Außerdem war <strong>der</strong> Weidner zu<br />

Eiglasdorf schuldig, 3 Tage zu ackern gegen einen Lohn von<br />

1/2 fl und fischte man die Eiglasdorfer Weiher ab, so hatte er<br />

die Fische nach <strong>Siegritz</strong> zu fahren, wofür er ein paar Fische<br />

erhielt.<br />

Den besten Aufschluß über die Lasten <strong>der</strong> Hintersassen zu<br />

<strong>Siegritz</strong> gibt uns das Salbuch des Johann Paul Weickmann. Was<br />

Weickmann hier berichtet, hatte im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te<br />

wenig Än<strong>der</strong>ungen erfahren.<br />

An Gilten und Zehenten hatte damals das Schloß auf den alten<br />

Fel<strong>der</strong>n zweimal die 10. und <strong>der</strong> Pfarrer zu Thumsenreuth als<br />

Besoldung für seinen Kirchendienst die 30. Garbe. Auf den<br />

neuen Fel<strong>der</strong>n aber gehörten <strong>der</strong> Gutsherrschaft <strong>der</strong> kleine und<br />

<strong>der</strong> große Zehent. Dieser trug jährlich 6 Schck. Getreide.<br />

Außerdem beanspruchte die Herrschaft die 30. Hopfenstange, die<br />

8. Weidegans von allen Untertanen und das halbe Obst von den<br />

Gärten des Peter Heimerl und des Thomas Pfab.<br />

Die Herrschaft hatte 6 alte Güter, welche eigene Menat (Zug-<br />

tiere) besaßen. Diese waren daher nicht nur zu Hand- son<strong>der</strong>n<br />

auch zu Spanndiensten verpflichtet. „Etliche Neue Gütlein,<br />

welche Erst Kürtzlich umb vermehrung <strong>der</strong> frohn undt Befürde-


- 56 -<br />

rung <strong>der</strong> Veldtarbeit, auch an<strong>der</strong>er Ursachen willen von den<br />

Herrschaftlichen Innhabern deß Guths vf aignen Costen Erbauet“<br />

Wurden, waren nur mit „<strong>der</strong> Handt- vndt Fueßfrohn“ zu arbeiten<br />

schuldig, Der Herrschaft stand es allezeit frei, solche<br />

„Tischgütlein“ nach eigenem Gutdünken zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ganz<br />

aufzuheben. So oft die Herrschaft diesen „Freisassen“ eine<br />

„Tischgüter- o<strong>der</strong> Kammersteuer“ auferlegte, mussten sie 1 fl<br />

bezahlen.<br />

Die sämtlichen Untertanen waren zu arbeiten verpflichtet, so<br />

oft man ihrer bedurfte und hatten jede Art von Arbeit, die<br />

ihnen die Herrschaft befahl, zu tun.<br />

Je<strong>der</strong> Untertan, <strong>der</strong> eigene Menat hatte, war schuldig <strong>der</strong> Herr-<br />

schaft 3 Tage umsonst zu ackern o<strong>der</strong> für jeden Tag 10 kr zu<br />

bezahlen, falls ihn die Herrschaft nicht benötige.<br />

Untertanen, welche auf den Schlossäckern pflügten und in <strong>der</strong><br />

Kost <strong>der</strong> Herrschaft standen, erhielten morgens Suppe, mittags<br />

Suppe und Kraut und abends Käse und Brot. Den Zugtieren wurde<br />

morgens und mittags ein „Frohnbischel Heu“ gegeben. Der war so<br />

groß, „dass Man Ihn mit einem Strohhalm umfangen“ konnte.<br />

Hatten die Hintersassen für die Herrschaft Heu, Holz, Dünger,<br />

Getreide o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>es zu fahren, so erhielten sie von je<strong>der</strong><br />

Fuhr 7 Pfg., außerhalb des Landes dagegen täglich 10 kr und<br />

die Kost. Fische, Biertreber und was zum Bräuwerk gehört,<br />

mussten sie ohne Vergütung heimschaffen.<br />

Was sie aber über ihre festgesetzten Frohntage arbeiteten,<br />

wurde von <strong>der</strong> Herrschaft mit Kost und Geld entlohnt: 1 Tag<br />

Mähen mit 18 Pfg., Schneiden mit 10 Pfg., Heuen mit 7 Pfg.,<br />

Grummetarbeit mit 3 1/2 Pfg.<br />

Die Kraut-, Rüben- und Flachsarbeiten <strong>der</strong> Herrschaft waren die<br />

Weiber zu tun schuldig. An solchen Tagen standen sie in <strong>der</strong><br />

Kost <strong>der</strong> Herrschaft. Auch hatte man in jedem bäuerlichen An-<br />

wesen für die Herrschaft 4 Pfund Werg zu spinnen, das Pfd. Für<br />

3 Pfg. Arbeitslohn.<br />

Als Handlohn wurde <strong>der</strong> 8. Pfg. und bei Kaufgeschäften von<br />

jedem Gulden 1 kr gegeben. Das Besthaupt war beim Tode eines<br />

Hintersassen o<strong>der</strong> eines Weibes, das dem Haushalt vorstand,<br />

zu entrichten.<br />

Wurde das Schloß gebaut, so mussten die Untertanen gegen Ver-<br />

köstigung Hand- und Spanndienste leisten. Wer sich selbst ver-<br />

köstigte, erhielt täglich 21 Pfg.


- 57 -<br />

Die Hintersassen waren auch schuldig „ohne all Ergötzlichkeit“<br />

<strong>der</strong> Herrschaft beim Jagen und Fischen Dienste zu tun. „Wan sie<br />

etwaß fangen, gibt man ihnen nach Verrichtung deß Jagens inß-<br />

gesamt ein Laib Brodt, fangen sie aber nichts, so gibt man<br />

ihnen kein Brod“, schreibt Weickmann.<br />

Je<strong>der</strong> Untertan hatte jährlich für das Schloß 13 Klafter Holz<br />

zu hauen, o<strong>der</strong> dafür 1 fl zu bezahlen, wenn die Herrschaft<br />

seiner nicht bedurfte.<br />

Die landesherrliche Steuer mussten die Untertanen von ihren<br />

Gütern selbst bezahlen.<br />

Den Herdochsen hielt das Schloß. Dafür mussten die Untertanen<br />

von je<strong>der</strong> tragenden Kuh 1 Käse o<strong>der</strong> 5 Pfg. und von einer<br />

„galten“ 3 Heller geben.<br />

Kein Untertan hatte das Recht, seine Wiesen – außer die Peun-<br />

ten – nach <strong>der</strong> Heuernte ohne Einwilligung des Gutsherrn zu<br />

hegen und Grummet darauf zu mähen. Sie mussten <strong>der</strong> Herrschaft<br />

als Weideplätze zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Untertanen hatten Wege und Stege, den Hirten und das Hirt-<br />

haus zu unterhalten. Zu letzterem gab <strong>der</strong> Schlossherr das Bau-<br />

holz.<br />

Je<strong>der</strong> Untertan musste seine „Haußwehr“ (Waffenrüstung) stets<br />

sauber halten. Verunreinigte Waffen verfielen <strong>der</strong> Herrschaft<br />

und mussten bei dieser wie<strong>der</strong> ausgelöst werden.<br />

Die Handwerksleute von <strong>Siegritz</strong> waren verpflichtet im Schloß<br />

gegen Verköstigung und einen Taglohn von 5 kr zu arbeiten.<br />

Die „Herbergsleute“<br />

(Mietsleute) mussten <strong>der</strong> Herrschaft 15 kr<br />

Schutzgeld geben und den halben Frondienst leisten.<br />

Kein Untertan war befugt auch nur das Geringste zu veräußern,<br />

ehe er es <strong>der</strong> Herrschaft zum Kauf angeboten o<strong>der</strong> von ihr die<br />

Erlaubnis zu Verkauf erhalten hatte. Wer sich dagegen ver-<br />

fehlte, hatte den Verlust seiner Ware und außerdem noch Stra-<br />

fen zu gewärtigen.<br />

Ging ein Untertan über Land, wo musste er im Schloß anfragen,<br />

ob er nicht auch für die Herrschaft Geschäfte zu besorgen<br />

hätte.<br />

<strong>Siegritz</strong> umfasste zu Johann Paul Weickmanns Zeiten 8 alte und


- 58 -<br />

7 neue Güter. Das Dienst- und Abgabenverhältnis zur Herrschaft<br />

war nicht bei allen das gleiche.<br />

Nach dem Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />

hatte das Gut des Georg Saltzmann, welches zu den neuen Gütern<br />

gehörte, <strong>der</strong> Herrschaft gegenüber jährlich folgende Verpflich-<br />

tungen: „Erb o<strong>der</strong> Herrenzienß Ein Gulden fünff vndt vierzig<br />

Kreuzer. Sechs Tag vmbstonst Schneiden o<strong>der</strong> dafür bezahlen<br />

fünffzehen Kreuzer. Zween Tag vmbstonst Mehen o<strong>der</strong> dafür be-<br />

zahlen acht Kreuzer. Ein Fastnachtshennen o<strong>der</strong> dafür bezahlen<br />

zehen Kreutzer. Zween Herbsthannen o<strong>der</strong> dafür bezahlen zehen<br />

Kreutzer. Sechtzig Zienß Ayer o<strong>der</strong> dafür bezahlen fünffzehen<br />

Kreutzer. Klein Zehent o<strong>der</strong> dafür bezahlen Sechß Kreutzer.<br />

Gärtl Zienß fünffzehen Kreutzer. Item Jährlich dreyzehn Claff-<br />

Ter Holz hauen vmb ein Gulden o<strong>der</strong> dafür bezahlen ein Gulden.<br />

Dann Jährlich 4 Pfund Werckh Spinnen zu drey Pfenningen o<strong>der</strong><br />

dafür bezahlen drey Kreuzer. Summa aller dieser Bestandigen<br />

Posten zu Geldt gerechnet, thut das Jahr über vier Gulden<br />

Sieben Kreuzer.“<br />

Saltzmann musste unter allen <strong>Siegritz</strong>er Untertanen das Meiste<br />

leisten. Das Wenigste hatte Michl Käß zu entrichten. Seine<br />

jährlichen Dienstleistungen und Abgaben waren auf 2 fl 12 kr<br />

angeschlagen.<br />

Die jährlichen Verpflichtungen <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Bauern waren<br />

insgesamt 21 fl 50 kr Geldzinsen zu zahlen, 21 Tage zu ackern<br />

= 3 1/2 fl, 90 Tage zu schneiden = 3 3/4 fl, 32 Tage zu mähen<br />

= 2 fl 8 kr, 15 Fastnachtshennen zu geben = 2 1/2 fl, 4 Herbst<br />

hähne abzuliefern = 20 kr, 435 Eier zu entrichten = 1 fl 48 kr<br />

3 Pfg., 181 Klafter Holz zu hauen = 13 fl 34 kr 2 Pfg., 60<br />

Pfd. Werg zu spinnen = 15 kr.<br />

Der Müller war, solange die Steinmühle zum Schloß gehörte,<br />

fast aller grundherrlichen Lasten enthoben; beim Fischen und<br />

Jagen hatte er jedoch immer zu helfen.<br />

Für die Dienstleistungen und Abgaben <strong>der</strong> Untertanen war diesen<br />

die Herrschaft folgende „Ergötzlichkeiten“ schuldig: Der Guts-<br />

Herr gewährte ihnen den „Blumenbesuch“ (Wei<strong>der</strong>echt) auf allen<br />

seinen Weidegründen und aus den Schlosswaldungen Bauholz für<br />

ihre Häuser, Städel und Ställe und jedem Hintersassen 4 Klaf-<br />

ter Brennholz gegen ein dem Förster zu verabreichendeen, Aus-<br />

weisgeld von 40 kr. Was von <strong>der</strong> Klafter abging, wurde ihnen an<br />

Streu gegeben. Von den 6 Bauern mit eigener Menat erhielt<br />

je<strong>der</strong> einen ganzen, jedes „Tischgut“ dagegen nur einen halben<br />

Schleißbaum. Sägebretter und Schindeln war die Herrschaft ohne<br />

Waldzins nicht zu geben schuldig.


- 59 -<br />

Die Satzungen, welche das Verhältnis <strong>der</strong> Untertanen zu <strong>der</strong><br />

Herrschaft festlegten, wie sie das Salbuch und Urbarregister<br />

des Johann Paul Weickmann aufführen, wurden sämtlichen Unter-<br />

tanen beim Aufzug eines neuen Grundherrn jedesmal vorgelesen<br />

und alsdann nach gegebenem Handstreich an sie folgende<br />

Pflichtformel gerichtet: Ihr sämtlichen Hintersassen des<br />

Landsassenguts <strong>Siegritz</strong> werdet und sollet geloben und schwören<br />

zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, dass ihr mit<br />

Vorzug und ohne Abbruch Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht als<br />

Landesfürsten schuldiger Landeshuldigungspflicht euerer neuen<br />

Hofmarksherrschaft (folgt <strong>der</strong> Name) getreu und gewärtig sein,<br />

auch in allen billigen Dingen gehorsamen, <strong>der</strong>en Schaden, so<br />

ihr den erfahren würdet, warnen und <strong>der</strong>en Bestes, soviel euer<br />

Stand von rechtswegen erfor<strong>der</strong>t, för<strong>der</strong>n, nicht weniger euere<br />

Schuldigkeiten getreuen Fleißes abrichten wollet und sollet,<br />

getreulich und ohne Gefährde.<br />

Eine Leibeigenschaft hat zu <strong>Siegritz</strong> nie bestanden, doch haben<br />

es manche Gutsherren an beklagenswerten Härten gegenüber ihren<br />

Untertanen nicht fehlen lassen.<br />

Am 4. März 1556 beschwerten sich die Dorfgemeinden Neuenreuth,<br />

Grötschenreuth, Gössenreuth, Steinbach und Lehen beim kur-<br />

fürstlichen oberpfälzischen Statthalter Pfalzgraf Wolfgang zu<br />

Amberg, weil sie ihr Grundherr Jörg von Streitberg auf Sieg-<br />

ritz unbefugterweise mit einer Fürstensteuer belastete. Wie<br />

die Kläger berichteten, hätte Jörg von Streitberg gedroht,<br />

Ihnen alle Kühe und Kälber zu nehmen, wenn sie die Steuer<br />

nicht bezahlten.<br />

Die größten Missbräuche <strong>der</strong> grundherrlichen Macht erlaubte<br />

sich aber Georg Michael von Ibscher. Jahrelang mussten die<br />

Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> bei <strong>der</strong> Regierung zu Amberg über das<br />

drückende Übermaß <strong>der</strong> Scharwerke Klage führen. Unter an<strong>der</strong>em<br />

beschwerten sich die Untertanen am 29. April 1797 über das<br />

Sammeln von sogenannten „Buzlkühen“ (Tannenzapfen) „an den<br />

Gipfeln“ <strong>der</strong> Bäume. Dieses Schikanieren <strong>der</strong> Hintersassen<br />

geißelte ein kurfürstlicher Hofkammerrat zu Amberg in seinem<br />

Bericht an die Amberger Regierung mit folgenden Worten:<br />

„Dieser Gegenstand betrift freylich nichts geringerers, als in<br />

wieferne sich ein Hofmarksherr von den Gesätzen berechtigt<br />

findet, unter dem Titul <strong>der</strong> angemessenen Scharwerk die Unter-<br />

thanen noch etwas härter zu behandeln als die Afrikaner und<br />

Ostindier ihre Orangoutans, welche sie doch nur zum Wasser-<br />

tragen, Karrenziehen und an<strong>der</strong>n <strong>der</strong>gleichen sklavischen Ar-<br />

beiten gebrauchen“.


- 60 -<br />

Von beson<strong>der</strong>em Nachteil für das Verhältnis <strong>der</strong> Grundherrschaft<br />

zu den Untertanen war die Hofmarks- o<strong>der</strong> Patrimonialgerichts-<br />

barkeit. Darunter verstand man die obrigkeitlichen, namentlich<br />

gerichtlichen, polizeilichen und verwaltungsrechtlichen Befug-<br />

nisse <strong>der</strong> Grundherrschaft gegenüber ihren Untertanen. Auch in<br />

seiner Eigenschaft als Gerichtsherr hatte <strong>der</strong> Grundherr das<br />

Recht Abgaben und Dienste zu for<strong>der</strong>n. Die Strafbefugnisse <strong>der</strong><br />

Hofmarksherren, welche die sogenannte nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit<br />

ausübten, erstreckten sich auf alle Vergehen <strong>der</strong> Hintersassen<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> unter den Blutbann fallenden Verbrechen, die<br />

man mit „Malefiz“ bezeichnete. Hierzu gehörten Diebstahl, <strong>der</strong><br />

einen gewissen Betrag überschritt, Notzucht und Diebstahl,<br />

später wurden auch Brandstiftung und Straßenraub dazu gerech-<br />

net. In den Machtkreis <strong>der</strong> Hofmarksherren fielen die strittige<br />

und die unstrittige Gerichtsbarkeit.<br />

Wann das Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> in den Besitz <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>en Ge-<br />

richtsbarkeit gelangte, lässt sich nicht bestimmt feststellen.<br />

Wie Hans Georg Steinhauser am 28. Februar 1615 an Fürst<br />

Christian zu Anhalt, den Statthalter <strong>der</strong> Oberen Pfalz, in<br />

Amberg schrieb, sei in den alten leuchtenbergischen Lehen-<br />

büchern zu finden, dass <strong>Siegritz</strong> „je<strong>der</strong>zeit“ als „Hofmarkung“<br />

verliehen wurde. Am 11. September 1813 berichtet Johann Nepo-<br />

muk von Ibscher an das K. Generalkommissariat des Mainkreises,<br />

dass <strong>Siegritz</strong> schon 1362 die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit als Lehen<br />

besaß. Die Ibscherschen Relikten begründeten ihr gerichts-<br />

herrliches Recht dem Landgericht Kemnath am 15. April 1828 mit<br />

<strong>der</strong> „herkömmlichen“ Gerichtsbarkeit von 1362 an und <strong>der</strong> „er-<br />

klärten neuburgischen Landesfreiheit“ vom Jahre 1554.<br />

Zum ersten Male wird die grundherrliche Gerichtsbarkeit zu<br />

<strong>Siegritz</strong> in <strong>der</strong> auf 21. Juni 1599 datierten Bestallungsurkunde<br />

für den Verwalter Andr. Katzner erwähnt. Landgraf Georg Ludwig<br />

stellte Katzner in <strong>der</strong> Hofmark <strong>Siegritz</strong> zwar nicht als Ge-<br />

richtsherrn auf, doch übertrug er ihm einen Teil <strong>der</strong> gerichts-<br />

herrlichen Befugnisse. Er beauftragte ihn u.a. sein beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk den Wäl<strong>der</strong>n zu schenken, daher musste <strong>der</strong> „den<br />

Vorstern zum Sigritz und Kretschenreuth bei grosser Thurn-<br />

straff verbieten, dass Sie khein stenngel Holz one sein, des<br />

Verwalters, Vorwissen sollen abgeben ... Vnd wer darüber<br />

straffbar erfunden, ist es ein Außlen<strong>der</strong>, so soll er In als-<br />

balt auf frischer Thatt abstraffen, aber mit den Inwohnern vnd<br />

Vn<strong>der</strong>thanen hatt es wol bith bis auf das ehafft recht, so er<br />

järlich zweimal als das erst Monatag nach Walburgi und das<br />

an<strong>der</strong> Montag nach allerheiling zum Sigritz halten soll, darzu<br />

er alle vnd iede vnsere Vn<strong>der</strong>thanen seine anbeueschene durch


- 61 -<br />

den Ambtkhnecht erfor<strong>der</strong>n lassen soll bei Vermeidung <strong>der</strong><br />

straff; vnd welcher gegen dem an<strong>der</strong>n zu clagen hatt, <strong>der</strong> mag<br />

es in sitzendem recht thun, darüber er sein gerichtspuech hal-<br />

ten vnd was er für Abschied gibt, darein einschreiben soll,<br />

wie dan auf solche Zeitt auch zu Abthedigung <strong>der</strong> Wandel ie-<br />

mant von Herrschaft wegen hinauf geschickht werden soll.“<br />

Diese Ehehaftgerichte waren die herkömmlichen, zu festge-<br />

setzten Zeiten abgehaltenen Hauptsitzungen des Gerichts zu<br />

<strong>Siegritz</strong>, verbunden mit den Hauptversammlungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Hofmarksgemeinde, in welchen die Satzungen, Rechte und<br />

Pflichten in Erinnerung gebracht, auch polizeiliche und wirt-<br />

schaftliche Beratungen gepflogen und gegenseitige Klagen <strong>der</strong><br />

einzelnen Gemeinden <strong>der</strong> Hofmark <strong>Siegritz</strong> verhört wurden, wozu<br />

zu Katzners Zeiten 2 Männer von <strong>Siegritz</strong>, 2 von Grötschenreuth<br />

und einer von Eiglasdorf auszuwählen waren.<br />

Die Aburteilung von Malefizpersonen (Schwerverbrechern) aus<br />

den Orten <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth geschah bis 1607 auf dem<br />

hohen Gericht zu Parkstein. In diesem Jahre kam infolge einer<br />

Vereinbarung zwischen Sulzbach und Kurpfalz <strong>der</strong> Blutbann über<br />

Grötschenreuth und die Steinmühle an das Landgericht Waldeck.<br />

Die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarbeit stand aber – solange Grötschen-<br />

reuth bei <strong>Siegritz</strong> war immer im Besitze <strong>der</strong> Herrschaft zu<br />

<strong>Siegritz</strong>. In <strong>der</strong> Jahresrechnung von Lichtmeß 1604 führt Katz-<br />

ner u.a. auf: „Denn 6. May vonn Jakob Keeß zu Kretschenreuth<br />

wegen seines weibs, so mit Ihrer gefatterin getzanckht einge-<br />

nommen 2 fl“.<br />

Malzefizpersonen, welche im Hofmarksbezirk <strong>Siegritz</strong> aufgegrif-<br />

fen wurden, mussten innerhalb 3 Tagen dem zuständigen Oberamt<br />

(Parkstein o<strong>der</strong> Waldeck) ausgeliefert werden. Am 28. Februar<br />

1615 klagt Steinhauser bei <strong>der</strong> kurf. Regierung zu Amberg, dass<br />

<strong>der</strong> Richter und <strong>der</strong> Scherg zu Erbendorf bewaffnet und mit Ge-<br />

walt zum Schrecken <strong>der</strong> Familie Steinhauser in das Schloß Sieg-<br />

ritz eindrangen, um eine Malefizperson zu suchen. Als am 12.<br />

August 1616 bei <strong>der</strong> Steinmühle ein unbekannter Schweinetreiber<br />

von unbekannter Hand erschlagen aufgefunden worden war, wurde<br />

er dem <strong>Siegritz</strong>er Hofmarksrecht gemäß auf Antrag Steinhausers<br />

durch das Oberamt Waldeck abgeholt.<br />

Die Strafen des Hofmarksgerichts <strong>Siegritz</strong> richteten sich nach<br />

<strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Vergehen und nach dem Geschlechte <strong>der</strong> zu bestra-<br />

fenden Person. Nach den <strong>Siegritz</strong>er Archivalien war eines <strong>der</strong><br />

gewöhnlichsten Strafmittel für Männer das Gefängnis, wo sie in<br />

„Stockeisen“ und „Band“ gezüchtigt wurden. Die Weibspersonen,<br />

beson<strong>der</strong>s solche mmit lästerhaften Mäulern, steckte man in die<br />

„Geige“. Beson<strong>der</strong>s eifrig wurden natürlich Geldstrafen ver-<br />

hängt. Zu Johann Paul Weickmanns Zeiten hatten Kläger und An-


- 62 -<br />

geklagter je 28 Pfennig? Verhörgeld zu geben. Mit dem „Scher-<br />

gen“ o<strong>der</strong> „Büttel“ (Gerichtsboten) mussten sich die Parteien<br />

ohne <strong>der</strong> Herrschaft Zutun abfinden.<br />

Eine einträgliche Einnahmequelle <strong>der</strong> grundherrlichen Gerichte<br />

waren die Siegel-, Schreib- und Inventur-, Ab- und Anmahnungs-<br />

gel<strong>der</strong>. Nach Johann Paul Weickmanns Salbuch galt folgen<strong>der</strong><br />

Tarif: An Siegel- und Schreibgeld wurden für einen Pergament-<br />

kaufbrief 2 Reichstaler, für gemeine Verschreibungen je nach<br />

Art <strong>der</strong> Sache 10, 12, 15 o<strong>der</strong> 20 kr verlangt. Das Inventurgeld<br />

betrug vom Hun<strong>der</strong>t des Vermögens 1 fl. Als Anmahnungsgeld (An-<br />

meldegeld) musste ein neuer Untertan 8 kr erlegen, den glei-<br />

chen Betrag auch bei seinem Wegzug.<br />

Die Strenge und Willkür mancher Hofmarksherren brandmarkt das<br />

Volk heute noch in zahlreichen Sagen. Von einem <strong>Siegritz</strong>er<br />

„Herrn“ (wie das Volk seinen Grund- und Gerichtsherrn nannte)<br />

wird erzählt, dass er seinen Kutscher vom Bock schoss, weil er<br />

- umschaute.<br />

Das Jahr 1812 brachte für die Hofmarksgerichte neue gesetz-<br />

liche Verän<strong>der</strong>ungen, denen zufolge das gutsherrliche Gericht<br />

<strong>Siegritz</strong> 1814 in ein sogenanntes Ortsgericht umgewandelt wur-<br />

de.<br />

Durch die bayer. Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 wäre eine<br />

zeitgemäße For<strong>der</strong>ung erfüllt worden, wenn diese die veralter-<br />

ten gutsherrlichen Gerichte, die störend und hemmend in die<br />

staatliche Wirksamkeit eingriffen, beseitigt hätte. Statt des-<br />

sen aber gestaltete man die Ortsgerichte zu sogenannten Patri-<br />

monialgerichten aus. Für <strong>Siegritz</strong> wurde 1818 ein Patrimonial-<br />

gericht 1. Klasse gebildet, welches außer <strong>der</strong> freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit auch die örtliche Polizei und die strittige<br />

Zivilrechtspflege 1. Instanz, aber keine Kriminaljurisdiktion<br />

auszuüben hatte.<br />

1830 wurde das Patrimonialgericht 1. Klasse zu <strong>Siegritz</strong> in ein<br />

Patrimonialgericht 2. Klasse umgewandelt, nachdem <strong>der</strong> Sieg-<br />

ritzer Gerichtherr Ernst Martin von Ibscher auf die strittige<br />

Gerichtsbarkeit verzichtet hatte. Diese wurde dem K. Landge-<br />

richt Kemnath untergeordnet.<br />

Die Gutsherrschaft bediente sich zur Ausübung <strong>der</strong> Gerichtsbar-<br />

keit <strong>der</strong> sogenannten Patrimonialrichter (Patrimonialgerichts-<br />

halter).<br />

Um 1800 begegnet uns in den <strong>Siegritz</strong>er Akten zum erstenmal<br />

ein gewisser Koller als herrschaftlicher „Gerichtshalter“.


- 63 -<br />

Bei <strong>der</strong> Errichtung des Patrimonialgerichts 1. Klasse wurde mit<br />

dessen Leitung Felix Weiß, Stadtschreiber von Erbendorf, be-<br />

traut, <strong>der</strong> – wie es scheint – <strong>der</strong> erste rechtskundige Patri-<br />

monialrichter zu <strong>Siegritz</strong> war. Weiß verwaltete außer <strong>Siegritz</strong><br />

auch noch die Patrimonialgerichte 1. Klasse zu Krummennaab,<br />

Reuth, Burggrub und Wildenreuth und 1830, als <strong>Siegritz</strong> in ein<br />

Patrimonialgericht 2. Klasse umgewandelt wurde, zum Kreis- und<br />

Stadtgerichtsrat in Straubing ernannt. Am 6. Dezember 1830<br />

wies das K. Landgericht Kemnath den Rechtspraktikanten Karl<br />

Max Hofmann, <strong>der</strong> am 2. November 1830 von <strong>der</strong> K. Regierung des<br />

Obermainkreises als Patrimonialrichter bestätigt worden war,<br />

in sein Amt ein. In <strong>der</strong> Zwischenzeit hatte die Geschäfte des<br />

Patrimonialgerichts <strong>Siegritz</strong> <strong>der</strong> Herrschaftsrichter Kätenpeck<br />

zu Friedenfels aushilfsweise geführt. Hofmann wohnte in Reuth<br />

und versah von hier aus auch noch die Patrimonialgerichte 1.<br />

Klasse zu Reuth und Wildenreuth und die Patrimonialgerichte 2.<br />

Klasse zu Burggrub und Krummennaab. Er war <strong>der</strong> „letzte Ge-<br />

richtshalter“ zu <strong>Siegritz</strong>. Nach Aufhebung <strong>der</strong> Patrimonialge-<br />

richte wurde er zum Landgerichtsassessor in Weiden ernannt.<br />

Die Beseitigung <strong>der</strong> zahlreichen Privilegien des Adels zu denen<br />

auch dessen bevorrechtigte Stellung den Bauern gegenüber ge-<br />

hörte, und die wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaft-<br />

liche Besserstellung <strong>der</strong> Bauernschaft waren die unaufhaltsamen<br />

For<strong>der</strong>ungen des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Die neue Geistesrichtung <strong>der</strong><br />

damaligen Zeit, die sogenannte Aufklärung, stand im schrof-<br />

festen Gegensatze zu dem Feudalwesen, welches das Mittelalter<br />

geschaffen hatte. Der durch Jahrhun<strong>der</strong>te geknechtete Bauern-<br />

stand, <strong>der</strong> darum allgemein die Bezeichnung „arme Leute“ trug,<br />

verlangte Befreiung aus seiner Lage. Die landesherrlichen Ver-<br />

ordnungen zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts bra-<br />

chten den grundherrlichen Bauern die ersten Erleichterungen.<br />

Das Bestreben <strong>der</strong> damaligen staatlichen Organe, die Missstände<br />

<strong>der</strong> Grundherrlichkeit zu beseitigen, zeigt auch folgendes Bei-<br />

spiel. Die Hofmarksherrschaft <strong>Siegritz</strong> verbot am 25. Juli 1800<br />

den Gütler Michael Müller zu <strong>Siegritz</strong> die Haltung zweier Och-<br />

sen, da er bloß 46 kr landesherrliche Steuer zahle und infolge<br />

seines kleinen Besitzes nur berechtigt sei, eine Kuh zu hal-<br />

ten. Am 31. Juli 1800 schrieb Müller an den Kurfürsten, dass<br />

er Futter für 2 Ochsen habe, durch Fahren etwas verdiene und<br />

zur gegenwärtigen Kriegszeit nicht für teures Geld das ihm<br />

auferlegte Fuhrwerk bezahlen, son<strong>der</strong>n selbst fahren wolle. Da-<br />

raufhin stellte <strong>der</strong> kurfürstl. Rechnungskommisär Kammerloher<br />

zu Amberg bei <strong>der</strong> dortigen Landesdirektion den Antrag, <strong>der</strong><br />

<strong>Siegritz</strong>er Hofmarksherrschaft zu bedeuten „künftig keine so<br />

sclavische Einschränkung mit so unbegründeten Straferken-<br />

nungen, weniger mehr ohne allen Grund solche Abstellung zu<br />

machen“. Dieser Antrag hatte den Erfolg, dass Müller von <strong>der</strong>


- 64 -<br />

Landesdirektion das Recht eingeräumt wurde, Vieh nach seinem<br />

Belieben zu halten.<br />

Eine durchgreifende Verbesserung <strong>der</strong> bäuerlichen Verhältnisse<br />

war we<strong>der</strong> durch die Verfassungsurkunde von 1818 noch durch die<br />

landesherrlichen Gesetze und Verordnungen geschaffen worden.<br />

Der Bauer blieb auf seiner Scholle weiterhin unfrei, bis end-<br />

lich <strong>der</strong> Sturm von 1848 die Grundherrlichkeit und die guts-<br />

herrliche Gerichtsbarkeit hinwegfegte.<br />

Am 6. April 1848 verzichtete <strong>der</strong> Rittergutsbesitzer Ernst von<br />

Ibscher auf die gutsherrliche allodiale Patrimonialgerichts-<br />

barkeit zu <strong>Siegritz</strong>. Daraufhin wurde die Gerichtsbarkeit zu<br />

<strong>Siegritz</strong> am 1. Oktober 1848 zum Staatsärar eingezogen, bzw. am<br />

29. März 1849 dem neugebildeten Landgericht Erbendorf einver-<br />

leibt. Für die verlorenen Privilegien erhielt Ernst von Ib-<br />

scher eine einmalige Abfindung von 1.111 fl 6 2/3 kr. Diese<br />

Entschädigung wurde aus dem 20-fachen 10-jährigen Durchschnit-<br />

te <strong>der</strong> Taxanfälle des <strong>Siegritz</strong>er Patrimonialgerichts 2. Klasse<br />

berechnet, wobei sich eine jährliche Summe von 55 fl 33 1/3 kr<br />

ergab, nachdemmm man ein Drittel für Verwaltungskosten abge-<br />

rechnet hatte.<br />

Gleichzeitig vollzog sich auch die Ablösung <strong>der</strong> grundherr-<br />

Lichen Lasten, worüber die Grundsteuerkatasterauszüge <strong>der</strong><br />

einzelnen bäuerlichen Anwesen zu <strong>Siegritz</strong> Aufschluss gewähren.


- 65 -<br />

Kirchlich – religiöse Verhältnisse<br />

Soweit uns die Akten berichten, gehörte <strong>Siegritz</strong> von jeher zur<br />

Pfarrei Thumsenreuth. Diese ist sehr alt. Nach <strong>der</strong> Matrikel<br />

des Bistums Regensburg von 1438 war die kath. Pfarrei Thumsen-<br />

reuth damals mit einem „Plebanus“ (Pfarrer) besetzt. In den<br />

Stürmen <strong>der</strong> Reformation verlor sie jedoch zugunsten einer<br />

protestantischen Pfarrei Thumsenreuth ihre Selbständigkeit und<br />

wurde später <strong>der</strong> kath. Pfarrei Erbendorf als Filiale zuge-<br />

teilt. Dem Kölner Vergleich vom 22. Februar 1652 gemäß wurde<br />

am 8. Mai 1663 in <strong>der</strong> Pfarrei Thumsenreuth das Simultaneum<br />

eingeführt. Mit Errichtung <strong>der</strong> Expositur Krummennaab wurde<br />

<strong>Siegritz</strong> 1920 <strong>der</strong> Pfarrei Erbendorf unmittelbar zugeteilt.<br />

Das 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>t mit ihren beständigen religiösen<br />

Wirren und Kämpfen brachten für unsere Gegend eine traurige<br />

Zeit. Das Glaubensbekenntnis des Landesfürsten war damals<br />

bestimmend für die Religion <strong>der</strong> Untertanen. <strong>Siegritz</strong> wurde<br />

daher bald katholisch bald lutherisch. Auch <strong>der</strong> Adel musste<br />

sich dem Religionszwange seines Landesherrn unterwerfen.<br />

Selbst bei Übertragung eines Amtes war die Religion des Be-<br />

werbers maßgebend. Solche materielle Gründe mögen mitgespielt<br />

haben, wenn sich auch die Familien Schepper und Weickmann im<br />

17. Jahrhun<strong>der</strong>t in Glaubensän<strong>der</strong>ungen einließen. Als aber 1649<br />

in Erbendorf die evangelische Lehre wie<strong>der</strong> eingeführt worden<br />

war, wurde Johann Paul Weickmann einer <strong>der</strong> eifrigsten Anhänger<br />

<strong>der</strong> katholischen Lehre und wohl aus diesem Grunde am 1. Januar<br />

1653 vom Landrichter Simon de Labrique zu Parkstein mit dem<br />

neuburgischen Richterdienst zu Erbendorf betraut. 1651 hatte<br />

er seinen Untertanen bei 30 fl Strafe verboten, den evange-<br />

lischen Gottesdienst in Erbendorf zu besuchen.<br />

Im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t erhielt das Schloß <strong>Siegritz</strong> eine Hauska-<br />

pelle. In ihr wurde zelebriert, bis Johann Nepomuk von Ibscher<br />

1813 die gegenwärtige Kapelle St. Anna baute. Diese wurde am<br />

14. August 1821 durch den Erbendorfer Pfarrer Anton Goehl ein-<br />

geweiht.<br />

Der in den 70er Jahren in <strong>der</strong> Donau verunglückte ehemalige<br />

Bediente des seligen Bischofs Michael Wittmann in Regensburg,<br />

Adam Heimerl, stiftete zur St. Annakapelle in <strong>Siegritz</strong> 100 fl<br />

mit <strong>der</strong> Bestimmung, dass die Zinsen zur Errichtung eines<br />

Schulpreises, zur Anschaffung von Schulbüchern und zur Bezahlung<br />

des Schulgeldes für arme katholische Schulkin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Siegritz</strong> verwendet werden sollen.<br />

Am 22. November 1880 vermachte Rosalie Freifrau von Künsberg<br />

die St. Annakapelle <strong>der</strong> politischen Gemeinde <strong>Siegritz</strong>. Die


- 66 -<br />

Schenkungsurkunde bestimmt, dass die Kapelle nur zu römisch-<br />

Katholischen Kultuszwecken verwendet werden darf.<br />

Die Kapelle St. Anna ist ein einfacher Bau mit einem Kuppel-<br />

Dachreiter. Das Innere ziert ein einfaches Barockaltärchen.<br />

Links vom Eingang steht eine Steinfigurm, den hl. Johannes<br />

v. Nepomuk darstellend. Der mündlichen Überlieferung nach ließ<br />

diese Figur <strong>der</strong> Gutsbesitzer Johann Nepomuk von Ibscher bei<br />

<strong>der</strong> Bruckmühle unterhalb Erbendorf aus <strong>der</strong> Fichtelnaab ziehen<br />

und sie bei <strong>Siegritz</strong> aufstellen.<br />

Diese Sage erinnert uns an die sogenannte Säkularisierung zu<br />

Anfang des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Sie blieb auch in unserer Gegend<br />

nicht erspart.<br />

Damals soll man – wie die Leute erzählen – eine<br />

Feldkapelle, welche zwischen <strong>Siegritz</strong> und Thann stand, nie<strong>der</strong>gerissen<br />

haben. Einer an<strong>der</strong>en Sage zufolge hätten diese Kapelle<br />

während des 30-jährigen Krieges die Schweden zerstört.<br />

Das eingesunkene Steinkreuz am Westrande <strong>der</strong> Ortschaft Sieg-<br />

ritz, das vielfach als Pest- o<strong>der</strong> Schwedenkreuz gedeutet wird,<br />

aber we<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Pest noch mit den Schweden im geschicht-<br />

lichen Zusammenhange steht, was auch die eingemeißelte Jahres-<br />

zahl 1688 beweist, ist ein sogenanntes Sühnekreuz und wurde<br />

jedenfalls zur Erinnerung an ein Unglück o<strong>der</strong> eine Bluttat er-<br />

richtet. Darauf deuten auch 2 Sagen. Die eine erzählt, hier<br />

hätten sich zwei Brü<strong>der</strong> durch eine Pistole entleibt; die<br />

an<strong>der</strong>e weiß zu berichten, dass sich an dieser Stelle einer<br />

nach einer Rose bückte, als sich seine Pistole entlud und ihn<br />

tödlich verletzte.


- 67 -<br />

Geschichtliches über die Gemeinde <strong>Siegritz</strong><br />

Das Dorf <strong>Siegritz</strong>, das für sich eine politische Gemeinde bil-<br />

det, war von jeher ein kleiner Ort. Es besitzt gegenwärtig 31<br />

Häuser, darunter eine Gastwirtschaft, eine Mühle mit Sägewerk<br />

und ein Glaspolierwerk. Letzteres bestand schon im 18. Jahr-<br />

hun<strong>der</strong>t. Das Sägewerk ist schon seit mehr als 10 Jahren außer<br />

Betrieb. Die ehemalige Glaspolier wurde von ihrem gegenwär-<br />

tigen Besitzer Herrn Baron Gustav von Lindenfels in Thumsen-<br />

reuth in ein elektrisches Werk umgewandelt, das <strong>Siegritz</strong> seit<br />

1919 mit elektrischen Licht versorgt.<br />

1796 war das Gewerbe in <strong>Siegritz</strong> verhältnismäßig stark ver-<br />

treten. Damals zählte man: 1 Gärtner, 1 Wirt, 1 Metzger,<br />

1 Müller, 1 Zeugmacher, 1 Knopfmacher, 1 Schuster, 1 Schnei-<br />

<strong>der</strong>, 1 Weber, 1 Poliermeister, 2 Polierer und 5 Schleifer;<br />

außerdem gab es noch: 1 Jäger, 1 herrschaftlichen Gutspächter,<br />

1 Hirten und 8 Bauern ohne Nebenberuf, zusammen 144 Seelen im<br />

ganzen Dorf.<br />

Im Jahre 1808 war die Einwohnerzahl auf 181 gestiegen, die<br />

Zahl <strong>der</strong> Häuser betrug 24. Die Grundbesitzungen umfassten<br />

188 Tagwerk Äcker, 36 Tagwerk Wiesen, 443 Tagwerk Waldungen,<br />

6 Tagwerk Oedgärten und 6 Tagwerk Weiher. An Vieh zählte man<br />

2 Pferde, 26 Ochsen, 44 Kühe, 42 Rin<strong>der</strong>, 100 Schafe und 27<br />

Schweine.<br />

Nach dem sogenannten Hoffuß hatte das Dorf <strong>Siegritz</strong> 1813 3 1/2<br />

Höfe. Auf das Schloß <strong>Siegritz</strong> entfielen davon 1 1/2 Höfe, auf<br />

die 28 bäuerlichen Anwesen insgesamt 2 Höfe. Nur 1 Untertan<br />

hatte einen Viertelshof, die meistenm Zwölftel-, an<strong>der</strong>e auch<br />

nur Sechzehntelhöfe. Außerdem besaß <strong>Siegritz</strong> noch ein Hirt-<br />

haus.<br />

Bei <strong>der</strong> letzten Volkszählung am 8. Oktober 1919 hatte <strong>Siegritz</strong><br />

154 Einwohner. Das Gesamtgemeindeland zu <strong>Siegritz</strong> umfasst 320<br />

ha, bestehend aus 50 ha Wiesen, 17 ha Weiden und Oedungen,<br />

84 ha Äckern und Gärten, 150 ha Wald, 19 ha Haus-, Hof- und<br />

Straßengrund.<br />

<strong>Siegritz</strong> zählte ehemals auch zu den Schulorten. Noch zu Anfang<br />

des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts hatte es eine sogenannte „Winkelschule“,<br />

welche von Hirten o<strong>der</strong> Handwerkern, die sich im Sommer auf ihr<br />

Geschäft, im Winter auf das Schulhalten verlegten, geleitet<br />

wurde. Diese Schule wurde 1810 aufgehoben und die Gemeinde<br />

<strong>Siegritz</strong> dem Schulsprengel Thumsenreuth einverleibt. Damit war<br />

jedoch <strong>Siegritz</strong> nicht einverstanden, son<strong>der</strong>n ließ seine Schule<br />

als sogenannte „Nebenschule“ unter einem staatlich geprüften


- 68 -<br />

Lehrer weiterbestehen. Auch die Dörfer Wetzldorf und Thann,<br />

welche ihre Kin<strong>der</strong> eine Zeitlang nach Erbendorf geschickt hat-<br />

Ten, schlossen sich <strong>Siegritz</strong> an. Der weite Schulweg nach Thum-<br />

senreuth und Erbendorf veranlasste auch die Protestanten zu<br />

<strong>Siegritz</strong> und Thann ihre Kin<strong>der</strong> in die kath. Nebenschule Sieg-<br />

ritz zu schicken.<br />

Die Schulräumlichkeiten, bestehend aus einem Schulzimmer und<br />

einemm Wohnzimmer für den Lehrer, befanden sich im oberen<br />

Stockwerk des Heimerlhauses (heute Haus Nr. 10). Die Schul-<br />

stube war nach dem Gutachten <strong>der</strong> K. Schulinspektion Kemnath<br />

vom 15. März 1832 für ihren Zweck „hinlänglich“. Sie hatte<br />

5 Fenster und maß in <strong>der</strong> Breite 22 und in <strong>der</strong> Länge 20 Schuh.<br />

Als Mietzins erhielt Johann Heimerl jährlich 12 fl. Das jähr-<br />

liche Einkommen des <strong>Siegritz</strong>er Lehrers war 100 fl. Der kath.<br />

Lehrer zu Thumsenreuth bekam für den Schulgeldentgang von <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Siegritz</strong> jährlich 15 fl Entschädigung.<br />

Im Jahre 1833 hob die K. Regierung des Obermainkreises die<br />

Nebenschule <strong>Siegritz</strong> endgültig auf und schulte <strong>Siegritz</strong> nach<br />

Thumsenreuth ein.<br />

Die vieljährigen Bemühungen <strong>der</strong> Distriktsschulinspektion be-<br />

wogen endlich die Kreisregierung am 30. Juni 1851 die Errich-<br />

tung einer Schule in <strong>Siegritz</strong> wie<strong>der</strong> zu genehmigen. Als es je-<br />

doch zum Schulhausbau kommen sollte, gerieten <strong>Siegritz</strong> und<br />

Wetzldorf in Streit. Wetzldorf war gegen einen Schulhausbau in<br />

<strong>Siegritz</strong> und <strong>Siegritz</strong> wollte sich nicht nach Wetzldorf ein-<br />

schulen lassen. Da man sich nicht einigen konnte, unterblieb<br />

<strong>der</strong> Schulhausbau und damit die Errichtung einer Schulstelle<br />

bis heute.<br />

Infolge des nie<strong>der</strong>en Einkommens war die Schulstelle immer mit<br />

jüngeren Lehrern besetzt. Im April 1821 war Georg Reichenber-<br />

ger und im August gl. Josef Johann Neubauer Lehrer in Sieg-<br />

ritz. 1824/25/26 wird ein Lehrer Pfreimter genannt. Am 29.<br />

September 1827 betraute die K. Regierung den Schuldienstex-<br />

Spektanten Johann Josef Tretter von Wäl<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> Verwesung<br />

<strong>der</strong> Nebenschule <strong>Siegritz</strong>. Im September 1831 wurde Tretter nach<br />

Thumsenreuth berufen. Er war <strong>der</strong> letzte Lehrer von <strong>Siegritz</strong>.<br />

Den Gedanken, in <strong>Siegritz</strong> eine kath. Schule zu errichten, hat<br />

man in neuerer Zeit wie<strong>der</strong>holt ins Auge gefasst. Dabei ist<br />

sehr häufig <strong>der</strong> Ort, wo die Schlossruine steht, als Bauplatz<br />

genannt worden. Da sich die Schlossruine in Privatbesitz be-<br />

findet, so ist zu befürchten, dass das alte Gemäuer eines<br />

Tages, wenn im Dorf Not an Bausteinen ist, verschwindet und<br />

dass die Stätte, die jahrhun<strong>der</strong>telang <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> angesehen-


- 69 -<br />

sten nordgauischen Adelsgeschlechter war, in nicht allzu fer-<br />

ner Zeit dem Erdboden gleich gemacht sein wird.<br />

„So vergeh`n des Lebens Herrlichkeiten,<br />

So entfleucht das Traumbild eitler Macht!<br />

So versinkt im schnellen Lauf <strong>der</strong> Zeiten,<br />

Was die Erde trägt, in öde Nacht!“


- 70 -<br />

Geschichtliches über die untergegangene Ortschaft Schnepfenreuth bei<br />

Neuhaus W.N (Waldnaab)<br />

Der Name Schnepfenreuth tritt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> bereits 1205<br />

auf. In diesem Jahre nimmt König Philipp von Hohenstaufen das<br />

Kloster Weissenohe mit allen Gütern, unter ihnen auch Schnep-<br />

fenreuth, in seinen Schutz. Das Salbuch Ludwig des Strengen<br />

von 1283 zählt Schnepfenreuth zu den von Störo von Störnstein<br />

erkauften Gütern. 1362 sind Valand <strong>der</strong> Redwitzer und sein<br />

Bru<strong>der</strong> Andreas zu Bernstein Inhaber des leuchtenbergischen<br />

Lehens Schnepfenreuth. Am 7. Januar 1387 kauft Landgraf Johann<br />

von Leuchtenberg von Marquard von Redwitz, Ritter zu Windisch-<br />

Eschenbach, unter an<strong>der</strong>en Gütern auch Schnepfenreuth. Valand<br />

Redwitzer zu Bernstein verkauft am 16. Mai 1393 u.a. sein Gut<br />

zu Schnepfenreuth und dazu die 2 Garben Zehent über das Dorf<br />

Schnepfenreuth an Landgraf Johann von Leuchtenberg. Nach dem<br />

Registraturbuch des Pflegeamtes Tirschenreuth soll das Dorf<br />

Schnepfenreuth in <strong>der</strong> Grafschaft Störnstein durch die Hussiten<br />

zerstört worden sein. 1515 wird die leuchtenbergische Be-<br />

sitzung Neuhaus und u.a. auch ein Hof zu Schnepfenreuth an das<br />

Kloster Waldsassen verkauft. Jene halben Höfe zu Schnepfen-<br />

reuth, welche ein durchgehendes Beutellehen des Rittergutes<br />

<strong>Siegritz</strong> waren, verlieh Adam von Streitberg 1537 an die Neu-<br />

hauser Bürger Kilian Eyba, dessen Bru<strong>der</strong> und Wolf Windschiegl.<br />

1601 werden Heinrich Ott und Peter Windschiegl von Neuhaus als<br />

Lehensträger von Schnepfenreuth genannt. Beide haben ihr Lehen<br />

für je 180 fl erkauft und dem Landgrafen von Leuchtenberg 1601<br />

36 fl Lehengeld gegeben. Im Urbarregister des Hans Georg<br />

Steinhauser vom Jahre 1605 wird Schnepfenreuth bereits eine<br />

„öde Hofrath“ genannt. Am 30. April 1608 hat Hans Georg Stein-<br />

hauser das Lehen Schnepfenreuth besichtigt und gefunden, „daß<br />

vor Jahren allda 4 große Bauernhöfe gestanden, so über die<br />

400 Tagwerk Feld auf <strong>der</strong> Höhe hinter Neuhaus innegehabt und<br />

auf ausgegebene landgräfliche Befreiung des Bergs Neuhaus ihre<br />

Hofstätten zu Schnepfenreuth verlassen und neue befreite Häu-<br />

ser zu Neuhaus auferbauet. Ist darauf aus großem Nachsehen <strong>der</strong><br />

Herrschaft zu <strong>Siegritz</strong> nichts als die Lehensgerechtigkeit über<br />

die Gründ und Böden geblieben und die Mannschaft allda all-<br />

wegen laut des alten Streitberglichen Lehenbriefs de anno 1537<br />

mit Protestation vorbehalten worden. Wird diese Lehen- und<br />

Mannschaft zum vierten Teil gen <strong>Siegritz</strong> noch jährlich mit <strong>der</strong><br />

Fastnachtshenne bezeuget und haben also erstgedachte zwei Neu-<br />

hauser Bürger von erwähnter Öde noch inne den vierten Teil,<br />

als soviel dieselbigen Höfe vor Jahren auch gebrauchet und zu<br />

durchgehenden Lehen nach <strong>Siegritz</strong> gehöret, auch auf jede Ver-<br />

än<strong>der</strong>ung des Lehenherrn o<strong>der</strong> Lehenträgers mit Reichung des 10.<br />

Pfennigs <strong>der</strong> Kaufsumme muß gelöst werden, so an guten Fel<strong>der</strong>n<br />

in die 100 Tagwerk und an Wiesen bei 10 Tagwerk“.


- 71 -<br />

Als Inhaber des Lehens Schnepfenreuth erscheinen in den Ur-<br />

kunden des 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Familien Eyba, Wind-<br />

schiegl und Ott; 1578 wird auch Hans Punzmann genannt. 1612<br />

verkauft Hans Georg Steinhauser Schnepfenreuth an seinen<br />

Bru<strong>der</strong> Egid auf Grötschenreuth, aber bereits 1617 ist Schnep-<br />

fenreuth wie<strong>der</strong> bei <strong>Siegritz</strong>.<br />

Heute existiert Schnepfenreuth nur mehr als Flurname. Von<br />

Ehemaligen Gebäulichkeiten ist nichts mehr zu finden.


Heldentafel<br />

- 72 -<br />

Im Weltkrieg 1914 – 18 sind aus <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Siegritz</strong><br />

auf dem Schlachtfelde<br />

gefallen:<br />

Heimerl Alois vom 1. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />

20. August 1914 in Frankreich,<br />

Hermann Karl vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />

20. August 1914 bei Lauterfingen,<br />

Schraml Johann vom 6. Infanterie-Regiment am<br />

8. September 1914 bei Seres in Frankreich,<br />

Hofmann Johann vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />

9. Mai 1915 bei Arras,<br />

Mihl Simon vom 23. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />

19. Februar 1916 in den Vogesen,<br />

Vermisst sind:<br />

Mihl Andreas vom 6. Reserve-Infanterie-Regiment seit<br />

25. August 1914 bei Maixe,<br />

Tretter Michael vom 10. Infanterie-Regiment seit<br />

25. August 1916 bei Luneville<br />

In französischer Gefangenschaft befand sich<br />

Hermann Ludwig vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment vom<br />

9. Mai 1915 bis 16. März 1920<br />

In englischer Gefangenschaft war<br />

Porsch Adam vom 16. Reserve-Infanterie-Regiment vom<br />

25. August 1918 bis 6. Oktober 1919


Nachwort:<br />

- 73 -<br />

Die vorliegende <strong>Geschichte</strong> wurde im Jahre 1917 bearbeitet.<br />

Das Quellenmaterial ist hauptsächlich dem Kreisarchiv in<br />

Amberg und dem Allg. Reichsarchiv in München entnommen. Auch<br />

die Registraturen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Siegritz</strong>, des kath. Pfarramtes<br />

Erbendorf, des prot. Pfarramtes Thumsenreuth und des Amtsge-<br />

richts Erbendorf wurden benützt.<br />

Auf <strong>der</strong> Suche nach urkundlichem Material fand ich überall<br />

Bereitwilligstes Entgegenkommen. Größten Dank schulde ich in<br />

dieser Hinsicht Herrn Archivrat Breitenbach in Amberg, dem<br />

Herrn Vorstand des Allg. Reichsarchivs in München und Herrn<br />

Eisenbahnsekretär Wagner in Weiden, <strong>der</strong> mir das in seinem<br />

Besitz sich befindliche Salbuch und Urbarregister des Johann<br />

Paul Weichmann zur Einsichtnahme überließ.<br />

Auch durch Herrn Geistl. Rat Seidl in Cham, Herrn Amtsge-<br />

richtssekretär Fichtner in Erbendorf, die Herren Bezirksräte<br />

des Bezirksamts Kemnath, Herrn Bezirksamtsassessor Dr. Bund-<br />

scherer in Kemnath, Herrn Mihl, Herrn Gastwirt Lehner und<br />

herrn Bürgermeister Schultes in <strong>Siegritz</strong>, Herrn Schuhmacher-<br />

meister Rupprecht in Erbendorf, ganz beson<strong>der</strong>s aber durch<br />

meinen Freund Hanns Schultes in München und Herrn Buchdrucke-<br />

reibesitzer Ponnath in Erbendorf, <strong>der</strong> in liebenswürdigster<br />

Weise den Verlag übernahm, fand meine Arbeit freundlichste<br />

Unterstützung und För<strong>der</strong>ung. Allen diesen Herren sei darum<br />

bestens gedankt.<br />

Die Quellenangaben zu dieser <strong>Geschichte</strong> finden sich in meinem<br />

Manuskript, das ich <strong>der</strong> Sammlung des Historischen Vereins von<br />

Oberpfalz und Regensburg schenkte.<br />

Das Bild von <strong>der</strong> Ruine <strong>Siegritz</strong>, das uns ihren Zustand im<br />

Jahre 1919 zeigt, verdanke ich einer photographischen Aufnahme<br />

des Herrn Photographen Johann Hösl in Krummennaab.<br />

Regensburg im November 1920<br />

J. Höser


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Älteste allgemeine <strong>Geschichte</strong> unserer Gegend 2<br />

<strong>Siegritz</strong> als Landsassengut 4<br />

<strong>Siegritz</strong> als Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen 6<br />

<strong>Siegritz</strong> als allodiales, freieigenes Rittergut 19<br />

Das Schloss <strong>Siegritz</strong> und <strong>der</strong> herrschaftliche<br />

41<br />

Besitz zu <strong>Siegritz</strong><br />

Das Verhältnis <strong>der</strong> Herrschaft zu den Untertanen 53<br />

Kirchlich-religiöse Verhältnisse 65<br />

Geschichtliches über die Gemeinde <strong>Siegritz</strong> 67<br />

Geschichtliches über die untergegangene Ortschaft<br />

70<br />

Schnepfenreuth bei Neuhaus<br />

Heldentafel 72<br />

Nachwort 73

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