Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...
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<strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> <strong>Ritterfeste</strong><br />
S i e g r i t z<br />
und ihrer<br />
Hofmarkungen<br />
mit geschichtlichen Nachrichten über das<br />
verschwundene Ritterlehen Frauenberg, den<br />
Edelsitz Grötschenreuth, den Eisenhammmer<br />
Hopfau, die Orte Thann und Eiglasdorf und<br />
die untergegangene Ortschaft Schnepfenreuth<br />
bei Neuhaus<br />
von Joseph Höser, Lehrer in Regensburg<br />
Druck und Verlag von Joseph Ponnath in Erbendorf<br />
Abschrift <strong>der</strong> Ausgabe von 1920<br />
Alfred Kunz, Weiden
- 2 -<br />
Älteste, allgemeine <strong>Geschichte</strong> unserer Gegend.<br />
Zwischen dem oberpfälzischen Städtchen Erbendorf und <strong>der</strong><br />
Altersgrauen Burgruine Weißenstein, dem Stammsitz des nordgauischen<br />
Adelsgeschlechts <strong>der</strong> Notthaft, liegt vor den düster<br />
bewaldeten<br />
Bergen des Steinwaldes das freundliche Dörfchen<br />
<strong>Siegritz</strong>. Es war bis ins vorige Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Sitz „edler<br />
und fester“ Ritter. Manches jener edlen Geschlechter, die dort<br />
hausten, ist schon erloschen; auch ihre Feste ist zerfallen<br />
und gierig nagen Wind und Wetter an dem alten Gemäuer.<br />
Wollen wir die graue Vergangenheit von <strong>Siegritz</strong> kennen lernen,<br />
so müssen wir etwas zurückblicken in die älteste allgemeine<br />
<strong>Geschichte</strong> unserer Gegend.<br />
Über die frühesten Zeiten unseres Gebietes, etwa bis zum Jahre<br />
1000 n. Chr., hat die Geschichtsforschung bis heute noch keine<br />
sichere Klärung gebracht. Soviel aber steht fest, dass damals<br />
unsere Gegend noch ein undurchdringlicher, mit endlosen Sümp-<br />
fen bedeckter Urwald war, in dem Auerochsen, Wölfe, Bären,<br />
Eber u.a. wilde Tiere ihre Behausung hatten.<br />
Zur Zeit <strong>der</strong> Gauverfassung gehörte unser Gebiet zum bayer-<br />
ischen Nordgau. Nach Herzog Tassilo III. Sturz durch Karl den<br />
Großen (788) und <strong>der</strong> Unterwerfung Bayerns unter die Franken-<br />
Herrschaft wurde die Markgrafschaft auf dem Nordgau gegen die<br />
Slaven, insbeson<strong>der</strong>e gegen die böhmischen Tschechen errichtet.<br />
Unsere Gegend war bei Errichtung dieser Markgrafschaft noch<br />
Größtenteils in den Händen <strong>der</strong> Slaven. Erst im 10. o<strong>der</strong> 11.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t wird sich die deutsche Besiedlung unserer Gegend<br />
vollzogen haben. Die neuen Kolonisten, welche das Land germa-<br />
nisierten und zugleich christianisierten waren größtenteils<br />
Bayern. Sie bilden den Kern <strong>der</strong> heutigen Bevölkerung unserer<br />
Gegend.<br />
Die von Karl dem Großen auf dem bayerischen Nordgau, <strong>der</strong> unge-<br />
fähr das Land zwischen Donau und Fichtelgebirge und Nürnberg<br />
und Eger umfasste, aufgestellten Markgrafen waren die Hüter<br />
<strong>der</strong> Ordnung im Innern und die Wächter gegen die Einfälle <strong>der</strong><br />
benachbarten feindlichen Slaven. In <strong>der</strong> karolingischen und<br />
auch in <strong>der</strong> späteren Zeit wurde <strong>der</strong> Nordgau durch starke Boll-<br />
werke befestigt. An allen geeigneten Plätzen entstanden mäch-<br />
tige Burgen, welche gräfliche und freiherrliche Geschlechter<br />
bezogen und das Land gegen feindliche Einfälle schützten. Auf<br />
diese Weise wurden die Festen, bzw. Herrschaften Waldeck,<br />
Leuchtenberg, Parkstein, Altneuhaus, Schwarzenschwal, Falken-
- 3 -<br />
berg u.a. gegründet. Der Tod des Markgrafen Diepold II.<br />
(+ 1146) hatte die Auflösung <strong>der</strong> Markgrafschaft auf dem Nord-<br />
gau zur Folge. Die bisher <strong>der</strong>selben unterworfene Herrschaft<br />
Leuchtenberg-Waldeck schloss sich als selbständiges Gebiet ab.<br />
Graf Gebhard von Leuchtenberg erscheint bereits 1124 unter dem<br />
Titel „Gebhardus de Waldecke“. Waldeck muss also neben Leuch-<br />
tenberg <strong>der</strong> bedeutendste Sitz <strong>der</strong> Leuchtenberger gewesen sein.<br />
Friedrich von Leuchtenberg, <strong>der</strong> letzte Besitzer von Waldeck,<br />
befand sich in sehr misslichen finanziellen Verhältnissen. Er<br />
sah sich daher gezwungen die Herrschaft Waldeck am 10. Januar<br />
1283 an den bayerischen Herzog Ludwig den Strengen zu verkau-<br />
fen.<br />
Den Besatzungsdienst <strong>der</strong> Burgen Waldeck und Leuchtenberg, die<br />
Burghut, versahen Burgmänner aus dem Stande <strong>der</strong> Ministerialen.<br />
Die Zahl dieser Dienstmannen war verschieden und richtete sich<br />
nach dem mehr friedlichen o<strong>der</strong> mehr kriegerischen Charakter<br />
<strong>der</strong> Zeit. Nach Beendigung <strong>der</strong> Kriege verzog sich ein Teil <strong>der</strong><br />
Dienstmannen auf das Land und gründete hier eigene kleinere<br />
Burgen. Dazu bekam je<strong>der</strong> Ministeriale ein Stück Grund und Bo-<br />
den und Anweisungen auf nutzbare Rechte. Dieses alles erhiel-<br />
ten sie als Lehen für geleistete Dienste. Der Lehensmann o<strong>der</strong><br />
Vasall musste sich seinem Lehensherrn durch den Lehenseid zu<br />
allzeit treuen Diensten für Krieg und Frieden verpflichten.<br />
Die Ministerialen <strong>der</strong> Leuchtenberger, anfänglich unfreie<br />
Dienstmannen ihrer Herren gelangten mit <strong>der</strong> Zeit in den freien<br />
edlen Ritterstand und erhielten dazu die Erblichkeit ihrer<br />
Lehen.
<strong>Siegritz</strong> als Landsassengut<br />
- 4 -<br />
Ein leuchtenbergisches Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen war auch <strong>Siegritz</strong>.<br />
Wie es scheint, gehörte es in frühester Zeit<br />
zur<br />
Herrschaft Waldeck. Als diese die Leuchtenberger im Jahre 1283<br />
an das Haus Wittelsbach verkauften, behielten sie sich ihre<br />
Lehen zurück. Die Wittelsbacher aber teilten <strong>Siegritz</strong> ziemlich<br />
bald <strong>der</strong> in ihrem Besitze gestandenen Herrschaft Parkstein zu.<br />
Den Besitzern dieser Herrschaft gegenüber war nun <strong>Siegritz</strong> für<br />
alle Zeit ein Landsassengut, den Landgrafen von Leuchtenberg<br />
gegenüber aber blieb es ein Lehen.<br />
In <strong>der</strong> Folge teilte darum <strong>Siegritz</strong> mit dem Amte Parkstein die<br />
politischen Geschicke und stand mit diesem im 13., 14. und 15.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t abwechselnd bald unter <strong>der</strong> Herrschaft des wittelbachischen<br />
bald des brandenburgischen Hauses bald unter <strong>der</strong><br />
Herrschaft <strong>der</strong> Könige von Böhmen. Zwischen Kurfürst Philipp<br />
von <strong>der</strong> Pfalz einerseits und Herzog Otto II. von Mosbach und<br />
Herzog Georg von Landshut, den beiden Herren des Amtes Parkstein,<br />
an<strong>der</strong>seits hatten sich im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t wegen <strong>der</strong><br />
Ämter Waldeck und Parkstein mehrmals Irrungen ergeben. Es wurde<br />
daher am 17. Juni 1483 eine neue Grenzvermarkung vorgenommen.<br />
Man einigte sich dahin, dass von jetzt ab Weißenstein,<br />
Reuth, Lehen und Trautenberg <strong>der</strong> Herrschaft Waldeck, also <strong>der</strong><br />
Kurpfalz zustehen, dagegen Herzog Otto und Georg als gemeinsamen<br />
Besitzern<br />
von Parkstein zu dieser Herrschaft Altenstadt,<br />
<strong>Siegritz</strong>, Thumsenreuth, Krummennaab, Burggrub und Wildenreuth<br />
zugeteilt werden sollen.<br />
In den folgenden Jahrhun<strong>der</strong>ten gehörte das Gemeinschaftsamt<br />
und somit auch <strong>Siegritz</strong> den pfälzischen, neuburgischen und<br />
sulzbachischen Herzögen. Seit 1714 befand sich das Amt Park-<br />
stein im Alleinbesitze <strong>der</strong> Herzöge von Sulzbach. <strong>Siegritz</strong><br />
bildete den nördlichsten Punkt des Herzogtums Sulzbach. Die<br />
nördliche sulzbachische Landesgrenze gegen das Fürstentum <strong>der</strong><br />
Oberpfalz erstreckte sich damals vom Erbendorfer Kirchenwald<br />
durch den Altenstädter Wald unter Abspann hinüber auf den<br />
Kornberg, von hier aus über die Naab, wo jetzt die Zeidlweid-<br />
brücke steht, unter Grötschenreuth nach Wetzldorf, an <strong>der</strong><br />
Steinmühl links vorbei zum Grenzbach, <strong>der</strong> die östliche Grenze<br />
bis zu seiner Mündung bei Trautenberg bildete. Seit dem Jahre<br />
1806 ist das ehem. Herzogtum Sulzbach ein Bestandteil des<br />
Königreichs Bayern.<br />
Die Ritter zu <strong>Siegritz</strong> waren als Landsassen stets Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Landschaft ihrer Landesherren, jener Körperschaft, welche<br />
als Vertreterin sämtlicher Untertanen – ähnlich wie unser
- 5 -<br />
früherer Landtag – den Landesfürsten in <strong>der</strong> Ausübung seiner<br />
Befugnisse beschränkte. Die Landschaft bildeten die Prälaten,<br />
<strong>der</strong> Ritter- und Adelsstand und die Bürgerschaften <strong>der</strong> Städte<br />
und <strong>der</strong> gebannten Märkte. Die einflussreichste Kurie bildeten<br />
die Ritter, soweit sie gefreite Güter (Hofmarken o<strong>der</strong> Sitze)<br />
besaßen, die in die Matrikel <strong>der</strong> Landsassen, die sogenannte<br />
Landtafel, eingetragen waren. <strong>Siegritz</strong> wird bereits in <strong>der</strong><br />
Landtafel des nie<strong>der</strong>bayerischen Herzogs Georg des Reichen<br />
Zwischen 1486 und 1492 erwähnt. Auch die neuburgische Land-<br />
tafel von 1615 und jene von 1690 führen <strong>Siegritz</strong> auf. 1626<br />
wird Hans Gg. von Steinhauser auf <strong>Siegritz</strong> ausdrücklich als<br />
Mitglied <strong>der</strong> Landschaft des Gemeinschaftamtes Parkstein-Weiden<br />
bezeichnet.
- 6 -<br />
<strong>Siegritz</strong> als Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen<br />
Die Endung „itz“ in dem Worte <strong>Siegritz</strong> hat schon manche ver-<br />
leitet, dieses Dorf als eine slavische Siedlung zu erklären.<br />
Dieser irrtümlichen Ansicht steht aber die Tatsache gegen-<br />
Über, dass dieser Ort in den Urkunden des 14., 15. und 16.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts stets als „Sigharts“ bezeichnet wird. Der Volks-<br />
mund spricht darum heute noch ganz richtig „Sicha(r)ts“, aber<br />
nicht „<strong>Siegritz</strong>“. Das Volk, welche viele Jahrhun<strong>der</strong>te des<br />
Lesens und Schreibens unkundig war, hielt sich fest an sein<br />
Gedächtnis und bewahrte mit <strong>der</strong> größten Zähigkeit den von den<br />
Voreltern ererbten Namen „Sigharts“ bis auf den heutigen Tag,<br />
während ihn die Schreibkundigen mit Willkür zu „<strong>Siegritz</strong>“<br />
verän<strong>der</strong>ten. Der Ortsname „<strong>Siegritz</strong>“ findet sich zum erstenmal<br />
in einem Schriftstück vom 14. April 1556, das „Jorg vonn<br />
Streiperg zum Siegeritz“ unterzeichnete. In <strong>der</strong> folgenden Zeit<br />
wird die Bezeichnung <strong>Siegritz</strong> vorherrschend und im 17. Jahr-<br />
hun<strong>der</strong>t verschwindet <strong>der</strong> Ortsname „Sigharts“ vollständig.<br />
„<strong>Siegritz</strong>“ ist als zu erklären als Ansiedlung des Sighart o<strong>der</strong><br />
Ansiedlung Sigharts. Ein Mann namens Sighart muss es gewesen<br />
sein, <strong>der</strong> sich hier zuerst nie<strong>der</strong>ließ, den Urwald rodete, die<br />
Sümpfe trocknete und das Land urbar machte. Wir dürfen als<br />
Sicher annehmen, dass dieser Sighart (sig = Sieg und hart =<br />
stark, fest) ein waldeckisch-leuchtenbergischer Burg- o<strong>der</strong><br />
Dienstmann gewesen ist, <strong>der</strong> für treue Dienste am Fuße des<br />
Steinwaldes ein Stück Land zur Ansiedlung erhielt. Für diese<br />
Ansicht spricht auch <strong>der</strong> Umstand, dass <strong>Siegritz</strong> schon um die<br />
Mitte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts als leuchtenbergisches Lehen auf-<br />
tritt.<br />
Urkundlich wird Sigharts erst 1362 bekannt. In diesem Jahre<br />
erscheint es als leuchtenbergisches Lehen im Besitze <strong>der</strong><br />
Pfreim<strong>der</strong>, die es unzweifelhaft auch schon zuvor inne hatten.<br />
Nach dem Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />
sollen die „Deiner“ die Vorfahren <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> auf <strong>Siegritz</strong><br />
gewesen sein. In das leuchtenbergische Lehensverzeichnis vom<br />
Jahre 1390 ist <strong>Siegritz</strong> – wahrscheinlich infolge eines Ver-<br />
sehens – nicht eingetragen. Dagegen heißt es im Lehenbuch des-<br />
selben Landgrafen im Jahre 1405: Item Pfreim<strong>der</strong> von dem Sig-<br />
harts haben zu Lehen, was sie zu dem Sigharts all haben und<br />
alles das, was dazu gehört, und „Kretschenreuth“ *) und was<br />
*) Grötschenreuth (früher Kretschenreuth geschrieben) wird bereits am<br />
14. April 1205 erwähnt. An diesem Tag nimmt Kaiser Philipp das Kloster<br />
Weißenohe in seinen Schutz und bestätigt dessen Besitzungen, darunter auch
- 7 -<br />
„Cretsinruit“. Nach dem Lehenbuch des Landgrafen Johann des Älteren ist<br />
Grötschenreuth nebst dem dortigen Hammer schon 1362 ein leuchtenbergisches<br />
Lehen.<br />
Sie zum Thann haben und den Hammer zu Grötschenreuth und den<br />
Hof zu Plärn in dem Bach, item zu Hauxdorf drei Höf und eine<br />
Söldnerherberg. Im Jahre 1408 bringt das Lehenbuch des Land-<br />
Grafen Johann IV. folgenden Eintrag: Georg Pfreim<strong>der</strong> hat zu<br />
Lehen den großen Zehent **) zu Eysendorf (vielleicht Eisers-<br />
**) Der große Zehent = 10. Garbe vom Getreide, <strong>der</strong> kleine Zehent = 10.<br />
Teil vom Obst, Gemüse u.a.<br />
dorf bei Stadt Kemnath?), item den großen Zehent zum Sigharts,<br />
item zwei Hämmer, <strong>der</strong> eine in <strong>der</strong> Hopfau, da die „Hainer“ da-<br />
rauf gesessen, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e darunter, darauf die Gebhardt ge-<br />
sessen ist, item das Dorf Grötschenreuth mit seiner Zugehö-<br />
rung, das zwischen den Hämmern gelegen ist. Dasselbe Lehen-<br />
buch berichtet im gleichen Jahre: Niklas Pfreim<strong>der</strong> dem Ael-<br />
teren, Heinrich des Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, zum Sigharts gesessen,<br />
wurde gegeben <strong>der</strong> sechste Teil zum Sigharts, item ein Viertel<br />
eines Hofes zu Plärn, darauf Hans Diether gesessen ist;<br />
Niklas Pfreim<strong>der</strong> dem Jüngeren, Jakob des Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e sechste Teil zum Sigharts und ein Viertel des ebenge-<br />
nannten Hofes zu Plärn; item den dritten Teil daselbst hat<br />
Hans Pfreim<strong>der</strong>, zu Parkstein gesessen, empfangen, haben nun<br />
Gilg und Konrad die Notthafft inne und auch empfangen. Am<br />
Montag nach Lucia 1415 heißt es: Niklas Pfreim<strong>der</strong> ist <strong>der</strong><br />
halbe Sitz zum Sigharts mit seiner Zugehörung, den er von<br />
Niklas, seines Bru<strong>der</strong>s Jakob Pfreim<strong>der</strong>s Sohn, gekauft hat, zu<br />
Lehen gegeben, den an<strong>der</strong>en halben Teil hat er zuvor empfangen.<br />
Schon zu Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts erscheinen als Lehens-<br />
Männer zu <strong>Siegritz</strong> neben den Pfreim<strong>der</strong> die Trautenberger,<br />
welche anfangs Teile und später das ganze Lehen von den<br />
Pfreim<strong>der</strong>n erwarben. Am 24. Juni 1417 kaufen Georg Trautenberger<br />
und seine Brü<strong>der</strong> zum Sigharts von Hans dem Pfreim<strong>der</strong><br />
zu <strong>der</strong> Weiden ein Drittel an dem Dorfe <strong>Siegritz</strong>. Das genannte<br />
Lehenbuch gibt uns 1419 weiteren Aufschluß: Georg Trautenberger<br />
zum Sigharts hat einen Dritteil an dem Dorfe zum<br />
Sigharts erhalten, den er von Hans Pfreim<strong>der</strong>, zu <strong>der</strong> Weiden<br />
gesessen, gekauft hat, <strong>der</strong> diesen meinem Herrn (nämlich dem<br />
Landgrafen von Leuchtenberg) aufgegeben hat, den hat er also<br />
an seines Bru<strong>der</strong>s Hans Trautenbergers statt, <strong>der</strong> älter ist,<br />
empfangen, er wurde ihm und an<strong>der</strong>en seinen Brü<strong>der</strong>n gegeben,<br />
wenn sie ungeteilt miteinan<strong>der</strong> bleiben; er hat zuvor auch<br />
einen dritten Teil daran empfangen. Einen weiteren Teil des<br />
Dorfes <strong>Siegritz</strong> erwarb<br />
durch Kauf <strong>der</strong> Pfleger zu Waldeck<br />
Georg Trautenberger am Sonntag nach <strong>der</strong> Fastnacht 1452 von
- 8 -<br />
den hinterlassenen Erben des Hans Pfreim<strong>der</strong> des Jüngeren und<br />
am Mittwoch vor St. Erhard desselben Jahres von Jörg Pfreim<strong>der</strong><br />
zu Oberbruck das Dorf Gössenreuth „im Haberland“. 1431 ver-<br />
kauften Hans Pfreim<strong>der</strong> und seine Brü<strong>der</strong> auf Sigharts und Kon-<br />
rad Ermansreuter auf Lehen an Konrad Notthaft 2 wüste Höfe bei<br />
Hohenhard, zum Gefäll genannt, die letzterer von dem Markgra-<br />
fen Johann als Lehen empfing.<br />
In den leuchtenbergischen Lehenbüchern von 1362 und 1405 fin-<br />
det sich das Dorf Thann als ein leuchtenbergisches Lehen im<br />
Besitze <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> verzeichnet. In den späteren leuchten-<br />
bergischen Lehenbüchern ist aber das Dorf Thann als ein Zube-<br />
hör des Ritterlehens <strong>Siegritz</strong> nicht mehr vorgetragen. Thann<br />
bildete nämlich in den nächsten Jahrzehnten Gegenstand eines<br />
Besitzstreites zwischen dem Kloster Michelfeld und <strong>der</strong> Familie<br />
Pfreim<strong>der</strong>. Am Mittwoch nach St. Veit 1436, als eben <strong>der</strong> Wal-<br />
decker Pfleger Konrad Trautenberger zu Kemnath Gericht hielt,<br />
erschein vor ihm Hans Pfreim<strong>der</strong> von <strong>Siegritz</strong> und brachte im<br />
Namen seines Bru<strong>der</strong>s Gilg und des Jakob Roming vor, dass die-<br />
sen beiden das Dorf Thann mit aller seiner Zugehörung als ein<br />
leuchtenbergisches Lehen zugeschrieben sei. Dagegen wandte<br />
Konrad Wannbacher von Michelfeld ein, er, sein Bru<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
Konvent und das Gotteshaus zu Michelfeld wären seit mehr als<br />
120 Jahren im Besitze jenes Hofes zu Thann, auf dem gegenwär-<br />
tig Nikolaus Pfreim<strong>der</strong> sitzt; dieses Gut aber sei ihr freies<br />
Eigen. Am folgenden Gerichtstag wurde das Urteil zu Gunsten<br />
des Klosters Michelfeld gesprochen. Dieses war nämlich schon<br />
seit dem 6. November 1315 im rechtmäßigen Besitze des genann-<br />
ten Hofes. An diesem Tage verkauften Ulrich von Trautenberg,<br />
seine Söhne Heinrich, Marquard, Rüdiger, Jakob und Konrad<br />
ihren Hof „ze dem tan vür ein vreies aygen“ an den Abt zu<br />
Michelfeld. Zeugen waren: Marquard von Trautenberg, Gebhard<br />
von Trautenberg, Pilgrim von Trautenberg, Friedrich von Ger-<br />
bersdorf „vnd an<strong>der</strong> pi<strong>der</strong>be lüht“. 1488 ist Thann wie<strong>der</strong> im<br />
Besitze <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong>. Um 1500 gibt Claß Pfreim<strong>der</strong> von Sieg-<br />
ritz ohne Einwilligung <strong>der</strong> Herrschaft Leuchtenberg das Dorf<br />
Thann dem St. Johanniskloster zu Erbendorf zur Stiftung einer<br />
Seelenmesse. Als später nach Aufhebung dieser Klosterfiliale<br />
die Patres in das Mutterkloster Michelfeld versetzt wurden,<br />
brachte <strong>der</strong> Markt Erbendorf das Dorf Thann in seinen Besitz.<br />
Über den weiteren Lehenbesitz des Claß Pfreim<strong>der</strong> gibt uns das<br />
Lehenbuch des Landgrafen Johann V. Bericht: Claß Pfreim<strong>der</strong> von<br />
Bruck (Oberbruck bei Stadt Kemnath) hat empfangen das Dorf<br />
Grötschenreuth samt Hammer und Hammerstatt mit aller Zugehö-<br />
rung und mehr den Zehent zum Sigharts mit aller Zugehörung am<br />
Donnerstag nach Cantate anno 1488. Als Zubehör des Ritter-<br />
lehens <strong>Siegritz</strong> wird das Dorf Grötschenreuth mit 2 Hammerwer-
- 9 -<br />
ken schon um 1400 erwähnt. Diese beiden Hämmer, Drahthammer<br />
und Hopfau, werden bereits 1387 genannt. Auf <strong>der</strong> „Hammerver-<br />
einigung“ zwischen den Städten Amberg und Sulzbach am Montag<br />
vor St. Erhard des Jahres 1387 waren unter den 64 anwesenden<br />
Hammerherren auch Otto Heyden von Grötschenreuth und Ruiger<br />
Heyer von Hopfau.<br />
Wie die späteren Akten dartun, war Grötscheneuth lange Zeit<br />
Gegenstand eines Besitzstreites zwischen Kurpfalz und Leuch-<br />
tenberg. Die Ursache hiezu bildete <strong>der</strong> Umstand, dass Gröt-<br />
schenreuth durch die Fichtelnaab in zwei Teile geschieden<br />
wird. Von Rechtswegen war Grötschenreuth am rechten Fichtel-<br />
naabufer immer ein kurpfälzisches und jene Dorfhälfte links<br />
des Flusses ein leuchtenbergisches Lehen, trotzdem machten<br />
sowohl Kurpfalz als auch Leuchtenberg im 16. und 17. Jahr-<br />
hun<strong>der</strong>t Ansprüche auf das ganze Dorf Grötschenreuth mit aller<br />
Zugehörung. Den Teil von Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtel-<br />
naab, <strong>der</strong> in den späteren Akten und in den Flurplänen heute<br />
noch den Namen „Frauenberg“ *) führt, kaufte Nikolaus Pfreim-<br />
*) Grötschenreuth rechts und links <strong>der</strong> Fichtelnaab gehören heute zur<br />
politischen Gemeinde Grötschenreuth. Den Teil rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab, <strong>der</strong><br />
noch in den Steuerkatastern und auf alten Orts- und Flurplänen „Frauen-<br />
berg“ genannt wird, heißt <strong>der</strong> Volksmund gegenwärtig nicht Frauenberg,<br />
son<strong>der</strong>n Grötschenreuth. Der Ort Frauenberg bei Grötschenreuth existiert<br />
also heutzutage dem Namen nicht mehr.<br />
<strong>der</strong> von Paul von Streitberg als freies Eigentum und machte<br />
dieses Frauenberg, das damals zwei Höfe umfasste, zu einem<br />
Lehen des Kurfürsten Friedrich IV. Das leuchtenbergisches<br />
Grötschenreuth dagegen haben die Pfreim<strong>der</strong> von den Landgrafen<br />
immer als Lehen empfangen. Nachdem <strong>Siegritz</strong> in den ständigen<br />
Besitz <strong>der</strong> Trautenberger übergegangen war, behielt die Familie<br />
Pfreim<strong>der</strong> noch längere Zeit das Dorf Grötschenreuth. Am Sonntag<br />
nach St. Dionys 1467 verlieh Landgraf Friedrich V. das<br />
Dorf und den Hammer zu Grötschenreuth mit Zugehörung an Nikolaus<br />
Pfreim<strong>der</strong>. Dieser erbaute sich 1499 einen befestigten<br />
Sitz zu Frauenberg, bzw. zu Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab,<br />
wodurch das Dorf Frauenberg-Grötschenreuth zu einem<br />
Edelsitze umgewandelt wurde. 1525 wird „die Vesten und Behausung<br />
zu Gretschenreuth, so von <strong>der</strong> Pfalzzue Lehen rühret“ genannt.<br />
Von Kaspar Löe, Fischer zu Trevesen, kaufte Nikolaus<br />
Pfreim<strong>der</strong> ein Stück Fischwasser, von <strong>der</strong> Zwieselfurt *) bis<br />
*) Zwieselfurt = ehem. Überfahrstelle unter <strong>der</strong> Mündung des von Schaden-<br />
reuth kommenden Bächleins in die Fichtelnaab, etwa dort, wo heute die<br />
Zeidelweidbrücke steht.<br />
„gen die Hopfau vnter die Rä<strong>der</strong> vnnd Wür“. 1510 trat Nikolaus<br />
Pfreim<strong>der</strong> den alten Sitz zu Oberbruck und Grötschenreuth an
- 10 -<br />
seinen Sohn Hans Pfreim<strong>der</strong> ab, <strong>der</strong> beide Lehen im gleichen<br />
Jahre von <strong>der</strong> Kurpfalz und Leuchtenberg zugesprochen erhielt.<br />
Hans Pfreim<strong>der</strong> war jedoch nur kurze Zeit im Besitze von Gröt-<br />
Schenreuth; denn bald nach dem Tode seines Vaters verkauften<br />
die Pfreim<strong>der</strong> das Dorf Grötschenreuth mit seiner Zugehörung,<br />
auch den Hammer und die Hammerstatt und den Wald unterm<br />
„Vorich“ (heute „Föhrer2 genannt) an Hans Mufling, Weiß ge-<br />
nannt, den brandenburgischen Richter und Kastner zu Neustadt<br />
am Kulm. 1517 erfolgte die Belehnung durch Landgraf Johann V.<br />
von Leuchtenberg. Den Umfang, den das Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> zur<br />
Zeit <strong>der</strong> Pfreim<strong>der</strong> besaß, hat es später verloren. Die Ursache<br />
bildeten die vielfachen Veräußerungen an verschiedene Käufer<br />
durch die Familie Pfreim<strong>der</strong>.<br />
Die Pfreim<strong>der</strong> (von Pfrime o<strong>der</strong> Pfreimd), ein altes oberpfäl-<br />
zisches Adelsgeschlecht, das wohl von den Burghütern zu<br />
Pfreimd seinen Ausgang nahm, standen im Dienstmannenverhältnis<br />
zu den Landgrafen von Leuchtenberg und waren im Mittelalter in<br />
unserer Gegend viel begütert. Schon 1218 tauchen sie auf; 1400<br />
werden sie als Besitzer von Trautenberg erwähnt.<br />
Ihre Stammverwandten, die mit ihnen gleich Schild und Helm<br />
Führen, sind die Trautenberger, ein uraltes oberpfälzisches<br />
Rittergeschlecht, das von <strong>der</strong> Burg Trautenberg (jetzt Ruine)<br />
an <strong>der</strong> Fichtelnaab seinen Namen führt. Die Trautenberger wer-<br />
den bereits um das Jahr 1244 genannt. Das Wort „Trautenberg“<br />
wird erklärt als „Berg <strong>der</strong> Traute“ (Gertraud). Die Volkssage<br />
weiß dagegen über die Entstehung des Namens „Trautenberg“<br />
folgendes zu erklären: Auf dieser Burg sollen im Mittelalter<br />
gefährliche Raubritter gesessen sein, weshalb ihre Feste all-<br />
gemein „Trau nit dem Berg“ genannt wurde. Nachdem das gefürch-<br />
tete Nest gesäubert und seine Insassen <strong>der</strong> gerechten Bestra-<br />
fung zugeführt worden waren, bezog ein an<strong>der</strong>es Geschlecht den<br />
Edelsitz und nannte ihn fortan: „Traut dem Berg“. Das Volk<br />
sagt „Draadnberch“ („Draat“ = sumpfige Talwiese). Die Wiese<br />
unterhalb <strong>der</strong> Ortschaft heißt „Die Draat“; vielleicht hat<br />
Trautenberg davon den Namen. Die Trautenberger waren in <strong>der</strong><br />
Gegend um Erbendorf vielfach sesshaft. Außer <strong>der</strong> Stammburg<br />
Trautenberg hatten sie Sitze zu Parkstein, Reuth, Thumsen-<br />
reuth, Escheldorf, Eiglasdorf, Lehen, Burggrub, Erbendorf,<br />
Riglasreuth, Dreihöf, Fuchsmühl u. a. a. Orten.<br />
Zu <strong>Siegritz</strong> waren sie schon zu Anfang des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
Begütert. Diesen Sitz erwarben sie von den Pfreim<strong>der</strong>n. Der<br />
Erste ihres Geschlechts,<br />
<strong>der</strong> zu <strong>Siegritz</strong> genannt wird, war<br />
Wilhelm von Trautenberg, dessen Anteil an <strong>Siegritz</strong> 1415 an<br />
seine Söhne überging. Am 8. September dieses Jahres verlieh
- 11 -<br />
Landgraf Johann IV. Georg dem Trautenberger den Sitz und<br />
seinen dritten Teil an dem Dorfe Sigharts als ein von seinem<br />
Vater Wilhelm Trautenberger, bzw. von seinem Bru<strong>der</strong> Hans<br />
Trautenberger (<strong>der</strong> damals außer Landes war) geerbtes Lehen.<br />
Nachdem Georg von Trautenberg 1417 ein weiteres Drittel an<br />
<strong>Siegritz</strong> erkauft hatte, vermehrte er 10 Jahre später auch<br />
seinen Eigenbesitz. Am 2. Februar 1429 bekennt Hans Trauten-<br />
berger zu Reuth, dass er dem Jörg Trautenberger zum Sigharts,<br />
Anna, seiner ehelichen Wirtin, und allen ihren Erben seinen<br />
Hof „gelegen zum perg“ (jedenfalls Berg bei Windischeschen-<br />
bach), für ein freies Erbe und Eigen mit allen Ehren, Nut-<br />
zungen und aller Zugehörung abgetreten hat. Dies bezeugten mit<br />
ihren Siegeln Konrad Notthaft von Weißenstein und Kaspar Trau-<br />
tenberger.<br />
1423 und 1424 tritt Jörg von Trautenberg zum Sigharts in<br />
leuchtenbergischen Verkaufsbriefen als Siegelzeuge auf.<br />
Obwohl Jörg Trautenberger noch 1452 seinen Lehensanteil an<br />
<strong>Siegritz</strong> beträchtlich erweitert hatte, scheint es doch, dass<br />
die Trautenberger erst gegen Ende dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts in den<br />
vollen Besitz des Dorfes und Rittersitzes <strong>Siegritz</strong> kamen.<br />
Auf die Trautenberger folgten die von Streitberg, die sich<br />
nach ihrer Stammburg Streitberg in Oberfranken nannten. In<br />
alten Akten wird zwar – ohne durch Urkunden den Beweis er-<br />
bringen zu können – behauptet, dass <strong>Siegritz</strong> durch Verheira-<br />
tung einer Trautenbergerin mit einem Ritter von Streitberg an<br />
diesen gekommen sei, doch ist wahrscheinlicher, dass <strong>Siegritz</strong>,<br />
welches bis zum Jahre 1605 in den Urkunden ein leuchtenberg-<br />
isches männliches Lehen genannt wird, an die von Streitberg<br />
durch Kauf überging. Wann <strong>Siegritz</strong> in den Besitz <strong>der</strong> Familie<br />
von Streitberg kam, lässt sich auf Jahr und Tag nicht mehr<br />
feststellen. Der Erste dieses Geschlechts, <strong>der</strong> zu <strong>Siegritz</strong><br />
hauste, war wohl Eberhard von Streitberg, dessen Ahnherr schon<br />
auf dem von <strong>der</strong> fränkischen Ritterschaft im Jahre 1235 zu<br />
Würzburg veranstalteten 14. Turnier auftritt. Eberhards Namen<br />
führt die noch erhaltene nie<strong>der</strong>bayerische Landtafel des Herzog<br />
Georg des Reichen auf, welche in <strong>der</strong> Zeit zwischen 1486 und<br />
1492 hergestellt wurde. An Jörg v. Streitberg, <strong>der</strong> wahrschein-<br />
lich ein Sohn des Eberhard von Streitberg war, ist <strong>Siegritz</strong><br />
1498 als väterliches Erbe gekommen. Landgraf Johann V. be-<br />
lehnte ihn am Samstag in <strong>der</strong> Quatemberwoche vor Michaelis 1501<br />
mit dem Sitz zum Sigharts und aller Zugehörung; 1513 gab er<br />
ihm auch den Inglashof bei Erbendorf und den Zehent zu Sieg-<br />
ritz. Dieser Jörg von Streitberg ist 1523 mit Hinterlassung<br />
seiner unmündigen Söhne Adam und Fritz gestorben. Die verord-
- 12 -<br />
neten Vormün<strong>der</strong> Heinz von Schirnding, Amtmann zu Hohenburg<br />
und Rochius v. Streitberg zum Greifenstein übergaben die Vormundschaft<br />
dem Ritter v. Trautenberg zu Reuth, <strong>der</strong> die volle<br />
Gewalt eines Vormunds erhielt und daher für seine Mündel nicht<br />
nur die Lehen empfing, son<strong>der</strong>n für sie auch den Lehenseid leistete.<br />
Als „getreustrager“ und Vormund <strong>der</strong> Gebrü<strong>der</strong> Streitberg<br />
hat er am Freitag nach Maria Magdalena 1523 „zu rechtem Lehen“<br />
empfangen: den Sitz zum Sigharts samt dem großen Zehent, den<br />
dortigen Weihern<br />
und aller Zugehörung, ferner eine Hofstatt zu<br />
Heidenaab bei <strong>der</strong> Mühle, einen Acker auf dem Flintsberg, ein<br />
Stück Wald mit etlichen Äckern, von denen einer Eulenfleck genannt<br />
wurde, ferner einen Acker, <strong>der</strong> Lerchenbühl geheißen,<br />
außerdem einen Acker, die Rottenlohe genannt, dann einen Wieher<br />
zu Göppmannsbühl in <strong>der</strong> Taufferlohe, ein Lehen, das halb<br />
landgräflich, halb markgräflich war, und überdies noch 5 Tagwerk<br />
Wiesen, die Wechselwiesen genannt, alles und jedes mit<br />
seiner Zugehörung. Alle diese Lehen hatten Adam und Fritz<br />
Streitberg von ihrem Vater geerbt.<br />
1535 teilten die Gebrü<strong>der</strong> Streitberg ihre Lehengüter. Adam<br />
erhielt den Sitz zum Sigharts samt aller Zugehörung. Auf diese<br />
leuchtenbergischen Lehen leistete er am 24. Mai 1535 den Va-<br />
salleneid. Bereits vorher hatte er mit Anna v. Sparneck den<br />
Ehebund geschlossen. Sie brachte 600 rheinische Gulden, welche<br />
jährlich 26 fl Zins abwarfen, als Heiratsvermögen mit nach<br />
Sigharts.<br />
Nach etwa 100 Jahre langer Trennung wurden 1541 Grötschen-<br />
reuth, Frauenberg und <strong>Siegritz</strong> durch Adam von Streitberg wie-<br />
<strong>der</strong> vereinigt. Mit dem Leuchtenberger Lehen Grötschenreuth<br />
links <strong>der</strong> Fichtelnaab kaufte er von Hans von Mufling, Weiß<br />
genannt, auch „die Vesten vnnd Behaußung zu Kretzenreuth ge-<br />
nand, im Ampt Waldeckh ehalbs des wassers gegen Waldeckh werts<br />
gelegen mit aller <strong>der</strong>selben ein und Zugehörung“, wie sie die<br />
pfälzischen Kurfürsten verliehen. Von Landgraf Georg empfing<br />
er „das Dorf Cretzschenrewt sambt dem hamer vund hamerstat,<br />
auch die Holzwachs hin<strong>der</strong> dem vorich gelegen, ir yedes mit<br />
seiner Ein vnd Zugehörung“ – wie er sie von Hans von Mufling<br />
erkauft – „zu rechtem Lehen“. Am 1. August 1541 schwur er<br />
Leuchtenberg den Lehenseid.<br />
Einen beträchtlichen Gebietszuwachs erhielt die Hofmark Sieg-<br />
ritz 1551 durch das Dorf Schadenreuth und den benachbarten<br />
Kornhof, welche bis dahin zum Edelsitze Altenstadt bei Erben-<br />
dorf gehörten, aber von dem dortigen Besitzer Jakob Grünhofer<br />
an Adam v. Streitberg verkauft wurden. Schadenreuth umfasste<br />
damals 9 Bauerngüter, meist große und halbe Höfe, und gehörte<br />
mit Rais (Militärdienst) und Steuer in das Kuramt Waldeck. Im
- 13 -<br />
Jahre 1555 haben sich aber die Untertanen zu Schadenreuth von<br />
Adam v. Streitberg freigekauft und sich <strong>der</strong> Kurpfalz allein<br />
angemannet.<br />
Als leuchtenbergischer Lehensmann stand Adam von Streitberg in<br />
Kriegsdiensten <strong>der</strong> Landgrafen von Leuchtenberg. In dem Lehens-<br />
verzeichnisse, das um 1531 angefertigt wurde, findet er sich<br />
mit 1 Pferd vorgetragen. Da aber je<strong>der</strong> Ritter mit einem Knecht<br />
und einem Knappen, die auch Pferde hatten, ins Feld ziehen<br />
musste, so hatte Adam v. Streitberg eigentlich 3 Pferde zu<br />
stellen. Wie alle seine Vorgänger und Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong><br />
diente auch Adam von Streitberg den Landgrafen von Leuchten-<br />
berg nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass er gegen seine Landes-<br />
herren niemals das Schwert zu führen habe.<br />
Adamm von Streitberg ist 1556 gestorben. Er war einer <strong>der</strong> an-<br />
gesehensten leuchtenbergischen Lehensmänner auf <strong>Siegritz</strong>. Sein<br />
Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth-Frauenberg wurde<br />
sein einziger Sohn Jörg. Dieser beschwerte sich am 14. April<br />
1556 bei Pfalzgraf Wolfgang, dem Statthalter <strong>der</strong> Obern Pfalz,<br />
über den Forstmeister Chr. Rayser, <strong>der</strong> sich ohne jedes Recht<br />
erlaubte, durch Holzhauer die Waldungen bei Gmünd (unweit<br />
Grafenwöhr) nie<strong>der</strong>legen zu lassen, die bereits sein Vater als<br />
kurpfälzische Lehenstücke besessen habe, was er mit einer Ur-<br />
kunde beweisen könne. Auch über die Forstleute des Amtes Wal-<br />
deck klagte er, weil sie den Frauenberger Wald nicht als sein<br />
Eigentum achteten. Ohne formelle Belehnung durch Leuchtenberg<br />
und Kurpfalz ist Jörg von Streitberg in frischem Jugendalter<br />
1557 gestorben.<br />
Sein früher Tod<br />
war die Ursache eines 20 Jahre dauernden<br />
Lehenstreites zwischen seinen 6 Schwestern und den Landgrafen<br />
von Leuchtenberg. Auch die Ritter von Streitberg zu Göppmannsbühl<br />
und <strong>der</strong>en Bru<strong>der</strong> Paul von Streitberg, Domherr zu Bamberg<br />
und Würzburg, machten Erbansprüche, zwar nicht auf das neuerkaufte<br />
Lehen Grötschenreuth-Frauenberg, wohl aber auf <strong>Siegritz</strong>,<br />
weil sie die „rechten menlichen negsten Agnatten vnnd<br />
Lehentzerben“ des verstorbenen Jörg von Streitberg seien.<br />
Leuchtenberg bestand dagegen auf seiner Erklärung, dass man<br />
<strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth als erledigte, heimgefallene Mannlehen<br />
betrachten müsse, weil Jörg v. Steitberg keine männlichen<br />
Nachkommen in absteigen<strong>der</strong> Linie hinterlassen habe.<br />
Rosina, Anna und Amalie v. Streitberg und ihre übrigen drei<br />
Schwestern, welche mit Friedrich Sittich von Schirnding zum<br />
Schlottenhof, Hans Christoph Heinold zum Bühl und Jörg v.<br />
Thein verheiratet waren, glaubten jedoch durch alte Schriftstücke<br />
beweisen zu können, dass <strong>Siegritz</strong> stets ein durchgehendes<br />
Beutellehen gewesen sei, das sich nicht nur an männliche
- 14 -<br />
son<strong>der</strong>n auch an weibliche Nachkommen vererbe. Paul von Streit-<br />
berg und seine Brü<strong>der</strong> zu Göppmannsbühl aber bestanden auf ihr-<br />
er Behauptung, dass <strong>Siegritz</strong> ein verdientes Ritter- o<strong>der</strong> Mann-<br />
lehen sei, für welches nur männliche Erben in Betracht kommen<br />
könnten. Und als Leuchtenberg die Belehnungsfähigkeit des Dom-<br />
herrn Paul v. Streitberg in Zweifel stellte, gab dieser zur<br />
Antwort, dass nach dem allgemeinen Rechte die Geistlichkeit an<br />
<strong>der</strong> Nutznießung eines Lehens nichts zu hin<strong>der</strong>n vermöge. Inzwi-<br />
schen setzte sich Jörg v. Thein, ein fränkischer Edelmann, zu<br />
<strong>Siegritz</strong> fest, ohne damit von Leuchtenberg belehnt worden zu<br />
sein. In einem an Landgraf Ludwig Heinrich gerichteten Schrei-<br />
ben vom 7. Oktober 1566 nannte er sich einen Landsassen zu<br />
<strong>Siegritz</strong>. Vor Jörg v. Thein war Adam Perg aus Waldeck Verwal-<br />
ter zu <strong>Siegritz</strong>. Um dem langen Prozess einmal ein Ende zu<br />
machen, entschlossen sich am 16. Sept. 1575 die Landgrafenwit-<br />
we Mechtilde und die Leuchtenberger Vormundschaftsräte des<br />
min<strong>der</strong>jährigen Landgrafen Georg Ludwig, <strong>Siegritz</strong> und Gröt-<br />
schenreuth gegen 1000 Taler, je<strong>der</strong> zu 24 Zwölfern gerechnet,<br />
den sechs Töchtern des verstorbenen Adam von Streitberg wie<strong>der</strong><br />
zu überlassen mit <strong>der</strong> Bedingung, diese Lehengüter als leuch-<br />
tenbergische Lehen an einen Adeligen zu verkaufen. Gleiche<br />
Begünstigungen bezüglich des Lehens Grötschenreuth-Frauenberg<br />
rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab ließ ihnen Kurpfalz nicht zuteil wer-<br />
den. Nach dem Tode des Jörg v. Streitberg hatte es Kurfürst<br />
Ottheinrich als ein heimgefallenes Mannlehen erklärt und am<br />
24. November 1557 seinem Mundschenk Georg Wurmrausch verlie-<br />
hen. Diesem folgte Hans Wurmrausch, Burghüter zu Hirschau, mit<br />
dem Jörg v. Thein 1570 in Grenzstreitigkeiten geriet. 1572<br />
erscheint wie<strong>der</strong> ein Jörg Wurmrausch.<br />
Am 31. Januar 1578 verkauften die Geschwister Streitberg das<br />
Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> und das Dorf Grötschenreuth mit aller<br />
Zugehörung für 5.150 fl und 100 fl Leikauf an Christoph von<br />
Rotschütz, markgräflich brandenburgischen Amtmann zu Hohen-<br />
berg. Das Dorf Grötschenreuth (links <strong>der</strong> Fichtelnaab) umfasste<br />
damals nur 2 Bauern und 2 Köbler. Durch die leuchtenbergischen<br />
Vormün<strong>der</strong> Herzog Albrecht V. von Bayern und Markgraf Georg<br />
Friedrich von Brandenburg wurden ihm zu Pfreimd am 9. Februar<br />
1579 verliehen: <strong>der</strong> Sitz zu Sigharts samt dem großen Zehent,<br />
den dortigen Weihern und aller Zugehörung, ferner die Mühle<br />
unterm Steinweiher und <strong>der</strong> hohe und nie<strong>der</strong>e Wildbann auf den<br />
Wäl<strong>der</strong>n zu Siegharts. Am gleichen Tage empfing er als leuch-<br />
tenbergisches Lehen auch das Dorf Grötschenreuth samt dem<br />
dortigen Hammerwerk, auch das Fischwasser daselbst, die Nab,<br />
ferner den Wald hinterm Vorich, dazu den hohen und nie<strong>der</strong>en<br />
Wildbann auf diesem Gehölz.<br />
Schon vor seiner Belehnung befasste sich Christoph v. Rot-
- 15 -<br />
schütz mit dem Gedanken, <strong>Siegritz</strong>-Grötschenreuth gegen Förbau<br />
in Oberfranken an seinen Schwager Hans Samson von Hirschberg<br />
zu vertauschen. Am 9. Mai 1580 wurde <strong>der</strong> Kauf, bzw. Tausch<br />
vollzogen und am 16. September 1580 vereidigte Landgraf Georg<br />
Ludwig den Hans Samson von Hirschberg auf die leuchtenberg-<br />
ischen Lehen <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth mit aller Zugehörung,<br />
wie sie einst Christoph v. Rotschütz empfangen hatte. Dabei<br />
musste aber Hans Samson von Hirschberg auf Verlangen des Land-<br />
grafen in einer schriftlichen Erklärung bekennen, dass in den<br />
älteren Leuchtenberger Lehenbriefen nicht ausdrücklich erwähnt<br />
werden: die Mühle am Steinweiher zu <strong>Siegritz</strong>, <strong>der</strong> hohe und<br />
nie<strong>der</strong>e Wildbann zu <strong>Siegritz</strong>, dann das Fischwasser und <strong>der</strong><br />
hohe und nie<strong>der</strong>e Wildbann zu Grötschenreuth, trotzdem die<br />
früheren Besitzer alle diese Lehenstücke inne hatten, und dass<br />
daher seine Erben und Nachfolger niemals ein Recht hätten, auf<br />
diese Lehenstücke Anspruch zu machen.<br />
Hans Samson v. Hirschberg, <strong>der</strong> einem fränkischen Uradel ent-<br />
stammte, welcher bereits auf dem 5. Ritterturnier zu Braun-<br />
schweig im Jahre 996 erscheint, blieb ohne männliche Leibes-<br />
erben; seine einzige Tochter hieß Katharina. Da Hans Samson v.<br />
Hirschberg befürchtete, das Mannlehen <strong>Siegritz</strong> könnte nach<br />
seinem Tode an seine männlichen Verwandten übergehen und seine<br />
Tochter des väterlichen Besitzes verlustig erklärt werden, so<br />
machte er am 23. Juli 1580 und auch am 7. November 1582 den<br />
Versuch, <strong>Siegritz</strong> als ein durchgehendes o<strong>der</strong> Beutellehen,<br />
„<strong>der</strong>en zu den Todtsfellen Sohn vnd Tochter fehig“, für seine<br />
einzige Leibeserbin gegen eine große Summe Geldes zu gewinnen.<br />
Landgraf Georg Ludwig gab aber eine ablehnende Antwort, wie<br />
sie ehemals auch Christoph v. Rotschütz erhalten hatte.<br />
In <strong>der</strong> Nacht vom 28. – 29. März 1593 ist Hans Samson von<br />
Hirschberg gestorben. Er war zweimal verheiratet. Seine ein-<br />
zige Tochter Katharina war – wie <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein,<br />
Abraham von Brand auf Menzlas, schreibt – ein „Blödmensch“,<br />
weshalb sie Kurfürst Friedrich IV. von <strong>der</strong> Pfalz unter die<br />
Vormundschaft des Hans Andr. v. Trautenberg zu Fuchsmühl und<br />
des Hans Sebastian v. Brand zum Leutzenhof stellte.<br />
Das erledigte leuchtenbergische Mannlehen <strong>Siegritz</strong> fand bald<br />
seine Bewerber. Am 11. Sept. 1593 bat Peter v. Hirschberg zu<br />
Schneckenhammer, <strong>der</strong> Bru<strong>der</strong> des verstorbenen Hans Samson v.<br />
Hirschberg, den Landgrafen Georg Ludwig um Belehnung. Die<br />
gleiche Bitte stellten am 2. Juni 1596 die Hirschbergischen<br />
Vormün<strong>der</strong> Hans Sebastian von Brand zum Leutzenhof und Hans<br />
Andr. v. Trautenberg auf Fuchsmühl und noch 1598 Tobias v.<br />
Berlaching, markgräfl. Brandenburgischer Rat zu Kulmbach, <strong>der</strong><br />
sich inzwischen mit Katharina v. Hirschberg verheiratet hatte.
- 16 -<br />
Landgraf Georg Ludwig hatte seine guten Gründe, wenn er alle<br />
diese Gesuche abschlägig erledigte.<br />
Hans Samson v. Hirschberg hinterließ nämlich eine bedeutende<br />
Schuldenlast. Hirschbergs Gläubiger waren größtenteils kur-<br />
pfälzische und auch pfalzneuburgische Untertanen, um die sich<br />
ihre Landesfürsten, welche zugleich die landesherrliche Obrig-<br />
keit über <strong>Siegritz</strong> ausübten, annahmen. In ihrem Auftrage ver-<br />
siegelte daher bald nach dem Ableben des Hans S. von Hirsch-<br />
berg <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein das Inventar des Schlosses<br />
<strong>Siegritz</strong> und beauftragte den Hans Jung, <strong>der</strong> 7 1/2 Jahre dem<br />
Hans S. von Hirschberg als raisiger Knecht gedient hatte, mit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung des Gutes <strong>Siegritz</strong>. 1594 betraute er mit diesem<br />
Amt den Erbendorfer Richter Quirin Podenmayr, <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong> 4<br />
Jahre verwaltete. Auch gab sich Kurpfalz und Neuburg alle<br />
Mühe, um Hirschbergs Tochter in den Besitz des Ritter- o<strong>der</strong><br />
Mannlehen <strong>Siegritz</strong> zu bringen, das sie fälschlich zur Erreich-<br />
ung ihres Zieles als durchgehendes Beutellehen erklärten. Die-<br />
ses willkürliche Handeln <strong>der</strong> Landesherrschaft entfachte einen<br />
mehrjährigen Streit mit Leuchtenberg, in dessen Verlauf die<br />
Kurpfalz <strong>Siegritz</strong> verwalten ließ und die Besitzübergabe an<br />
Leuchtenberg energisch verweigerte. Schon am 14. Juni 1593<br />
hatte <strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenpropst Dr. Christoph Pappen-<br />
berger bei seiner Anwesenheit in <strong>Siegritz</strong> dieses Gut als ein<br />
heimgefallenes Leuchtenberger Lehen erklärt und lebhaft pro-<br />
testiert, weil man sich im Schlosse seiner For<strong>der</strong>ung, die<br />
Schlüssel und Salbücher an ihn abzuliefern, wie<strong>der</strong>setzte. Und<br />
als <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein die Gläubiger des Hans S. von<br />
Hirschberg am 21. November 1593 auf das Rathaus zu Erbendorf<br />
lud, erschien auch Pappenberger und erhob kräftigsten Ein-<br />
spruch gegen die Wegnahme leuchtenbergischer Lehen durch die<br />
Kurpfalz.<br />
Hans Samson von Hirschberg hätte seinerzeit, wäre nicht Land-<br />
graf Georg Ludwig im Wege gestanden, <strong>Siegritz</strong> verkauft o<strong>der</strong><br />
Geld auf dieses Gut entlehnt. Um so mehr weigerte sich jetzt<br />
<strong>der</strong> Landgraf die Gläubiger des Hans S. v. Hirschberg durch<br />
seine Güter zu entschädigen. Es kam zu einem langen Prozess,<br />
<strong>der</strong> ein Ende gefunden zu haben schien, als es den kurpfälzi-<br />
schen und neuburgischen Abgeordneten gelang, die Gegensätze<br />
zwischen dem Landgrafen von Leuchtenberg einerseits, den<br />
Hirschbergischen Vormün<strong>der</strong>n und den Erben des <strong>ehemaligen</strong> Ver-<br />
walters Quirin Podenmayer an<strong>der</strong>seits am 18. Mai 1599 zu<br />
Weiden in folgenden Vertrag auszugleichen:<br />
1. Das Gut <strong>Siegritz</strong> fällt dem Landgrafen so anheim, wie es<br />
Hirschberg von ihm empfing. Da ersterer aber noch 2 Höfe zu
- 17 -<br />
Eiglasdorf als ein leuchtenbergisches, die Hirschbergischen<br />
Vormün<strong>der</strong> jedoch als ein notthaftisches Lehen erklären, so<br />
wird letzteren zur Beweiserbringung für ihre Behauptung eine<br />
Zeit von 10 Monaten gewährt. Wenn sie nach Ablauf dieser Frist<br />
ihre Behauptung durch glaubwürdige Dokumente beweisen können,<br />
so hat <strong>der</strong> Landgraf Eiglasdorf samt den bisher gemachten Nutz-<br />
ungen abzutreten.<br />
2. Da <strong>der</strong> Landgraf in einem Schreiben vom 15. Mai 1585 Hans<br />
Samson v. Hirschberg versprochen hat beim Lehenheimfall dessen<br />
Tochter mit 1000 fl zu gedenken, Hirschberg dieses Angebot<br />
aber nicht annahm – wie <strong>der</strong> Landgraf vorgibt – so könne sich<br />
dieser die Verabreichung von 1000 fl Heiratsgut noch über-<br />
legen.<br />
Durch diesen Vertrag war Leuchtenberg wie<strong>der</strong> in den Besitz von<br />
<strong>Siegritz</strong> gekommen. Dieses Gut hatte aber schon zu Hirschbergs<br />
Zeiten, ganz beson<strong>der</strong>s jedoch nach seinem Tode während des<br />
langjährigen Streites an Wert bedeutend verloren. Durch die<br />
Last seiner Schulden gezwungen, hatte Hirschberg ohne leuch-<br />
tenbergische Bewilligung in den <strong>Siegritz</strong>er und Grötschenreut-<br />
her Wäl<strong>der</strong>n viel Holz abtreiben lassen und so einen Schaden<br />
von mehr als 1000 fl verursacht. Er ließ nie<strong>der</strong>legen: die drei<br />
großen Schläge zu Grötschenreuth am Föhrer mit 100 Tgw., den<br />
Schlag über dem Mühlweiher bei <strong>Siegritz</strong>, den oberen Mühlschlag<br />
beim oberen Steinweiher, den unteren Mühlschlag, die Schläge<br />
vor <strong>der</strong> Mühle am Wege nach dem Birkenweiher, die große Frosch-<br />
lohe, den langen Lehenrangen, ein großes Stück Wald beim Vo-<br />
gelherd am Lohweg und die ganze Schweißlohe mit über 200 Tgw.<br />
Noch schlimmer wurde unter <strong>der</strong> Verwaltung des Erbendorfer<br />
Richters Quirin Podenmayr in <strong>Siegritz</strong> gewirtschaftet. Zum<br />
Schaden des Landgrafen schlug dieser jährlich für etwa 200 fl<br />
Holz aus den Waldungen und verkaufte nach Belieben an die<br />
Hammermeister <strong>der</strong> Umgebung zu Kohlenmeilern, übte den hohen<br />
und nie<strong>der</strong>en Wildbann aus, ließ die ertragsreichen Weiher aus-<br />
fischen, versetzte Vieh, Malz und Haber, kurz gesagt, er<br />
hauste sehr willkürlich und nur zu seinem Nutzen.<br />
Hans Samson v. Hirschberg war <strong>der</strong> letzte leuchtenbergische<br />
Lehensmann auf <strong>Siegritz</strong>. Landgraf Georg Ludwig ließ nun das<br />
Gut auf eigene Kosten bewirtschaften und bestellte am 21. Juni<br />
1599 Andreas Katzner, Bürger zu Leuchtenberg, als Verwalter.<br />
Auf längere Zeit blieb von jetzt ab das Schloss <strong>Siegritz</strong> unbe-<br />
Wohnt. Katzner musste seinen Haushalt im Viehhause bei dem Ge-<br />
sinde einrichten. Der Landgraf verpflichtete ihn, das Gut wie<br />
sein Eigentum zu bewirtschaften und auf die Abgaben <strong>der</strong> Hin-
- 18 -<br />
tersassen zu achten. Deshalb gab er ihm auch große Rechte.<br />
Über die Ehehalten und Untertanen hatte er Gewalt, ihnen zu<br />
schaffen und zu gebieten; Verfehlungen gegen seine Anordnungen<br />
durfte er sogar mit dem Gefängnis bestrafen. Auch war ihm<br />
erlaubt, jährlich für seinen eigenen Haushalt eine Kuh, ein<br />
Schwein und einen Frischling zu schlachten. Die Kuhhaut musste<br />
er aber zur Herstellung von Schuhwerk für sich und das Gesinde<br />
verwenden. Überdies erhielten er und seine Frau noch einen<br />
jährlichen Lohn von 20 fl.<br />
In Grötschenreuth überwachte damals die Interessen des Land-<br />
grafen ein Hintersasse namens Hans Pirner.
- 19 -<br />
<strong>Siegritz</strong> als allodiales, freieigenes Rittergut<br />
Der Streit mit Hirschbergs Tochter, dem auch <strong>der</strong> Weidner Ver-<br />
trag kein Ende machen konnte, ganz beson<strong>der</strong>s aber die finan-<br />
ziellen Schwierigkeiten, in denen sich das Haus Leuchtenberg<br />
zu dieser Zeit befand, mögen den Landgrafen Georg Ludwig be-<br />
wogen haben, <strong>Siegritz</strong> zu veräußern; denn auf dem Besitz <strong>der</strong><br />
Landgrafen von Leuchtenberg ruhte damals eine große Schulden-<br />
last. Durch die fortwährenden Verpfändungen infolge <strong>der</strong> Krie-<br />
ge, Reisen und Feste, durch die Teilungen ihrer Güter, ganz<br />
beson<strong>der</strong>s aber durch ihre Prachtliebe waren diese Fürsten an<br />
den Rand <strong>der</strong> Verarmung gekommen. Die nachstehenden zwei Bei-<br />
spiele genügen, uns die Verschwendungssucht des Landgrafen<br />
Georg Ludwig vor Augen zu führen: Als dieser im Sommer 1605<br />
als außerordentlicher deutscher Gesandter an den Königshof<br />
nach England geschickt wurde, ließ er sich durch ein Gefolge<br />
von 114 Personen begleiten. Sein ständiges Hofgesinde bildeten<br />
59 Personen, zu denen noch <strong>der</strong> Kanzler mit vier Räten nebst<br />
an<strong>der</strong>en Beamten, ein eigener Torwart und viele Jäger zu rech-<br />
nen waren. Ein solcher Aufwand musste zu großen Schulden füh-<br />
ren, weil er für einen kleinen Fürsten zu beträchtlich war,<br />
und so kam es, dass Landgraf Georg Ludwig gezwungen wurde,<br />
selbst kleinere Lehengüter wie <strong>Siegritz</strong> zu veräußern.<br />
Das Kaufangebot machte er <strong>der</strong> Kurpfalz. Diese überließ den<br />
Kauf des Gutes <strong>Siegritz</strong>, weil dieses – wie schon erwähnt –<br />
seit Ende des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts sehr entwertet war, einem<br />
leuchtenbergischen Beamten namens Hans Georg Steinhauser, <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> außerdem noch das ganze Dorf Grötschenreuth zu beiden<br />
Seiten <strong>der</strong> Fichtelnaab und den unteren, damals öde gestan-<br />
denen Hammer, dazu Eiglasdorf mit einem Bauern- und einem<br />
Söldnergut und 2 Weihern und 2 Lehenschaften zu Schnepfenreuth<br />
bei Neuhaus, alles mit Zugehörungen am 18. November 1605 von<br />
Leuchtenberg als freies Eigentum um 8.000 fl kaufte. Der Ham-<br />
mer Hopfau blieb leuchtenbergisches Lehen, doch wurde Stein-<br />
hauser damit belehnt. Später kam <strong>der</strong> Hammer Hopfau an die<br />
Familie Brand zum Leutzenhof, die ihn wie<strong>der</strong> als Afterlehen an<br />
Hammermeister verlieh und schließlich verkaufte. Den zu diesen<br />
Hammer gehörenden Wald am Grenzbach hinter <strong>der</strong> „Hübnermühle“<br />
(Grenzmühle) verkaufte die Familie Brand an den Markt Erben-<br />
dorf. Dieser bot ihn für 70 fl den <strong>Siegritz</strong>er Untertanen an,<br />
welche aber den Kauf ablehnten. Darauf veräußerten die Erben-<br />
dorfer den Wald an den Hübnermüller und die Thanner Bauern.<br />
Als <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> nach Erbendorf heirateten, kam <strong>der</strong> genannte<br />
Wald wie<strong>der</strong> an die Erbendorfer Bürger, die ihn aber heute<br />
nicht mehr besitzen.
- 20 -<br />
Durch diesen Kaufvertrag waren nun alle bisherige Beziehungen<br />
zwischen dem Haus Leuchtenberg und <strong>Siegritz</strong> gelöst. Dieses<br />
tritt jetzt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> als ein allodiales, unlehenbares<br />
Landsassengut des Gemeinschaftsamtes Parkstein auf; nur das<br />
Untertänigkeitsverhältnis zur Landesherrschaft blieb noch be-<br />
stehen.<br />
Die Steinhauser, ein heute ausgestorbener Adel, entstammten<br />
einem alten oberpfälzischen Geschlechte, das im 17. und 18.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> Oberpfalz, beson<strong>der</strong>s aber in unserer Gegend<br />
viel begütert war.<br />
Hans Georg Steinhauser war auf seinem Rittergut <strong>Siegritz</strong> nicht<br />
sehr glücklich. Von Natur aus selbst ein zanksüchtiger Mann,<br />
hatte er bis zu seinem Lebensende nach allen Seiten um seinen<br />
Besitz und sein Recht zu kämpfen.<br />
Schon bei seinem Aufzuge blieben ihm Verdrießlichkeiten nicht<br />
erspart. Andreas Katzner, <strong>der</strong> seinen Verwalterposten zu Sieg-<br />
ritz mit dem Richteramt zu Burkhardsrieth und Miesbrunn ver-<br />
tauschte, hatte bei seinem Wegzuge einige Fahrgeräte, 2 Kühe,<br />
4 Dreifüße zum Kochen, ein eingesalzenes Schwein und ein abge-<br />
stochenes Kalb wie<strong>der</strong>rechtlich mit fortgenommen und unter an-<br />
<strong>der</strong>em noch 30 Klafter Brennholz und 6 große Bäume veräußert,<br />
lauter Dinge, die Steinhauser bereits als sein Eigentum er-<br />
kauft hatte.<br />
Bei Kurpfalz und Pfalzneuburg war Hans Georg Steinhauser kein<br />
Günstling. Im Weidener Rezeß 1607 beschwerten sich die pfalz-<br />
neuburgischen Abgeordneten, dass sich Hans Georg Steinhauser<br />
ohne vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Landesherren, gleichsam eigen-<br />
mächtig, in das gemeinschaftliche Landsassengut <strong>Siegritz</strong> ge-<br />
setzt habe. Dieses gab zu dem Beschlusse Veranlassung, dass<br />
<strong>der</strong> Verkäufer eines Landsassengutes in Zukunft verpflichtet<br />
werden soll, nach abgeschlossenem Verkauf die Person des<br />
Käufers <strong>der</strong> kurfürstlichen und fürstlichen Kanzlei anzuzeigen.<br />
Erst wenn sich die beiden Fürsten über die Landsassenfähigkeit<br />
des betreffenden Adeligen schlüssig gemacht hätten, dürfe<br />
dieser nach erfolgter Erb- und Landeshuldigung als Landsasse<br />
in sein erkauftes Landsassen- o<strong>der</strong> Hofmarksgut durch den Land-<br />
richter eingesetzt werden. Diese Erb- und Landeshuldigung lei-<br />
stete Hans Georg Steinhauser noch während <strong>der</strong> kurpfälzisch-<br />
neuburgischen Verhandlungen zu Weiden am 20. Juni 1607.<br />
Mit Grötschenreuth übernahm Hans Georg Steinhauser die alten<br />
Lehens-, bzw. Grenzsteitigkeiten <strong>der</strong> Leuchtenberger mit Kur-<br />
pfalz. Man war damals noch zu keiner Einigung gekommen. Leuch-<br />
tenberg hatte seine Ansprüche auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong>
- 21 -<br />
Fichtelnaab immer noch nicht fallen lassen und kannte nur die<br />
Feste Frauenberg als kurpfälzisches Lehen an. Die Kurpfalz er-<br />
klärte dagegen alles, was auf dem rechten Fichtelnaabufer lag,<br />
unter dem Namen Frauenberg als ihr Eigentum.<br />
Nach dem Tode des Jörg Wurmrausch auf Frauenberg führte dessen<br />
Nachfolger Johann Kasimir Wurmrausch von Frauenberg zu Hir-<br />
schau die alten Lehenshändel mit Leuchtenberg weiter. Sein<br />
Verwalter zu Frauenberg, Christoph Weiß von Kemnath, und <strong>der</strong><br />
kurpfälzische Richter und Kastner Hans Dietz zu Kemnath ge-<br />
rieten mit dem <strong>Siegritz</strong>er Verwalter Andreas Katzner oftmals<br />
in Auseinan<strong>der</strong>setzungen wegen des Dorfes Grötschenreuth. Am<br />
10. Mai 1600 verwies Hans Dietz den Andreas Katzner auf ein<br />
Salbuch des Amtes Waldeck, nach welchem Grötschenreuth aus<br />
2 Dörfern bestehe, alle beide Grötschenreuth genannt: das Dorf<br />
jenseits <strong>der</strong> Fichtelnaab gegen Waldeck sei kurpfälzisches, das<br />
gegenüberliegende leuchtenbergisches Lehen. Katzner und die<br />
leuchtenbergische Regierung zu Pfreimd aber behaupteten, das<br />
ganze Dorf Grötschenreuth samt den beiden Hämmern als leuch-<br />
tenbergisches Lehen und begründeten dies damit, dass 1599 das<br />
ganze Dorf Grötschenreuth von Kur- und fürstlicher Pfalz dem<br />
Landgrafen von Leuchtenberg eingeräumt worden sei. Als auch<br />
die Grötschenreuther Untertanen rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab erklär-<br />
ten, sie gehörten nicht mehr wie zu Streitbergs Zeiten zu<br />
<strong>Siegritz</strong>, son<strong>der</strong>n seien Wurmrauschische Untertanen, sprach<br />
ihnen die Regierung zu Pfreimd ihr altes Holzrecht auf den<br />
leuchtenbergischen Wäl<strong>der</strong>n zu <strong>Siegritz</strong> ab. Der Landgraf<br />
schenkte ihnen zwar diese Privilegien wie<strong>der</strong>, jedoch nur aus<br />
gutem Willen und mit <strong>der</strong> Bedingung, dass sie von jetzt ab die<br />
Klafter mit 20 Kreuzer und ein Fu<strong>der</strong> Streu mit 32 Pfg. bezah-<br />
len, er stellte es aber dem Verwalter Katzner anheim, den<br />
Preis <strong>der</strong> Klafter Holz auf 10 Kreuzer und eines Fu<strong>der</strong>s Streu<br />
auf 16 Pfg. zu ermäßigen, wenn die Wurmrauschischen Untertanen<br />
eine höhere Taxe nicht bezahlen sollten.<br />
Leuchtenberg hatte 1605 das ganze Dorf Grötschenreuth an Hans<br />
Georg Steinhauser verkauft. Als dieser auch in Grötschenreuth<br />
rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab seine erkauften Rechte geltend machte,<br />
kam er mit Johann Kasimir Wurmrausch in einen Streit, <strong>der</strong> sehr<br />
heftig geführt wurde und selbst nach Jahren keine Ende fand,<br />
weil sowohl Kurpfalz als auch Leuchtenberg ihre Lehensrechte<br />
auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab durch alte Dokomente<br />
beweisen zu können glaubten.<br />
Der kurpfälzische Statthalter zu Amberg gab sich alle Mühe,<br />
diesen Streit zu beenden, und setzt deshalb wie<strong>der</strong>holt eine<br />
Tagfahrt im Gasthaus des Wolfgang Schepper zu Erbendorf an,
- 22 -<br />
aber jede verlief ohne den erwarteten Erfolg. Wurmrausch<br />
stellte eben Anfor<strong>der</strong>ungen an Hans Georg Steinhauser, die die-<br />
ser nie erfüllen konnte. Er verlangte von ihm die Aufhebung<br />
seiner Viehzucht in Grötschenreuth, die freie Schafhut auf <strong>der</strong><br />
dortigen Weide, den Grötschenreuther Wald, den nie<strong>der</strong>en Wild-<br />
bann, die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit, Zehent und Handlohn von<br />
Steinhausers Untertanen wie von seinen Hintersassen rechts <strong>der</strong><br />
Fichtelnaab, überhaupt alles was Adam von Streitberg zu Gröt-<br />
schenreuth inne hatte, auf dessen Lehen er von Kurpfalz ge-<br />
wiesen und von dieser mit Frauenberg und dem ganzen Dorf Gröt-<br />
schenreuth belehnt worden sei. Die leuchtenbergischen Räte<br />
aber versicherten Hans Georg Steinhauser, dass das ganze Dorf<br />
Grötschenreuth mit dem unteren Hammer und aller Zugehörung<br />
stets ein leuchtenbergisches Lehen gewesen und im Besitze<br />
Leuchtenbergs an ihn verkauft worden sei; die sechs Untertanen<br />
rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab habe sich Wurmrauschs Vater unbefugt<br />
angemaßt, wie die leuchtenbergischen Lehenbücher und Steuer-<br />
briefe beweisen.<br />
Hans Georg Steinhauser sah aber bald ein, dass er diesen<br />
Streit nicht gewinnen und dass ihn Leuchtenberg nicht genügend<br />
schützen könne. Er bat daher den Landgrafen, ihm das Dorf<br />
Grötschenreuth gegen Zurückzahlung <strong>der</strong> Kaufsumme wie<strong>der</strong> abzu-<br />
nehmen. Der Landgraf hatte jedoch keine Lust den alten Zank-<br />
apfel Grötschenreuth nochmals in seinen Besitz zu bekommen.<br />
Zudem trachtete er nicht nach Neuerwerbungen; seine schlechte<br />
Finanzlage drängte ihn vielmehr zu Veräußerungen. Aber Hans<br />
Georg Steinhauser versuchte jedes Mittel um von Grötschenreuth<br />
auf billigste Weise loszuwerden. Am 6. Juli 1608 verglich er<br />
sich deshalb zu Erbendorf mit Johann Kasimir Wurmrausch. Beide<br />
erklärten sich bereit, ihre Anteile an Frauenberg und Gröt-<br />
schenreuth an den kurpfälzischen Richter des Klosters Kastl,<br />
Egid Steinhauser, den Bru<strong>der</strong> des Hans Georg Steinhauser, zu<br />
verkaufen Frauenberg und Grötschenreuth rechts <strong>der</strong> Fichtelnaab<br />
erwarb Egid Steinhauser als kurpfälzisches Mannlehen von Jo-<br />
hann Kasimir Wurmrausch; das links <strong>der</strong> Fichtelnaab gelegene,<br />
eigentliche Grötschenreuth jedoch als Eigentum von seinem<br />
Bru<strong>der</strong> Hans Georg Steinhauser. Damit endete <strong>der</strong> Streit zwi-<br />
schen Wurmrausch und Hans Georg Steinhauser; Kurpfalz und<br />
Leuchtenberg aber haben ihn noch 1619 fortgeführt.<br />
Nachdem Hans Georg Steinhauser Herr von <strong>Siegritz</strong> geworden war,<br />
stellte Katharina v. Berlaching ihre For<strong>der</strong>ungen nicht nur an<br />
Leuchtenberg son<strong>der</strong>n auch an Steinhauser. Durch den Vertrag zu<br />
Weiden 1599 war <strong>der</strong> Besitzstreit um Eiglasdorf nicht entschie-<br />
den worden. Der damaligen Vereinbarung gemäß hatte nun Katha-<br />
rina von Berlaching innerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Zeit von 10<br />
Monaten den Beweis erbracht, dass ein Bauern- und Söldnergut
- 23 -<br />
zu Eiglasdorf mit 2 Weihern und <strong>der</strong> Weiher unter Wetzldorf<br />
durch ihre Mutter an <strong>Siegritz</strong> kamen, also nie von Leuchtenberg<br />
zu Lehen gegeben wurden. Eiglasdorf war aber schon zu Jörg v.<br />
Theins Zeiten bei <strong>Siegritz</strong>. Leuchtenberg hatte aber trotzdem<br />
diese Hirschbergischen Besitzungen als Entschädigung für die<br />
6-jährige Nutznießung des Gutes <strong>Siegritz</strong> durch Katharina von<br />
Berlaching behalten und sie sogar 1605 mit <strong>Siegritz</strong> an Hans<br />
Georg Steinhauser verkauft. Dieser trachtete <strong>der</strong> strittigen<br />
Besitzungen wie<strong>der</strong> loszuwerden. Er veräußerte 1609 den Weiher<br />
unter Wetzldorf an Hans v.d. Grün, Pfleger zu Tirschenreuth,<br />
als ein markgräflich brandenburgisches, zu dessen Landsassen-<br />
gut Trautenberg gehöriges Lehen und 1612 den Bauernhof und das<br />
Söldnergut zu Eiglasdorf samt den 2 Weihern und dazu noch ein<br />
Lehen und 2 öde Höfe zu Schnepfenreuth bei Neuhaus an <strong>der</strong><br />
Waldnaab an seinen Bru<strong>der</strong> Egid. Damit glaubte Hans Georg<br />
Steinhauser frei zu sein von allen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Tochter<br />
Hirschbergs, die sich nach dem Tode des Tobias v. Berlaching<br />
mit Wolf Siegmund v. Brand zu Schönsee wie<strong>der</strong> vermählt hatte.<br />
Aber Katharina v. Brand und ihr Gemahl verlangten 1616 die<br />
Rückerstattung ihres Eigentums und eine Entschädigung von<br />
805 fl 57 kr für Nutznießung seit 1599 ausschließlich von Hans<br />
Georg Steinhauser und nicht mehr von Leuchtenberg. Sie fanden<br />
dabei die Unterstützung <strong>der</strong> kurpfälzischen Regierung zu Am-<br />
berg.<br />
Schon im Weidner Rezeß 1607 hatten sich die kurpfälzischen und<br />
pfalzneuburgischen Abgeordneten mit dieser Angelegenheit befasst,<br />
aber <strong>der</strong> damalige Beschluss hatte keinen Erfolg. Des-<br />
halb ließ die kurpfälzische Regie rung zu Amberg Hans Georg<br />
Steinhauser im Februar 1617 nach Weiden laden zu einer Verein-<br />
barung mit Katharina v. Brand. Diese erhielt nun Eiglasdorf<br />
und den Wetzldorfer Weiher zugesprochen. Die 2 Lehenmannschaf-<br />
ten zu Schnepfenreuth, welche sie ebenfalls verlangte, ver-<br />
blieben Hans Georg Steinhauser, da sie bereits vor Hirschberg<br />
zu <strong>Siegritz</strong> gehörten. (Vergleiche Anhang). Die Entschädigungs-<br />
summe von 805 fl 57 kr wurde auf 244 fl 40 kr herabgesetzt,<br />
weil Steinhauser erst 1605 Nutznießer dieser Besitzungen ge-<br />
worden war. Außerdem wurden Steinhauser noch 177 fl 44 kr für<br />
Unkosten auferlegt. Da er die Bezahlung dieser Summe verwei-<br />
gerte, ließ ihn die kurpfälzische Regierung am 18. Februar<br />
1617 in Weiden in das Gefängnis stecken, aus welchem er erst<br />
nach 14 Tagen entlassen wurde, nachdem er seine Schuld voll<br />
und ganz abgetragen hatte. Überdies musste er auf Befehl <strong>der</strong><br />
Kurpfalz seinem Bru<strong>der</strong> Egid 500 fl für den Verlust von Eiglas-<br />
dorf und <strong>der</strong> zwei dortigen Weiher und dem Hans v.d. Grün auf<br />
Trautenberg 36 fl und 1 Dukaten für den Wetzldorfer Weiher<br />
zurück bezahlen, den er von Leuchtenberg für 100 fl erworben<br />
hatte.
- 24 -<br />
Ein weiteres Stück des von Leuchtenberg erkauften Grundbe-<br />
sitzes verlor Hans Georg Steinhauser an die Familie Nothaft<br />
von Weißenstein auf Friedenfels. Friedrich Sittich Nothaft<br />
behauptete den Birkenberg, den Birkenweiher unter Bärnhöhe und<br />
ein Stück des Grenzbaches als nothaftische Stammlehen und<br />
glaubte dieses nicht nur durch einen angeblichen Vertrag, den<br />
die Familien Streitberg und Nothaft 1503 geschlossen haben<br />
sollen, son<strong>der</strong>n auch durch Auszüge aus den nothaftischen<br />
Lehenbüchern beweisen zu können. Diesen zufolge wurde <strong>der</strong><br />
Birkenberg am 9. April 1515 Hans Eisern, einem Lehensträger<br />
des Veit und Hans v. Egloffstein zu Altenstadt bei Erbendorf<br />
verliehen und später dem Melchior Kandter, <strong>der</strong> ebenfalls ein<br />
Lehenträger des Hans v. Egloffstein war. Am Samstag nach<br />
Corpus Christi 1534 erhielten von Wolf Nothaft Wolf Bernkloe<br />
und Michael Taudtler, beide von Altenstadt bei Erbendorf, und<br />
Michael Vetinger zu Neunburg den Birkenberg als Lehen, wie ihn<br />
die von Egloffstein inne hatten. Wegen dieser angeblich not-<br />
haftischen Lehen entbrannte aber im Jahre 1537 zwischen Adam<br />
v. Streitberg und den Vormün<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gebrü<strong>der</strong> Hans, Erasmus<br />
und Friedrich Nothaft v. Weißenstein ein heftiger Streit. Weil<br />
Adam v. Streitberg auf seinen For<strong>der</strong>ungen hartnäckig be-<br />
standen und die sich angeeigneten strittigen Lehen nicht zu-<br />
rück erstattet hatte, so hatten ihn die nothaftischen Vor-<br />
mün<strong>der</strong> beim deutschen Kaiser verklagt. Mit <strong>der</strong> käuflichen Er-<br />
werbung dieser Grundstücke wurde Hans Georg Steinhauser ge-<br />
zwungen, diesen Streit von neuem aufzunehmen. Da er aber den<br />
von <strong>der</strong> Familie Nothaft wie<strong>der</strong>holt verlangten Besitz nicht<br />
herausgab und Friedrich Sittig Nothaft, <strong>der</strong> böser Streiche<br />
wegen aus den kurpfälzischen Län<strong>der</strong>n ausgewiesen war, den<br />
Streit nur von Eger aus führen konnte, so kam es nie zu einer<br />
Vereinbarung. Nach dem Tode des Friedrich Sittig Nothaft aber<br />
riss dessen Nachfolger Christoph Adam Notthafft den Birken-<br />
berg gewaltsam an sich und verlieh ihn 1622 an Wolf Siegmund<br />
v. Brand.<br />
Durch die vielen, verlorenen Prozesse, die Hans Georg Stein-<br />
hauser wegen seines Besitzes zu führen hatte, war er um einen<br />
bedeutenden Teil seines Vermögens gekommen. Diesen Verlust<br />
hatte er nur Leuchtenberg zu verdanken, das Lehen an ihn ver-<br />
kaufte, die es nie besessen hatte. Mit Recht verlangte er da-<br />
rum von Landgraf Wilhelm eine Entschädigung. Aber die Rechnung<br />
von 2.500 fl, die er an ihn stellte, wollte dieser nicht be-<br />
zahlen. So sah sich Steinhauser bald in einen neuen Kampf ver-<br />
wickelt, <strong>der</strong> selbst in den Wirren des 30-jährigen Krieges kein<br />
Ende fand und von dem die Akten noch 1633 berichten. Durch<br />
ihre Verschwendungssucht waren die stolzen Fürsten von Leuch-<br />
tenberg so weit gekommen, dass Landgraf Wilhelm zeitlebens <strong>der</strong><br />
Schuldner eines einfachen Edelmanns bleiben musste. Die Summe
- 25 -<br />
von 2.500 fl – schrieb Steinhauser – könne ihm <strong>der</strong> Landgraf<br />
nicht bezahlen, weil auf leuchtenbergischer Seite viele Ur-<br />
sachen halber eine schlechte Einnahme sei. Da nun eine Vergü-<br />
tung in Bargeld von Leuchtenberg nicht zu erwarten war, so<br />
machte Steinhauser 1616 den Vorschlag, ihn durch ein leuchten-<br />
bergisches Lehen zu entschädigen. Aber noch zwei Jahre ver-<br />
gingen, bis ihm <strong>der</strong> Landgraf eine kleine Entschädigung gewähr-<br />
te. Für den Verlust von Eiglasdorf und des Wetzldorfer Weihers<br />
erhielt Steinhauser 1618 den Zehent zu Trisching bei Nabburg<br />
und für den Birkenberg den Zehent zu Ober- und Unterschönfuß.<br />
Daraufhin ermäßigte Steinhauser am 15. November 1618 seine<br />
Schuldfor<strong>der</strong>ung auf 1.500 fl.<br />
Nach <strong>der</strong> Schlacht am Weißen Berge bei Prag am 8. November 1620<br />
verlor Kurfürst Friedrich V., <strong>der</strong> böhmische Winterkönig, die<br />
Oberpfalz an Maximilian von Bayern. Die nächste Folge davon<br />
war, dass die oberpfälzischen Geldmünzen auf ihren geringen<br />
Metallwert herabsanken.<br />
Damals hatte jedes kleine Land, ja fast jede größere Stadt eigene Geld-<br />
Münzen. Es existierte ein Münzwirrwarr wie heutzutage infolge <strong>der</strong> Kriegs-<br />
Notmünzen und machte Silbermünze stand im Metallwert nicht viel höher als<br />
unser gegenwärtiges Kriegswechselgeld.<br />
Diese Gelegenheit benützte die leuchtenbergische Regierung, um<br />
mit billigem Gelde die Schuldfor<strong>der</strong>ung Hans Georg Steinhausers<br />
zu decken. 1623 zahlte sie ihm „1.000 fl geringer Amberger<br />
Sechspatzner“ und 500 fl, den Taler per 10 fl gerechnet“. Da<br />
Steinhauser die Annahme dieser 1.500 Gulden verweigerte, so<br />
wurde ihm das Geld mit Gewalt aufgenötigt und ihm <strong>der</strong> Zehent<br />
zu Trisching gestrichen. Wegen dieser Vergewaltigung durch<br />
Leuchtenberg beschwerte sich Steinhauser am 10. Juli 1623 bei<br />
dem Kurfürsten Maximilian von Bayern, <strong>der</strong> damals für den ge-<br />
ächteten Kurfürsten Friedrich V. Mitgemeinschaftsherr des<br />
Amtes Parkstein war. Steinhauser klagte, dass ihm Leuchtenberg<br />
mit den 1.500 geringwertigen Gulden kaum den 10. Teil seines<br />
Guthabens erlegt hätte. Er habe seinerzeit Leuchtenberg mit<br />
lauter gutem Geld, den Taler zu 18 Batzen und den Dukaten zu<br />
2 fl gerechnet, bezahlt, aber diese 1.500 fl könne er kaum um<br />
150 fl guter Währung, ja nicht einmal um 100 fl wie<strong>der</strong> los-<br />
bringen. Darum bat er den Kurfürsten Maximilian, er möge die<br />
leuchtenbergische Regierung veranlassen, ihn mit vollwertiger<br />
Münzsorte zu entschädigen.<br />
Diese Bitte blieb jedoch ohne Erfolg. Aber Steinhauser ließ<br />
mit Klagen und For<strong>der</strong>ungen nicht nach, bis ihm endlich 1633<br />
<strong>der</strong> Landgraf für die gefor<strong>der</strong>ten 1.500 fl eine Entschädigung<br />
durch den Zehent zu Schönfuß und Trettmanns gewährte; er ver-
- 26 -<br />
sicherte ihm sogar die Belehnung mit dem Dorfe Thann, wenn<br />
dieses wie<strong>der</strong> an Leuchtenberg kommen sollte. Obwohl Steinhau-<br />
ser befürchtete, dass bei <strong>der</strong> Restitution <strong>der</strong> geistlichen<br />
Güter, die sich bisher in Profanhänden befanden, auch Thann,<br />
welches damals in Besitze des Marktes Erbendorf war, mit in<br />
Betracht kommen und den Geistlichen zu Erbendorf eingeräumt<br />
werden könnte, so glaubte er trotzdem durch Vermittlung Leuch-<br />
tenbergs noch in den Besitz dieses Dorfes zu gelangen. Nicht<br />
unerwünscht kam ihm daher die Bestimmung des neuburgischen<br />
Vizekanzlers Simon von Labrique, dass Thann entwe<strong>der</strong> an die<br />
geistlichen Brü<strong>der</strong> zu Erbendorf o<strong>der</strong> an Leuchtenberg gegeben<br />
werden solle. Steinhauser machte sich aber vergebliche Hoff-<br />
nungen. Thann blieb auch in <strong>der</strong> Folgezeit im Besitze des Mark-<br />
tes Erbendorf und ist nie wie<strong>der</strong> an Leuchtenberg gekommen. Wie<br />
es scheint, hat Hans Georg Steinhauser bald seine For<strong>der</strong>ungen<br />
an Leuchtenberg eingestellt, da er die Aussichtslosigkeit <strong>der</strong>-<br />
selben erkannte.<br />
Über den Streit zwischen Katharina von Brand und Leuchtenberg<br />
bringen die Akten 1633 die letzten Nachrichten. Der Lauf <strong>der</strong><br />
Zeit hat ihn scheinbar geschlichtet, ohne ihn entschieden zu<br />
haben. Katharina von Brand erhielt die gefor<strong>der</strong>ten 1.000 fl<br />
Heiratsgut von Leuchtenberg eben so wenig wie Leuchtenberg die<br />
6.000 fl, welche es für sechsjährige Nutznießung des Ritter-<br />
gutes <strong>Siegritz</strong> von Katharina von Brand beanspruchte.<br />
Mit seinem Nachbar Hans Jakob Hundt auf Thumsenreuth, Ritt-<br />
meister <strong>der</strong> Reichsstadt Nürnberg, lebte Hans Georg Steinhauser<br />
ständig in Feindschaft. Die erste Ursache gab die Neuanlage<br />
<strong>der</strong> Steinmühle. Diese stand von alters her am Steinweiher.<br />
Steinhauser hatte sie aber abbrechen und einige hun<strong>der</strong>t<br />
Schritte weiter ostwärts, wo sie heute steht, aufbauen lassen.<br />
Da zum Betrieb des Mühlrades ein kräftiges Bächlein fehlte, so<br />
ließ Steinhauser den gegenwärtigen Mühlgraben vom Grenzbach<br />
oberhalb des Birkenweihers ableiten und ihn durch seinen Sieg-<br />
ritzer Grund führen. Die neue Mühlanlage verursachte jedoch<br />
dem etwas weiter unten am Grenzbach liegenden Thumsenreuth<br />
manchen Schaden. Bei großen Regengüssen schwoll <strong>der</strong> neue Mühl-<br />
bach oft so an, dass das wilde Wasser tiefe Rinnsale in die<br />
Thumsenreuther Wiesen riß und sie mit Sand und Unrat über-<br />
schwemmte. Die unablässigen Klagen des Hans Jakob Hundt führ-<br />
ten am 9. Oktober 1615 zu folgendem Vertrag: Hundt gab seine<br />
Zustimmung zu <strong>der</strong> neuen Mühlanlage, Steinhauser erklärte sich<br />
dafür bereit, Hundt mit 275 fl zu entschädigen und den Mühl-<br />
werken bei Thumsenreuth das zu ihrem Betrieb notwendige Wasser<br />
nicht zu sperren. Zugleich erlaubte er seinem Thumsenreuther<br />
Nachbar, sich einen Brunnen auf den <strong>Siegritz</strong>er Grundstücken<br />
(ausgenommen den Lohbrunnen) nutzbar zu machen. Da aber Stein-
- 27 -<br />
hauser diesen Vertrag nicht einhielt, musste 1619 und 1620<br />
neuerdings verpflichtet werden.<br />
Noch waren die Zwistigkeiten nicht beendet, als sich schon<br />
wie<strong>der</strong> ein Streit zwischen Steinhauser und Hundt entfachte.<br />
Steinhauser, <strong>der</strong> mit seinen <strong>Siegritz</strong>er Untertanen zur Pfarrei<br />
Thumsenreuth gehörte, hatte 1619 als Pfarrzehent für Thumsen-<br />
reuth die 31. Garbe auf seinen und seiner Untertanen Fel<strong>der</strong><br />
ausgeworfen. Hans Jakob Hundt, <strong>der</strong> den Pfarrzehent erkauft<br />
hatte, verlangte aber von Steinhauser die Abgabe je<strong>der</strong> 30.<br />
Garbe, wie es von jeher Brauch und Recht war. Bald folgten<br />
heftige Auseinan<strong>der</strong>setzungen, in <strong>der</strong>en Verlauf Steinhauser<br />
seinen Austritt aus <strong>der</strong> Pfarrei Thumsenreuth erklärte und den<br />
Pfarrer Wolfgang Hertelio zu Krummennaab bat, <strong>Siegritz</strong> seiner<br />
Pfarrei einzuglie<strong>der</strong>n. „Mir, auch sowohl meinenn adelich vor-<br />
fahren, ist ie<strong>der</strong> Zeit frey gestanden vnd noch vnerwehrt, vnß<br />
einen vngetrangten Gottesdienst, wo wir im Lande wollen, zu<br />
suchen“, schrieb Steinhauser an Hertelio. Als Hundt die Ab-<br />
schrift dieses Briefes zugeschickt wurde, machte er in seiner<br />
Erbitterung über Steinhauser auf den Rand dieses Schreibens<br />
die Bemerkung: „Ich begere seiner im geringsten nicht, Er,<br />
Steinhauser, mag hinpfarren o<strong>der</strong> fahren, wo er hin wolle, zum<br />
Lucifer o<strong>der</strong> seiner Mutter, doch meines erkauften Pfarrzehent<br />
vndt einkommens ohne schaden vnndt Abbruch“. Da Steinhauser<br />
seinen Verpflichtungen durchaus nicht nachkommen wollte, auch<br />
von dem übrigen Naturalzehent einen Teil zurück behielt, so<br />
wurde er von seiner Landesherrschaft auf 1. Juni 1620 zur Ver-<br />
antwortung nach Erbendorf geladen und dort beauftragt, den<br />
Pfarrzehent zu geben, wie in <strong>Siegritz</strong> von alters her schuldig<br />
war.<br />
Noch zu Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts bildete dieser Zehent<br />
Gegenstand hartnäckiger Prozesse zwischen <strong>der</strong> Gutsherrschaft<br />
<strong>Siegritz</strong> und dem protestantischen Pfarrer zu Thumsenreuth.<br />
Die nachbarlichen Streithändel zwischen Steinhauser und Hundt<br />
fanden neue Nahrung, als Hundt – wie Steinhauser berichtete –<br />
1623 den Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> die Bestattung auf dem alten<br />
Thumsenreuther Kirchhof verweigerte, ihnen als Gottesacker<br />
einen mit Schranken umzimmerten und den „wilden Tieren“ ausge-<br />
setzten „Profanrangen“ anwies, Steinhauser das Begräbnisrecht<br />
in <strong>der</strong> Thumsenreuther Pfarrkirche absprach, alte kirchliche<br />
Gebräuche abschaffte und durch „Zerstimblung <strong>der</strong> altär, hin-<br />
wegnehmung alles Kirchenornats, Item <strong>der</strong> alten Sigritzischen<br />
Epitaphien (Grabsteine <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Gutsherren), einführung<br />
vngewöhnlicher gesänge vndt Personen ohne begrüssung <strong>der</strong> hohen<br />
Landfürstl. Obrigkeit vndt vnser mit eingepfarten“ sich sehr<br />
gewalttätig zeigte. Darüber beschwerte sich Steinhauser am
- 28 -<br />
9. November 1623 bei Kurfürst Maximilian von Bayern und Herzog<br />
Wolfgang Wilhelm von Neuburg. Aber auch Hans Jakob Hundt ließ<br />
die Fe<strong>der</strong> nicht müßig liegen. Zu seiner Verteidigung erklärte<br />
er am 6. Januar 1624 dem Herzog Wolfgang Wilhelm zu Neuburg<br />
und dem Herzog August zu Sulzbach, dass er Patronatsherr <strong>der</strong><br />
Pfarrei Thumsenreuth sei und vor Jahren die Thumsenreuther<br />
Kirchengerechtsame als sein Eigentum erkauft habe. Wie er be-<br />
richtete, hätten die Nothaft von Weißenstein vor vielen hun-<br />
<strong>der</strong>t Jahren die Thumsenreuther Kirche fundiert. Diese sei dann<br />
an Hans Georg Schlaher auf Thumsenreuth, später an dessen<br />
Nachfolger Hans Kaspar Marschallt von Kinast und endlich an<br />
ihn selbst durch Kauf übergegangen. Der eingepfarrte Adel habe<br />
kein Recht auf die Thumsenreuther Kirche. Das Begräbnis zu<br />
Thumsenreuth hätte er Steinhauser nie verwehrt. Der alte<br />
Kirchhof sei aber jetzt ganz übergraben, so dass man Tote sehr<br />
häufig wie<strong>der</strong> habe ausgraben o<strong>der</strong> Tote auf Tote legen müssen.<br />
Dadurch hätten die benachbarten Leute einen Ekel empfunden.<br />
Eine neue Friedhofanlage außerhalb <strong>der</strong> Hofmarkung sei daher<br />
unbedingt notwendig gewesen, auch schon deswegen, um einer<br />
etwa entstehenden Pest Rechnung zu tragen. Dergleichen neuer-<br />
baute „Freudhöf“ könne man im Amte Parkstein und in <strong>der</strong> Ober-<br />
pfalz mehrmals finden. Dieser Friedhof sei kein Profanrangen,<br />
son<strong>der</strong>n mit einem Tor versperrt und mit Mauern und Zimmerwerk<br />
umfriedet, das später durch eine Ringmauer ersetzt werde. Auf<br />
dem neuen Begräbnisplatz, <strong>der</strong> bereits eingeweiht und als<br />
Friedhof zu St. Johannes konsekriert worden sei, seien schon<br />
viele Tote aus allen eingepfarrten Ortschaften beerdigt. Die<br />
eingepfarrten Adelsherren Christoph Adam Nothaft zu Frieden-<br />
fels und Poppenreuth, Georg Friedrich Unruher zu Reuth, Hans<br />
von <strong>der</strong> Grün zu Trautenberg, Wolf Heinrich von Trautenberg zu<br />
Lehen, welche alle eines viel älteren Adels als dieser neuer-<br />
korene Edelmann Steinhauser seien, hätten gegen den neuen<br />
Friedhof keine Einwendungen. Steinhausers Vorwürfe bezüglich<br />
<strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Epitaphien, des Altars, des Kirchenornats und<br />
des fremden Kirchengesangs weist Hundt zurück. Er behauptet,<br />
er habe in <strong>der</strong> Kirche zu Thumsenreuth keine <strong>Siegritz</strong>er Epi-<br />
taphien gefunden, er habe die Kirche renovieren lassen, weil<br />
sie baufällig, inwendig finster, „vnd übel formirt geweisen“<br />
sei. „Die gewönlichen Kirchen Ornat von Chörröcken, Altar<br />
Tüchern, Crucifix vnd was zur hl. Administration gehöret, Item<br />
Gülden vnd Sylberne Kelch Sampt den Pateen, auch schönen vnd<br />
anmütigen Epitaphiis vnd Grabstainen <strong>der</strong> Nothafften, Marschal-<br />
lten von Ebnath, <strong>der</strong>en von Seckendorf, Biberern vnd an<strong>der</strong>er,<br />
deßgleichen <strong>der</strong> gezirkte Predigstuhl vnd eingemaurerte Tauf<br />
Stain mit seinem Ornat wie vor allters noch stehen, ligen vnd<br />
Öffentlich gesehen wie auch gebraucht vnd inn täglicher Uebung<br />
gehalten werden“, seien unverän<strong>der</strong>t geblieben. Steinhauser<br />
charakterisiert er als einen „einrissigen Kopf, daß, wer Ihn
- 29 -<br />
nicht kennet, dafür Schwüre vnd mainte, alß ob er <strong>der</strong> Heilig-<br />
ste Engel were, alß <strong>der</strong> seine Sachen .... mit Lügerlichen<br />
farben Maisterlich Spikken vnd Schmückhen vnd <strong>der</strong>selben ein<br />
Mäntelein vmbgeben kann, doch benebens Seinen Antecessorn so<br />
vngleich vnd berühmbd, daß auch die Katz hintern Ofen von<br />
seinen Ritterlichen Thaten vnd Dorniren weniger als nichts zu<br />
sagen waiß“. „Es ist kein Messer, das härter Schirt, dann so<br />
ein Bürger zum Edelmann wirdt“, spottet Hundt. Die Antwort gab<br />
Steinhauser am 28. März 1624 in einem Schreiben an Herzog<br />
Wolfgang Wilhelm. Er bestand auf seinem früheren Berichte, den<br />
er durch Einzelheiten noch weiter ausführte. Diesen zufolge<br />
hätte Hundt den alten Altar abgebrochen und an seiner Stelle<br />
einen kleinen steinernen Tisch gestellt, die alten gestifteten<br />
Leuchter und die bei <strong>der</strong> Verabreichung des hl. Abendmahls<br />
brennenden Wachskerzen abgeschafft und das alte Kruzifix auf<br />
dem Altar zerstümmelt. Die Hirschbergischen Epitaphien habe er<br />
heraus reißen und ihren Platz verweißen lassen. Auch das Epi-<br />
taph des Hans Nothaft sei von ihm zertrümmert und seine Kirche<br />
damit untermauert worden. Dem Pfarrer habe er befohlen, nicht<br />
wie in an<strong>der</strong>en christlichen Kirchen vor, son<strong>der</strong>n hinter dem<br />
Altar zu stehen. Überdies habe er neue Gesänge eingeführt und<br />
das Glaubensbekenntnis nach eigenem Sinn umgestaltet. Sein<br />
Pfarrer Samuel Stixen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> 3. Pfarrherr vor dem gegenwär-<br />
tigen sei, habe sich aber an die Anordnungen Hundts nicht ge-<br />
halten, auch den weißen Chorrock nicht abgelegt, weshalb ihn<br />
sein Patronatsherr fortgejagt habe. Die Folge dieser kirch-<br />
lichen Reformen sei es gewesen, wenn niemand mehr zu Gottes-<br />
dienst gekommen sei als <strong>der</strong> gemeine Mann, <strong>der</strong> sich dieselben<br />
habe gefallen lassen müssen. Der neue Friedhof sei auf dem<br />
„Köpfnerspuehl, verstehendt <strong>der</strong> Galgen- o<strong>der</strong> Rabenstain“. Die<br />
kirchlichen Neuerungen Hundts, <strong>der</strong>, wie es scheint, dem kalvi-<br />
nischen Glauben zugeneigt war, wurden im Jahre 1627 wie<strong>der</strong><br />
abgeschafft, als Herzog Wolfgang Wilhelm im Gemeinschaftsamt<br />
Parkstein durch seinen Vizekanzler Simon von Labrique die<br />
katholische Religion einführen ließ.<br />
Steinhausers Zwistigkeiten mit Hundt dehnten sich auch auf den<br />
Thumsenreuther Pfarrer Johann Viktor aus und entwickelten sich<br />
zu solcher Feindschaft, dass Steinhauser zu Anfang des Jahres<br />
1624 seiner Frau auf dem Sterbebette nicht durch den Thumsen-<br />
reuther, son<strong>der</strong>n durch den Wildenreuther Pfarrer Benedikt<br />
Steiner das hl. Abendmahl reichen ließ.<br />
Noch waren die Gemüter vom letzten Ärger erregt, als das Jahr<br />
1625 einen neuen Ha<strong>der</strong> brachte. Im Frühjahr 1625 hatten die<br />
Köhler<br />
des Hans Georg Steinhauser in den <strong>Siegritz</strong>er Wäl<strong>der</strong>n
- 30 -<br />
windbrüchiges Holz gefällt, von dem einiges über die Grenze<br />
auf Thumsenreuther Besitz gefallen war. Dieses Holz hatte sich<br />
die Thumsenreuther Gutsherrschaft angeeignet mit <strong>der</strong> Begrün-<br />
dung, es sei ein altes Recht, dass gefälltes Holz dem gehöre,<br />
auf dessen Grund es liege. Der Landrichter von Parkstein er-<br />
ledigte diesen Vorfall am 5. November 1625 nach dem damaligen<br />
Rechtsgrundsatze, dass ein durch den Wind gebrochenes Holz dem<br />
gehöre, auf dessen Grund es fiel, dass aber ein durch die Axt<br />
gefälltes Holz jenem zukomme, auf dessen Grund es gestanden<br />
ist.<br />
Hans Jakob Hundt starb im Jahre 1627, eine hartnäckige, viel-<br />
jährige Feindschaft hatte sich damit gelöst.<br />
Steinhauser hatte am Weg von <strong>Siegritz</strong> nach Erbendorf an einer<br />
Stelle bei Thann, die man von alters her „Beim Kreuz“ geheißen<br />
hat, Weg- o<strong>der</strong> Martersäulen aufrichten lassen, an <strong>der</strong>en Spitze<br />
ein Kreuz angebracht war. Am 3. August 1624 zogen <strong>der</strong> damalige<br />
Stadtschreiber Justus Paul Weickmann von Erbendorf und mehrere<br />
dortige Ratsherrn unter Zuziehung von 10 bewaffneten Bürgern<br />
und Musketieren nebst den Thanner Bauern gen <strong>Siegritz</strong> und lie-<br />
ßen die Säulen zertrümmern. Hernach kehrten sie mit großem<br />
Frohlocken und Salutschießen wie<strong>der</strong> nach Erbendorf zurück.<br />
Steinhauser verklagte die Täter bei den Herzogen von Neuburg<br />
und Sulzbach, wobei er hervorhob, dass diese Säulen für Durch-<br />
reisende unbedingt notwendig seien, weil die Straße von Nürn-<br />
berg nach Eger hierher führe *) und sich schon viele ver-<br />
*) Nach <strong>der</strong> Karte von 1607 führte <strong>der</strong> Weg von Erbendorf nach <strong>Siegritz</strong> nicht<br />
durch Thann, son<strong>der</strong>n rechts von Thann „Beim Kreuz“ vorbei und pflanzte sich<br />
dann hinter <strong>Siegritz</strong> als sogenannte „Egerstraß“ weiter.<br />
irrten, auch sei die Errichtung von Kreuzen in katholischen<br />
und lutherischen Kirchen seit 100 Jahren üblich gewesen. Das<br />
Richteramt Erbendorf verteidigte sich in Neuburg mit <strong>der</strong> An-<br />
gabe, die Säulen seien unnütze Grenzsäulen, in Sulzbach aber<br />
damit, diese Säulen seien <strong>der</strong> Anfang zur verwerflichen kathol-<br />
ischen Religion und daher des Einhauens würdig. Im Jahre 1631,<br />
nachdem die Erbendorfer die katholische Religion angenommen<br />
hatten, mussten sie die Säulen wie<strong>der</strong> aufstellen. Im Mai des<br />
nämlichen Jahres wurden sei durch den Jesuiten Michael Huber,<br />
Pfarrvikar von Erbendorf, benediziert.<br />
Auch wegen des leuchtenbergischen Lehens Schweißlohe und des<br />
hier noch im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t gestandenen Rosenhofs befand sich<br />
Steinhauser mit dem Markt Erbendorf in langjährigen, aber er-<br />
folglosem Streit.
- 31 -<br />
Zu den beständigen Kämpfen, die Steinhauser um Besitz und<br />
Recht zu führen hatte, kam noch am Abende seines Lebens das<br />
schwerste Unglück, das ihm die unruhigen Zeiten des 30-jährigen<br />
Krieges bringen konnten. Die Schrecken <strong>der</strong> ersten und<br />
zweiten Phase dieses Krieges blieben, abgesehen von Truppen-<br />
durchmärschen unserer Gegend erspart. Erst <strong>der</strong> Schwedenkrieg,<br />
<strong>der</strong> wie kein an<strong>der</strong>er unserem Volke in Erinnerung blieb, brach-<br />
te das Unheil jener Zeit auch über <strong>Siegritz</strong>. Nach den großen<br />
Kämpfen bei Breitenfeld 1631 und Lützen 1632 rückte <strong>der</strong><br />
Kriegsschauplatz immer weiter nach Süddeutschland. Unsägliches<br />
Elend kam über unsere Gegend. Der benachbarte Markt Erbendorf<br />
wurde wie<strong>der</strong>holt geplün<strong>der</strong>t und gebrandschatzt, <strong>der</strong> dortige<br />
Bürgermeister Martin Münchmayer „durch die Kriegsgurgeln und<br />
Reuter auf dem Pfaben erhauet und elendiglich umbs Leben ge-<br />
bracht“. Das kurpfälzische Rittergut Frauenberg haben die<br />
rohen Soldatenhorden <strong>der</strong>art verwüstet und nie<strong>der</strong>gebrannt, dass<br />
es 1646 zu einem gemeinen Bauernhof herabgesunken war. Ebenso<br />
unbändig hausten durchziehende kroatische Kriegsvölker unter<br />
dem Oberst Corpus in <strong>Siegritz</strong>. Lassen wir Hans Georg Stein-<br />
hauser von seinen Kriegsleiden selbst erzählen. Am 10. Januar<br />
1633 klagte er dem leuchtenbergischen Kanzler Dr. Ludwig Fe-<br />
<strong>der</strong>lein: „Mit hatt dieser tagen ein guter freundt wol meinent<br />
referiret, daß ... daß Landtgrafthumb Leichtenberg nicht wie<br />
wir hieoben durch die Keyserische vnnd Beyerische Soldaten so<br />
hartt ver<strong>der</strong>bet worden .... Weilen mich dann obgesagte Landt-<br />
spolierung uff die 8.000 fl werth getroffen, mir alleß, was<br />
Ich gehabt, vnbeschul<strong>der</strong> weiß hinweck genommen worden, noch<br />
darzu von diesen Gottlosen Soldaten deß Hatzueldischen Regi-<br />
ments vnuersehenß vberfallen, grün, lamb, blindt, taub vnd<br />
halb sprachloß geschlagen worden, noch täglichen nit eine<br />
stundt sicher in meinem hauß sein kann, <strong>der</strong>o halben benottigt<br />
werde, zu waß wie<strong>der</strong> vffbringung meines zu grundt ruinirten<br />
haußwesenß vnd meiner selbsten, wo Ich ein außstand habe, den-<br />
selben zur handt zu bringen“. Diese Truppen verwüsteten das<br />
Schloss gänzlich, stießen Kisten und Truhen auf, zerstreuten<br />
und verdarben den ??, gruben die Weiher ab, fischten sie aus<br />
und verwüsteten sie.<br />
*) Der Name „Grawat“ o<strong>der</strong> „Krabat“, wie er in den alten Schriften aus jener<br />
Zeit zu lesen ist, wird seither als Schimpfname für kleine unbändige Leute<br />
gebraucht.<br />
Der junge Philipp Heinrich von Steinhauser, ein Knabe von 12<br />
Jahren, wurde damals von den Kroaten hinweggeführt und kam nie<br />
wie<strong>der</strong> zum Vorschein. Sein Schwager Johann Paul Weickmann,<br />
Richter zu Erbendorf, berichtet darüber am 16. Mai 1637 an<br />
Herzog Wolfgang Wilhelm zu Neuburg, dass „auch diese Zeith<br />
hero seineß Lebenß o<strong>der</strong> thodtß, wie embsig mann sich doch<br />
drumb bemüehet, keine kundtschafft wie noch zu erlangen sein
- 32 -<br />
mögen; dabey gleich wollen, weiln Er nur 12 Jahr alt vnnd ein<br />
sehr bußwürdiger, kranker Knab gewesen, ob Er unter diesen<br />
Frembten volckern fortkummen vnnd noch leben sollte, aller-<br />
seitß vngewiß.<br />
Von Kummer und Leid nie<strong>der</strong>gedrückt, endete Hans Georg Stein-<br />
hauser um 1636 sein sorgenreiches Leben. Mit ihm ist wohl <strong>der</strong><br />
merkenswerteste <strong>Siegritz</strong>er Landsasse dahin gegangen, in dessen<br />
Lebenszeit ein interessanter Teil <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> von <strong>Siegritz</strong><br />
fällt.<br />
Als Erbin des Hans Georg von Steinhauser kam – da Philipp<br />
Heinrich von Steinhauser verschollen war – vor<strong>der</strong>hand nur<br />
dessen einzige Tochter Margareta Salome in Betracht. Am 16.<br />
Februar 1637 ließ sie sich im Schlosse zu <strong>Siegritz</strong> mit Johann<br />
Paul Weickmann von Erbendorf durch den katholischen Pfarrer<br />
Kaspar Kaim von Erbendorf trauen. Als Zeugen waren anwesend:<br />
Johann Friedrich von Steinhauser auf Witzlasreuth, Johann Lud-<br />
wig Sauerzapf auf Burggrub, Johann Wolf Schepper zu Erbendorf<br />
und Johann Adam Schreyer zu Trevesen. Johann Paul Weichmann<br />
war <strong>der</strong> Sohn des Erbendorfer Stadtschreibers *)<br />
*) Obwohl Erbendorf erst 1842 zur Stadt erhoben wurde, hat man doch immer<br />
die Erbendorfer Marktschreiber als Stadtschreiber betitelt, weil <strong>der</strong> Markt<br />
Erbendorf Stadtrechte hatte und sich dem Ausland gegenüber als Stadt be-<br />
zeichnen durfte.<br />
und späteren Richters Justus Paul Weickmann (gestorben 1652),<br />
dessen Großvater Salomon Weickmann, 1551 – 1565 Stadtschreiber<br />
in Erbendorf war und dessen Vater, Adam Weickmann, 1594 als<br />
Stadtschreiber zu Erbendorf starb. Die Familie Weickmann ent-<br />
stammte einem Ulmer Geschlecht, das von Kaiser Friedrich III.<br />
1469 einen Wappenbrief und von Kaiser Karl V. 1548 den Adel<br />
erhielt. Durch die Vermählung des Johann Paul Weickmann mit<br />
Margareta Salome von Steinhauser kam <strong>Siegritz</strong> an die Familie<br />
Weickmann. Der Herzog Wolfgang Wilhelm von Neuburg duldete<br />
Johann Paul Weickmann anfänglich nur als Verwalter des ade-<br />
ligen Gutes <strong>Siegritz</strong>; erst 1654, nach dem Tode seiner Ge-<br />
mahlin, als eine Rückkehr seines verschollenen Schwagers voll-<br />
ständig aussichtslos schien, wurde er Besitzer. Fast die Hälf-<br />
te seines Lebens, seit 1653 stand Johann Paul Weickmann als<br />
Richter, bzw. Richteramtsinspektor zu Erbendorf in neuburg-<br />
ischen und sulzbachischen Diensten. 1667 tritt er als Leutnant<br />
<strong>der</strong> Erbendorfer Land-Kompanie auf.<br />
Wie seinem Schwiegervater so blieben<br />
auch ihm die schweren<br />
Leiden des 30-jährigen Krieges nicht erspart. Im Dezember 1642<br />
nahmen die Truppen des Obristen Johann von Spork in <strong>Siegritz</strong>,<br />
Thumsenreuth und Erbendorf Winterquartiere und richteten über-
- 33 -<br />
all viel Schaden an. – Am 5. November folgenden Jahres kamen<br />
gegen Abend ganz plötzlich kaiserliche Truppen des welschen<br />
Grafen Ventelor mit etwa 200 Pferden an, blieben über Nacht in<br />
<strong>Siegritz</strong> und haben – wie <strong>der</strong> Landrichter zu Parkstein Fried-<br />
rich de la Haye am 6. November 1643 an die kurfürstliche Re-<br />
gierung Amberg berichtet – „Selbiges orth vnd refir zu grundt<br />
ruinirt, ruckhen an heut ein Kleine Viertl meihl gen Erbendorf<br />
vnd begehrn biß auf Montag, also drey ganzer tag lang, da-<br />
selbst still zu liegen, wordurch nun daß arme Ambt Parckhstein<br />
vollendts zu grundt gehen muß vnd die armen leuth härter alß<br />
daß vnvernünftige Viehe gehalten wirdt“.<br />
1646 kaufte Johann Paul Weickmann von seinem Vetter Johann<br />
Friedrich von Steinhauser zu Witzlasreuth das„Gütlein Frauen-<br />
berg, das durch den Krieg verbrannt und verwüstet worden war.<br />
Diesen Besitzwechsel billigte Kurfürst Maximilian von Bayern<br />
am 15. September 1646, aber nur mit <strong>der</strong> Bedingung, dass Weick-<br />
mann katholischer Religion sei und das Lehengütlein wie<strong>der</strong><br />
aufrichte. Ob Weickmann letztere Bedingung erfüllte, ist wohl<br />
kaum anzunehmen. Es scheint vielmehr, dass die durch den Krieg<br />
zerstörten Gebäulichkeiten des Ritterlehens Frauenberg in <strong>der</strong><br />
nächstfolgenden Zeit abgebrochen wurden und dass über diese<br />
Stätte bald <strong>der</strong> Pflug ging. *)<br />
*) Das unter dem Frauenberg überm Drahthammer zwischen <strong>der</strong> Fichtelnaab und<br />
dem Weg nach Schadenreuth liegende sogenannte Totenäckerl bringt <strong>der</strong> Volks-<br />
mund in Verbindung mit den Ereignissen des 30-jährigen Kriegs.<br />
Mit Frauenberg kam auch <strong>der</strong> freieigene Edelsitz Grötschenreuth<br />
in Weickmanns Besitz. Damit wurden Frauenberg und Grötschen-<br />
reuth, welche seit 1557, bzw. 1608 von <strong>Siegritz</strong> getrennt wa-<br />
ren, wie<strong>der</strong> mit diesem vereinigt.<br />
Nach dem 30-jährigen Krieg sah es bei uns sehr traurig aus.<br />
Schon 1637 schreibt Johann Paul Weickmann, dass das Landsassengut<br />
<strong>Siegritz</strong> durch den langen Krieg vollständig ruiniert<br />
worden sei. Die Steinwaldorte: Weißenreuth, Dommersdorf,<br />
Dietmannsdorf und Harpfersreuth waren nach dem 30-jährigen<br />
Krieg verschwunden. Zuletzt hatten die Schweden das benach-<br />
barte Dorf und Schloss Poppenreuth nie<strong>der</strong>gebrannt. Was die<br />
rohen Kriegsvölker nicht verwüsteten, das besorgten wilde<br />
Tiere und die Pest, die 1634 auch unsere Gegend heimsuchte.<br />
Die Erbendorfer Akten aus jener Zeit sind voll von Klagen über<br />
das Elend, welches <strong>der</strong> 30-jährige Krieg über unsere Gegend ge-<br />
bracht hatte.<br />
Infolge des langen Krieges hatte Weickmann sein Vermögen zuge-<br />
setzt, doch blieb er auch noch nach diesen unglücklichen Zei-<br />
ten, in denen ein großer Teil unseres Adels verarmte, im Be-
sitze seiner Güter.<br />
- 34 -<br />
Den Abend seines Lebens widmete Johann Paul Weickmann ge-<br />
schichtlichen Forschungen über sein Landsassen- und Rittergut<br />
<strong>Siegritz</strong>. Mit dem schon erwähnten Salbuch und Urbarregister<br />
hat er ein Bild über die Rechts- und wirtschaftlichen Ver-<br />
hältnisse <strong>der</strong> Herrschaft <strong>Siegritz</strong> geschaffen, wie es klarer<br />
und ausführlicher an<strong>der</strong>e Hofmarken <strong>der</strong> Oberpfalz kaum besitzen<br />
werden. Am 16. Januar 1653 ist Frau Margareta Salome Weickmann<br />
in <strong>der</strong> Kirche zu Thumsenreuth begraben worden; ihr Gemahl<br />
starb am 21. Juni 1689 im Alter von 75 Jahren.<br />
Ihm folgte in <strong>der</strong> Herrschaft über <strong>Siegritz</strong> sein Sohn Johann<br />
Christoph Weickmann, geboren am 24. August 1644. Er leistete<br />
am 12. Oktober 1690 die schuldige Landeshuldigung. Am 25.<br />
Januar 1707 erscheint er in Vertretung von Grötschenreuth auf<br />
dem oberpfälzischen Landtag zu Amberg.<br />
1712 tritt als Besitzerin von <strong>Siegritz</strong> Eva Susanna Weickmann<br />
auf, für welche ihr Vetter Johann Karl von Schaumberg, ein<br />
Enkel des Johann Paul Weickmann, am 20. April 1712 die Land-<br />
sassenpflicht ablegte. Mit Eva Susanna Weickmann verschwindet<br />
<strong>der</strong> Name Weickmann aus <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> von <strong>Siegritz</strong>. Auf<br />
Frauenberg-Grötschenreuth aber hauste dieses Geschlecht noch<br />
bis ins 19. Jahrhun<strong>der</strong>t. Am 9. September 1859 ist die Familie<br />
Weickmann erloschen.<br />
Johann Karl von Schaumberg ist 1716 im Besitze von <strong>Siegritz</strong>.<br />
Er entstammte einem uralten fränkischen Geschlecht, das be-<br />
reits auf dem 2. Turnier zu Rothenburg ob <strong>der</strong> Tauber im Jahre<br />
942 vertreten ist. Mit dem Markt Erbendorf kam er in Streit,<br />
weil die Erbendorfer, ohne Privilegien zu haben, seit alter<br />
Zeit das Fischrecht im Grenzbach von sogenannten Hirschberg-<br />
weiher an (oberhalb <strong>der</strong> Grenzmühle) bis auf <strong>Siegritz</strong>er Grund<br />
beanspruchten und es auch ausübten. Es scheint, dass die Fa-<br />
milie von Schaumberg wegen ihrer nahen verwandtschaftlichen<br />
Beziehungen zur Familie Weickmann schon zu Anfang des 18.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts das Schloss <strong>Siegritz</strong> bewohnte; denn nach <strong>der</strong><br />
Sterbematrikel <strong>der</strong> katholischen Pfarrei Erbendorf verschied am<br />
13. November 1703 eine Witwe Anna Maria von Schaumberg zu<br />
<strong>Siegritz</strong> und wurde am folgenden Tage in <strong>der</strong> Pfarrkirche zu<br />
Erbendorf beim Antoniusaltar beigesetzt.<br />
Der Nachfolger des Johann Karl von Schaumberg wurde Johann<br />
Christoph Wilhelm von Sauerzapf, Landsasse auf Burggrub bei<br />
Erbendorf. Er hatte sich mit <strong>der</strong> Witwe Maria Theresia Franzis-<br />
ka von Schaumberg, geborene Kotz von Metzenhof, zum zweiten<br />
Male verheiratet. Johann Christoph Wilhelm von Sauerzapf er-
- 35 -<br />
scheint bereits 1719 als Besitzer von <strong>Siegritz</strong>. Die Freiherrn<br />
von Sauerzapf, seit 1655 auf Burggrub ansässig, waren ein<br />
altes oberpfälzisches Geschlecht, das am 5. September 1555 vom<br />
Römischen König Ferdinand eine Adelsbestätigung erhielt. Am<br />
13. Januar 1861 ist dieses Geschlecht mit Alexan<strong>der</strong> Freiherrn<br />
von Sauerzapf auf Burggrub erloschen.<br />
Johann Christoph Wilhelm von Sauerzapf und seine Gemahlin ver-<br />
kauften das Gut <strong>Siegritz</strong> am 5. September 1717 an Johann Ru-<br />
dolph von Schepper, kurfürstlichen pfälzischen Rat, Kabinetts-<br />
Sekretär und Pfleger zu Pleystein. Am 6. Oktober 1727 wurde er<br />
durch den sulzbachischen Hofkammerrat Johann Georg Korb in das<br />
Landsassengut <strong>Siegritz</strong> eingewiesen. Johann Rudolph von Schep-<br />
per entstammte einer alten Erbendorfer Bürgerfamilie, die be-<br />
reits um die Mitte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts dort ansässig war.<br />
1555 wird ein Wolf Schepper, Richter zu Erbendorf, genannt.<br />
1641 ist ein Gastwirt Johann Wolfgang Schepper Amtsbürger-<br />
meister zu Erbendorf. Am 26. Juni 1659 vermählte sich im<br />
Schlosse zu <strong>Siegritz</strong> Johann Ludwig Schepper, fürstlich sulz-<br />
bachischer Richter zu Erbendorf, mit Jungfrau Maria Veronika,<br />
Tochter des Johann Paul Weickmann auf <strong>Siegritz</strong>, Frauenberg und<br />
Grötschenreuth. Die Trauung vollzog <strong>der</strong> lutherische Pfarrer<br />
Thomas Laubmann von Thumsenreuth. Anwesende Zeugen waren:<br />
Ernst von Streitberg auf Thumsenreuth, Obrister Veit Hans<br />
Sauerzapf auf Burggrub, Hans Ludwig Sauerzapf von Steinbühl<br />
und Hans Kaspar Hartung auf Dietersdorf. Johann Ludwig Schep-<br />
per, <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> Stadtschreiberei 43 Jahre lang das sulz-<br />
bachische Richteramt Erbendorf verwaltete, und sein Schwieger-<br />
vater, <strong>der</strong> sulzbachische Richteramtsinspektor zu Erbendorf,<br />
Johann Paul Weickmann auf <strong>Siegritz</strong>, waren in <strong>der</strong> 2. Hälfte des<br />
17. Jahrhun<strong>der</strong>ts die dominierenden Herren von Erbendorf. Nach<br />
<strong>der</strong> Steuerveranlagung des Marktes Erbendorf vom Jahre 1693<br />
hatte Johann Ludwig Schepper einen Besitzwert von 2.685 1/2 fl<br />
mit einer Schuldenlast von 360 fl zu versteuern und war damit<br />
<strong>der</strong> reichste Mann von Erbendorf. Seine Kin<strong>der</strong> hießen: Johann<br />
Ludwig, herzoglicher saganscher Rentamtsverwalter, Johann<br />
Rudolph, herzoglicher saganscher Kastner, später kurfürst-<br />
licher Pfleger zu Pleystein, Johann Christoph Ferdinand,<br />
Stadtschreiber und sulzbachischer Richter zu Erbendorf, 1714<br />
kurfürstlicher Kastner zu Kemnath, Eva Maria, verheiratet mit<br />
dem Bäckermeister Markus Bäumler zu Erbendorf, Maria Barbara,<br />
Gemahlin des Lehrers Johann Christoph Windisch zu Erbendorf,<br />
Regina Salome, Anna Maria, vermählt mit dem Erbendorfer Stadt-<br />
schreiber Johann Ulrich Frank. Unter diesen interessiert uns<br />
beson<strong>der</strong>s Johann Rudolph Schepper, <strong>der</strong> mit seinen Brü<strong>der</strong>n am<br />
1. Oktober 1704 von dem Hofpfalzgrafen Dr. Johann Gottlieb von<br />
Nüßlern einen Wappenbrief erhielt und 1727 Hofmarksherr von<br />
<strong>Siegritz</strong> wurde.
- 36 -<br />
Für Johann Rudolph von Schepper wurde <strong>Siegritz</strong> ein finanziel-<br />
ler Ruin. Durch den Neubau des Schlosses im Jahre 1729, dann<br />
durch viel Unglück in seinem Viehstande, ganz beson<strong>der</strong>s aber<br />
durch seine Gläubiger, die ihn durch Fälschung <strong>der</strong> Schuld-<br />
scheine hintergingen, geriet Johann Rudolph von Schepper in<br />
eine gewaltige Schuldenlast. Ohne jede Rücksicht wurden die<br />
härtesten Zahlungsbedingungen von seinen Gläubigern gestellt,<br />
an <strong>der</strong>en Spitze ein Graf Schall zu Bell stand, <strong>der</strong> nach seiner<br />
Angabe allein 13.337 fl zu for<strong>der</strong>n hatte und alles daran setz-<br />
te, seinem Schuldner Johann Rudolph von Schepper das Gut Sieg-<br />
ritz um 12.000 fl abzudrücken. Ja, die Gläubiger brachten es<br />
so weit, dass Schepper <strong>der</strong> vielen Schulden wegen seines Amtes<br />
als Pfleger von Pleystein entsetzt wurde. An den Rand <strong>der</strong> Ver-<br />
zweiflung gesetzt, schil<strong>der</strong>te 1738 Frau Karolina Augusta<br />
Schepper in einem Brief an pfälzischen Kurfürsten Karl Philipp<br />
das Elend ihrer Familie: „Ich überlasse einem Jeden Mensch-<br />
lichen gemüth zum Nachdänckhen unßer elendt undt große Noth,<br />
worin wür steckhen, die noch größere aber, so uns vorstehet.<br />
Wünschen unß gerne den Todt, umb auß <strong>der</strong> Welt zu Sein undt dem<br />
darauf folgenden größeren elendt zu entgehen, müssen aber dem<br />
Willen Gottes still halten, daß güthlein zu verlihren; die<br />
Pfleg nicht mehr, kein Equivalent davor, keine obtachung zu<br />
haben, seyndt umbständte, so den Menschen in Verzweiflung<br />
setzen können“. Ehe Johann Rudolph von Schepper noch Schlim-<br />
meres zu erfahren hatte, starb er zu Anfang des Jahres 1739.<br />
Schon am 11. März gleichen Jahres gab Kurfürst Karl Philipp<br />
den Befehl zur Versteigerung des Rittergutes <strong>Siegritz</strong>.<br />
Da Johann Rudolph von Schepper als Nachfolger einen min<strong>der</strong>-<br />
jährigen Sohn, Johann Nep. Joseph von Schepper, hinterließ und<br />
die Versteigerung des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong> bereits einge-<br />
leitet war, stellte die Landesherrschaft das Gut <strong>Siegritz</strong><br />
vorerst unter zwei Kuratoren, den Erbendorfer Richter Ignaz<br />
Steinmetz und den kurfürstlichen Kastner zu Velburg Johann<br />
Rud. von Windisch, Reichsritter auf Aschenfeld und Bergstät-<br />
ten, Sohn des obengenannten Lehrers Johann Christoph Windisch.<br />
Den eifrigen Bemühungen dieser beiden hatte es die Familie von<br />
Schepper zu verdanken, wenn die öffentliche Versteigerung<br />
ihres Gutes von Jahr zu Jahr verschoben und Johann Nep. Joseph<br />
von Schepper 1748 in den Besitz seines väterlichen Erbes ge-<br />
langte. Letzterer Umstand war aber für die Landesherrschaft<br />
nicht maßgebend, die Vormundschaft über das Gut <strong>Siegritz</strong> auf-<br />
zuheben; denn die Verhandlungen mit den Gläubigern waren noch<br />
nicht abgeschlossen. Außerdem hatte Johann Nep. Joseph von<br />
Schepper schon für seine Person einen Vormund nötig, da er<br />
blödsinnig gewesen sein soll. An Stelle des wegen eines Ver-<br />
gehens hinter Schloss und Riegel gesetzten Kastners Johann<br />
Rud. von Windisch wurde 1748 von <strong>der</strong> kurfürstlichen sulzbach-
- 37 -<br />
ischen Regierung <strong>der</strong> Weidner Landleutnant Johann Georg Häupler<br />
mit <strong>der</strong> Vormundschaft über Johann Nep. Joseph von Schepper und<br />
<strong>der</strong> Verwaltung des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong> betraut.<br />
Johann Georg Häupler hatte sich auf <strong>Siegritz</strong> so gut eingelebt,<br />
dass er dieses Gut, nachdem die Schepperschen Gläubiger zur<br />
Zwangs weisen Versteigung desselben gedrängt hatten, am 1. Ok-<br />
tober 1759 für 16.000 fl kaufte: Aber auch jetzt noch setzte<br />
Johann Rud. von Windisch alles daran, <strong>Siegritz</strong> für seinen<br />
Vetter Johann Nep. Joseph von Schepper wie<strong>der</strong> zu gewinnen. Er<br />
brachte es soweit, dass sich die Verhandlungen mit den Gläubi-<br />
gern zu einem langwierigen Prozess entwickelten, weil die Vor-<br />
mün<strong>der</strong> den Gläubigern Urkundenfälschung nachgewiesen hatten.<br />
Noch 1765 beschäftigte sich das Reichskammergericht in Wetzlar<br />
mit diesem Prozess. Häupler war seinerzeit als Kaufbedingung<br />
gesetzt worden, das Gut <strong>Siegritz</strong> an Johann Nep. Joseph von<br />
Schepper wie<strong>der</strong> zurück zu geben, wenn es dieser finanziell be-<br />
haupten könne. Letzteres war nun <strong>der</strong> Familie Schepper möglich<br />
geworden; infolgedessen gelangte Johann Nep. Joseph von Schep-<br />
per 1761 wie<strong>der</strong> in den Besitz des Landsassengutes <strong>Siegritz</strong>.<br />
Doch führte Häupler noch mehrere Jahre die vormundschaftliche<br />
Verwaltung über das Gut. Aber schon 1769 wird Georg Michael<br />
Ibscher, Regierungs-Sekretär zu Sulzbach, zum von Schepper-<br />
schen Kurator und Bürgermeister Wolfgang Kammerer von Erben-<br />
dorf zum Ökonomie-Verwalter zu <strong>Siegritz</strong> ernannt, nachdem man<br />
Häupler <strong>der</strong> Untreue beschuldigt hatte.<br />
Der Familie von Schepper folgte im Besitze von <strong>Siegritz</strong> die<br />
Familie Ibscher. Der Besitzwechsel veranlasste einen erbitter-<br />
ten Prozess, <strong>der</strong> sich Jahrzehnte hinzog und den Edlen von<br />
Ibscher über ihre gutsherrlichen Rechte nie freie Verfügung<br />
gewährte. Am 22. Juli 1789 wurde <strong>der</strong> kurfürstliche Hofkammer-<br />
rat Georg Michael Ibscher, bisher von Schepperscher Vormund,<br />
als Landsasse zu <strong>Siegritz</strong> eingesetzt. Die Ibscher sind ein<br />
oberpfälzisches Geschlecht, das 1741 einen Wappenbrief erhielt<br />
und am 29. Mai 1790 als Ritter und Edle von Ibscher in den<br />
Adelsstand erhoben wurde. Georg Michael von Ibscher, geboren<br />
am 6. Januar 1724, war <strong>der</strong> Sohn des Wachsziehers, Lebküchlers<br />
und Bürgermeisters Johann Georg Ibscher zu Weiden. Von 1750<br />
bis 1766 war er Richter in Erbendorf. Da Hofkammerrat von<br />
Ibscher in kurfürstlichen Diensten stand und sich deshalb <strong>der</strong><br />
Verwaltung seines Rittergutes <strong>Siegritz</strong> wenig widmen konnte, so<br />
hatte er die Schlossökonomie verpachtet. Georg Michael von Ib-<br />
scher starb im Schlosse <strong>Siegritz</strong> am 19. September 1803 und<br />
wurde am 22. September auf dem alten Erbendorfer Kirchhof bei<br />
<strong>der</strong> „Mauerrotunde“ südwärts begraben.
- 38 -<br />
Sein Nachfolger auf <strong>Siegritz</strong> wurde sein Sohn, <strong>der</strong> Königliche<br />
Rat Johann Nepomuk von Ibscher. Dieser, 1755 geboren, war von<br />
1779 bis 1803 Richter zu Erbendorf. Während seiner Herr-<br />
schaftszeit auf <strong>Siegritz</strong> fiel die definitive Entscheidung über<br />
den langwierigen Pfarrzehentprozess, <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te hindurch<br />
die Quelle gegenseitiger Erbitterung zwischen <strong>Siegritz</strong> und<br />
Thumsenreuth gewesen war. Das Königliche Oberappellationsge-<br />
richt hatte 1814 zugunsten <strong>der</strong> Pfarrherren entschieden und dem<br />
protestantischen Pfarrer zu Thumsenreuth und dem katholischen<br />
Pfarrer zu Erbendorf das Recht <strong>der</strong> Naturalauszehntung zuer-<br />
kannt.<br />
Am 6. Mai 1827 ist Johann Nepomuk von Ibscher gestorben. Über<br />
seine unmündigen Kin<strong>der</strong>, zwei Söhne und eine Tochter, führten<br />
seine Witwe Katharina und <strong>der</strong> Hauptmann Rudolph von Cammer-<br />
loher zu Neustadt am Kulm die Vormundschaft. Das Rittergut<br />
<strong>Siegritz</strong> blieb fortan im gemeinschaftlichen Besitze <strong>der</strong><br />
Gebrü<strong>der</strong> von Ibscher. Daran än<strong>der</strong>te 1828 auch die Großjährig-<br />
keitserklärung des älteren Sohnes, Ernst Martin, nichts. Die-<br />
ser, geboren am 7. Oktober 1806, war beim Tode seines Vaters<br />
Student <strong>der</strong> Rechtswissenschaft an <strong>der</strong> Universität München.<br />
Nach vollendeter Studienzeit widmete er sich <strong>der</strong> Verwaltung<br />
seines Gutes <strong>Siegritz</strong>. Sein Bru<strong>der</strong>, Joseph Ludwig, ging zum<br />
Militär und war 1830 Kadett beim 3. Jäger-Bataillon. Ernst<br />
Martin von Ibscher litt in seinen letzten Lebensjahren an<br />
Geistesstörungen. Trotzdem überlebte er seinen Bru<strong>der</strong> Joseph<br />
Ludwig. Er starb unverheiratet und ohne Testament am 11. De-<br />
zember 1865 als letzter Sprosse des Geschlechts <strong>der</strong> Ritter und<br />
Edlen von Ibscher. Im Friedhof zu Erbendorf liegt er begraben.<br />
Ein einfacher Obelisk kennzeichnet seinen Grabhügel.<br />
Das Gut <strong>Siegritz</strong> erbten sechs Verwandte:<br />
Maria Freifrau von Waldenfels, Baubeamtensgattin in Bamberg,<br />
Karolina von Bauer, Bürgermeisterswitwe in München,<br />
Joseph von Kammerloher, Buchhalter in München,<br />
Josephine Poli, Oberaufschlagbeamtensgattin in Regensburg,<br />
Elisabeth von Hann, Revierförsterswitwe in Sulzbürg<br />
und die sechs Kin<strong>der</strong> des verstorbenen Gasthofbesitzers<br />
Karl von Kammerloher zu Landshut.<br />
Bis zur Ermittlung <strong>der</strong> Erben des Ernst von Ibscher ließ das<br />
Königliche Landgericht Erbendorf das Gut <strong>Siegritz</strong> durch<br />
Johann Vinzenz Thumer, Uhrmacher in Erbendorf, verwalten.<br />
Ibschers Erben verkauften <strong>Siegritz</strong> am 17. Juni 1868 an den<br />
österreichischen Rittmeister Philipp Freiherrn von Künsberg,<br />
Gutsbesitzer auf Kaibitz, und dessen Gemahlin Rosalie, ge-<br />
Borene Freiin zu Neuburg. Die Kaufsummen soll 78.000 fl be-
- 39 -<br />
tragen haben. Philipp von Künsberg, ein Nachkomme eines be-<br />
reits auf dem 4. Turnier zu Mörsburg im Jahre 968 vertretenen<br />
nordgauischen Adelsgeschlechts, das sich nach seiner Stammburg<br />
Künsberg bei Eger nannte, behielt seinen Wohnsitz in Kaibitz<br />
und ließ das Gut <strong>Siegritz</strong> durch seinen Bru<strong>der</strong> Franz von Küns-<br />
berg, einen <strong>ehemaligen</strong> Landwehrmajor, bewirtschaften.<br />
Dieser erzielte aber keine Rentabilität und so wurde das Gut<br />
<strong>Siegritz</strong> am 7. Dezember 1872 dem Holzhändler August Schmidt<br />
von Eltmann übelassen, <strong>der</strong> es für 103.000 fl gekauft haben<br />
soll. Schmidt ließ das sämtliche schlagbare Holz fällen, starb<br />
aber schon 1874.<br />
Das Gut ging dann an seine Witwe Elisabeth über, die es am<br />
3. September 1874 an den Marktschreiber Quirin Ziegler, den<br />
Privatier Georg Ochsenmayer, beide in Waldsassen und den<br />
Landwirt Andreas Schmeller von Wolfsbühl versetzte.<br />
Diese zertrümmerten das Rittergut <strong>Siegritz</strong>. Die Schlossgebäude<br />
und ein Teil des Grundbesitzes vertauschten sie am 8. Januar<br />
1875 gegen den Ödhof bei Friedenfels an Johann Schmalzreich,<br />
<strong>der</strong> noch eine größere Summe ausgab. Den Restbesitz, hauptsäch-<br />
lich Waldungen und Ödungen, verkauften sie am 16. Februar 1876<br />
an den Landwirt Johann Schaumberger von Muckenthal und den<br />
Mühlbesitzer Jakob Schrembs von Grötschenreuth.<br />
Seit September 1900 ist Joseph Etterer, ein Schwiegersohn des<br />
Johann Schmalzreich, <strong>der</strong> Besitzer des <strong>ehemaligen</strong> Schlossgutes<br />
<strong>Siegritz</strong>.<br />
Am Schusse dieses Abschnittes sei noch des in Bayern lebenden<br />
Adelsgeschlechts <strong>der</strong> Herren von Sigriz gedacht, das seine<br />
Abstammung von unserem <strong>Siegritz</strong> herleiten will. In den umfang-<br />
reichen <strong>Siegritz</strong>er Archivalien ist jedoch niemals eines Adels-<br />
geschlechts von Sigriz, das auf <strong>Siegritz</strong> hauste, Erwähung ge-<br />
tan. Auch das Wappen <strong>der</strong> Herren von Sigriz (Schloss mit Weg im<br />
Vor<strong>der</strong>grund, oben ein eine Fahne schwingen<strong>der</strong> Turmwächter,<br />
Farben weiß-rot) hat keine Ähnlichkeit mit einem Wappen <strong>der</strong><br />
auf <strong>Siegritz</strong> sesshaft gewesenen Geschlechter. Es ist ganz un-<br />
Wahrscheinlich, dass die Herren von Sigriz die Nachkommen<br />
jenes Sigharts sind, <strong>der</strong> als Grün<strong>der</strong> von <strong>Siegritz</strong> angenommen<br />
wird, aber nicht urkundlich bewiesen werden kann.<br />
In dieser Angelegenheit schrieb mir Herr Heinz von Sigriz auf<br />
Reichersbeuern: „Im Laufe <strong>der</strong> Zeiten haben Teile unserer Vor-<br />
fahren überhaupt das Adelsprädikat nicht mehr geführt. Die mir<br />
vorliegende Adelsmatrikel datiert vom 23. März 1832 und wurde<br />
dem Joseph Sigriz ausgestellt, <strong>der</strong> Sekretär <strong>der</strong> Staatsschul-
- 40 -<br />
dentilgungskommission war. In dieser Matrikel heißt es u.a.,<br />
dass wir den adelichen Stand, dessen eine auf dem Ritter-<br />
schlosse Sigriz bei Kemnath in <strong>der</strong> oberern Pfalz sesshafte<br />
Familie Sigriz in den ältesten Zeiten teilhaftig gewesen, zu<br />
einen Gunsten erneuern usw.“ Was diese Adelsmatrikel aufführt,<br />
dürfte wohl zu den vielen Unrichtigkeiten gehören, die sich in<br />
den Adelsmatrikeln finden.
- 41 -<br />
Das Schloss und <strong>der</strong> herrschaftliche Grundbesitz.<br />
Wie die Akten dartun, hatte das Schloss <strong>Siegritz</strong> die Jahr-<br />
hun<strong>der</strong>te herauf im Wesentlichen das gleiche Aussehen. Nicht<br />
auf schwindelnde Bergeshöhe, son<strong>der</strong>n in die breite Ebene ge-<br />
stellt, war es zum Schutz gegen feindliche Angriffe stets mit<br />
Damm und Wassergraben umgeben. Die erste geschichtliche Nach-<br />
richt über das Schossgebäude <strong>Siegritz</strong> geben uns die Hirsch-<br />
bergischen Verlassenschaftsakten vom Jahre 1593, die auch über<br />
das Inventar <strong>der</strong> herrschaftlichen Wohnräume Aufschluss ge-<br />
währen. Das Schloss war damals mit Damm und Wassergraben be-<br />
festigt und hatte nur ein Stockwerk. Es umfasste: eine „be-<br />
malte Stube“, eine Schlafkammer, eine „Gast- o<strong>der</strong> grüne Stu-<br />
be“, eine Jungfrauenkammer, eine „Zinnstube“, eine „Kissen-<br />
kammer“, eine Bodenkammer für das Gesinde, einen Getreide-<br />
boden, eine Küche und außerdem noch drei Stuben und drei<br />
Kammern ohne beson<strong>der</strong>e Bezeichnung. Die sogenannte bemalte<br />
Stube galt als die vornehmste. In ihr befanden sich: ein<br />
„schlechter“ Blatttisch mit Schublade, eine Lehnbank, ein<br />
Lehnstuhl, zwei zinnerne Salzfässer und ein Messingbecken.<br />
An <strong>der</strong> Wand hingen Hans Samson von Hirschbergs Konterfei,<br />
fünf eingefasste bemalte Tafeln, ein vergitterter Behälter mit<br />
alten zerrissenen Briefen und einer großen blechernen Flasche,<br />
ein Spiegel mit neun „Pletten“ (butzenscheibenförmigen Spie-<br />
gelgläsern), ein zinnernes Handfass und zwei Lädlein, in denen<br />
die täglichen Klei<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tochter waren. In <strong>der</strong> sogenannten<br />
Gast- o<strong>der</strong> grünen Stube (Fremdenzimmer) waren: vier Himmel-<br />
Bettstellen, ein Teppich und vier Truhen. Eine eigene Zinn-<br />
stube, auch „verbretterte“ Kammer geheißen, verwahrte das<br />
Zinngeschirr, nämlich: 106 Zinnschüsseln, 36 kleine und 89<br />
große zinnerne Teller, 3 Dutzend mit Füßen verzierte zinnerne<br />
Schalen, drei zinnerne Leuchter, 14 kleine und große Kandeln,<br />
einen beschlagenen Krug, sächsische Röhrenkandeln, böhmische<br />
Messer und noch manch an<strong>der</strong>es Zinngeschirr. In <strong>der</strong> „kleinen<br />
Stube“ werden genannt: ein „schlechter“ Tisch, ein „Faulbett“<br />
(Ruhebett, Art Sofa), um den Tisch zwei Bänke, eine „Siglbank“<br />
mit Klei<strong>der</strong>n, ein „Weibersessel“, ein leerer Behälter hinter<br />
dem Ofen mit einem Messingmörser, ein leeres Uhrgehäuse und<br />
ein Teppich. Kupfernes Geschirr schmückte die Küche. Die Ein-<br />
richtung <strong>der</strong> übrigen Zimmer bestand gewöhnlich aus einem o<strong>der</strong><br />
mehreren Betten und vielen mit Wappen bemalten Truhen, die mit<br />
Klei<strong>der</strong>n, Leinwand, Flachs, Zinn-, Messing- und Kupfergeschirr<br />
gefüllt waren. Auch neun Büchsen, eine Pulverflasche, drei<br />
Seitengewehre, ein „Schäckhin“, ein „Scheflin“, ein „Sturm-<br />
hut“, ein vergoldeter Silberbecher, eine Uhr mit Gehäuse und<br />
21 Bücher, darunter „ein Hauß Postill Luteri“ und „ein Kin<strong>der</strong>-
- 42 -<br />
predig Veit Dietrich“ werden aufgeführt. Die Ausstattung <strong>der</strong><br />
Wohnräume bot also nichts von Behaglichkeit. Dazu fehlten die<br />
„fürhenge“, die man sonst nirgends als an den Fenstern <strong>der</strong><br />
Schlafstube fand. Eine Anzahl Bänke und Sessel bildeten die<br />
Sitzmöbel; Stühle fehlten gänzlich.<br />
Etwas herrschaftlicher als <strong>der</strong> Hausrat erscheint uns <strong>der</strong><br />
Viehbestand des Hans Samson von Hirschberg. 23 Melkkühe,<br />
13 Ochsen und 16 Kälber füllten den Viehstall. In den Schwei-<br />
neställen waren 32 Saugschweine. An Hausgeflügel konnte man<br />
zählen: 13 Gänse, 7 Enten, 16 Hühner und 10 Paar Tauben,<br />
3 indianische Hähne und 3 indianische Hennen. Im Rossstall<br />
standen 3 Pferde. Außerdem waren noch vorhanden: 1 Kutsche und<br />
1 Kammerwagen, 2 1/2 Rüstwägen und 2 Pflüge. In den Besitz<br />
dieser Viehherde war Hans Samson von Hirschberg hauptsächlich<br />
durch seine Gemahlin Ursula, geborene von Hirschberg, gekom-<br />
men. Sie brachte 28 Stück Vieh und außerdem folgende Braut-<br />
aussteuer mit nach <strong>Siegritz</strong>: eine große Anzahl von Röcken,<br />
Kitteln, Hauben und Mänteln, meist aus Samt und Damast, viele<br />
„guldene Bortten“, 7 Kleinode und Ketten, 14 Ringe mit Dia-<br />
manten und an<strong>der</strong>en Edelsteinen, 6 Armbän<strong>der</strong>, 1 Straußenei als<br />
als Trinkgeschirr, 8 Ketten, darunter eine mit 200 fl Wert,<br />
2 silberne und 1 goldenen Gürtel, an dem 200 Stück Geld hin-<br />
gen, 8 Hauben von Gold gestickt und mit Edelsteinen und Silber<br />
geziert, einiges Zinnwerk, 2 Truhen mit Klei<strong>der</strong>n und Wäsche,<br />
1 Bett und 3 Unterbetten, 1 Deckbett, 2 Polster und 6 Kissen.<br />
Ein Streiflicht auf die Bildung des damaligen nie<strong>der</strong>en Adels<br />
wirft nachfolgende interessante Begebenheit aus dem Jahre<br />
1593.<br />
Am 14. Juni des Jahres zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags kam<br />
<strong>der</strong> leuchtenbergische Lehenprobst Dr. Christoph Pappenberger,<br />
dessen Bericht wir die nachfolgenden Zeilen verdanken, mit dem<br />
leuchtenbergischen Lehenprobst zu Kemnath nach <strong>Siegritz</strong>, um<br />
<strong>der</strong> Erbin des verstorbenen Hirschberg den Heimfall des leuch-<br />
tenbergischen Lehens <strong>Siegritz</strong> mitzuteilen. Als man <strong>der</strong> beiden<br />
Beamten gewahr wurde, entstand im oberen Stock des Schlosses<br />
großes Heulen und Weinen. Ein Diener, namens Peter, wohl be-<br />
zecht – wie überhaupt fast alle im Schloss Anwesenden – kam<br />
über die Brücke zu den beiden Herren heraus und erkundigte<br />
sich über die Ursache ihres Erscheinens. Gleich darauf er-<br />
schien Peter von Hirschbergs Sohn mit etlichen mit Spießen<br />
bewaffneten Dienern und protestierte im Namen <strong>der</strong> Tochter des<br />
verstorbenen Hans Samson von Hirschberg gegen die For<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> beiden Beamten. Nachdem die zwei Fremden noch eine Zeit-<br />
lang im Hofe gestanden waren, nahm sie Peter von Hirschbergs<br />
Sohn beim Mantel und führte sie in „deß grössern hauß stuben“.
- 43 -<br />
Dort erwartete sie Katharina von Hirschberg und hieß sie Platz<br />
nehmen. Sie setzten sich an einem Tisch beim Ofen, „darauf ein<br />
Hart geschnitten vnnd gesalzen Prott zum Trunck gelegen“. Weil<br />
die beiden Herren am selben Tag noch nichts gegessen hatten,<br />
so fingen sie an diesem dürren Brot zu essen an. Dasselbe war<br />
aber kaum zu genießen; deswegen baten sie um ein an<strong>der</strong>es Brot<br />
und einen Trunk gegen Bezahlung. Daraufhin stellte man das<br />
harte Brot auf die Bank und ließ die zwei Fremden länger als<br />
eine Stunde allein, so dass sie „endlich ganz matt vnnd hunge-<br />
rig vnnd gedrungen worden daß zuuor alberaith vom Tisch uf die<br />
Panckh gesetzte dürre Prott wi<strong>der</strong>umb herfür zu suchen vnd an-<br />
zugreiffen“. Und während sie „an dem harten Prott khifen, so<br />
khombt einer vom Adel, <strong>der</strong> Rohrer genant, so sich an<strong>der</strong>st ver-<br />
khlaidt ... in die stuben, hebt an seine Handtschuh mit gewalt<br />
vff den Tisch zu werffen vnd zu schmeissen, auch die Wehr zu<br />
zuchen vnd gräulich zu Sacramentiren vnd gehet letzlich wie-<br />
<strong>der</strong>umb auß <strong>der</strong> Stuben .... Nachdem er aber zum an<strong>der</strong>n mal in<br />
die stuben khomen, sich mit <strong>der</strong>gleichen fluechen, Wehrzuckhen<br />
vnnd an<strong>der</strong>n vnbeschaidenheiten“ ungebührlich benahm, baten ihn<br />
die fremden Herrn, sich zur Ruhe zu finden, da sie hier nie-<br />
manden Gewalt noch Schaden zufügen würden, „auf welches er<br />
herauß gefahren bey dem hey. Sacrament vnnd <strong>der</strong> Teufel soll in<br />
holen etlich mal geschworen, werde er vermerckhen, daß die<br />
beiden Herrn ein hinterhalt haben o<strong>der</strong> seiner Base Hans Samb-<br />
sons von Hirsperg hin<strong>der</strong> laßner armer Tochter vnd waisen zu<br />
schaden Ichtwas nachtheiliges tetiren werden“, so soll von den<br />
zwei Anwesenden „khainer lebendig auß <strong>der</strong> Stuben khommen, son-<br />
<strong>der</strong>n alß balden vor seinen augen sterben“. Sie mussten Rohrer<br />
versichern, seiner Base keinen Nachteil zuzufügen. Darauf hat<br />
er ihnen ein Essen, bestehend aus Fischen und Brot, und einen<br />
Trunk zu reichen befohlen. „Nachdem nun das essen visch zuege-<br />
richt“, schreibt Pappenberger an seinen Fürsten „setzten wir<br />
vnß zu Tisch vnnd in dem wir alßo essen, So hebt <strong>der</strong> ehrlose<br />
gesellen, greifft in seinen halßkhragen hinein vnnd spricht,<br />
er wolle mir zu einer gedechtnus etwaß schenckhen, das sey,<br />
mit gnädiger erlaubnis zureden, ein Lauß, vnd schiebt mir sol-<br />
che in meinen halß, Nimbt alßdann zum an<strong>der</strong>nmal mir mein mes-<br />
ser vom Teller, gauckhlet darmit herumb, alßo das Ich alle<br />
Augenblück sorg tragen müessen, er stosse mir mein aigen mes-<br />
ser in den Leib, vnd spricht, <strong>der</strong> Teuffel soll In holen, wo er<br />
seiner Basen etwas vbels geschehen lasse, er vnd Ir vatter<br />
seyen lang miteinan<strong>der</strong> in Franckhreich gewesen vnd Leib vnd<br />
Leben zusammengesetzt, er wolle <strong>der</strong>gleichen auch bey seiner<br />
Baßen thun vnd da wir etwaß <strong>der</strong>gleichen tentiren wurden, So<br />
wollte er mich vorbemelter massen durchstechen vnd hinden ein<br />
khnopf für machen, er hette seine Pferdt <strong>der</strong>owegen vnd damit<br />
er alßdan auff sochen fall außreissen khundte, alberaith ge-
- 44 -<br />
satlet stehn vnnd fragte gleichwol nit darnach, ob man in<br />
gleich erwüschet vnd sein Leib, khopff vnd grabe Haar meinet-<br />
wegen vff ein radt gelegt wurden .... Allß nun diß wetter auch<br />
fürüber gewesen, so khombt <strong>der</strong> Schulmeister Benedict Walbrun<br />
von Ermbdorff, zaigt vnß an wie <strong>der</strong> richter daselbsten Quirin<br />
Podenmayer“ die beiden leuchtenbergischen Beamten zu sich<br />
bittet. Dieser Einladung sind sie gerne nachgekommen, da sie<br />
„das thor verschlossen vnd mit gewerten Paurn vmbstellt“ sahen<br />
und merkten, daß sie ohne Gefahr „lenger alda nit bleiben<br />
khönen“. Als aber Pappenberger sich seines fürstlichen Auf-<br />
trags entledigte und die leuchtenbergischen Lehen, welche<br />
Hirschberg inne hatte, für heimgefallen erklärte, ist – wie<br />
Pappenberger weiter berichtet – „<strong>der</strong> vorgemelte Rohrer aber-<br />
mals wütig worden vnd geantwortet, wir heten vnß betruglicher<br />
weiß in das Schloß gebracht, vnd alß Ich solches gebüren<strong>der</strong><br />
massen wi<strong>der</strong>sprochen, sein Wehr fast ganz entblöst vnd auf<br />
mich zutrinken wollen. Es ist aber deß Georg Fabricy zur Alten<br />
Statt hausfraw vnd an<strong>der</strong>e dazwischen khomen vnd endlich souil<br />
an Ime gethendigt, das er sich zu Ruhe begeben ... Vnnd in dem<br />
wir nun zur stuben hinauß gehen wöllen, So khombt <strong>der</strong> merbe-<br />
nannt gottloß Rhorer abermals an mich erstlichen mit einen<br />
Trunckh vnd denn mit disen vnuerscheumbten reden, Ich bleckhe<br />
die Zehn wie ein alter ackhergaul, henckhe die Nasen so ich<br />
trinckh in die khandel allß wie ein an<strong>der</strong> Aff o<strong>der</strong> Narr, Item<br />
Ich sey ein rechter Heilschleicher vnnd, mit gnädiger Erlaub-<br />
nus zu reden, ein Hundts ..., Ich khönne nichts dan guete<br />
glatte wortt außgeben, Ich vnnd meinesgleichen Docktores ge-<br />
denckhen nichts denn nach hohen Dingen vnd wie wir an<strong>der</strong>e vmb<br />
das Irige bringen mögen. Derowegen so haben wir auch khein<br />
rechte farb vn<strong>der</strong> dem gesicht. Mein Barth wer aller zu khurz<br />
zu einem fliegenwehrl, er wolte mir aber solchen, mit gnediger<br />
erlaubnis zureden, mit einem gueten dicken Pauern ... thummen,<br />
damit er lenger wüchße“.<br />
Wir wollen aus diesem Beispiel nicht einen allgemeinen Schluss<br />
auf den Bildungsstand des damaligen nie<strong>der</strong>en Adels zu ziehen,<br />
immerhin aber war ein Großteil desselben nichts als ein ver-<br />
wahrloster, ungebildeter Haufen.<br />
Kehren wir nach dieser Abschweifung wie<strong>der</strong> zu unsere ge-<br />
schichtlichen Betrachtung über das herrschaftliche Landgut<br />
<strong>Siegritz</strong> zurück. Reicher fließen die Aktenquellen über das-<br />
selbe aus <strong>der</strong> Zeit, da es Andreas Katzner verwaltete. Der<br />
landwirtschaftliche Betrieb war damals nicht unbedeutend. An<br />
Lichtmeß 1604 hatte das Gut <strong>Siegritz</strong>:<br />
34 Stück Rindvieh, 13 Schweine, 20 Stück Hühner und Gänse und<br />
71 Schafe.
- 45 -<br />
Die Schafzucht wurde vor Jahrhun<strong>der</strong>ten in unserer Gegend so<br />
umfangreich betrieben, dass im Weidner Rezeß 1607 sowohl von<br />
kurpfälzischer wie auch von neuburgischer Seite gegen die<br />
übermäßigen Schäfereien <strong>der</strong> Landsassen und Hammermeister ein-<br />
geschritten werden musste, weil die Schafe zuviel Schaden im<br />
jungen Gehölze und auf den Weiden <strong>der</strong> Untertanen anrichteten.<br />
Schon Adam von Streitberg unterhielt bei seiner Feste Frauen-<br />
berg eine ansehnliche Schäferei. Einer Schafseuche im Jahre<br />
1602 fielen im Schlosse Seigritz 29 Stück zum Opfer.<br />
Der Jahresabrechnung von Lichtmeß 1604 zufolge blieben <strong>der</strong><br />
Landgräflichen Herrschaft vom Gute <strong>Siegritz</strong> am Schlusse des<br />
Jahres: 6 Achtel und 5 Napf Weizen, 102 Achtel und 6 Napf<br />
Korn, 15 Achtel und 4 Napf Gerste, 98 Achtel und 2 1/2 Napf<br />
Haber, 1 Achtel und 1 Napf Erbsen, 1 Achtel „Haidel“ (Buch-<br />
weizen), 7 Napf Hanfkörner und 1 Achtel Lein. An barem Geld<br />
nahm Katzner ein: 303 Gulden 2 Schilling und 23 1/2 Pfennige;<br />
er gab aber 316 Gulden 7 Schilling und 2 1/2 Pfennige aus. Die<br />
Abgaben <strong>der</strong> Untertanen sind in diese Beträge jedenfalls mit<br />
eingerechnet.<br />
Neben dem Verwalter Katzner arbeiteten 6 Ehehalten und 1 Schä-<br />
fer. Der Jahreslohn des Schäfers war: 4 Gulden 4 Schilling und<br />
6 Pfennig und 2 Schilling und 3 Pfennig Leikauf, 3 Paar Schu-<br />
he, 2 Hemden, 2 Ellen Tuch zu einem Kittel. Der große Knecht<br />
erhielt jährlich: 10 Gulden 2 Schilling und 3 Pfennig Leikauf,<br />
2 Paar Schuhe, 2 Hemden, 2 Ellen Tuch zu einem Kitte; <strong>der</strong> an-<br />
<strong>der</strong>e Knecht 2 Schilling 25 Pfennig Leikauf, 3 Paar Schuhe,<br />
2 Hemden und <strong>der</strong> Förster Peter Silberbauer 4 Gulden und ein<br />
Paar Schuhe. Die erste Magd kam jährlich auf 2 Gulden 8 Schil-<br />
ling 6 Pfennig Lohn, 1 Schilling 12 Pfennig Leikauf, 2 Schil-<br />
ling 3 Pfennige für 2 Schleier, 1 Paar Stiefel, 2 Paar Schuhe,<br />
12 Ellen Tuch; die zweite Magd auf 2 Gulden 8 Schilling<br />
6 Pfennig Lohn, 1 Schilling 8 Pfennig Leikauf, 2 Schilling<br />
3 Pfennig für 2 Schleier, 1 Paar Stiefel, 2 Paar Schuhe, 12<br />
Ellen Tuch; die kleine Magd auf 1 Gulden Lohn, 12 1/2 Pfennig<br />
Leikauf, 2 Paar Schuhe, 6 Ellen Tuch. Diese Löhne werden nur<br />
dem verständlich, <strong>der</strong> weiß, dass das Geld damals einen viel<br />
größeren Wert als in unserer Zeit hatte. So z.B. kostete da-<br />
mals eine Kuh nur 5 bis 7 Gulden, ein Ochs 7 Gulden 4 Schil-<br />
Ling 6 Pfennig, ein Kalb 1 Gulden, ein Saugschwein 4 Schil-<br />
Ling 6 Pfennig, ein Maß Bier 6 Pfennig, ein Maß Wein 1 Schil-<br />
Ling 20 Pfennig, ein Pfund Rindfleisch 10 1/2 bis 12 1/2 Pfen-<br />
nig, das Wirken einer Elle Tuch 2 Pfennig, ein kupferner<br />
Milchhafen mit fünf Pfund Gewicht 2 Gulden, eine Kuhhaut und<br />
etliche Kalbs- u.a. Felle 7 Schilling, ein Napf Zwiebel 4<br />
Schilling 14 Pfennig, zehn Napf Eicheln 2 Schilling 24 Pfen-<br />
nig, ein Maß Schmalz 10 Kreuzer.
- 46 -<br />
An Almosen gab Katzner im Jahre 1603/04 1 Gulden 4 Schilling<br />
6 Pfennig aus und am 13. Juni 1603 schenkte er „etzlichem<br />
durchziehenden Kriegsvolckh“ 2 Schilling 24 Pfennig.<br />
Im Jahre 1605 hat die leuchtenbergische Regierung den Gesamt-<br />
wert <strong>der</strong> Güter <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth auf 16.225 fl ange-<br />
schlagen. Die Gebäulichkeiten wurden mit 1.500 fl, <strong>der</strong> Wald<br />
mit 4.000 fl, <strong>der</strong> Nutzen aus <strong>der</strong> jährlichen Bewirtschaftung<br />
und aus Abgaben und Gefällen mit 429 fl taxiert. Die frei-<br />
eigene jährliche Nutznießung hat man auf das 25-fache ange-<br />
schlagen und mit 10.725 fl berechnet. Einzeln wurden ange-<br />
schlagen: 1 Schock Weizen, 1 Schock Korn, 1 Schock Gersten,<br />
1 Schock Haber, 1 Schock Erbsen, 1 Schock „Haidel“ (Buchwei-<br />
zen) auf je 1 1/2 fl; 1 Schock Zehentgetreide auf 3 fl, 1<br />
Achtel Gilthaber auf 4 Schilling 6 Pfennig, 1 Tag schneiden<br />
Auf 10 Pfennig, 1 Tag mähen auf 18 Pfennig, 1 Tag heuen auf<br />
7 Pfennig, 1 Tag ackern auf 42 Pfennig, 1 Ztr. Fische auf<br />
3 fl, 1 Schock Forellen auf 2 fl, 1 Tagwerk Holz auf 5 fl,<br />
1 Käse auf 7 Pfennig, 1 Henne auf 16 Pfennig, 1 Schock Eier<br />
auf 1 Schilling 2 Pfennig. Als jährliche Nutzungen wurden be-<br />
rechnet: die 6 Obstgärten für 12 fl, 400 Schafe für 20 fl, die<br />
Steinmühle für 30 fl, die Fel<strong>der</strong> für 150 fl, die Wiesen für 45<br />
fl, das Fischwasser für 59 fl, die Abgaben, die Fron- und<br />
Scharwerksdienste <strong>der</strong> Untertanen und die Gefälle des guts-<br />
herrlichen Gerichts für 113 fl. Zu Anfang des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
umfasste <strong>der</strong> gesamte Waldbestand <strong>der</strong> Herrschaftsgüter <strong>Siegritz</strong><br />
und Grötschenreuth 848 1/2 Tagwerk. Mit dem Ritterlehen Frau-<br />
enberg war damals kein Wald verbunden.<br />
Im Jahre 1617 wurde das Landsassengut <strong>Siegritz</strong> von <strong>der</strong> Steuer-<br />
behörde auf 6.000 fl taxiert und mit 21 fl 3 kr Kammersteuer<br />
belastet.<br />
Im Reichsarchiv in München findet sich eine Karte vom süd-<br />
lichen Steinwaldgebiet vom Jahre 1607. Wenn diese Karte auch<br />
an kartographischer Genauigkeit zu wünschen übrig lässt, so<br />
bietet sie uns doch mit einigen allgemeinen Strichen manch<br />
interessante Ortsbil<strong>der</strong> und verschiedene geschichtlich wert-<br />
volle Aufschlüsse. Das beigegebene Bild vom Jahre 1607 ist<br />
dieser Karte entnommen. Die Ortschaft <strong>Siegritz</strong> war jedoch da-<br />
mals viel umfangreicher als sie uns die Karte zeigt. Schon<br />
1604 umfasste <strong>Siegritz</strong> 14 Anwesen gutsherrlicher Untertanen.<br />
Das Bild von 1607 zeigt uns das Schloss <strong>Siegritz</strong> als einen<br />
einstöckigen Bau mit nach <strong>der</strong> Straße gekehrtem Giebel. Hier<br />
befand sich auch <strong>der</strong> Eingang, <strong>der</strong> über den Wall des Schloss-<br />
grabens führte. Nördlich vom Schloss stand ein Turm. Wahr-<br />
scheinlich war das jener steinerne alte Turm, „in welchen“ –<br />
wie Weickmann in seinem Salbuch und Urbarregister schreibt –
- 47 -<br />
„vorhin ein Pfreimb<strong>der</strong> neben seinem Bru<strong>der</strong>, so in Schloss ge-<br />
wohnt, gewesen“. Welches auf dem Bilde das im Salbuch und Ur-<br />
barregister des Johann Paul Weickmann genannte „Neuve Gebew,<br />
so <strong>der</strong> von Streytberg gegen dem schloß vber zu einer son<strong>der</strong><br />
Wohnung gebawet“, ist, lässt sich schwer feststellen. Die<br />
Steinmühle befand sich damals noch am Steinweiher.<br />
Grötschenreuth hatte 1607 noch kein Schloss. Dieses erbaute<br />
erst um 1610 Egid Steinhauser auf einer malerischen Anhöhe am<br />
linken Fichtelnaabufer. Eine Wappentafel über dem Schlossein-<br />
gang weist noch heute darauf hin. Ihre Inschrift lautet:<br />
Egidius Steinhauser vf Kretschenreuth vnd Frauenberg. Mechtild<br />
Steinhauser eine geborene von Freidenberg, sein ehelich Haus-<br />
Frau. 1611“. Das gegenwärtige Schlossgebäude stammt jedenfalls<br />
aus dem 18. Jahrhun<strong>der</strong>t. Am Türsturz steht die Jahreszahl<br />
1784. Egid Steinhauser ließ seine Güter Grötschenreuth und<br />
Frauenberg durch einen Verwalter bewirtschaften. Er selbst<br />
blieb als Beamter in kurpfälzischen Diensten. 1616 schrieb<br />
Egid Steinhauser, dass er seinen Wohnsitz nach Grötschreuth<br />
verlegt habe und dass <strong>der</strong> Ort, wo ehemals das Frauenberger<br />
Wohnhaus stand, mit Gesträuß umgeben ist. Trotzdem habe er<br />
dieses Gut bis auf diese Stunde für eine Feste als Lehen und<br />
Müsse es als Mannlehen bedienen. Von Grötschenreuth und Frau-<br />
enberg habe er nur ein geringes Einkommen.<br />
Der Grötschenreuther Hammer (heute Drahthammer genannt), <strong>der</strong><br />
zu Anfang des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts öde lag, findet sich in <strong>der</strong><br />
Karte von 1607 nicht eingezeichnet; dagegen aber <strong>der</strong> Eisen-<br />
hammer Hopfau, welcher damals einen bedeutenden Häuserkomplex<br />
umfasste. Das größte Gebäude mit dem Turm ist das heute noch<br />
stehende Wohnhaus <strong>der</strong> <strong>ehemaligen</strong> Hammermeister. Südlich von<br />
Hopfau lag das Ritterlehen Frauenberg, nach <strong>der</strong> Abbildung ein<br />
unansehnliches Herrschaftsgut, von dem heute kein Stein mehr<br />
zu finden ist. Die Straße, welche Hopfau und Grötschenreuth<br />
mit flussabwärts gelegenen Erbendorf verbindet, zog sich da-<br />
mals am rechten Fichtelnaabufer zwischen Frauenberg und Gröt-<br />
schenreuth hin.<br />
Beson<strong>der</strong>s ins Auge fallen bei Betrachtung <strong>der</strong> Karte von 1607<br />
die vielen Weiher, welche damals zum Herrschaftsgute <strong>Siegritz</strong><br />
gehörten. Der Fischzucht hat man zu <strong>Siegritz</strong> von jeher beson-<br />
<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit gewidmet. 1599 zählte Andreas Katzner auf:<br />
die 3 Mühlweiher, das unter diesen gelegene Neue Weiherl, dann<br />
den Lohweiher, den Peuntweiher, das mittlere Weiherl, das Wie-<br />
herl unter dem Peuntweiher, den Moos- o<strong>der</strong> Rätlweiher am Birk,<br />
den Schlossgraben, 2 Weiher zu Eiglashof, den Wetzldorfer Wie-<br />
her und den großen Grötschenreuther Schafweiher. Im Herbst<br />
1599 wurden in den <strong>Siegritz</strong>er Weihern 700 Stück Karpfen gefan-
gen.<br />
- 48 -<br />
Wie die Fischerei so brachte auch die Jagd Abwechslung in die<br />
Eintönigkeit und Langweile auf einem herrschaftlichen Land-<br />
Schlosse. Die <strong>Siegritz</strong>er Gutsherrschaft war von jeher im Be-<br />
sitze des hohen und nie<strong>der</strong>en Wildbannes in den <strong>Siegritz</strong>er und<br />
Grötschenreuther Wäl<strong>der</strong>n und in den Thanner Bauerngehölzen.<br />
Noch im 17. Jahrhun<strong>der</strong>t hausten in den Wäl<strong>der</strong>n um <strong>Siegritz</strong><br />
Bären und Wildschweine. Auch Hirsche, kamen damals noch häufig<br />
vor. Beson<strong>der</strong>s viel Schwarzwild gab es in <strong>der</strong> Grötschenreuther<br />
Gänslohe, weshalb 1615 <strong>der</strong> Landrichter Jakob von <strong>der</strong> Grün zu<br />
Waldeck, <strong>der</strong> Inhaber <strong>der</strong> Steinwaldjagd, dem Egid Steinhauser<br />
den hohen Wildbann in diesem Waldbezirk streitig zu machen<br />
suchte.<br />
Eine ausführliche Beschreibung des Herrschaftsgutes <strong>Siegritz</strong><br />
liefert uns das Salbuch und Urbarregister des Johann Paul<br />
Weickmann.<br />
Diesem zufolge stand das Schloss <strong>Siegritz</strong> „für sich vff Einer<br />
Höhe, so doch Kein Berg, ganz allein, von Steinen in die Vie-<br />
rung gebauet in einen Wassergraben“, hatte in <strong>der</strong> Länge 61 und<br />
in <strong>der</strong> Breite 32 Werkschuh und war von <strong>der</strong> Erde bis unter die<br />
Bedachung „vir Gaden hoch“. Im Erdgeschoss waren eine gewölbte<br />
Haustenne, ein gewölbter Rossstall auf 3 Pferde, eine gewölbte<br />
Badstube, ein Keller auf 2 Bräu Bier. Im 1. Stock befanden<br />
sich eine Haustenne, eine Küche, eine große Stube und gegen-<br />
über eine Kin<strong>der</strong>stube und eine Kammer. Der 2. Stock hatte<br />
einen Söller, eine „ziemliche“ Stube, eine Kammer und gegen-<br />
über 2 „seiner Kämmer“, wovon eine als Speisekammer gebraucht<br />
wurde. Im 3. Stock waren ebenfalls ein Söller, eine Stube mit<br />
Kammer und gegenüber 2 Kammern, „entlichen vnter einen gezie-<br />
gelten Neuen Zimmer zwo schöner Getraidschitten vff Etlich<br />
hun<strong>der</strong>t Achtel“.<br />
Der Schlosshof hatte Weickmanns Beschreibung nach folgendes<br />
Aussehen. Wenn man vom Schloss aus über die Brücke ging, so<br />
befanden sich links ein schöner gewölbter Keller zu 2 Bräu<br />
Bier, neben <strong>der</strong> Brücke ein Springbrunnen und ein großer Fisch-<br />
Kasten. Rechts <strong>der</strong> Brücke lag ein kleines Küchengärtlein mit<br />
einer Viehstallung, in welche auch eine Küche, ein Backofen,<br />
eine Badstube, eine Dienstbotenkammer und ein Hühnerkobel ein-<br />
gebaut waren. Unter dieser Stallung waren ein Keller und ein<br />
Gefängnis, neben dem Stall das Vorhoftor und eine Viehtränke.<br />
Im Vorhof befand sich gegenüber dem Schloss ein steinernes<br />
Gebäude mit einer Stallung für 30 Rin<strong>der</strong> und einem Rossstall<br />
für 3 Pferde. Durch einen beson<strong>der</strong>en Turm führte eine Stiege
- 49 -<br />
in das erste Stockwerk zu einem Söller, einer Küche, 4 schönen<br />
großen Zimmern und einer großen Kammer. Außerdem enthielt die-<br />
ses Gebäude noch einen Getreideboden und einen Taubenschlag.<br />
Hinter diesem Bau waren ein schöner Quellbrunnen, eine Milch.<br />
grube und zu beiden Seiten zwei doppelte Schweineställe. An<br />
diese schloss sich eine große Schafhütte für 400 Schafe an, in<br />
welcher sich ein Wagenschuppen und ein Ochsen- und Pferdestall<br />
befanden. Dann kam ein Winterstall für 200 Schafe. Nebenan<br />
standen ein großer Heustadel, ein doppelter Schweinestall, ein<br />
großer Getreidestadel und ein Wagenschuppen.<br />
In seiner Beschreibung berichtet Weickmann auch über die<br />
Steinmühle. Diese bildete von jeher einen Bestandteil des<br />
herrschaftlichen Gutes <strong>Siegritz</strong>. Sie hatte 2 Mahlgänge und<br />
einen Schneidgang. Sie war nicht vererbt, son<strong>der</strong>n wurde jähr-<br />
lich von <strong>der</strong> Herrschaft verpachtet. Am 7. März 1662 verkaufte<br />
sie Weickmann an Hans Pöllmann, weil durch den häufigen Wech-<br />
sel <strong>der</strong> Mühlpächter die Mühle sehr schadhaft wurde.<br />
Was Weickmann über die acht Gärten des Schlosses <strong>Siegritz</strong><br />
schreibt, sei nur kurz zusammengefasst. Der Brunngarten, nach<br />
seinem Quellbrunnen benannt, lag hinter dem sogenannten Neuen<br />
Gebräu, welches die von Streitberg erbauen ließen. Westlich<br />
von diesem Garten erstreckte sich von Norden nach Süden bis<br />
zum Schönfußer Steig <strong>der</strong> Schaf- und Kälbergarten, im Sommer<br />
für Kälber und hinkende Schafe bestimmt, <strong>der</strong> Hopfengarten, in<br />
dem man außer Obst auch Hopfen baute und <strong>der</strong> Neue Garten hin-<br />
ter dem Küchengärtl, <strong>der</strong> 2 Äcker auf 5 Achtel Korn hatte. Das<br />
Spitzgärtl lag gegen das Haus des Veit Heimerl zu. Ein ziem-<br />
lich großer Garten war <strong>der</strong> Herrengarten gegenüber <strong>der</strong> Peunt,<br />
in welchem jener alte steinerne Turm stand. Schließlich er-<br />
wähnt Weickmann als Obstgarten auch noch den Damm des Schloss-<br />
grabens. Alle diese Gärten waren mit Obstbäumen, hauptsächlich<br />
Weichsel- und Kirschbäumen, reichlich bepflanzt. Auch Birn-,<br />
Äpfel-, Zwetschgen- und Walnussbäume waren vertreten.<br />
Anschließend and die Gärten beschreibt Weickmann die Wiesen.<br />
Er nennt die Peunt, *) die sich vom Lindenweiherl bis zum<br />
*) Peunt o<strong>der</strong> Beunt ist <strong>der</strong> beste Wiesenfleck neben dem Anwesen; ahd binn-<br />
ta, ursp. Rodung an <strong>der</strong> Waldwand zur Schaffung eines Viehweideplatzes.<br />
Peuntweiherl erstreckte und mit Obstbäumen besetzt war. Ein<br />
Bedeutendes Wiesenland dehnte sich zwischen dem Peunt- und<br />
Lohweiher aus. Zum Schlusse zählt Weickmann noch die hintere<br />
und vor<strong>der</strong>e Hochwiese und die „Dennwiesen“ auf.<br />
Nicht min<strong>der</strong> umfangreich war <strong>der</strong> gutsherrliche Besitz an
- 50 -<br />
Fel<strong>der</strong>n. Fast allgemein herrschte damals noch die Dreifel<strong>der</strong>-<br />
wirtschaft, wobei die Feldmark in drei Abschnitte (Zelgen ge-<br />
nannt) eingeteilt war. „Von diesen werden daß Jahr über nur<br />
zwo angebauet, die dritte aber in <strong>der</strong> Brach zur Schaafhut ge-<br />
lassen, wirdt auch je so mann anbauet zu 40 vndt 50 Achtel an-<br />
gesehet, ingleichen auch jedes Mals souil über Sommers“. Außer<br />
den drei Zelgen, von denen die Plärnzelg gegen Erbendorf, die<br />
Peuntzelg gen Thumsenreuth und die Lehenzelg gegen Friedenfels<br />
gelegen war, besaß die Herrschaft noch etliche Äcker. Neben<br />
den gewöhnlichen Feldfrüchten wie Korn, Haber und Gerste baute<br />
man auch „genug Kraut, Rüben, Flax, Erbiß, Hanf, Waitz vnd<br />
an<strong>der</strong>s“.<br />
Von den Schäfereien schreibt Weickmann, dass man jährlich 300<br />
Schafe im Pferch, 400 auf <strong>der</strong> Weide halten und 100 bis 150<br />
überwintern könne.<br />
Zu Johann Paul Weickmanns Zeiten besaß das Schloss 12 Teiche.<br />
Außer den bereits bei Andreas Katzner genannten Weihern führt<br />
Weickmann noch Namen auf wie Säg-, Linden-, Brunn- und Schütz-<br />
enweiherl. Daneben hatte das Schlossgut 4 Fischbehälter und 2<br />
Forellenbäche, nämlich den Grenz- und den Mühlbach. Im Grenz-<br />
bach begann das Fischrecht „eine gute Ackherläng“ oberhalb des<br />
Birkenweihers. In den Weihern trieb man hauptsächlich Karpfen-<br />
zucht. Der Schlossgraben war „deß Lustß willen mit Forrellen<br />
vndt gelben Erslingen, die man zum Venster auß allezeit sehen<br />
kan“, besetzt. Der Einsatz für die ganze Karpfenfischerei er-<br />
streckte sich jährlich an Setzlingen auf 17 Schck. 15 Stck, an<br />
Brut auf 27 Schck..<br />
Einen ausführlichen Bericht widmet Weickmann den „Holzwachsen“<br />
Als herrschaftliche Waldbezirke führt er auf: die „die Schwab-<br />
ßlohe“ gegen Erbendorf, den Kirchschacht und den anstoßenden<br />
„Demschacht“ gegen Thumsenreuth, den Lehenschacht, <strong>der</strong> samt<br />
<strong>der</strong> Froschlohe und dem Nebenschächtlein an den Neuen Weiher<br />
grenzt, den Hindelberg bei den Dachsbauern am Schönfußer<br />
Steig, den Mühlschacht vom Schönfußer Steig bis zum Steinwei-<br />
her, den Birkenberg gegen die Hübnermühl (Grenzmühl) zu, die<br />
Abteilung bei den 3 Steinen (Teufelsfelsen) gegen Pfaben und<br />
endlich noch das Buch gegen Boxdorf zu. Aus diesem großen<br />
Waldbestand konnte man jährlich über 200 Klafter Brennholz für<br />
das Schloss und die Untertanen herausschlagen und überdies ge-<br />
nug Bau-, Schindel-, Bretter- und Schleifholz gewinnen.<br />
An den Schluss seiner Ausführungen über den Grundbesitz des<br />
Herrschaftsgutes <strong>Siegritz</strong> stellt Weickmann eine allgemeine<br />
Grenzbeschreibung. Dieser Beschreibung zufolge lag <strong>der</strong> Grund-<br />
Besitz <strong>der</strong> Herrschaft zu <strong>Siegritz</strong> in einem Umkreis von 9.744
- 51 -<br />
Schritten und gehörten zu dessen Umgehung 3 Stunden.<br />
Wie die Bürger des Marktes Erbendorf, so besaßen auch die<br />
Adelsherrn <strong>der</strong> Umgebung das Bierbraurecht. Die Gutsherrschaft<br />
<strong>Siegritz</strong> unterhielt kein eigenes Bräuhaus, son<strong>der</strong>n bediente<br />
sich des Kommunbräuhauses zu Erbendorf. Sie hatte das Recht<br />
für den eigenen Haushalt und für die <strong>Siegritz</strong>er Dorfschenke<br />
zu sieden, wobei 50 Eimer und <strong>der</strong> Kosent (Nach- o<strong>der</strong> Dünnbier)<br />
umgeldfrei waren.<br />
Die geringe Rentabilität des <strong>Siegritz</strong>er Schlossgutes während<br />
<strong>der</strong> Administration zu Zeiten <strong>der</strong> Familie Schepper lässt sich<br />
aus einer Feststellung des sulzbachischen Regierungssekretärs<br />
Georg Michael Ibscher vom Jahre 1767 ersehen. Er berechnete<br />
die Einnahmen in den verflossenen 18 Jahren 2 Monaten 9 Tagen<br />
auf 16.068 fl 3 kr 1 Pfg und die Ausgaben auf 14.853 fl 33 kr<br />
1 Pfg.<br />
Als Johann Schmalzreich im Jahre 1875 das Schlossgut <strong>Siegritz</strong><br />
übernahm, hatte dieses noch 188 Tagwerk Grund. Die ehemalige<br />
Schlosswaldung ist gegenwärtig unter folgende Eigentümer auf-<br />
geteilt: 332,29 Tagwerk besitzt Freiherr Gustav von Lindenfels<br />
in Thumsenreuth (davon besaß Schmalzreich noch 33,33 Tagwerk,<br />
die er an die Gutsherrschaft Thumsenreuth verkaufte), rund<br />
76 Tagwerk hat Freiherr von Gemmingen zu Friedenfels und<br />
33,36 Tagwerk befinden sich im Besitze <strong>Siegritz</strong>er Gemeindean-<br />
gehöriger. Die <strong>ehemaligen</strong> landwirtschaftlichen Grundstücke<br />
sind unter 16 Anwesen in <strong>Siegritz</strong> und eins in Thann geteilt.<br />
Die Schlossruine <strong>Siegritz</strong> ist <strong>der</strong> Rest jenes Baues, den –<br />
eine Balkeninschrift zufolge – Johann Rudolph von Schepper<br />
im Jahre 1729 mit Hilfe <strong>der</strong> alten Grundmauern ausführen ließ.<br />
Zuvor soll – wie die Sage irrtümlich berichtet – das Schloss<br />
<strong>Siegritz</strong> rechts vom Wege nach Friedenfels gestanden sein. Das<br />
von Schepper erbaute Schloss war ein einfaches, 3-stöckiges<br />
herrschaftliches Landhaus mit eingeschifftem Dach und je fünf<br />
Fenstern in einer 19 Meter langen Längs- und drei in einer<br />
11,5 Meter langen Seitenfront. An <strong>der</strong> nördlichen Langseite war<br />
<strong>der</strong> Eingang. Dieser führte über eine steinerne Brücke, welche<br />
den durchschnittlich 7,5 Meter breiten Außenwall des etwa 11<br />
Meter breiten Schlossgrabens mit einem kleinen Vorbau verband.<br />
In diesem befand sich ehemals die Schlosskapelle. Ein Stein<br />
über den Toreingang zeigt das Wappen <strong>der</strong> von Schepper. Links<br />
vom Eingang befindet sich noch zu ebener Erde ein offener Ka-<br />
min.
- 52 -<br />
Von hohen Bäumen und buschigen Strauchwerk umkränzt, gewährte<br />
einst das schlichte Landschlösslein mit seinem Wassergraben<br />
und dem hübschen Eingang einen äußerst malerischen Reiz.<br />
Das gegenwärtige Schicksal des Schlosses <strong>Siegritz</strong> hat Johann<br />
Schmalzreich verschuldet. Nachdem er es käuflich erworben hat-<br />
te, wendete er zu seiner baulichen Unterhaltung keine Pfennig<br />
mehr auf. Indes richteten Wind und Wetter immer mehr Schaden<br />
an, aber statt diesen auszubessern, ließ er das Innere des<br />
Schlosses mit seinen schönen altdeutschen Öfen zusammenreißen<br />
und verkaufte, was zu verkaufen war. Am 7. November 1905 wur-<br />
den die noch übrig gebliebenen Mauern und das äußere Zimmer-<br />
werk an den Sattlermeister Wilhelm Günther in Erbendorf für<br />
1.050 Mark zum Abbruch veräußert. Heute ist das Schloss eine<br />
vollständige Ruine.<br />
In <strong>der</strong> Sturmnacht vom 13. auf 14. Januar 1920 stürzte mit<br />
Donnernden Getöse und erdbebenartiger Wirkung die Westmauer<br />
<strong>der</strong>selben sein.<br />
Wehmut erfüllt den Freund vergangener Zeiten, wenn er das<br />
zerfallene Schloss <strong>Siegritz</strong> betritt. Wo einst stolze Ritter<br />
hausten und bei fröhlichen Gelagen Sang und Klang aus den<br />
Fenstern schallte, da herrscht jetzt öde Stille. Nur Spatz und<br />
Käuzchen haben sich heimisch gemacht. Hollun<strong>der</strong> und Brenn-<br />
nessel überwuchern das gebrochene Gemäuer und Brom- und<br />
Stachelbeersträucher verwehren den Eingang zur gefahrdrohenden<br />
Stätte.<br />
„O <strong>der</strong> Wandlung! Graun und Nacht umdüstern<br />
Nun den Schauplatz jener Herrlichkeit<br />
Schwermutsvolle Abendwinde flüstern,<br />
Wo <strong>der</strong> Starke sich des Mahls erfreut,<br />
Disteln wanken einsam auf <strong>der</strong> Stätte,<br />
Wo um Schild und Sperr <strong>der</strong> Knabe flehte,<br />
Wenn <strong>der</strong> Kriegsdrommete Ruf erklang<br />
Und aufs Kampfroß sich <strong>der</strong> Vater schwang“.
- 53 -<br />
Das Verhältnis <strong>der</strong> Herrschaft zu den Untertanen<br />
Das durch ausgedehnte Rodungen entstandene Acker- und Wiesen-<br />
land, das bereits uranfänglich zum Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> ge-<br />
hörte, konnte selbstverständlich von dessen Inhabern nicht<br />
vollständig bebaut werden. Man musste daher kleinere Teile<br />
gegen Dienstleistungen und Abgaben an untertänige Unfreie, die<br />
man Hörige o<strong>der</strong> Hintersassen nannte, abtreten. Ob vor <strong>der</strong><br />
Errichtung des Ritterlehens zu <strong>Siegritz</strong> bereits freie Bauern<br />
saßen, die mit <strong>der</strong> Zeit freiwillig o<strong>der</strong> unfreiwillig zu zins-<br />
verpflichtigen Bauern und schließlich zu Hörigen <strong>der</strong> Sieg-<br />
ritzer Grundherrschaft wurden, lässt sich nicht nachweisen.<br />
Wahrscheinlich war das Gegenteil <strong>der</strong> Fall.<br />
Die schweren Lasten, welche die grundherrlichen Untertanen mit<br />
<strong>der</strong> Dienst- und Abgabenpflicht auf sich nehmen mussten, mach-<br />
ten einen wirtschaftlichen Aufschwung des Bauernstandes un-<br />
möglich. Diesen verhin<strong>der</strong>te auch die Unsicherheit des Be-<br />
sitzes. Die älteren bäuerlichen Güter zu <strong>Siegritz</strong> verlieh die<br />
Grundherrschaft allerdings erbrechtlich, bei den in späterer<br />
Zeit entstandenen behielt sie sich jedoch das Recht vor, den<br />
Bauern nach ihrer Willkür vom Hofe abzusetzen. Weil den Unter-<br />
tanen we<strong>der</strong> Haus noch Grund gehörte, so mussten sie sich unter<br />
Eid verpflichten, ohne Wissen und Willen ihres Herren nichts<br />
zu versetzen, zu verpfänden o<strong>der</strong> zu verkaufen.<br />
Die Lasten <strong>der</strong> Untertanen waren gar mannigfacher Art. Es gab<br />
ständige und unständige Abgaben. Erstere bestanden in barem<br />
Geld und in Erzeugnissen <strong>der</strong> Landwirtschaft. Die Geldabgaben<br />
nannte man Stift o<strong>der</strong> Zins, die Getreideabgaben Gilt, die<br />
Lieferungen an landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen Klein-<br />
o<strong>der</strong> Küchendienst. Unständig waren die Besitzverän<strong>der</strong>ungsge-<br />
bühren. Diese Art <strong>der</strong> Abgaben, Handlohn geheißen, musste bei<br />
jedem Besitzwechsel entrichtet werden. Handlohn und Besthaupt<br />
(letzteres = das abgelieferte beste Pferd o<strong>der</strong> beste Stück<br />
Vieh beim Tode des Hintersassen) wurden von <strong>der</strong> bäuerlichen<br />
Bevölkerung wohl am bedrückendsten empfunden.<br />
Schwer lasteten auf ihr auch die Frondienste o<strong>der</strong> Scharwerke.<br />
Sie bestanden in Spann- und Handdiensten. Die Bauern mussten<br />
ihrem Gutsherrn Getreide, Holz und Lebensmittel fahren, zu<br />
Schlossbauten, Haus- und Wachdiensten, landwirtschaftlichen<br />
Arbeiten, Jagden u.a. ihre Kraft in den Dienst des „Herrn“<br />
stellen. Stand ein Gewitter am Himmel, so mussten die Unter-<br />
tanen oft ihre eigene Feldarbeit liegen lassen und Sorge tra-<br />
gen, dass die Ernte des Schlossherrn trocken unter Dach ge-<br />
bracht wird. Davon erzählt man mit Ärger und Missmut in abend-<br />
lichen Unterhaltungen zu <strong>Siegritz</strong> heute noch. Zu Grötschen-
- 54 -<br />
reuth wurden die Bauern oft unwillig, wenn <strong>der</strong> Gutsherr vom<br />
Schlossberg schrie: „In d` Fraou! In d` Fraou!“ und man hörte<br />
dann schimpfen: „Nix z`fress`n und koin Laou“, was <strong>der</strong> ver-<br />
storbene Vater des Bürgermeisters Tretter oft erzählte.<br />
Zu diesen schweren Lasten und Abgaben kam noch <strong>der</strong> Zehent, den<br />
die Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> nicht nur an ihren Gutherrn son<strong>der</strong>n<br />
auch an den Pfarrer bzw. Patronatsherrn zu Thumsenreuth und<br />
den katholischen Pfarrer zu Erbendorf zu entrichten hatten.<br />
Auch die Landesherrschaft for<strong>der</strong>te ihre Abgaben. Für sie war<br />
<strong>der</strong> Bauer <strong>der</strong> Hauptsteuerzahler, während seine Gutsherrschaft<br />
steuerfrei war. Im Jahr 1597 mussten die Untertanen zu Sieg-<br />
ritz 11 fl 1 kr Türkensteuer aufbringen. Von den 14 <strong>Siegritz</strong>er<br />
Bauern zahlte<br />
1) Peter Erhardt 56 1/2 kr (Kreuzer)<br />
2) Niklas Pauer 1 fl 12 kr (fl=Florin=Gulden)<br />
3) Hans Sümmerl 40 kr<br />
4) Thomas Pfab 40 kr<br />
5) Hans Heimerl 40 kr<br />
6) Hans Koller 40 kr<br />
7) Michael Käß 40 kr<br />
8) Thomas Parksteiner 40 kr<br />
9) Hans Lüpert 40 kr<br />
10) Hans Thanner 40 kr<br />
11) Erhard Pruttigams Witwe 40 kr<br />
12) Veit Kriegbaum 40 kr<br />
13) Veit Heimerl 40 kr<br />
14) Peter Silberbauer 40 kr<br />
Auf den Hirten Kunz Pierhapf trafen 15 kr,<br />
auf den Schäfer Nikol Roden 2 1/2 kr.<br />
Auch die 6 Ehehalten <strong>der</strong> Gutsherrschaft waren steuerpflichtig.<br />
Die 2 Knechte zahlten je 18 kr, <strong>der</strong> Dienstbube 5 kr und die<br />
3 Mägde je 12 kr.<br />
Hatte die Landesherrschaft Spanndienste nötig, was beson<strong>der</strong>s<br />
in Kriegszeiten häufig <strong>der</strong> Fall war, so wurden auch die Land-<br />
sassen – Untertanen herbeigezogen. Außerdem verpflichtete die<br />
Landesherrschaft die Hintersassen zu <strong>Siegritz</strong>, Vieh, Getreide<br />
und an<strong>der</strong>e Erzeugnisse <strong>der</strong> Landwirtschaft jeden Montag zum<br />
Wochenmarkt nach Erbendorf zu bringen.<br />
Der Wi<strong>der</strong>wille, mit welchem die Bauern diese schweren Lasten<br />
trugen, spricht aus allen Akten <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te. Am 4. Juli
- 55 -<br />
1570 klagt Jörg von Thein zu <strong>Siegritz</strong> <strong>der</strong> Regierung zu Am-<br />
berg, dass sich die Untertanen zu Gössenreuth, Lehen und<br />
Eiglasdorf weigern Scharwerksdienste zu leisten. Dem Berichte<br />
des Jörg von Thein zufolge wäre Hans Weidner zu Eiglasdorf<br />
jährlich schuldig gewesen: 3 1/2 fl zu Walburgi, 3 1/2 fl zu<br />
Michaeli, 1 Schock Eier und 1 Fastnachtshenne „vnnd so man-<br />
chen tag man seiner zum ackhern mit vier pferden bedarff, ist<br />
er schuldig ein tag umb 42 Pfg. zu arbeiten vnnd für ein tag<br />
schneidens 10 pfenning, deßgleichen schuldig die fisch zu<br />
aigelstorff aus vnd in die Weier one belonung zu farnn“.<br />
Dem im Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />
verzeichneten leuchtenbergischen Kostenanschlag für das<br />
Herrschaftsgut <strong>Siegritz</strong> – Grötschenreuth von 1605 zufolge<br />
gehörte <strong>der</strong> Zehent zu Grötschenreuth dem kath. Pfarrer zu<br />
Erbendorf; den Zehent von den neuen Fel<strong>der</strong>n hatte dagegen die<br />
Herrschaft allein. Dieser betrug jährlich ungefähr 1 1/2<br />
Schck. Getreide o<strong>der</strong> 4 1/2 fl, <strong>der</strong> Grundzins <strong>der</strong> Untertanen zu<br />
<strong>Siegritz</strong>, Grötschenreuth links <strong>der</strong> Fichtelnaab und Eiglasdorf<br />
Jährlich 63 Gulden 3 Schilling 4 Pfennige. Die Hintersassen zu<br />
Grötschenreuth mit Einschluß des Hirten waren schuldig das<br />
Besthaupt und den 8. Pfennig Lehengeld als Handlohn zu geben<br />
und mit zu jagen, so oft man ihrer bedurfte. Die 2 Untertanen<br />
zu Eiglasdorf mussten das Besthaupt und den 8. Pfennig Lehen-<br />
geld als Handlohn entrichten. Außerdem war <strong>der</strong> Weidner zu<br />
Eiglasdorf schuldig, 3 Tage zu ackern gegen einen Lohn von<br />
1/2 fl und fischte man die Eiglasdorfer Weiher ab, so hatte er<br />
die Fische nach <strong>Siegritz</strong> zu fahren, wofür er ein paar Fische<br />
erhielt.<br />
Den besten Aufschluß über die Lasten <strong>der</strong> Hintersassen zu<br />
<strong>Siegritz</strong> gibt uns das Salbuch des Johann Paul Weickmann. Was<br />
Weickmann hier berichtet, hatte im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te<br />
wenig Än<strong>der</strong>ungen erfahren.<br />
An Gilten und Zehenten hatte damals das Schloß auf den alten<br />
Fel<strong>der</strong>n zweimal die 10. und <strong>der</strong> Pfarrer zu Thumsenreuth als<br />
Besoldung für seinen Kirchendienst die 30. Garbe. Auf den<br />
neuen Fel<strong>der</strong>n aber gehörten <strong>der</strong> Gutsherrschaft <strong>der</strong> kleine und<br />
<strong>der</strong> große Zehent. Dieser trug jährlich 6 Schck. Getreide.<br />
Außerdem beanspruchte die Herrschaft die 30. Hopfenstange, die<br />
8. Weidegans von allen Untertanen und das halbe Obst von den<br />
Gärten des Peter Heimerl und des Thomas Pfab.<br />
Die Herrschaft hatte 6 alte Güter, welche eigene Menat (Zug-<br />
tiere) besaßen. Diese waren daher nicht nur zu Hand- son<strong>der</strong>n<br />
auch zu Spanndiensten verpflichtet. „Etliche Neue Gütlein,<br />
welche Erst Kürtzlich umb vermehrung <strong>der</strong> frohn undt Befürde-
- 56 -<br />
rung <strong>der</strong> Veldtarbeit, auch an<strong>der</strong>er Ursachen willen von den<br />
Herrschaftlichen Innhabern deß Guths vf aignen Costen Erbauet“<br />
Wurden, waren nur mit „<strong>der</strong> Handt- vndt Fueßfrohn“ zu arbeiten<br />
schuldig, Der Herrschaft stand es allezeit frei, solche<br />
„Tischgütlein“ nach eigenem Gutdünken zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ganz<br />
aufzuheben. So oft die Herrschaft diesen „Freisassen“ eine<br />
„Tischgüter- o<strong>der</strong> Kammersteuer“ auferlegte, mussten sie 1 fl<br />
bezahlen.<br />
Die sämtlichen Untertanen waren zu arbeiten verpflichtet, so<br />
oft man ihrer bedurfte und hatten jede Art von Arbeit, die<br />
ihnen die Herrschaft befahl, zu tun.<br />
Je<strong>der</strong> Untertan, <strong>der</strong> eigene Menat hatte, war schuldig <strong>der</strong> Herr-<br />
schaft 3 Tage umsonst zu ackern o<strong>der</strong> für jeden Tag 10 kr zu<br />
bezahlen, falls ihn die Herrschaft nicht benötige.<br />
Untertanen, welche auf den Schlossäckern pflügten und in <strong>der</strong><br />
Kost <strong>der</strong> Herrschaft standen, erhielten morgens Suppe, mittags<br />
Suppe und Kraut und abends Käse und Brot. Den Zugtieren wurde<br />
morgens und mittags ein „Frohnbischel Heu“ gegeben. Der war so<br />
groß, „dass Man Ihn mit einem Strohhalm umfangen“ konnte.<br />
Hatten die Hintersassen für die Herrschaft Heu, Holz, Dünger,<br />
Getreide o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>es zu fahren, so erhielten sie von je<strong>der</strong><br />
Fuhr 7 Pfg., außerhalb des Landes dagegen täglich 10 kr und<br />
die Kost. Fische, Biertreber und was zum Bräuwerk gehört,<br />
mussten sie ohne Vergütung heimschaffen.<br />
Was sie aber über ihre festgesetzten Frohntage arbeiteten,<br />
wurde von <strong>der</strong> Herrschaft mit Kost und Geld entlohnt: 1 Tag<br />
Mähen mit 18 Pfg., Schneiden mit 10 Pfg., Heuen mit 7 Pfg.,<br />
Grummetarbeit mit 3 1/2 Pfg.<br />
Die Kraut-, Rüben- und Flachsarbeiten <strong>der</strong> Herrschaft waren die<br />
Weiber zu tun schuldig. An solchen Tagen standen sie in <strong>der</strong><br />
Kost <strong>der</strong> Herrschaft. Auch hatte man in jedem bäuerlichen An-<br />
wesen für die Herrschaft 4 Pfund Werg zu spinnen, das Pfd. Für<br />
3 Pfg. Arbeitslohn.<br />
Als Handlohn wurde <strong>der</strong> 8. Pfg. und bei Kaufgeschäften von<br />
jedem Gulden 1 kr gegeben. Das Besthaupt war beim Tode eines<br />
Hintersassen o<strong>der</strong> eines Weibes, das dem Haushalt vorstand,<br />
zu entrichten.<br />
Wurde das Schloß gebaut, so mussten die Untertanen gegen Ver-<br />
köstigung Hand- und Spanndienste leisten. Wer sich selbst ver-<br />
köstigte, erhielt täglich 21 Pfg.
- 57 -<br />
Die Hintersassen waren auch schuldig „ohne all Ergötzlichkeit“<br />
<strong>der</strong> Herrschaft beim Jagen und Fischen Dienste zu tun. „Wan sie<br />
etwaß fangen, gibt man ihnen nach Verrichtung deß Jagens inß-<br />
gesamt ein Laib Brodt, fangen sie aber nichts, so gibt man<br />
ihnen kein Brod“, schreibt Weickmann.<br />
Je<strong>der</strong> Untertan hatte jährlich für das Schloß 13 Klafter Holz<br />
zu hauen, o<strong>der</strong> dafür 1 fl zu bezahlen, wenn die Herrschaft<br />
seiner nicht bedurfte.<br />
Die landesherrliche Steuer mussten die Untertanen von ihren<br />
Gütern selbst bezahlen.<br />
Den Herdochsen hielt das Schloß. Dafür mussten die Untertanen<br />
von je<strong>der</strong> tragenden Kuh 1 Käse o<strong>der</strong> 5 Pfg. und von einer<br />
„galten“ 3 Heller geben.<br />
Kein Untertan hatte das Recht, seine Wiesen – außer die Peun-<br />
ten – nach <strong>der</strong> Heuernte ohne Einwilligung des Gutsherrn zu<br />
hegen und Grummet darauf zu mähen. Sie mussten <strong>der</strong> Herrschaft<br />
als Weideplätze zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Untertanen hatten Wege und Stege, den Hirten und das Hirt-<br />
haus zu unterhalten. Zu letzterem gab <strong>der</strong> Schlossherr das Bau-<br />
holz.<br />
Je<strong>der</strong> Untertan musste seine „Haußwehr“ (Waffenrüstung) stets<br />
sauber halten. Verunreinigte Waffen verfielen <strong>der</strong> Herrschaft<br />
und mussten bei dieser wie<strong>der</strong> ausgelöst werden.<br />
Die Handwerksleute von <strong>Siegritz</strong> waren verpflichtet im Schloß<br />
gegen Verköstigung und einen Taglohn von 5 kr zu arbeiten.<br />
Die „Herbergsleute“<br />
(Mietsleute) mussten <strong>der</strong> Herrschaft 15 kr<br />
Schutzgeld geben und den halben Frondienst leisten.<br />
Kein Untertan war befugt auch nur das Geringste zu veräußern,<br />
ehe er es <strong>der</strong> Herrschaft zum Kauf angeboten o<strong>der</strong> von ihr die<br />
Erlaubnis zu Verkauf erhalten hatte. Wer sich dagegen ver-<br />
fehlte, hatte den Verlust seiner Ware und außerdem noch Stra-<br />
fen zu gewärtigen.<br />
Ging ein Untertan über Land, wo musste er im Schloß anfragen,<br />
ob er nicht auch für die Herrschaft Geschäfte zu besorgen<br />
hätte.<br />
<strong>Siegritz</strong> umfasste zu Johann Paul Weickmanns Zeiten 8 alte und
- 58 -<br />
7 neue Güter. Das Dienst- und Abgabenverhältnis zur Herrschaft<br />
war nicht bei allen das gleiche.<br />
Nach dem Salbuch und Urbarregister des Johann Paul Weickmann<br />
hatte das Gut des Georg Saltzmann, welches zu den neuen Gütern<br />
gehörte, <strong>der</strong> Herrschaft gegenüber jährlich folgende Verpflich-<br />
tungen: „Erb o<strong>der</strong> Herrenzienß Ein Gulden fünff vndt vierzig<br />
Kreuzer. Sechs Tag vmbstonst Schneiden o<strong>der</strong> dafür bezahlen<br />
fünffzehen Kreuzer. Zween Tag vmbstonst Mehen o<strong>der</strong> dafür be-<br />
zahlen acht Kreuzer. Ein Fastnachtshennen o<strong>der</strong> dafür bezahlen<br />
zehen Kreutzer. Zween Herbsthannen o<strong>der</strong> dafür bezahlen zehen<br />
Kreutzer. Sechtzig Zienß Ayer o<strong>der</strong> dafür bezahlen fünffzehen<br />
Kreutzer. Klein Zehent o<strong>der</strong> dafür bezahlen Sechß Kreutzer.<br />
Gärtl Zienß fünffzehen Kreutzer. Item Jährlich dreyzehn Claff-<br />
Ter Holz hauen vmb ein Gulden o<strong>der</strong> dafür bezahlen ein Gulden.<br />
Dann Jährlich 4 Pfund Werckh Spinnen zu drey Pfenningen o<strong>der</strong><br />
dafür bezahlen drey Kreuzer. Summa aller dieser Bestandigen<br />
Posten zu Geldt gerechnet, thut das Jahr über vier Gulden<br />
Sieben Kreuzer.“<br />
Saltzmann musste unter allen <strong>Siegritz</strong>er Untertanen das Meiste<br />
leisten. Das Wenigste hatte Michl Käß zu entrichten. Seine<br />
jährlichen Dienstleistungen und Abgaben waren auf 2 fl 12 kr<br />
angeschlagen.<br />
Die jährlichen Verpflichtungen <strong>der</strong> <strong>Siegritz</strong>er Bauern waren<br />
insgesamt 21 fl 50 kr Geldzinsen zu zahlen, 21 Tage zu ackern<br />
= 3 1/2 fl, 90 Tage zu schneiden = 3 3/4 fl, 32 Tage zu mähen<br />
= 2 fl 8 kr, 15 Fastnachtshennen zu geben = 2 1/2 fl, 4 Herbst<br />
hähne abzuliefern = 20 kr, 435 Eier zu entrichten = 1 fl 48 kr<br />
3 Pfg., 181 Klafter Holz zu hauen = 13 fl 34 kr 2 Pfg., 60<br />
Pfd. Werg zu spinnen = 15 kr.<br />
Der Müller war, solange die Steinmühle zum Schloß gehörte,<br />
fast aller grundherrlichen Lasten enthoben; beim Fischen und<br />
Jagen hatte er jedoch immer zu helfen.<br />
Für die Dienstleistungen und Abgaben <strong>der</strong> Untertanen war diesen<br />
die Herrschaft folgende „Ergötzlichkeiten“ schuldig: Der Guts-<br />
Herr gewährte ihnen den „Blumenbesuch“ (Wei<strong>der</strong>echt) auf allen<br />
seinen Weidegründen und aus den Schlosswaldungen Bauholz für<br />
ihre Häuser, Städel und Ställe und jedem Hintersassen 4 Klaf-<br />
ter Brennholz gegen ein dem Förster zu verabreichendeen, Aus-<br />
weisgeld von 40 kr. Was von <strong>der</strong> Klafter abging, wurde ihnen an<br />
Streu gegeben. Von den 6 Bauern mit eigener Menat erhielt<br />
je<strong>der</strong> einen ganzen, jedes „Tischgut“ dagegen nur einen halben<br />
Schleißbaum. Sägebretter und Schindeln war die Herrschaft ohne<br />
Waldzins nicht zu geben schuldig.
- 59 -<br />
Die Satzungen, welche das Verhältnis <strong>der</strong> Untertanen zu <strong>der</strong><br />
Herrschaft festlegten, wie sie das Salbuch und Urbarregister<br />
des Johann Paul Weickmann aufführen, wurden sämtlichen Unter-<br />
tanen beim Aufzug eines neuen Grundherrn jedesmal vorgelesen<br />
und alsdann nach gegebenem Handstreich an sie folgende<br />
Pflichtformel gerichtet: Ihr sämtlichen Hintersassen des<br />
Landsassenguts <strong>Siegritz</strong> werdet und sollet geloben und schwören<br />
zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, dass ihr mit<br />
Vorzug und ohne Abbruch Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht als<br />
Landesfürsten schuldiger Landeshuldigungspflicht euerer neuen<br />
Hofmarksherrschaft (folgt <strong>der</strong> Name) getreu und gewärtig sein,<br />
auch in allen billigen Dingen gehorsamen, <strong>der</strong>en Schaden, so<br />
ihr den erfahren würdet, warnen und <strong>der</strong>en Bestes, soviel euer<br />
Stand von rechtswegen erfor<strong>der</strong>t, för<strong>der</strong>n, nicht weniger euere<br />
Schuldigkeiten getreuen Fleißes abrichten wollet und sollet,<br />
getreulich und ohne Gefährde.<br />
Eine Leibeigenschaft hat zu <strong>Siegritz</strong> nie bestanden, doch haben<br />
es manche Gutsherren an beklagenswerten Härten gegenüber ihren<br />
Untertanen nicht fehlen lassen.<br />
Am 4. März 1556 beschwerten sich die Dorfgemeinden Neuenreuth,<br />
Grötschenreuth, Gössenreuth, Steinbach und Lehen beim kur-<br />
fürstlichen oberpfälzischen Statthalter Pfalzgraf Wolfgang zu<br />
Amberg, weil sie ihr Grundherr Jörg von Streitberg auf Sieg-<br />
ritz unbefugterweise mit einer Fürstensteuer belastete. Wie<br />
die Kläger berichteten, hätte Jörg von Streitberg gedroht,<br />
Ihnen alle Kühe und Kälber zu nehmen, wenn sie die Steuer<br />
nicht bezahlten.<br />
Die größten Missbräuche <strong>der</strong> grundherrlichen Macht erlaubte<br />
sich aber Georg Michael von Ibscher. Jahrelang mussten die<br />
Untertanen zu <strong>Siegritz</strong> bei <strong>der</strong> Regierung zu Amberg über das<br />
drückende Übermaß <strong>der</strong> Scharwerke Klage führen. Unter an<strong>der</strong>em<br />
beschwerten sich die Untertanen am 29. April 1797 über das<br />
Sammeln von sogenannten „Buzlkühen“ (Tannenzapfen) „an den<br />
Gipfeln“ <strong>der</strong> Bäume. Dieses Schikanieren <strong>der</strong> Hintersassen<br />
geißelte ein kurfürstlicher Hofkammerrat zu Amberg in seinem<br />
Bericht an die Amberger Regierung mit folgenden Worten:<br />
„Dieser Gegenstand betrift freylich nichts geringerers, als in<br />
wieferne sich ein Hofmarksherr von den Gesätzen berechtigt<br />
findet, unter dem Titul <strong>der</strong> angemessenen Scharwerk die Unter-<br />
thanen noch etwas härter zu behandeln als die Afrikaner und<br />
Ostindier ihre Orangoutans, welche sie doch nur zum Wasser-<br />
tragen, Karrenziehen und an<strong>der</strong>n <strong>der</strong>gleichen sklavischen Ar-<br />
beiten gebrauchen“.
- 60 -<br />
Von beson<strong>der</strong>em Nachteil für das Verhältnis <strong>der</strong> Grundherrschaft<br />
zu den Untertanen war die Hofmarks- o<strong>der</strong> Patrimonialgerichts-<br />
barkeit. Darunter verstand man die obrigkeitlichen, namentlich<br />
gerichtlichen, polizeilichen und verwaltungsrechtlichen Befug-<br />
nisse <strong>der</strong> Grundherrschaft gegenüber ihren Untertanen. Auch in<br />
seiner Eigenschaft als Gerichtsherr hatte <strong>der</strong> Grundherr das<br />
Recht Abgaben und Dienste zu for<strong>der</strong>n. Die Strafbefugnisse <strong>der</strong><br />
Hofmarksherren, welche die sogenannte nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit<br />
ausübten, erstreckten sich auf alle Vergehen <strong>der</strong> Hintersassen<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong> unter den Blutbann fallenden Verbrechen, die<br />
man mit „Malefiz“ bezeichnete. Hierzu gehörten Diebstahl, <strong>der</strong><br />
einen gewissen Betrag überschritt, Notzucht und Diebstahl,<br />
später wurden auch Brandstiftung und Straßenraub dazu gerech-<br />
net. In den Machtkreis <strong>der</strong> Hofmarksherren fielen die strittige<br />
und die unstrittige Gerichtsbarkeit.<br />
Wann das Ritterlehen <strong>Siegritz</strong> in den Besitz <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>en Ge-<br />
richtsbarkeit gelangte, lässt sich nicht bestimmt feststellen.<br />
Wie Hans Georg Steinhauser am 28. Februar 1615 an Fürst<br />
Christian zu Anhalt, den Statthalter <strong>der</strong> Oberen Pfalz, in<br />
Amberg schrieb, sei in den alten leuchtenbergischen Lehen-<br />
büchern zu finden, dass <strong>Siegritz</strong> „je<strong>der</strong>zeit“ als „Hofmarkung“<br />
verliehen wurde. Am 11. September 1813 berichtet Johann Nepo-<br />
muk von Ibscher an das K. Generalkommissariat des Mainkreises,<br />
dass <strong>Siegritz</strong> schon 1362 die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit als Lehen<br />
besaß. Die Ibscherschen Relikten begründeten ihr gerichts-<br />
herrliches Recht dem Landgericht Kemnath am 15. April 1828 mit<br />
<strong>der</strong> „herkömmlichen“ Gerichtsbarkeit von 1362 an und <strong>der</strong> „er-<br />
klärten neuburgischen Landesfreiheit“ vom Jahre 1554.<br />
Zum ersten Male wird die grundherrliche Gerichtsbarkeit zu<br />
<strong>Siegritz</strong> in <strong>der</strong> auf 21. Juni 1599 datierten Bestallungsurkunde<br />
für den Verwalter Andr. Katzner erwähnt. Landgraf Georg Ludwig<br />
stellte Katzner in <strong>der</strong> Hofmark <strong>Siegritz</strong> zwar nicht als Ge-<br />
richtsherrn auf, doch übertrug er ihm einen Teil <strong>der</strong> gerichts-<br />
herrlichen Befugnisse. Er beauftragte ihn u.a. sein beson<strong>der</strong>es<br />
Augenmerk den Wäl<strong>der</strong>n zu schenken, daher musste <strong>der</strong> „den<br />
Vorstern zum Sigritz und Kretschenreuth bei grosser Thurn-<br />
straff verbieten, dass Sie khein stenngel Holz one sein, des<br />
Verwalters, Vorwissen sollen abgeben ... Vnd wer darüber<br />
straffbar erfunden, ist es ein Außlen<strong>der</strong>, so soll er In als-<br />
balt auf frischer Thatt abstraffen, aber mit den Inwohnern vnd<br />
Vn<strong>der</strong>thanen hatt es wol bith bis auf das ehafft recht, so er<br />
järlich zweimal als das erst Monatag nach Walburgi und das<br />
an<strong>der</strong> Montag nach allerheiling zum Sigritz halten soll, darzu<br />
er alle vnd iede vnsere Vn<strong>der</strong>thanen seine anbeueschene durch
- 61 -<br />
den Ambtkhnecht erfor<strong>der</strong>n lassen soll bei Vermeidung <strong>der</strong><br />
straff; vnd welcher gegen dem an<strong>der</strong>n zu clagen hatt, <strong>der</strong> mag<br />
es in sitzendem recht thun, darüber er sein gerichtspuech hal-<br />
ten vnd was er für Abschied gibt, darein einschreiben soll,<br />
wie dan auf solche Zeitt auch zu Abthedigung <strong>der</strong> Wandel ie-<br />
mant von Herrschaft wegen hinauf geschickht werden soll.“<br />
Diese Ehehaftgerichte waren die herkömmlichen, zu festge-<br />
setzten Zeiten abgehaltenen Hauptsitzungen des Gerichts zu<br />
<strong>Siegritz</strong>, verbunden mit den Hauptversammlungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Hofmarksgemeinde, in welchen die Satzungen, Rechte und<br />
Pflichten in Erinnerung gebracht, auch polizeiliche und wirt-<br />
schaftliche Beratungen gepflogen und gegenseitige Klagen <strong>der</strong><br />
einzelnen Gemeinden <strong>der</strong> Hofmark <strong>Siegritz</strong> verhört wurden, wozu<br />
zu Katzners Zeiten 2 Männer von <strong>Siegritz</strong>, 2 von Grötschenreuth<br />
und einer von Eiglasdorf auszuwählen waren.<br />
Die Aburteilung von Malefizpersonen (Schwerverbrechern) aus<br />
den Orten <strong>Siegritz</strong> und Grötschenreuth geschah bis 1607 auf dem<br />
hohen Gericht zu Parkstein. In diesem Jahre kam infolge einer<br />
Vereinbarung zwischen Sulzbach und Kurpfalz <strong>der</strong> Blutbann über<br />
Grötschenreuth und die Steinmühle an das Landgericht Waldeck.<br />
Die nie<strong>der</strong>e Gerichtsbarbeit stand aber – solange Grötschen-<br />
reuth bei <strong>Siegritz</strong> war immer im Besitze <strong>der</strong> Herrschaft zu<br />
<strong>Siegritz</strong>. In <strong>der</strong> Jahresrechnung von Lichtmeß 1604 führt Katz-<br />
ner u.a. auf: „Denn 6. May vonn Jakob Keeß zu Kretschenreuth<br />
wegen seines weibs, so mit Ihrer gefatterin getzanckht einge-<br />
nommen 2 fl“.<br />
Malzefizpersonen, welche im Hofmarksbezirk <strong>Siegritz</strong> aufgegrif-<br />
fen wurden, mussten innerhalb 3 Tagen dem zuständigen Oberamt<br />
(Parkstein o<strong>der</strong> Waldeck) ausgeliefert werden. Am 28. Februar<br />
1615 klagt Steinhauser bei <strong>der</strong> kurf. Regierung zu Amberg, dass<br />
<strong>der</strong> Richter und <strong>der</strong> Scherg zu Erbendorf bewaffnet und mit Ge-<br />
walt zum Schrecken <strong>der</strong> Familie Steinhauser in das Schloß Sieg-<br />
ritz eindrangen, um eine Malefizperson zu suchen. Als am 12.<br />
August 1616 bei <strong>der</strong> Steinmühle ein unbekannter Schweinetreiber<br />
von unbekannter Hand erschlagen aufgefunden worden war, wurde<br />
er dem <strong>Siegritz</strong>er Hofmarksrecht gemäß auf Antrag Steinhausers<br />
durch das Oberamt Waldeck abgeholt.<br />
Die Strafen des Hofmarksgerichts <strong>Siegritz</strong> richteten sich nach<br />
<strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Vergehen und nach dem Geschlechte <strong>der</strong> zu bestra-<br />
fenden Person. Nach den <strong>Siegritz</strong>er Archivalien war eines <strong>der</strong><br />
gewöhnlichsten Strafmittel für Männer das Gefängnis, wo sie in<br />
„Stockeisen“ und „Band“ gezüchtigt wurden. Die Weibspersonen,<br />
beson<strong>der</strong>s solche mmit lästerhaften Mäulern, steckte man in die<br />
„Geige“. Beson<strong>der</strong>s eifrig wurden natürlich Geldstrafen ver-<br />
hängt. Zu Johann Paul Weickmanns Zeiten hatten Kläger und An-
- 62 -<br />
geklagter je 28 Pfennig? Verhörgeld zu geben. Mit dem „Scher-<br />
gen“ o<strong>der</strong> „Büttel“ (Gerichtsboten) mussten sich die Parteien<br />
ohne <strong>der</strong> Herrschaft Zutun abfinden.<br />
Eine einträgliche Einnahmequelle <strong>der</strong> grundherrlichen Gerichte<br />
waren die Siegel-, Schreib- und Inventur-, Ab- und Anmahnungs-<br />
gel<strong>der</strong>. Nach Johann Paul Weickmanns Salbuch galt folgen<strong>der</strong><br />
Tarif: An Siegel- und Schreibgeld wurden für einen Pergament-<br />
kaufbrief 2 Reichstaler, für gemeine Verschreibungen je nach<br />
Art <strong>der</strong> Sache 10, 12, 15 o<strong>der</strong> 20 kr verlangt. Das Inventurgeld<br />
betrug vom Hun<strong>der</strong>t des Vermögens 1 fl. Als Anmahnungsgeld (An-<br />
meldegeld) musste ein neuer Untertan 8 kr erlegen, den glei-<br />
chen Betrag auch bei seinem Wegzug.<br />
Die Strenge und Willkür mancher Hofmarksherren brandmarkt das<br />
Volk heute noch in zahlreichen Sagen. Von einem <strong>Siegritz</strong>er<br />
„Herrn“ (wie das Volk seinen Grund- und Gerichtsherrn nannte)<br />
wird erzählt, dass er seinen Kutscher vom Bock schoss, weil er<br />
- umschaute.<br />
Das Jahr 1812 brachte für die Hofmarksgerichte neue gesetz-<br />
liche Verän<strong>der</strong>ungen, denen zufolge das gutsherrliche Gericht<br />
<strong>Siegritz</strong> 1814 in ein sogenanntes Ortsgericht umgewandelt wur-<br />
de.<br />
Durch die bayer. Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 wäre eine<br />
zeitgemäße For<strong>der</strong>ung erfüllt worden, wenn diese die veralter-<br />
ten gutsherrlichen Gerichte, die störend und hemmend in die<br />
staatliche Wirksamkeit eingriffen, beseitigt hätte. Statt des-<br />
sen aber gestaltete man die Ortsgerichte zu sogenannten Patri-<br />
monialgerichten aus. Für <strong>Siegritz</strong> wurde 1818 ein Patrimonial-<br />
gericht 1. Klasse gebildet, welches außer <strong>der</strong> freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit auch die örtliche Polizei und die strittige<br />
Zivilrechtspflege 1. Instanz, aber keine Kriminaljurisdiktion<br />
auszuüben hatte.<br />
1830 wurde das Patrimonialgericht 1. Klasse zu <strong>Siegritz</strong> in ein<br />
Patrimonialgericht 2. Klasse umgewandelt, nachdem <strong>der</strong> Sieg-<br />
ritzer Gerichtherr Ernst Martin von Ibscher auf die strittige<br />
Gerichtsbarkeit verzichtet hatte. Diese wurde dem K. Landge-<br />
richt Kemnath untergeordnet.<br />
Die Gutsherrschaft bediente sich zur Ausübung <strong>der</strong> Gerichtsbar-<br />
keit <strong>der</strong> sogenannten Patrimonialrichter (Patrimonialgerichts-<br />
halter).<br />
Um 1800 begegnet uns in den <strong>Siegritz</strong>er Akten zum erstenmal<br />
ein gewisser Koller als herrschaftlicher „Gerichtshalter“.
- 63 -<br />
Bei <strong>der</strong> Errichtung des Patrimonialgerichts 1. Klasse wurde mit<br />
dessen Leitung Felix Weiß, Stadtschreiber von Erbendorf, be-<br />
traut, <strong>der</strong> – wie es scheint – <strong>der</strong> erste rechtskundige Patri-<br />
monialrichter zu <strong>Siegritz</strong> war. Weiß verwaltete außer <strong>Siegritz</strong><br />
auch noch die Patrimonialgerichte 1. Klasse zu Krummennaab,<br />
Reuth, Burggrub und Wildenreuth und 1830, als <strong>Siegritz</strong> in ein<br />
Patrimonialgericht 2. Klasse umgewandelt wurde, zum Kreis- und<br />
Stadtgerichtsrat in Straubing ernannt. Am 6. Dezember 1830<br />
wies das K. Landgericht Kemnath den Rechtspraktikanten Karl<br />
Max Hofmann, <strong>der</strong> am 2. November 1830 von <strong>der</strong> K. Regierung des<br />
Obermainkreises als Patrimonialrichter bestätigt worden war,<br />
in sein Amt ein. In <strong>der</strong> Zwischenzeit hatte die Geschäfte des<br />
Patrimonialgerichts <strong>Siegritz</strong> <strong>der</strong> Herrschaftsrichter Kätenpeck<br />
zu Friedenfels aushilfsweise geführt. Hofmann wohnte in Reuth<br />
und versah von hier aus auch noch die Patrimonialgerichte 1.<br />
Klasse zu Reuth und Wildenreuth und die Patrimonialgerichte 2.<br />
Klasse zu Burggrub und Krummennaab. Er war <strong>der</strong> „letzte Ge-<br />
richtshalter“ zu <strong>Siegritz</strong>. Nach Aufhebung <strong>der</strong> Patrimonialge-<br />
richte wurde er zum Landgerichtsassessor in Weiden ernannt.<br />
Die Beseitigung <strong>der</strong> zahlreichen Privilegien des Adels zu denen<br />
auch dessen bevorrechtigte Stellung den Bauern gegenüber ge-<br />
hörte, und die wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaft-<br />
liche Besserstellung <strong>der</strong> Bauernschaft waren die unaufhaltsamen<br />
For<strong>der</strong>ungen des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Die neue Geistesrichtung <strong>der</strong><br />
damaligen Zeit, die sogenannte Aufklärung, stand im schrof-<br />
festen Gegensatze zu dem Feudalwesen, welches das Mittelalter<br />
geschaffen hatte. Der durch Jahrhun<strong>der</strong>te geknechtete Bauern-<br />
stand, <strong>der</strong> darum allgemein die Bezeichnung „arme Leute“ trug,<br />
verlangte Befreiung aus seiner Lage. Die landesherrlichen Ver-<br />
ordnungen zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts bra-<br />
chten den grundherrlichen Bauern die ersten Erleichterungen.<br />
Das Bestreben <strong>der</strong> damaligen staatlichen Organe, die Missstände<br />
<strong>der</strong> Grundherrlichkeit zu beseitigen, zeigt auch folgendes Bei-<br />
spiel. Die Hofmarksherrschaft <strong>Siegritz</strong> verbot am 25. Juli 1800<br />
den Gütler Michael Müller zu <strong>Siegritz</strong> die Haltung zweier Och-<br />
sen, da er bloß 46 kr landesherrliche Steuer zahle und infolge<br />
seines kleinen Besitzes nur berechtigt sei, eine Kuh zu hal-<br />
ten. Am 31. Juli 1800 schrieb Müller an den Kurfürsten, dass<br />
er Futter für 2 Ochsen habe, durch Fahren etwas verdiene und<br />
zur gegenwärtigen Kriegszeit nicht für teures Geld das ihm<br />
auferlegte Fuhrwerk bezahlen, son<strong>der</strong>n selbst fahren wolle. Da-<br />
raufhin stellte <strong>der</strong> kurfürstl. Rechnungskommisär Kammerloher<br />
zu Amberg bei <strong>der</strong> dortigen Landesdirektion den Antrag, <strong>der</strong><br />
<strong>Siegritz</strong>er Hofmarksherrschaft zu bedeuten „künftig keine so<br />
sclavische Einschränkung mit so unbegründeten Straferken-<br />
nungen, weniger mehr ohne allen Grund solche Abstellung zu<br />
machen“. Dieser Antrag hatte den Erfolg, dass Müller von <strong>der</strong>
- 64 -<br />
Landesdirektion das Recht eingeräumt wurde, Vieh nach seinem<br />
Belieben zu halten.<br />
Eine durchgreifende Verbesserung <strong>der</strong> bäuerlichen Verhältnisse<br />
war we<strong>der</strong> durch die Verfassungsurkunde von 1818 noch durch die<br />
landesherrlichen Gesetze und Verordnungen geschaffen worden.<br />
Der Bauer blieb auf seiner Scholle weiterhin unfrei, bis end-<br />
lich <strong>der</strong> Sturm von 1848 die Grundherrlichkeit und die guts-<br />
herrliche Gerichtsbarkeit hinwegfegte.<br />
Am 6. April 1848 verzichtete <strong>der</strong> Rittergutsbesitzer Ernst von<br />
Ibscher auf die gutsherrliche allodiale Patrimonialgerichts-<br />
barkeit zu <strong>Siegritz</strong>. Daraufhin wurde die Gerichtsbarkeit zu<br />
<strong>Siegritz</strong> am 1. Oktober 1848 zum Staatsärar eingezogen, bzw. am<br />
29. März 1849 dem neugebildeten Landgericht Erbendorf einver-<br />
leibt. Für die verlorenen Privilegien erhielt Ernst von Ib-<br />
scher eine einmalige Abfindung von 1.111 fl 6 2/3 kr. Diese<br />
Entschädigung wurde aus dem 20-fachen 10-jährigen Durchschnit-<br />
te <strong>der</strong> Taxanfälle des <strong>Siegritz</strong>er Patrimonialgerichts 2. Klasse<br />
berechnet, wobei sich eine jährliche Summe von 55 fl 33 1/3 kr<br />
ergab, nachdemmm man ein Drittel für Verwaltungskosten abge-<br />
rechnet hatte.<br />
Gleichzeitig vollzog sich auch die Ablösung <strong>der</strong> grundherr-<br />
Lichen Lasten, worüber die Grundsteuerkatasterauszüge <strong>der</strong><br />
einzelnen bäuerlichen Anwesen zu <strong>Siegritz</strong> Aufschluss gewähren.
- 65 -<br />
Kirchlich – religiöse Verhältnisse<br />
Soweit uns die Akten berichten, gehörte <strong>Siegritz</strong> von jeher zur<br />
Pfarrei Thumsenreuth. Diese ist sehr alt. Nach <strong>der</strong> Matrikel<br />
des Bistums Regensburg von 1438 war die kath. Pfarrei Thumsen-<br />
reuth damals mit einem „Plebanus“ (Pfarrer) besetzt. In den<br />
Stürmen <strong>der</strong> Reformation verlor sie jedoch zugunsten einer<br />
protestantischen Pfarrei Thumsenreuth ihre Selbständigkeit und<br />
wurde später <strong>der</strong> kath. Pfarrei Erbendorf als Filiale zuge-<br />
teilt. Dem Kölner Vergleich vom 22. Februar 1652 gemäß wurde<br />
am 8. Mai 1663 in <strong>der</strong> Pfarrei Thumsenreuth das Simultaneum<br />
eingeführt. Mit Errichtung <strong>der</strong> Expositur Krummennaab wurde<br />
<strong>Siegritz</strong> 1920 <strong>der</strong> Pfarrei Erbendorf unmittelbar zugeteilt.<br />
Das 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>t mit ihren beständigen religiösen<br />
Wirren und Kämpfen brachten für unsere Gegend eine traurige<br />
Zeit. Das Glaubensbekenntnis des Landesfürsten war damals<br />
bestimmend für die Religion <strong>der</strong> Untertanen. <strong>Siegritz</strong> wurde<br />
daher bald katholisch bald lutherisch. Auch <strong>der</strong> Adel musste<br />
sich dem Religionszwange seines Landesherrn unterwerfen.<br />
Selbst bei Übertragung eines Amtes war die Religion des Be-<br />
werbers maßgebend. Solche materielle Gründe mögen mitgespielt<br />
haben, wenn sich auch die Familien Schepper und Weickmann im<br />
17. Jahrhun<strong>der</strong>t in Glaubensän<strong>der</strong>ungen einließen. Als aber 1649<br />
in Erbendorf die evangelische Lehre wie<strong>der</strong> eingeführt worden<br />
war, wurde Johann Paul Weickmann einer <strong>der</strong> eifrigsten Anhänger<br />
<strong>der</strong> katholischen Lehre und wohl aus diesem Grunde am 1. Januar<br />
1653 vom Landrichter Simon de Labrique zu Parkstein mit dem<br />
neuburgischen Richterdienst zu Erbendorf betraut. 1651 hatte<br />
er seinen Untertanen bei 30 fl Strafe verboten, den evange-<br />
lischen Gottesdienst in Erbendorf zu besuchen.<br />
Im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t erhielt das Schloß <strong>Siegritz</strong> eine Hauska-<br />
pelle. In ihr wurde zelebriert, bis Johann Nepomuk von Ibscher<br />
1813 die gegenwärtige Kapelle St. Anna baute. Diese wurde am<br />
14. August 1821 durch den Erbendorfer Pfarrer Anton Goehl ein-<br />
geweiht.<br />
Der in den 70er Jahren in <strong>der</strong> Donau verunglückte ehemalige<br />
Bediente des seligen Bischofs Michael Wittmann in Regensburg,<br />
Adam Heimerl, stiftete zur St. Annakapelle in <strong>Siegritz</strong> 100 fl<br />
mit <strong>der</strong> Bestimmung, dass die Zinsen zur Errichtung eines<br />
Schulpreises, zur Anschaffung von Schulbüchern und zur Bezahlung<br />
des Schulgeldes für arme katholische Schulkin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Siegritz</strong> verwendet werden sollen.<br />
Am 22. November 1880 vermachte Rosalie Freifrau von Künsberg<br />
die St. Annakapelle <strong>der</strong> politischen Gemeinde <strong>Siegritz</strong>. Die
- 66 -<br />
Schenkungsurkunde bestimmt, dass die Kapelle nur zu römisch-<br />
Katholischen Kultuszwecken verwendet werden darf.<br />
Die Kapelle St. Anna ist ein einfacher Bau mit einem Kuppel-<br />
Dachreiter. Das Innere ziert ein einfaches Barockaltärchen.<br />
Links vom Eingang steht eine Steinfigurm, den hl. Johannes<br />
v. Nepomuk darstellend. Der mündlichen Überlieferung nach ließ<br />
diese Figur <strong>der</strong> Gutsbesitzer Johann Nepomuk von Ibscher bei<br />
<strong>der</strong> Bruckmühle unterhalb Erbendorf aus <strong>der</strong> Fichtelnaab ziehen<br />
und sie bei <strong>Siegritz</strong> aufstellen.<br />
Diese Sage erinnert uns an die sogenannte Säkularisierung zu<br />
Anfang des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Sie blieb auch in unserer Gegend<br />
nicht erspart.<br />
Damals soll man – wie die Leute erzählen – eine<br />
Feldkapelle, welche zwischen <strong>Siegritz</strong> und Thann stand, nie<strong>der</strong>gerissen<br />
haben. Einer an<strong>der</strong>en Sage zufolge hätten diese Kapelle<br />
während des 30-jährigen Krieges die Schweden zerstört.<br />
Das eingesunkene Steinkreuz am Westrande <strong>der</strong> Ortschaft Sieg-<br />
ritz, das vielfach als Pest- o<strong>der</strong> Schwedenkreuz gedeutet wird,<br />
aber we<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Pest noch mit den Schweden im geschicht-<br />
lichen Zusammenhange steht, was auch die eingemeißelte Jahres-<br />
zahl 1688 beweist, ist ein sogenanntes Sühnekreuz und wurde<br />
jedenfalls zur Erinnerung an ein Unglück o<strong>der</strong> eine Bluttat er-<br />
richtet. Darauf deuten auch 2 Sagen. Die eine erzählt, hier<br />
hätten sich zwei Brü<strong>der</strong> durch eine Pistole entleibt; die<br />
an<strong>der</strong>e weiß zu berichten, dass sich an dieser Stelle einer<br />
nach einer Rose bückte, als sich seine Pistole entlud und ihn<br />
tödlich verletzte.
- 67 -<br />
Geschichtliches über die Gemeinde <strong>Siegritz</strong><br />
Das Dorf <strong>Siegritz</strong>, das für sich eine politische Gemeinde bil-<br />
det, war von jeher ein kleiner Ort. Es besitzt gegenwärtig 31<br />
Häuser, darunter eine Gastwirtschaft, eine Mühle mit Sägewerk<br />
und ein Glaspolierwerk. Letzteres bestand schon im 18. Jahr-<br />
hun<strong>der</strong>t. Das Sägewerk ist schon seit mehr als 10 Jahren außer<br />
Betrieb. Die ehemalige Glaspolier wurde von ihrem gegenwär-<br />
tigen Besitzer Herrn Baron Gustav von Lindenfels in Thumsen-<br />
reuth in ein elektrisches Werk umgewandelt, das <strong>Siegritz</strong> seit<br />
1919 mit elektrischen Licht versorgt.<br />
1796 war das Gewerbe in <strong>Siegritz</strong> verhältnismäßig stark ver-<br />
treten. Damals zählte man: 1 Gärtner, 1 Wirt, 1 Metzger,<br />
1 Müller, 1 Zeugmacher, 1 Knopfmacher, 1 Schuster, 1 Schnei-<br />
<strong>der</strong>, 1 Weber, 1 Poliermeister, 2 Polierer und 5 Schleifer;<br />
außerdem gab es noch: 1 Jäger, 1 herrschaftlichen Gutspächter,<br />
1 Hirten und 8 Bauern ohne Nebenberuf, zusammen 144 Seelen im<br />
ganzen Dorf.<br />
Im Jahre 1808 war die Einwohnerzahl auf 181 gestiegen, die<br />
Zahl <strong>der</strong> Häuser betrug 24. Die Grundbesitzungen umfassten<br />
188 Tagwerk Äcker, 36 Tagwerk Wiesen, 443 Tagwerk Waldungen,<br />
6 Tagwerk Oedgärten und 6 Tagwerk Weiher. An Vieh zählte man<br />
2 Pferde, 26 Ochsen, 44 Kühe, 42 Rin<strong>der</strong>, 100 Schafe und 27<br />
Schweine.<br />
Nach dem sogenannten Hoffuß hatte das Dorf <strong>Siegritz</strong> 1813 3 1/2<br />
Höfe. Auf das Schloß <strong>Siegritz</strong> entfielen davon 1 1/2 Höfe, auf<br />
die 28 bäuerlichen Anwesen insgesamt 2 Höfe. Nur 1 Untertan<br />
hatte einen Viertelshof, die meistenm Zwölftel-, an<strong>der</strong>e auch<br />
nur Sechzehntelhöfe. Außerdem besaß <strong>Siegritz</strong> noch ein Hirt-<br />
haus.<br />
Bei <strong>der</strong> letzten Volkszählung am 8. Oktober 1919 hatte <strong>Siegritz</strong><br />
154 Einwohner. Das Gesamtgemeindeland zu <strong>Siegritz</strong> umfasst 320<br />
ha, bestehend aus 50 ha Wiesen, 17 ha Weiden und Oedungen,<br />
84 ha Äckern und Gärten, 150 ha Wald, 19 ha Haus-, Hof- und<br />
Straßengrund.<br />
<strong>Siegritz</strong> zählte ehemals auch zu den Schulorten. Noch zu Anfang<br />
des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts hatte es eine sogenannte „Winkelschule“,<br />
welche von Hirten o<strong>der</strong> Handwerkern, die sich im Sommer auf ihr<br />
Geschäft, im Winter auf das Schulhalten verlegten, geleitet<br />
wurde. Diese Schule wurde 1810 aufgehoben und die Gemeinde<br />
<strong>Siegritz</strong> dem Schulsprengel Thumsenreuth einverleibt. Damit war<br />
jedoch <strong>Siegritz</strong> nicht einverstanden, son<strong>der</strong>n ließ seine Schule<br />
als sogenannte „Nebenschule“ unter einem staatlich geprüften
- 68 -<br />
Lehrer weiterbestehen. Auch die Dörfer Wetzldorf und Thann,<br />
welche ihre Kin<strong>der</strong> eine Zeitlang nach Erbendorf geschickt hat-<br />
Ten, schlossen sich <strong>Siegritz</strong> an. Der weite Schulweg nach Thum-<br />
senreuth und Erbendorf veranlasste auch die Protestanten zu<br />
<strong>Siegritz</strong> und Thann ihre Kin<strong>der</strong> in die kath. Nebenschule Sieg-<br />
ritz zu schicken.<br />
Die Schulräumlichkeiten, bestehend aus einem Schulzimmer und<br />
einemm Wohnzimmer für den Lehrer, befanden sich im oberen<br />
Stockwerk des Heimerlhauses (heute Haus Nr. 10). Die Schul-<br />
stube war nach dem Gutachten <strong>der</strong> K. Schulinspektion Kemnath<br />
vom 15. März 1832 für ihren Zweck „hinlänglich“. Sie hatte<br />
5 Fenster und maß in <strong>der</strong> Breite 22 und in <strong>der</strong> Länge 20 Schuh.<br />
Als Mietzins erhielt Johann Heimerl jährlich 12 fl. Das jähr-<br />
liche Einkommen des <strong>Siegritz</strong>er Lehrers war 100 fl. Der kath.<br />
Lehrer zu Thumsenreuth bekam für den Schulgeldentgang von <strong>der</strong><br />
Gemeinde <strong>Siegritz</strong> jährlich 15 fl Entschädigung.<br />
Im Jahre 1833 hob die K. Regierung des Obermainkreises die<br />
Nebenschule <strong>Siegritz</strong> endgültig auf und schulte <strong>Siegritz</strong> nach<br />
Thumsenreuth ein.<br />
Die vieljährigen Bemühungen <strong>der</strong> Distriktsschulinspektion be-<br />
wogen endlich die Kreisregierung am 30. Juni 1851 die Errich-<br />
tung einer Schule in <strong>Siegritz</strong> wie<strong>der</strong> zu genehmigen. Als es je-<br />
doch zum Schulhausbau kommen sollte, gerieten <strong>Siegritz</strong> und<br />
Wetzldorf in Streit. Wetzldorf war gegen einen Schulhausbau in<br />
<strong>Siegritz</strong> und <strong>Siegritz</strong> wollte sich nicht nach Wetzldorf ein-<br />
schulen lassen. Da man sich nicht einigen konnte, unterblieb<br />
<strong>der</strong> Schulhausbau und damit die Errichtung einer Schulstelle<br />
bis heute.<br />
Infolge des nie<strong>der</strong>en Einkommens war die Schulstelle immer mit<br />
jüngeren Lehrern besetzt. Im April 1821 war Georg Reichenber-<br />
ger und im August gl. Josef Johann Neubauer Lehrer in Sieg-<br />
ritz. 1824/25/26 wird ein Lehrer Pfreimter genannt. Am 29.<br />
September 1827 betraute die K. Regierung den Schuldienstex-<br />
Spektanten Johann Josef Tretter von Wäl<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> Verwesung<br />
<strong>der</strong> Nebenschule <strong>Siegritz</strong>. Im September 1831 wurde Tretter nach<br />
Thumsenreuth berufen. Er war <strong>der</strong> letzte Lehrer von <strong>Siegritz</strong>.<br />
Den Gedanken, in <strong>Siegritz</strong> eine kath. Schule zu errichten, hat<br />
man in neuerer Zeit wie<strong>der</strong>holt ins Auge gefasst. Dabei ist<br />
sehr häufig <strong>der</strong> Ort, wo die Schlossruine steht, als Bauplatz<br />
genannt worden. Da sich die Schlossruine in Privatbesitz be-<br />
findet, so ist zu befürchten, dass das alte Gemäuer eines<br />
Tages, wenn im Dorf Not an Bausteinen ist, verschwindet und<br />
dass die Stätte, die jahrhun<strong>der</strong>telang <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> angesehen-
- 69 -<br />
sten nordgauischen Adelsgeschlechter war, in nicht allzu fer-<br />
ner Zeit dem Erdboden gleich gemacht sein wird.<br />
„So vergeh`n des Lebens Herrlichkeiten,<br />
So entfleucht das Traumbild eitler Macht!<br />
So versinkt im schnellen Lauf <strong>der</strong> Zeiten,<br />
Was die Erde trägt, in öde Nacht!“
- 70 -<br />
Geschichtliches über die untergegangene Ortschaft Schnepfenreuth bei<br />
Neuhaus W.N (Waldnaab)<br />
Der Name Schnepfenreuth tritt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> bereits 1205<br />
auf. In diesem Jahre nimmt König Philipp von Hohenstaufen das<br />
Kloster Weissenohe mit allen Gütern, unter ihnen auch Schnep-<br />
fenreuth, in seinen Schutz. Das Salbuch Ludwig des Strengen<br />
von 1283 zählt Schnepfenreuth zu den von Störo von Störnstein<br />
erkauften Gütern. 1362 sind Valand <strong>der</strong> Redwitzer und sein<br />
Bru<strong>der</strong> Andreas zu Bernstein Inhaber des leuchtenbergischen<br />
Lehens Schnepfenreuth. Am 7. Januar 1387 kauft Landgraf Johann<br />
von Leuchtenberg von Marquard von Redwitz, Ritter zu Windisch-<br />
Eschenbach, unter an<strong>der</strong>en Gütern auch Schnepfenreuth. Valand<br />
Redwitzer zu Bernstein verkauft am 16. Mai 1393 u.a. sein Gut<br />
zu Schnepfenreuth und dazu die 2 Garben Zehent über das Dorf<br />
Schnepfenreuth an Landgraf Johann von Leuchtenberg. Nach dem<br />
Registraturbuch des Pflegeamtes Tirschenreuth soll das Dorf<br />
Schnepfenreuth in <strong>der</strong> Grafschaft Störnstein durch die Hussiten<br />
zerstört worden sein. 1515 wird die leuchtenbergische Be-<br />
sitzung Neuhaus und u.a. auch ein Hof zu Schnepfenreuth an das<br />
Kloster Waldsassen verkauft. Jene halben Höfe zu Schnepfen-<br />
reuth, welche ein durchgehendes Beutellehen des Rittergutes<br />
<strong>Siegritz</strong> waren, verlieh Adam von Streitberg 1537 an die Neu-<br />
hauser Bürger Kilian Eyba, dessen Bru<strong>der</strong> und Wolf Windschiegl.<br />
1601 werden Heinrich Ott und Peter Windschiegl von Neuhaus als<br />
Lehensträger von Schnepfenreuth genannt. Beide haben ihr Lehen<br />
für je 180 fl erkauft und dem Landgrafen von Leuchtenberg 1601<br />
36 fl Lehengeld gegeben. Im Urbarregister des Hans Georg<br />
Steinhauser vom Jahre 1605 wird Schnepfenreuth bereits eine<br />
„öde Hofrath“ genannt. Am 30. April 1608 hat Hans Georg Stein-<br />
hauser das Lehen Schnepfenreuth besichtigt und gefunden, „daß<br />
vor Jahren allda 4 große Bauernhöfe gestanden, so über die<br />
400 Tagwerk Feld auf <strong>der</strong> Höhe hinter Neuhaus innegehabt und<br />
auf ausgegebene landgräfliche Befreiung des Bergs Neuhaus ihre<br />
Hofstätten zu Schnepfenreuth verlassen und neue befreite Häu-<br />
ser zu Neuhaus auferbauet. Ist darauf aus großem Nachsehen <strong>der</strong><br />
Herrschaft zu <strong>Siegritz</strong> nichts als die Lehensgerechtigkeit über<br />
die Gründ und Böden geblieben und die Mannschaft allda all-<br />
wegen laut des alten Streitberglichen Lehenbriefs de anno 1537<br />
mit Protestation vorbehalten worden. Wird diese Lehen- und<br />
Mannschaft zum vierten Teil gen <strong>Siegritz</strong> noch jährlich mit <strong>der</strong><br />
Fastnachtshenne bezeuget und haben also erstgedachte zwei Neu-<br />
hauser Bürger von erwähnter Öde noch inne den vierten Teil,<br />
als soviel dieselbigen Höfe vor Jahren auch gebrauchet und zu<br />
durchgehenden Lehen nach <strong>Siegritz</strong> gehöret, auch auf jede Ver-<br />
än<strong>der</strong>ung des Lehenherrn o<strong>der</strong> Lehenträgers mit Reichung des 10.<br />
Pfennigs <strong>der</strong> Kaufsumme muß gelöst werden, so an guten Fel<strong>der</strong>n<br />
in die 100 Tagwerk und an Wiesen bei 10 Tagwerk“.
- 71 -<br />
Als Inhaber des Lehens Schnepfenreuth erscheinen in den Ur-<br />
kunden des 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Familien Eyba, Wind-<br />
schiegl und Ott; 1578 wird auch Hans Punzmann genannt. 1612<br />
verkauft Hans Georg Steinhauser Schnepfenreuth an seinen<br />
Bru<strong>der</strong> Egid auf Grötschenreuth, aber bereits 1617 ist Schnep-<br />
fenreuth wie<strong>der</strong> bei <strong>Siegritz</strong>.<br />
Heute existiert Schnepfenreuth nur mehr als Flurname. Von<br />
Ehemaligen Gebäulichkeiten ist nichts mehr zu finden.
Heldentafel<br />
- 72 -<br />
Im Weltkrieg 1914 – 18 sind aus <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Siegritz</strong><br />
auf dem Schlachtfelde<br />
gefallen:<br />
Heimerl Alois vom 1. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />
20. August 1914 in Frankreich,<br />
Hermann Karl vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />
20. August 1914 bei Lauterfingen,<br />
Schraml Johann vom 6. Infanterie-Regiment am<br />
8. September 1914 bei Seres in Frankreich,<br />
Hofmann Johann vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />
9. Mai 1915 bei Arras,<br />
Mihl Simon vom 23. Reserve-Infanterie-Regiment am<br />
19. Februar 1916 in den Vogesen,<br />
Vermisst sind:<br />
Mihl Andreas vom 6. Reserve-Infanterie-Regiment seit<br />
25. August 1914 bei Maixe,<br />
Tretter Michael vom 10. Infanterie-Regiment seit<br />
25. August 1916 bei Luneville<br />
In französischer Gefangenschaft befand sich<br />
Hermann Ludwig vom 7. Reserve-Infanterie-Regiment vom<br />
9. Mai 1915 bis 16. März 1920<br />
In englischer Gefangenschaft war<br />
Porsch Adam vom 16. Reserve-Infanterie-Regiment vom<br />
25. August 1918 bis 6. Oktober 1919
Nachwort:<br />
- 73 -<br />
Die vorliegende <strong>Geschichte</strong> wurde im Jahre 1917 bearbeitet.<br />
Das Quellenmaterial ist hauptsächlich dem Kreisarchiv in<br />
Amberg und dem Allg. Reichsarchiv in München entnommen. Auch<br />
die Registraturen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Siegritz</strong>, des kath. Pfarramtes<br />
Erbendorf, des prot. Pfarramtes Thumsenreuth und des Amtsge-<br />
richts Erbendorf wurden benützt.<br />
Auf <strong>der</strong> Suche nach urkundlichem Material fand ich überall<br />
Bereitwilligstes Entgegenkommen. Größten Dank schulde ich in<br />
dieser Hinsicht Herrn Archivrat Breitenbach in Amberg, dem<br />
Herrn Vorstand des Allg. Reichsarchivs in München und Herrn<br />
Eisenbahnsekretär Wagner in Weiden, <strong>der</strong> mir das in seinem<br />
Besitz sich befindliche Salbuch und Urbarregister des Johann<br />
Paul Weichmann zur Einsichtnahme überließ.<br />
Auch durch Herrn Geistl. Rat Seidl in Cham, Herrn Amtsge-<br />
richtssekretär Fichtner in Erbendorf, die Herren Bezirksräte<br />
des Bezirksamts Kemnath, Herrn Bezirksamtsassessor Dr. Bund-<br />
scherer in Kemnath, Herrn Mihl, Herrn Gastwirt Lehner und<br />
herrn Bürgermeister Schultes in <strong>Siegritz</strong>, Herrn Schuhmacher-<br />
meister Rupprecht in Erbendorf, ganz beson<strong>der</strong>s aber durch<br />
meinen Freund Hanns Schultes in München und Herrn Buchdrucke-<br />
reibesitzer Ponnath in Erbendorf, <strong>der</strong> in liebenswürdigster<br />
Weise den Verlag übernahm, fand meine Arbeit freundlichste<br />
Unterstützung und För<strong>der</strong>ung. Allen diesen Herren sei darum<br />
bestens gedankt.<br />
Die Quellenangaben zu dieser <strong>Geschichte</strong> finden sich in meinem<br />
Manuskript, das ich <strong>der</strong> Sammlung des Historischen Vereins von<br />
Oberpfalz und Regensburg schenkte.<br />
Das Bild von <strong>der</strong> Ruine <strong>Siegritz</strong>, das uns ihren Zustand im<br />
Jahre 1919 zeigt, verdanke ich einer photographischen Aufnahme<br />
des Herrn Photographen Johann Hösl in Krummennaab.<br />
Regensburg im November 1920<br />
J. Höser
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Älteste allgemeine <strong>Geschichte</strong> unserer Gegend 2<br />
<strong>Siegritz</strong> als Landsassengut 4<br />
<strong>Siegritz</strong> als Ritter- o<strong>der</strong> Mannlehen 6<br />
<strong>Siegritz</strong> als allodiales, freieigenes Rittergut 19<br />
Das Schloss <strong>Siegritz</strong> und <strong>der</strong> herrschaftliche<br />
41<br />
Besitz zu <strong>Siegritz</strong><br />
Das Verhältnis <strong>der</strong> Herrschaft zu den Untertanen 53<br />
Kirchlich-religiöse Verhältnisse 65<br />
Geschichtliches über die Gemeinde <strong>Siegritz</strong> 67<br />
Geschichtliches über die untergegangene Ortschaft<br />
70<br />
Schnepfenreuth bei Neuhaus<br />
Heldentafel 72<br />
Nachwort 73