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Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...

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Durch diesen Kaufvertrag waren nun alle bisherige Beziehungen<br />

zwischen dem Haus Leuchtenberg und <strong>Siegritz</strong> gelöst. Dieses<br />

tritt jetzt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> als ein allodiales, unlehenbares<br />

Landsassengut des Gemeinschaftsamtes Parkstein auf; nur das<br />

Untertänigkeitsverhältnis zur Landesherrschaft blieb noch be-<br />

stehen.<br />

Die Steinhauser, ein heute ausgestorbener Adel, entstammten<br />

einem alten oberpfälzischen Geschlechte, das im 17. und 18.<br />

Jahrhun<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> Oberpfalz, beson<strong>der</strong>s aber in unserer Gegend<br />

viel begütert war.<br />

Hans Georg Steinhauser war auf seinem Rittergut <strong>Siegritz</strong> nicht<br />

sehr glücklich. Von Natur aus selbst ein zanksüchtiger Mann,<br />

hatte er bis zu seinem Lebensende nach allen Seiten um seinen<br />

Besitz und sein Recht zu kämpfen.<br />

Schon bei seinem Aufzuge blieben ihm Verdrießlichkeiten nicht<br />

erspart. Andreas Katzner, <strong>der</strong> seinen Verwalterposten zu Sieg-<br />

ritz mit dem Richteramt zu Burkhardsrieth und Miesbrunn ver-<br />

tauschte, hatte bei seinem Wegzuge einige Fahrgeräte, 2 Kühe,<br />

4 Dreifüße zum Kochen, ein eingesalzenes Schwein und ein abge-<br />

stochenes Kalb wie<strong>der</strong>rechtlich mit fortgenommen und unter an-<br />

<strong>der</strong>em noch 30 Klafter Brennholz und 6 große Bäume veräußert,<br />

lauter Dinge, die Steinhauser bereits als sein Eigentum er-<br />

kauft hatte.<br />

Bei Kurpfalz und Pfalzneuburg war Hans Georg Steinhauser kein<br />

Günstling. Im Weidener Rezeß 1607 beschwerten sich die pfalz-<br />

neuburgischen Abgeordneten, dass sich Hans Georg Steinhauser<br />

ohne vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Landesherren, gleichsam eigen-<br />

mächtig, in das gemeinschaftliche Landsassengut <strong>Siegritz</strong> ge-<br />

setzt habe. Dieses gab zu dem Beschlusse Veranlassung, dass<br />

<strong>der</strong> Verkäufer eines Landsassengutes in Zukunft verpflichtet<br />

werden soll, nach abgeschlossenem Verkauf die Person des<br />

Käufers <strong>der</strong> kurfürstlichen und fürstlichen Kanzlei anzuzeigen.<br />

Erst wenn sich die beiden Fürsten über die Landsassenfähigkeit<br />

des betreffenden Adeligen schlüssig gemacht hätten, dürfe<br />

dieser nach erfolgter Erb- und Landeshuldigung als Landsasse<br />

in sein erkauftes Landsassen- o<strong>der</strong> Hofmarksgut durch den Land-<br />

richter eingesetzt werden. Diese Erb- und Landeshuldigung lei-<br />

stete Hans Georg Steinhauser noch während <strong>der</strong> kurpfälzisch-<br />

neuburgischen Verhandlungen zu Weiden am 20. Juni 1607.<br />

Mit Grötschenreuth übernahm Hans Georg Steinhauser die alten<br />

Lehens-, bzw. Grenzsteitigkeiten <strong>der</strong> Leuchtenberger mit Kur-<br />

pfalz. Man war damals noch zu keiner Einigung gekommen. Leuch-<br />

tenberg hatte seine Ansprüche auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong>

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