Geschichte der ehemaligen Ritterfeste Siegritz - Familienforschung ...
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Durch diesen Kaufvertrag waren nun alle bisherige Beziehungen<br />
zwischen dem Haus Leuchtenberg und <strong>Siegritz</strong> gelöst. Dieses<br />
tritt jetzt in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> als ein allodiales, unlehenbares<br />
Landsassengut des Gemeinschaftsamtes Parkstein auf; nur das<br />
Untertänigkeitsverhältnis zur Landesherrschaft blieb noch be-<br />
stehen.<br />
Die Steinhauser, ein heute ausgestorbener Adel, entstammten<br />
einem alten oberpfälzischen Geschlechte, das im 17. und 18.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> Oberpfalz, beson<strong>der</strong>s aber in unserer Gegend<br />
viel begütert war.<br />
Hans Georg Steinhauser war auf seinem Rittergut <strong>Siegritz</strong> nicht<br />
sehr glücklich. Von Natur aus selbst ein zanksüchtiger Mann,<br />
hatte er bis zu seinem Lebensende nach allen Seiten um seinen<br />
Besitz und sein Recht zu kämpfen.<br />
Schon bei seinem Aufzuge blieben ihm Verdrießlichkeiten nicht<br />
erspart. Andreas Katzner, <strong>der</strong> seinen Verwalterposten zu Sieg-<br />
ritz mit dem Richteramt zu Burkhardsrieth und Miesbrunn ver-<br />
tauschte, hatte bei seinem Wegzuge einige Fahrgeräte, 2 Kühe,<br />
4 Dreifüße zum Kochen, ein eingesalzenes Schwein und ein abge-<br />
stochenes Kalb wie<strong>der</strong>rechtlich mit fortgenommen und unter an-<br />
<strong>der</strong>em noch 30 Klafter Brennholz und 6 große Bäume veräußert,<br />
lauter Dinge, die Steinhauser bereits als sein Eigentum er-<br />
kauft hatte.<br />
Bei Kurpfalz und Pfalzneuburg war Hans Georg Steinhauser kein<br />
Günstling. Im Weidener Rezeß 1607 beschwerten sich die pfalz-<br />
neuburgischen Abgeordneten, dass sich Hans Georg Steinhauser<br />
ohne vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Landesherren, gleichsam eigen-<br />
mächtig, in das gemeinschaftliche Landsassengut <strong>Siegritz</strong> ge-<br />
setzt habe. Dieses gab zu dem Beschlusse Veranlassung, dass<br />
<strong>der</strong> Verkäufer eines Landsassengutes in Zukunft verpflichtet<br />
werden soll, nach abgeschlossenem Verkauf die Person des<br />
Käufers <strong>der</strong> kurfürstlichen und fürstlichen Kanzlei anzuzeigen.<br />
Erst wenn sich die beiden Fürsten über die Landsassenfähigkeit<br />
des betreffenden Adeligen schlüssig gemacht hätten, dürfe<br />
dieser nach erfolgter Erb- und Landeshuldigung als Landsasse<br />
in sein erkauftes Landsassen- o<strong>der</strong> Hofmarksgut durch den Land-<br />
richter eingesetzt werden. Diese Erb- und Landeshuldigung lei-<br />
stete Hans Georg Steinhauser noch während <strong>der</strong> kurpfälzisch-<br />
neuburgischen Verhandlungen zu Weiden am 20. Juni 1607.<br />
Mit Grötschenreuth übernahm Hans Georg Steinhauser die alten<br />
Lehens-, bzw. Grenzsteitigkeiten <strong>der</strong> Leuchtenberger mit Kur-<br />
pfalz. Man war damals noch zu keiner Einigung gekommen. Leuch-<br />
tenberg hatte seine Ansprüche auf Grötschenreuth rechts <strong>der</strong>